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Peti

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  1. Peti

    Notstand

    Ein Unterschied ist der Punkt an dem geprüft wird. Um jemanden zu bestrafen müssen alle Voraussetzungen eines Straftatbestandes erfüllt sein, also: 1. objektiver Tatbestand 2. subjektiver Tatbestand 3. Rechtswidrigkeit 4. Schuld Der rechtfertigende Notstand wird bei 3. der entschuldigende Notstand bei 4. geprüft. Das ist dann quasi die letzte Ausfahrt vor der Strafbarkeit. Wenn Du mehr wissen willst, besorg Dir ein Lehrbuch für Strafrecht. Früher gab es da als Standard den Wessels. Heißt so ähnlich wie "Strafrecht Allgemeiner Teil". Gruß Peti
  2. "wir könnten helfen dem krankenden Gewerbe der Waffenhändler wieder auf die Beine zu helfen - sind das nicht schöne Aussichten? " Bring das doch mal als Wirtschaftsförderungsprogramm ein! Die Entlastung der Sachbearbeiter kann man auch direkt als Hebung von Synergien den entsprechenden Dienstherren ans Herz legen - da geht noch was!
  3. Prima Idee! Das würde sicher dem ein oder anderen Schützen die Entscheidung erleichtern ob er gegen eine Entscheidung Widerspruch/Klage einlegt. Als Informationsquelle für die Behörde könnte so eine Datenbank zwar auch dienen, aber das kann eigentlich nicht zu unserem Nachteil sein wenn sich die Brüder und Schwestern 100% an das Gesetz halten. Ein Überblick über die diversen Verfahren würde jedem Antragsteller die Möglichkeit geben die Argumente der Gegenseite bereits ganz zu Anfang zu widerlegen. Und irgendwann werden den Behörden die Argumente ausgehen. Als Sortierkriterium würde ich einmal das Bundesland und danach die Gerichtsbezirke der Verwaltungsgerichte empfehlen. Damit der Betroffene auch direkt sehen kann ob in seinem Gerichtsbezirk bereits ein solches Verfahren anhängig war und mit welchem Ausgang. Viel Erfolg!
  4. Fand die Angriffe auch etwas hart, bin aber dennoch der Überzeugung, dass das Ziel nicht erreicht werden kann. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund "unbestimmte Rechtsbegriffe" verwendet. Diese inhaltlich klar definieren zu wollen ist genauso erfolgversprechend wie Pudding an die Wand zu nageln.
  5. Halte die Diskussion um die Erforderlichkeit einer WBK auf dem Schießstand für extrem theoretisch. Irgendwie muss das Ding ja zum Stand gekommen sein. Und irgendwie muss es da auch wieder weg. Klar kann man im Nachhinein ein rießiges Faß aufmachen und sich mit der Behörde fegen. Aber da ich auf dem Weg zum/vom Schießstand jedenfalls den Lappen brauche (wie auch den Führerschein falls ich mit dem Auto/Krad fahre) werd ich ihn auf dem Stand auch haben und nicht völlig für nichts eine Ewigkeit mit dem Kontrolleur diskutieren. Ich bin dagegen mich gegen unsinnige Dinge und gegen eine bewußte Mißinterpretation der Gesetze zu wehren. Aber bitte doch mit Verstand und Sinn!!! Viele Grüße und weiter Spaß bei Eurem Frage-Antwort-Spiel! Macht ja Laune beim Lesen
  6. Als SB hat man da mind ein halbes Jahr, eher mehr
  7. Geht´s um einen hypothetischen Stammtischfall oder um ein echtes Problem? Denn ein echtes Problem hat der Finder einer Waffe immer ohne WBK. Egal ob das Ding in einem gekauften Haus oder auf einem Waldweg liegt.
  8. Mal einen Blick ins Beamtenrecht riskiert? Wenn man erstmal Beamter ist, kann einem fast nix mehr passieren. Egal ob fähig oder nicht.
  9. Peti

    WBK rückt näher

    Ich zieh um!!! Wo ist das? Kriegt man da auch Kölsch?
  10. Peti

    WBK rückt näher

    Fand die Aussagen von Imi zu den Wartezeiten aber höchst interessant! Bei der hiesigen Behörde (Köln) geht fast nix mehr unter drei Monaten. Sofort mitnehmen hört sich ein wenig nach Schützen-Schlaraffenland an!
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