Zum Inhalt springen
IGNORED

WaffVwV


Nitro

Empfohlene Beiträge

Danke, nun kann ich das einordnen!

Gruß

Michael

Zur Zeit haben die beim BMI wahrscheinlich echt ein paar andere Probleme. Für so einen riesigen Nachteil halte ich das nicht. Am Besten die fangen noch mal ganz von vorn an - so ähnlich wie bei einem verpfuschten Aufsatz. Da hat auch irgendwann nur noch neuschreiben geholfen :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Zeit haben die beim BMI wahrscheinlich echt ein paar andere Probleme. Für so einen riesigen Nachteil halte ich das nicht.

Ihr erinnert Euch: unser Problem sind die Politiker der Länder und die Ministerialbürokraten im Bund. Bei denen gibt es jetzt gerade keinen Wechsel, die "arbeiten" ganz normal weiter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau.

Als richtiger Wahrsager solltest DU eigentlich jetzt schon wissen, welche Version verabschiedet wird. Schwache Vorstellung von Dir. :D

Es ist wahrlich traurig, wie lange sich diese Geschichte jetzt schon hinzieht. Wenn die SB der Waffenbehörden so arbeiten würden, wäre noch kein Antrag des neuen WaffG vom Tisch... :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr erinnert Euch: unser Problem sind die Politiker der Länder und die Ministerialbürokraten im Bund. Bei denen gibt es jetzt gerade keinen Wechsel, die "arbeiten" ganz normal weiter.

Genauso ist die Lage einzuschätzen.

Ein Beispiel auf anderer Ebene:

Obgleich Neuwahlen, eine neue Bundesregierung noch nicht feststeht, wird klammheimlich ein Entwurf zur Änderung des Erbschaftsteuer-Schenkungsteuerrechts mit Wirkung ab 01.01.2006 unter dem Tisch gehalten:

Folge wäre eine Streichung des "Betriebsvermögensfreibetrages" von 225.000 EUR für den Mittelstand.

Freibetrag soll weiter gelten für "Großkonzerne" (Siemens, Daimler, Infineon).

Welch eine bodenlose Schweinerei!

Öffentlich bekannt gemacht werden sollten die Namen, Adressen dieser "Urheber" über Internet!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Back to Topic:

Der Bundesrat tagt in diesem Jahr noch am 25.11. (VwV bisher nicht auf der Tagesordnung),

dann nochmal am 16.12., und das war's dann. Erste Sitzung in 2006 ist erst am 10. Februar.

Der Innenausschuss des BR tagt, letztmalig in diesem Jahr, am 1.12.; auf der TO ist die

VwV auch nicht zu finden. Erste Sitzung in 2006 wird erst am 26.1. sein.

So wie es aussieht, wird das am 01.04.2003 in Kraft getretene WaffG wohl frühestens

nach 3 Jahren eine VwV haben. :gaga:

Welche fortlaufende Nummer trägt eigentlich der aktuellste Entwurf, so es einen nach dem

8. von Ende Juni gibt ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die SB werdens schon richten, denkt man sich wahrscheinlich. :rolleyes:

Und warum es immer noch keine neue WaffKostV gibt, die dringend mal die neuen Gebührentatbestände für die neu geschaffenen Mitnahmeerlaubnisse, den Kleinen Waffenschein etc. definieren sollte und vielleicht auch mal eine Äußerung zur Regelprüfungsgebühr enthalten könnte, kapier ich gleich gar net mehr.. :confused: . :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

ja, die sehnlichst erwartete VwV.

Mich trifft das Fehlen ganz besonders.

Ich habe im August 2004 einen Antrag auf Sammler WBK gestellt. Nach einigen Monaten Verzögerungstaktik und einschalten eines Fachanwaltes teilte mir das zuständige RP mit, daß sie meinem Antrag stattgeben. Aber, und jetzt kommts, nur, wenn ich die neuen VwV abwarte. Ansonsten werden sie die alten VwV als Grundlage verwenden und da würde mein Antrag nicht stattgegeben werden können. Wenn ich sie zu einer Entscheidung zwinge, müsste ich mein Recht vor Gericht erstreiten müssen, das würde noch länger dauern. Könnte man als Erpressung sehen. Ich dachte natürlich, daß die VwV in absehbarer Zeit kommen würden und habe abgewartet. Stelle aber zwischenzeitlich fest, daß es kindergartenartige Streitereien um das Rechthaben bei der Erstellung der VwV gibt und keiner den den Gesetzestext und den Willen des Gesetzgebers umsetzen will, sondern seinen Willen durchsetzen möchte. Es interessiert auch scheinbar keinen der Verantwortlichen, daß die unteren Behörden krass gegen das Gesetz verstoßen (siehe Steegmann Erlass). Vieleicht setzt sich ja einer der mitlesenden Zuständigen mit mir, gerne PM, in Verbindung. Aber bringt Ordnung in diesen Wahnsinn. Es ist eure Pflicht, ihr habt schließlich einen Amtseid abgegeben.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das verstehe ich ja nun überhaupt nicht. Wenn sie doch schon wissen, dass sie der Erteilung stattgeben werden, warum dann noch auf die VwV warten?

Es steht doch schon alles im Gesetz. Oder ist es nicht so?

Warum ansonsten nach alter VwV? -Es gibt doch ein neues Gesetz, oder hat der Verwaltung das noch niemand erklärt wie das läuft mit den VwV und Gesetzen, Verordnungen etc.

Ich gebe ja zu ich habe da manchmal auch nicht so den Durchblick, aber ist das hier nicht klar?

Ach ja. Ich hoffe für dich es kommt irgendwann überhaupt eine VwV; -und für uns alle dass es eine vernünftige ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So wie es aussieht, wird das am 01.04.2003 in Kraft getretene WaffG wohl frühestens

nach 3 Jahren eine VwV haben. :gaga:

Ein echtes Armutszeugnis. :angry2:

Manchmal kann ich kaum verstehen, dass man sich als Politiker in seinem Beruf so etwas leisten kann, ohne gefeuert zu werden. :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo bullpup

du hast vollkommen recht. steht im gesetz. Können die auf dem RP auch lesen. Nur fühlen die sich an die alte VwV gebunden und werden das auch durchziehen. Kosten spielen dabei keine rolle. Ist das gleiche, wenn dir ein Händler einen Videorecorder verkauft und die alte Bedienungsanleitung mitliefert. Bei jedem normal denkenden Menschen ein Unding. Aber bei unseren Ministerialbeamten vollkommen in Ordnung. Auch daran krankt Deutschland.

Wenn im Januar keine Aussicht auf die VwV besteht, werde ich den Klageweg durchziehen. geht ja dann nur zu lasten des Steuerzahlers. Aber der Staat hat es ja.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo in der alten VwV ist denn der Knackpunkt für Deinen Antrag ?
Wenn es keine kulturhistorisch bedeutsame, sondern naturwissenschaftlich, technische Sammlung ist, unterliegt sie damit den Änderungen des neuen Waffengesetzes und das geben die alten WaffVwV nicht her.

Liebe Grüße

fa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mooooooooooooooooment mal, wieso denn das ? :confused: Es gab abseits der kulturhistorischen Bedeutsamkeit auch sehr wohl nach altem WaffG Möglichkeiten...

Lesen wir doch einfach mal (die Teile mit der kulturhistorischen Bedeutsamkeit lassen wir mal außen vor):

§ 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG1976: Es ist ein Bedürfnis glaubhaft zu machen, als Waffensammler wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein.

Dazu Ziff. 32.4 WaffVwV: "Ein Bedürfnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG kann insbesondere vorliegen, wenn das Sammeln von Waffen oder Munition mit dem Beruf oder der fachlichen Ausbildung des Antragstellers im Zusammenhang steht."

Ziff. 32.4.1 WaffVwV: "Als Sammler sind Personen anzuerkennen, die zu wissenschaftlichen oder technischen Zwecken die Entwicklung von Waffen oder Munition untersuchen oder eine Sammlung nach einem bestimmten System anlegen oder erweitern wollen."

Ziff. 32.4.1.1 und 32.4.1.2 führen dann näher aus, was unter wissenschaftlicher bzw. technischer Tätigkeit zu verstehen ist.

Meinst Du nicht, dass sich daraus für Deinen Antrag was machen lässt ? ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo SB

es soll eine wissenschaftlich-technische Sammlung werden. Nach dem alten WaffG hätte ich die wahrscheinlich nicht genehmigt bekommen. Jedenfals nicht mit meiner Argumentationslinie. Die ist auf das neue WaffG zugeschnitten. Ich habe nie an den Waffen herumgefeilt sondern nur zur Erprobung bekommen.

steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo SB

nein, kein Sachverständiger. Die von mir angestrebte Waffensammlung liegt schwerpunktmäßig in der Neuzeit. (Rollenverschlüsse) Aus diesem Grunde strebe ich eine wissenschaftlich technische Sammlung an. Sonst drücken die mir ein Herstellungsdatum von 1975 rein. Beim ersten Versuch wollten die einen Deal mit mir machen: Sammelgebiet wird genehmigt bis zum Herstellungsjahr 1945. Da ich kein MG 42 erwerben darf, wäre mit der Genehmigung das Sammelgebiet schon vollständig und ich hätte eine Erweiterung beantragen müssen. Diese Kinderei habe ich abgelehnt.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also auf einen Versuch über Ziff. 32.4.1 WaffVwV würde ich es trotzdem mal ankommen lassen. Da Du "nach altem WaffG wahrscheinlich nicht genehmigt bekommen" geschrieben hast, scheinst Du Dir ja nicht so ganz sicher zu sein. Und mehr als ablehnen kann man das ja nicht, oder ? ;)

Im übrigen ist es ja höchst ungewiss, ob die neue VwV in Ihrer Endfassung das hergibt, was zur Genehmigung führen soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.