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IGNORED

Waffenabgabe bei Vereinsaustritt?


AWO425

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute!

Ein Bekannter hat mich um Rat gebeten. Er ist schon 4 Jahre aus dem Schützenverein ausgetreten, besitzt aber noch Waffen und schießt damit auch regelmäßig.

Er führt auch einen Schießnachweis. Nun hat er aber Post vom Amt bekommen, dass er seine Kanonen abgeben soll, da er ja nicht mehr im Verin ist und somit auch kein Bedürfnis mehr hat.

Ich weiss, dass diese Meinung des Amtes nich in Ordnung ist, und ihr wisst es auch, nur wie machen wir das dem Amt klar????????

Es gibt ja keinen Vereinszwang, man kann sein Bedürfnis ja auch so gleubhaft machen, bekommt halt bloß keine neue Gelbe, eine Grüne WBK bekommt man aber schon.

Wer kann da helfen, gibt es entsprechende Urteile????

Aktenzeichen????

Was sagen die Rechtsgelehrten dazu, mit welchen §§ kann man da argumentieren?????

MfG

AWO425

Geschrieben

Also erst mal interessant zu wissen, wie lange der Knabe denn schon schießt. Wenn jemand nach vielen Sportschützenjahren alters- oder gesundheitsbedingt aus dem Verein austritt, wäre das z.B. eine Ausnahmemöglichkeit vom Widerruf der WBK.

Ansonsten ist halt das Bedürfnis entsprechend nachzuweisen. Am einfachsten natürlich über einen anderen Verein, der einem anerkannten Verband angehört oder wenn er die Vereinsmeierei dicke hat eben über § 8 glaubhaft machen, warum denn in diesem Fall ein Bedürfnis auch ohne Vereinszugehörigkeit besteht.

Geschrieben

Wenn ich sowas von Behördenschikane lese, kommt mir die Galle hoch!!

Angeblich ist ja nach dem Grundgesetz das persönliche Eigentum geschützt.

Allerdings glaube ich allmählich, daß dieses sogenannte Grundgesetz nur noch ein Fetzen Papier ist und inzwischen nicht mehr wert als 2 Perforationen HAKLE-weich.

Dieser Klage-Hilferuf ist wahrlich nicht der erste.

Ich stehe bald als Frührentner vor demselben Problem: Umzug und mangelnde Möglichkeiten zum regelmäßigen Schießen, ebenfalls wegen weit entfernt liegender Schießstände, die darüberhinaus vereinseigen sind und von ungern bis überhaupt nicht Fremd(Gast)schützen bei sich sehen wollen.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

1. (IRONIE AN!!!!!!): Waffen alle verkaufen und man ist die Sorgen um den Altbesitz los; stattdessen mit dem Computer Moorhühner abballern (IRONIE AUS).

2. Unbedingt seine Vereinsmitgliedschaft als passives (zahlendes) Mitglied aufrechterhalten!

Auch bei einem Wohnungswechsel- da halten die behördlichen Sesselfurzer die Schnauze, weil ja Alles (verwaltungsmäßig) so weiter läuft wie bisher und der Schütze ja weiterhin als Mitglied im Verein bleibt und demzufolge keinen neuen, lästigen Verwaltungsaufwand verursacht!

Ich weiß nur (auf mich bezogen), daß ich eine persönliche Zwangsenteignung nach 30 Jahren Umgang mit Waffen nicht hinnehmen würde.

Geschrieben
Er führt auch einen Schießnachweis. Nun hat er aber Post vom Amt bekommen, dass er seine Kanonen abgeben soll, da er ja nicht mehr im Verin ist und somit auch kein Bedürfnis mehr hat.

An seiner Stelle würde ich erstmal ganz freundlich mit dem Schießnachweis zum Amt gehen, und hören, was die dazu sagen.

Wenn die Behörde trotz nachgewiesener "Sportschützentätigkeit" an dem Widerruf der waffenrechtlichen Genehmigungen festhält, muß sie das durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausdrücken, gegen den Einspruch erhoben / geklagt werden kann.

Wohl dem, der in der Situation im FWR ist und die WO-FWR-Örag-Rechtsschutz hat!

Geschrieben
Wohl dem, der in der Situation im FWR ist und die WO-FWR-Örag-Rechtsschutz hat!

300445[/snapback]

Frage: Kann ich mit dieser WO-FWR-Örag-Rechtsschutz-Versicherung meinen Rechtsanwalt selber aussuchen oder wird mir ein Rechtsanwalt zugewiesen.

Diese Frage spielt z B auch eine Rolle, wenn ich zB in München wohne und mir wird ein Rechtsanwalt in Hamburg zugewiesen.(Fahrtzeit, Reisekosten etc)?

Geschrieben

Wanderer, es wird Dir von der ÖRAG ein Rechtsanwalt empfohlen.

Dieser ist in Waffenrechtsangelegenheiten besonders spezialisiert und erfahren.

Du mußt ihn nicht nehmen, es ist aber sehr empfehlenswert, auf den Rat der ÖRAG zu hören.

Wenn der ÖRAG-Anwalt vor Gericht verliert, dann zahlt ihn ja schließlich die RS-Versicherung. Also kann der Herr Anwalt auch im München wohnen und zur Verhandlung nach Hamburg anreisen. Die Kosten trägt die RS-Versicherung, wenn sie vorher eine Deckungszusage erteilt hat.

GRUß

Geschrieben

Hallo AWO, ich würde da mal das WaffGNeu :kotz: nehmen und das GG. Wenn im GG steht, es herrscht Vereinsfreiheit und die kann mit keinem Gesetz eingeschränkt werden UND im WaffGNeu :kotz: wird sie es, ist das meiner Ansicht nach der Punkt, wo man mal sein Grundrecht einklagen sollte :excl: .

Geschrieben
Angeblich ist ja nach dem Grundgesetz das persönliche Eigentum geschützt.

Allerdings glaube ich allmählich, daß dieses sogenannte Grundgesetz nur noch ein Fetzen Papier ist und inzwischen nicht mehr wert als 2 Perforationen HAKLE-weich.

Ohne jetzt juristische Krümel zu suchen:

Sein Eigentum wird durch diesen Behördenbescheid NICHT eingeschränkt. Er verliert nur die unmittelbare Gewalt (Besitz) über die Waffen. Das grüne Papier heißt WaffenBESITZkarte und nicht WaffenEIGENTUMSkarte. Sein Eigentum an den Waffen bleibt erhalten, auch wenn diese im Tresor der Behörde schlummern.

Geschrieben

@AWO

Moin!

Hat der Bekannte einen relgelrechten Bescheid erhalten mit der Aufgabe, die Waffen zu veräußern?

Falls ja, Widerspruch einlegen und mit der regelmäßigen schießsportlichen Betätigung argumentieren (keine Vereinspflicht).

Hilfreich für weitere Auskünfte:

Der genaue Text des Bescheides/Schreibens

Gruß,

frogger

Geschrieben

Danke erstmal soweit für die Informationen!

Ich werde sie weiterleiten und ggf. den Inhalt des Schriebens vom Amt hier reinstellen.

Wünsche noch ein gesundes neues Jahr!!!!!!

MfG

AWO425

Geschrieben
O JA, BITTE!!!

GRUß

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Es wäre wirklich interessant zu Wissen, wie das ausgeht. In baWü sind die ersten Entscheide ergangen wonach der Betroffene, da kein Mitglied im Verein und im Verband, seine Waffen veräüßern bzw. unbrauchbar machen musste.

Leider ist mir nicht bekannt, ob der Betroffene Revision einlegte bzw. ob sich der Betroffene und das Ordnungsamt "einigen" konnten.

Gruß

Geschrieben

Bei mir läuft ähnliches.

Bin 2003 aus einenm Luft und KK-Verein ausgetreten, Da ich Schiessportleiter war und Inhaber der Vereins-WBK habe ich das sogar selbst dem Ordnungsamt gemeldet. Nichts geschah.

Erst als ich als Vereinloser Schütze als Einzelmitglied in einem nichtanerkannten Verband eine Flinte über § 8 und Einzelnachweis beantagte dauerte es über ein halbes Jahr bis man die Flinte nicht genehmigte und meine WBK für Colt und Winchester wiederief.

Zur Zeit läuft ein Widerspruchsverfahrenspruchverfahren und es wird sich wohl noch hinziehen. Ich bin aber zuversichtlich.

Im Januar nehme ich den Schiessbetrieb wieder auf und zwar am 22. beim Wintercamp in Düring.

Geschrieben
Ich weiß nur (auf mich bezogen), daß ich eine persönliche Zwangsenteignung nach 30 Jahren Umgang mit Waffen nicht hinnehmen würde.

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Was würdest du denn, im Extremfall, dagegen tun wollen, wenn z.B. die rechtlichen Dinge schon alle ausgeschöpft sind ?!?

Grüße

Sentenced7

Geschrieben
Was würdest du denn, im Extremfall, dagegen tun wollen, wenn z.B. die rechtlichen Dinge schon alle ausgeschöpft sind ?!?

Grüße

Sentenced7

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....Es eben nicht so weit kommen lassen, daß man im Nachhinein alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen muß- nämlich wie Anfangs geraten, auf jeden Fall Mitglied in einem anerkannten Schützenverein bleiben!

Oder eben zähneknirschend die Waffen zu Dekowaffen kastrieren-

oder auf 4mm umändern.

Dafür braucht es zwar ebenfalls eine WBK (zwecks Bedürfnis), aber keine Vereinsmitgliedschaft.

So in meinem Wohnort hat es ein Bekannter gemacht (aus Zeit-und Altersgründen):

Er baut sich jetzt eine 4mm-Sammlung aus abgeänderten Originalen auf.

Ob das nach neuem WaffG immer noch (problemlos) möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wäre aber nicht so ein brutaler Schritt, seine guten Stücke (nur um sie zu behalten)funktionslos zuzuschweißen und auszufräsen.

Geschrieben
....

Oder eben zähneknirschend die Waffen zu Dekowaffen kastrieren-

oder auf 4mm umändern.

Dafür braucht es zwar ebenfalls eine WBK (zwecks Bedürfnis), aber keine Vereinsmitgliedschaft.

So in meinem Wohnort hat es ein Bekannter gemacht (aus Zeit-und Altersgründen):

Er baut sich jetzt eine 4mm-Sammlung aus abgeänderten Originalen auf.

Ob das nach neuem WaffG immer noch (problemlos) möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wäre aber nicht so ein brutaler Schritt, seine guten Stücke (nur um sie zu behalten)funktionslos  zuzuschweißen und auszufräsen.

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Wäre es nicht sinnvoller, die Waffen einem anderen zu verkaufen, das Geld somit etwas zurückfliessen zu lassen, dem Käufer seine Freude an den Schußwaffen zu gönnen, anstatt sie zu freiwillig zu Schrott umarbeiten zu lassen?

Geschrieben

kurze frage:

anstatt zu beim gericht zu klagen, ist es doch günstiger und einfacher sich einfach in einem verein anzumelden. das kostet normalerweise <100euros pro jahr und gut ist. zur vereinsmeierei kann man ja nicht gezwungen werden. einfach zum schiessen hingehn und wenn man fertig ist wieder nach hause gehn und fertig?

gehts bei dieser diskussion nur ums prinzip oder wo ist das problem???

-sig

Geschrieben

Bis jetzt hat der Kollege nur eine mündliche Auskunft vom Amt, ichhabe geraten einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu verlangen, wenn die Vorlage des Schießnachweises nicht akzeptiert wird.

Werde berichten, wie die Sache weiter geht.

MfG

AWO425

Geschrieben

Ich denke das OA geht einfach davon aus, kein Verein --> nix mehr mit Schiessen.

Wenn dein Bekannter mit seinen Schiessnachweisen beim Amt aufläuft wird sich das wohl recht schnell aus der Welt schaffen lassen. Denn die Sportschützeneigenschaft hängt ja nicht von der Mitgliedschaft in einem Verein ab, sondern von der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband.

Als Mitglied im VdRBW z.b. ist man ja auch kein "Vereinsmitglied." Oder siehe die Einzelmitglieder im BDMP.

ML

Geschrieben

Die Zielsetzung des neuen Waffengesetzes ist die, daß jedweder Waffenbesitz vom Bedürfnis dazu abhängig ist.

Das freut die Schießsportvereine und führt zu steigenden Mitgliederzahlen. Wenn die neue Verwaltungsvorschrift zum WaffG raus ist, dann wird sich auch das Sammeln von Waffen sehr beleben.

Geschrieben

Beides wäre wünschenswert, wird aber ob der Knüppel, die man zwischen die Beine gewurfen bekommt wohl nicht so kommen.

Gut, die Vereine nehmen imme rgern neue Mitglieder, jedenfalls die meisten.

Aber Waffensammler werden ist in manchen Landkreisen mir extremen Schmerzen verbunden, einmal im Kopf und einmal in der Brieftasche.

MfG

AWO425, der schmerzfreie :D

Geschrieben
Aber Waffensammler werden ist in manchen Landkreisen mir extremen Schmerzen verbunden, einmal im Kopf und einmal in der Brieftasche.

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Hallo,

die Schmerzen in der Brieftasche verstehe ich nicht, habt Ihr da andere Tarife als wir in Bayern?

Karl

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