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IGNORED

WaffVwV


Nitro

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

aaaalso ich habe jetzt mal ne ganze zeit lang, gegoogelt und auch bei fireball gesucht,

habe aber def. nichts aktuelles finden können, was auf deinen beitrag hin passen würde... :gaga:

also...wo bleibt der link :confused::wacko:

Geschrieben

Und warten und warten, ich hab ja Zeit, bin noch Jung. :chrisgrinst::chrisgrinst:

Gruß Norbert07

Geschrieben
..

P.S.: hat der Roman auch eine Fortsetzung ? ...

ja, wie bei starwars.

entweder " the empire strikes back " oder " the return of the brennecke "

:chrisgrinst::chrisgrinst:

Geschrieben
... Hauptsache ein happy end. :rolleyes:...

dein wort in ottos gehöhrgang... :AZZANGEL::grlaugh:

Geschrieben

Das BMI betreibt seit einiger Zeit in Sachen Fortgang des Entwurfs zur neuen WaffVwV eine sehr restriktive Informationspolitik. So wurde z.B. untersagt, die Entwürfe auf dem Wege der email weiterzugeben, auch hausintern darf nur in Papierform innerhalb der beteiligten Abteilungen ausgetauscht werden.

Da hinter etwas zu vermuten, ist müssig.

Wir sollten hier auch nicht mehr hineininterpretieren als notwendig.

Die Verwaltungsvorschrift gilt für die Verwaltung, nicht für den Bürger.

Sie kann daher keine Vorschriften enthalten, die nicht mit der geltenden Gesetzeslage vereinbar sind. Einzig interessant wäre hier die zukünftige Festlegung von Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen.

So long, CM :)

Geschrieben
...

1, Die Verwaltungsvorschrift gilt für die Verwaltung, nicht für den Bürger.

2, Sie kann daher keine Vorschriften enthalten, die nicht mit der geltenden Gesetzeslage vereinbar sind....

...

1. richtig. aber die auswirkungen betreffen den bürger.

2. sollte sie nicht, aber natürlich kann sie das.

genauso wie rundererlasse gegen geltendes recht verstossen können und sich z.t. sogar expresses verbis damit brüsten, nur mal als beispiel :

NRW RdErl. v. 7.10.2003 - 44.3-2600 (neu) § 14 -

" Zwischen Bund und Ländern sind die Fragen einer gesetzeskonformen Auslegung des § 14 (insbesondere der Regelung des Absatzes 4) noch nicht abschließend geklärt. Es steht daher zu erwarten, dass andere Interpretationen der Vorschrift (insbesondere mit dem Ziel, § 14 Abs. 4 WaffG als allgemeine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen auszulegen) vorgetragen werden. Gleichwohl bitte ich bis auf Weiteres entsprechend den o.a. Ausführungen zu verfahren. "

und jetzt sag mir, dieser erlass hätte keinerlei auswirkungen auf den bürger...

Geschrieben
1. richtig. aber die auswirkungen betreffen den bürger.

2. sollte sie nicht, aber natürlich kann sie das.

genauso wie rundererlasse gegen geltendes recht verstossen können und sich z.t. sogar expresses verbis damit brüsten, nur mal als beispiel :

NRW RdErl. v. 7.10.2003 - 44.3-2600 (neu) § 14 -

" Zwischen Bund und Ländern sind die Fragen einer gesetzeskonformen Auslegung des  § 14 (insbesondere der Regelung des Absatzes 4) noch nicht abschließend geklärt. Es steht daher zu erwarten, dass andere Interpretationen der Vorschrift (insbesondere mit dem Ziel, § 14 Abs. 4 WaffG als allgemeine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen auszulegen) vorgetragen werden. Gleichwohl bitte ich bis auf Weiteres entsprechend den o.a. Ausführungen zu verfahren. "

und jetzt sag mir, dieser erlass hätte keinerlei auswirkungen auf den bürger...

311417[/snapback]

He, hallo, ... :grin:

Bitte nicht wieder interpretieren.

Ich habe geschrieben:

Die Verwaltungsvorschrift gilt für die Verwaltung, nicht für den Bürger.

Ich habe nicht behauptet, dass sie keine Auswirkung auf den betroffenen Bürger hat! Dass falsches Verwaltungshandeln hier in zahlreichen threads zum Dauerthema geworden ist, sollte doch deutlich genug sein.

So long, CM :)

Geschrieben
Dass falsches Verwaltungshandeln hier in zahlreichen threads zum Dauerthema geworden ist, sollte doch deutlich genug sein.

...

na eben drum.

aber dann haben wir wenigstens bald bundseinheiltliches falsches verwaltungshandeln.

:chrisgrinst::gr1::D:lol:

Geschrieben

aber dann haben wir wenigstens bald bundseinheiltliches falsches verwaltungshandeln.

:chrisgrinst:  :gr1:  :D  :lol:

311425[/snapback]

....selbst DAS wäre unter dem Gesichtspunkt von GG und Demokratie gegenüber dem jetzigen Zustand schon als Fortschritt zu betrachten :chrisgrinst: .....

Geschrieben
Warum nicht.

Aber wie sag ichs meinem Kinde?

311654[/snapback]

"Ich weis etwas was Du nicht weist" spielen eigentlich nur Kinder :rolleyes: .

Entweder Du hast das Teil und stellst es ein - falls nicht darfst Du getrost davon ausgehen, daß allein die Tatsache, daß DU es gesehen hast, hier eigentlich niemanden wirklich interessiert :P

Mouche

Geschrieben

Wen juckt's?!?

Das Machwerk wird früh genug über uns kommen, ich kann's erwarten!

Und dann müssen wir vermutlich lange Jahre gegen den ganzen Müll darin klagen.

Ich platze fast vor Vorfreude....... :crying::kotz:

GRUß

Geschrieben
"Ich weis etwas was Du nicht weist" spielen eigentlich nur Kinder   :rolleyes: .

Entweder Du hast das Teil und stellst es ein - falls nicht darfst Du getrost davon ausgehen, daß allein die Tatsache, daß DU es gesehen hast, hier eigentlich niemanden wirklich interessiert  :P

Mouche

311669[/snapback]

die frage ist eher, ob sich hier jemand von mouche erzählen lassen will, was ihn zu interessieren hat...?

wir wissen zwar nicht was drinsteht, aber zumindest wissen wir DASS es das machwerk jetzt endlich gibt.

und das interessiert alle, deren sachbearbeiter sich seit monaten auf fehlende vorschriften berufen bzw aus unsicherheit falsch, langsam oder gar überhaupt nicht über anträge entscheiden.

Geschrieben
die frage ist eher, ob sich hier jemand von mouche erzählen lassen will, was ihn zu interessieren hat..

DU mußt Dich natürlich nicht angesprochen fühlen -

ich laß mir schließlich auch nicht wahrsagen :P

wir wissen zwar nicht was drinsteht, aber zumindest wissen wir DASS es das machwerk jetzt endlich gibt.

und das interessiert alle, deren sachbearbeiter sich seit monaten auf fehlende vorschriften berufen bzw aus unsicherheit falsch, langsam oder gar überhaupt nicht über anträge entscheiden.

311682[/snapback]

...und diejenigen von uns, die richtig lesen können, wissen jetzt ,daß es auch nur einen weiteren Entwurf gibt und sonst gar nix :chrisgrinst:

Mouche

Geschrieben

...genau, es handelt sich offenbar "nur" um einen weiteren Entwurf. Nur - wie geht es weiter? Wer segnet das Ganze letztendlich ab, damit es - zumindest für die Behörden - rechtskräftig wird? Sind da ggf. auch unsere Verbände und das FWR beteiligt?

Sollte dies zutreffen, kann ich die Geheimniskrämerei sogar verstehen. In der Vergangenheit haben doch einige von uns - das schwebende Verfahren der Gesetzgebung - durch Spitzfindigkeiten wie "Hah - der Anscheinsparagraf ist weg, jetzt kommt wir sofort eine Semiauto MP5 ins Haus" nicht gerade zu unserem Vorteil beeinflusst. Ähnliche contraproduktiv finde ich auch die endlosen Postings ob nun eine Schrotpumpe mit gezogenem Lauf auf "Neugelb" möglich ist oder nicht. Ich verwette fast meinen Hut, dass in dem neuen Entwurf auch darauf eingegangen wird.

Ich werde für meine Person folgendes machen - abwarten und Tee trinken.

Gruß

Manfred

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