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IGNORED

Wechsel oder Ersatzlauf


joaquch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallöle,

Ich brauche mal ne sachkundige Antwort.

Muß man einen Kalibergleichen Wechsel oder Ersatzlauf für eine Kurzwaffe in die Wbk eintragen lassen oder nicht?

Gruß

Chris

Geschrieben

nach dem wortlaut des gesetzes nicht. nach der kommenden, den gesetzestext "zurechtbiegenden", verwaltungsvorschrift vielleicht schon wieder. zu der frage gibts übrigens hier im forum schon das eine oder anderen rolleyes.gif

Geschrieben

Das heist nun ich kann jetzt, heute und sofort einen kalibergleichen ersatzlauf kaufen, ihn in den safe legen und verstoße gegen keine gesetzliche bestimmung, oder?

Gruß

Chris

Geschrieben

Antwort auf:

Das wird noch lustig.
chrisgrinst.gif


...war es doch schon immer in dem Bereich rolleyes.gif -

egal ob im alten oder neuen WaffG - das hier ist doch nur EINE von vielen Ungereimtheiten tongue.gif.

Wobei ICH den Eintrag eines WS für richtig und sinnvoll halte - und sei es nur des Munitionserwerbs wegen grin.gif.

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Das wird noch lustig.
chrisgrinst.gif


ich lach ausnahmsweise mal nicht mit, da ich die auslegung der vv zwar für falsch, aber für sinnvoll halte. einzig der gewaltenteilungs- und demokratieliebende teil von mir ist nicht begeistert.

Geschrieben

Antwort auf:

Das wird noch lustig.
chrisgrinst.gif


Was die Eintragung von Wechselläufen angeht, bin ich der gleichen Meinung wie Mouche und Falcon.

Wenn es aber bei der Auslegung der Verwaltungsvorschrift bleibt, müssen auch Einsteckläufe und Adapterpatronen eingetragen werden. icon13.gif

Und vor allem, was wird dann aus dem IMHO gewaltigen Altbestand an diesen Teilen. Die müssten ja alle nachgetragen werden. gaga.gif

Geschrieben

Ich habe eine schriftliche Stellungnahme meiner Genehmigungsbehörde aus der hervorgeht, daß Läufe und Verschlüsse bei vorhandener Basiswaffe nicht eingetragen werden müssen, die Behörde dazu aber auf Antrag kostenpflichtig bereit ist.

In der Praxis wird das dann als Schmankerl auch gleich so gehandhabt, daß der Munerwerb (kostenlos) mit abgestempelt wird. Kostenlos deswegen, weil man die Auffassung vertritt, daß breits eigentlich der Munerwerb für alle aus der Basiswaffe beschußrechtlich zulässig zu verschießende Munition gilt und der zusätzliche Stempel nur der Klarstellung dient.

Finde ich so recht kundenfreundlich.

Gruß,

frogger

PS

In meinem Dunstkreis ist gerade ein statsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingestellt worden, weil in einer Polizeikontrolle ein Jäger mit nicht eingetragenem Wechsellauf angetroffen wurde...

Kostenerstattung nach Strafrechtsentschädigungsgesetz wurde gewährt.

Geschrieben

Hallo

warum um alles in der Welt soll ein Lauf oder ein WS eingetragen werden? Das Gesetz sagt nein und ich halte mich daran. Geh ich mit einem Lauf in eine Bank und drohe damit, mit dem Hammer eine Patrone zu zünden? Ich kann ohne die Basiswaffe nichts damit anfangen. Verschiedene Innenministerien sehen wieder den Untergang des Abendlandes heraufziehen, denn es war ja schon immer so und wo kommen wir da hin? Ich habe mir gerade einen Lauf gekauft und werde weder meinen SB informieren, noch sonst irgendetwas tun. Falls das jemanden bei der Behörde nicht passt, kann er mich ja mit einem Bescheid dazu auffordern. Auf die Begründung, die dann selbstverständlich vor einem Verwaltungsgericht standhalten muß, bin ich gespannt. Ich kann ja nichts dafür, daß Sluggy (mögen dutzende von Sandflöhen seinen Schließmuskel quälen) schlampig gearbeitet hat.

Steven

Geschrieben

Naja, wenn man die Sache etwas herumspinnt, so kann man ja ein WS kaufen, ohne es eintragen zu lasssen, jemanden damit erschießen und dann das WS "verschwinden" lassen, kann eh kaum einer nachvollziehen, was Du gekauft hast !

Oder besteht bei dem Händler eine Meldepflicht für verkaufte WS ?

Geschrieben

Na ganz einfach, weil man

a) die Waffe kennt und mit dem WS legal trainieren kann

B) die Balistiker später eine Waffe finden, die nicht zum abgeschossenen Projektil passt aber dennoch die Tatwaffe ist

weil c) ein WS benutzt wurde, welches anschließend vernichtet wurde !

Somit haben sie zwar die Tatwaffe, aber keinerlei Beweise !

Es handelt sie hierbei nur um reine Theorie, mit Sicherheit würde nie ein Sportschütze eine solche Tat begehen, wir sind alle gesetzestreue Bürger !

Geschrieben

@Berettaman:

Du solltest Deine wilden und verwirrten Phantasien hier nicht weiter zum Besten geben, zumal die moderne Kriminaltechnologie und Forensik schon lange keine Geschosse mehr braucht, um eine Tatwaffen-Eigenschaft nachzuweisen.

CM

Geschrieben

@Berettaman:

es wäre ja auch mal möglich, dass ein Sportschütze, der zufällig gerademal keine kriminellen Taten plant oder irgendwen mit seinen Sportgeräten in die Erdmöbel befördern will, sich ein Wechselsystem kauft weil

a) er mit der gewohnten Waffe im kleineren, preiswerteren Kaliber trainieren will

B) weil er mit der gewohnten Waffe in einer anderen Disziplin schiessen möchte

c) er mal ein neues, interessantes Kaliber schiessen möchte, ohne gleich ne neue Waffe zu beantragen (mit dem ganzen, teuren Rattenschwanz an Befürwortunge & Gebühren)

und dann auchnoch - seltsamerweise wieder ohne kriminellen Hintergedanken - das System / den Lauf nicht eintragen lässt weil

a) es vom Gesetz nicht gefordert wird

B) weil er die 12,xx Öre sparen will - das Amt kassiert ja schlieslich schon mehr als genug

c) er Probleme von Verbandsseite aus befürchtet, wenn er eine Waffe im gleichen Kaliber wie das Wechselsystem beantragen möchte (Befürwortung - sie haben doch schon ein Wechselsystem in diesem Kaliber, schiessen sie doch damit - solche Leute sitzen leider teilweise in den Verbänden)

d) er eh nicht auf den Mun. Erwerb angewiesen ist, da noch eine Waffe im gleichen Kaliber oder §27 vorhanden ist

Aber die Mehrzahl der Sportschützen kauft sich ja Wechselläufe/systeme, um damit gegen das Gesetz zu verstossen gaga.gif

mit etwas irritiertem Gruß

Hilli

Geschrieben

Antwort auf:

Oder besteht bei dem Händler eine Meldepflicht für verkaufte WS ?


Selbstverständlich ist der Händler verpflichtet den Verkauf des Wechselsystems an die Behörde zu melden. Es handelt sich ja um ein wesentliches Bestandteil eine Schußwaffe und ist damit laut Waffengesetz eine Schußwaffe gleichgestellt.

Die Behörde weiß, daß Du im Besitz dieses Wechselsystems bist, selbst wenn Du die Behörde nicht informiert hattest.

Kost und Logis wären dir nach einer Straftat also sicher. grlaugh.gif

Geschrieben

Antwort auf:

@Berettaman:

Du solltest Deine wilden und verwirrten Phantasien hier nicht weiter zum Besten geben, zumal die moderne Kriminaltechnologie und Forensik schon lange keine Geschosse mehr braucht, um eine Tatwaffen-Eigenschaft nachzuweisen.

CM


Ich halte zwar auch Berettamans Denkereien als etwas nicht im Sinne des Sportschützentums; aber ich muss Dir was Forensic angeht widersprechen. Wenn ich nur das Griffstueck einer Waffe habe (und keinen Lauf und Verschluss), mit dem die evtl. Tat begangen wurde, dann musst Du mir bitte erklären, wie der forensische Dienst denn zu seiner Weisheit kommen soll.

Ich arbeite 25 Jahre schon an diesem Metier mit...ich bin immer offen für neue Erkenntnisse...

Um eine Tatwaffe zuordnen zu können, brauche ich entweder den Lauf (und ein Tatgeschoss), oder aber das Verschlussstück und eine Hülse; denn wie sonst sollte ich die einzelnen Teile sonst zuordnen können?

Habe ich Hülse und Geschoss und ein Griffstück mit einem komplett anderen Oberteil bliebe mir nur noch das Ausstossermerkmal, falls nicht auch der Ausstosser (wie bei .45 und 9Para 1911) gewechselt wurde.

Und nur ein Ausstossermerkmal ohne Zuordnung des Geschosses zu einem Lauf oder der Hülsenkopfmerkmale zum Verschlussboden, steht auf wackligen Beinen.

Wenn also das komplette Oberteil fehlt, steht keine 100%ige Möglichkeit zur Verfügung, die Täterschaft festzustellen.

GF

Muni

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Oder besteht bei dem Händler eine Meldepflicht für verkaufte WS ?


Selbstverständlich ist der Händler verpflichtet den Verkauf des Wechselsystems an die Behörde zu melden. Es handelt sich ja um ein wesentliches Bestandteil eine Schußwaffe und ist damit laut Waffengesetz eine Schußwaffe gleichgestellt.

Die Behörde weiß, daß Du im Besitz dieses Wechselsystems bist, selbst wenn Du die Behörde nicht informiert hattest.

Kost und Logis wären dir nach einer Straftat also sicher.
grlaugh.gif


Naja, das könnte ich genüsslich abwarten. Die Gleichstellung eines Gegenstandes mit einer Schusswaffe hat noch nichts damit zu tun, welche Teile der Händler zu melden hat. Sonst müsste er ja auch Adapterpatronen der Behörde anzeigen, denn die sind auch den "Schusswaffen" gleich gestellt. Wenn also jemand 4mmM20 Einsteckpatronen kauft, müssten die Deiner Meinung nach also gemeldet werden??

Gott bewahre....

Wie der Gesetzestext befiehlt, sind NUR Schusswaffenerwerbe (und nicht etwa die ihnen gleichgestellten Gegenstände) meldepflichtig. Vielleicht mal dazu auch die BT-Drucksache lesen oder die Begründung zum Gesetz....

MfG

Muni

Geschrieben

Naja,

mit den forensichen Untersuchungsmöglichkeiten kann man ja durchaus einiges festmachen, aber eben doch nicht alles...

Büchsengeschosse aus Langwaffenmunition mit deformationsfreudigem Aufbau (zB Sierra Matchking oder Gameking) kann sich beim Auftreffen so deformieren oder zerlegen, daß eine Zuordnung zur Waffe unmöglich wird. Es gab da einen Fall, von dem in der WuH berichtet wurde, wo ein aus einem Baum geborgenes RWS KS Geschoß nicht einem Wilderer und seiner Waffe zugeordnet werden konnte.

Bei Kurzwaffen mit spanend gezogenen Läufen ist die Geschoßzuordnung schon deutlich einfacher, ist aber zB bei von einem Dorn gehämmerten Läufen auch schon wieder schwieriger und ein paar hundert Schuß mit jeweils ein paar Prisen ATA versauen dem Ballistiker auch den ganzen Tag. Am liebsten, so wurde mir gesagt, ist ihnen immer noch das Geschoß mit der dazugehörigen Hülse.

Zum Abschluß bleibt aber noch festzuhalten, daß die Tatwaffe nur ein Aspekt von vielen bei den Ermittlungen ist und der Täter auch ohne gefundene Waffe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit überführt werden kann. Der Ermittlungsdruck bei Mord ist sehr hoch und bei Beziehungstaten wird der Mörder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ermittelt.

Insofern braucht man sich also eigentlich über dieses Thema keine allzugroßen Gedanken machen.

Gruß,

frogger

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