Zum Inhalt springen
IGNORED

Selbstverteidigung mit der Schußwaffe


Tryon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Selbstverteidigung

--------------------------------------------------------------------------------

Hallo Freunde.

Vorab ich bin KEIN Waffennahr, ich besitze auch keine Gaspistole o.ä.

Ich möchte also nicht als solcher da stehen.

Nun meine Frage:

Kann einer von Euch Schützenkollegen shon mal in die Verlegenheit im Rahmen der Notwehr/Nothilfe dazu seine Waffe zu gebrauchen (auch Jäger).

Dieses umfasst also auch Einbrecher etc.

Nur zum Verständnis: Meine Waffen sind im Tresor und der Schlüssel ist gut versteckt. Ich schlafe also nicht mit der Waffe unter dem Kopfkissen.

Mich würden nur Erfahrungen interessieren und eventuelle rechtliche Folgen (Prozessfolgen, Entscheidungen etc.)

Danke

Tryon

(Sportschütze & KEIN Rambo)

Geschrieben

Tyron, über den Fall der Fälle nachzudenken ist nicht verboten. Im Gegenteil, ich finde jeder der scharfe Waffen hat sollte sich mit der Selbstverteidigung und deren Folgen auseinandersetzen.

Geschrieben

Ich war noch nie in solch einer Situation und möchte auch nie in solch einer Situation kommen !

Eine Selbstverteidigung wäre in der Hinsicht auch gar nicht möglich !

Bis ich meine Waffe aus dem Tresor geholt , meinen 2. Tresor geöffnet und Munition entnommen und meine Waffe geladen habe, wir ein Einbrecher schon dreimal im Schlafzimer gewesen sein !

Jetzt würde ein Waffengegner sicher fragen, warum ich die bösen Dinger bei mir daheim haben muss, nunja, ich ahbe viel Geld dafür ausgegeben und sie sind mein Eigentum !

Ich bin sogar überzeugt davon, dass meine Waffen bei mir sicherer aufgehoben sind (inkl. Muni, bin Wiederlader) als anders wo !

Geschrieben

Antwort auf:

1. Vorab ich bin KEIN Waffennahr

2. Mich würden nur Erfahrungen interessieren und eventuelle rechtliche Folgen (Prozessfolgen, Entscheidungen etc.)

Danke

Tryon

(Sportschütze & KEIN Rambo)


Hallo Tyron,

zu 1.) Hier wirst Du auch keinen Waffenarren finden wink.gif

zu 2.) Wird bei Gericht bei einer evtl Notwehr mit einer Schußwaffe sehr genau hinsehen. Und wenn da auch nur geringste Zweifel daran sind, ob die Situation nicht auch ohne Schußwaffeneinsatz zu lösen gewesen wären, wird das gegen den Schützen augelegt werden.

Hier im Forum wurde sogar ein Fall beschrieben wo nach berechtigter Notwehr der Schütze in der ersten Instanz für schuldig befunden wurde, bzw er wurde auch wegen Führen einer Schußwaffe verurteilt. Die gesammte Notwehrsituation fand aber im Haus des Schützen statt... gaga.gif

Geschrieben

Ich habe einen Bekannten, bei dem haben einige umherreisende Bürger mit nicht festen Wohnsitz eingebrochen. Dazu sind sie mit ihrem Mercedes durch seinen Gartenzaun gefahren.

Er nahm darauf hin sein Springfield M1A und feuerte aus seinem Fenster rund 5 Schuss in den Kofferraum des Fahrzeugs. Von den Schüssen aufgeschreckt, sind die Jungs dann alle Blitzartig wieder aus dem Haus raus und wollten mit ihrem Fahrzeug die Flucht antreten. Nur leider blieb dann der Wagen nach so rund 100 m auf der Strasse stehen (der ganze Sprit ist ausgelaufen) und sie konnten von der Gendarmerie ohne Probleme verhaftet werden.

Über den Schusswaffeneinsatz wurde nie und von niemanden geredet!

Gruß

Makalu

Gast klaus.perlich
Geschrieben

Antwort auf:

F


naja .... das F ist der schlüssel

und das könnte daran liegen, dass die mehrzahl aller franzosen scheinbar doch wesentlich weniger bescheuert ist als die mehrzahl aller deutschen ..... oder - wenn ihrs haben wollt: "anders bescheuert" ...... wink.gif

bis ich meinen schlüsselkastenschlüssel ausm versteck, den tresorschlüssel ausm schlüsselkasten und die waffen ausm tresor hab bin ich schon dreimal tot crying.gif

ich hatte von langen jahren mal einen fall, in dem ich mich wirklich wehren musste.

obwohl ich kein kampfsportler (ziemlich unsportlich) bin hat mir damals ein langes tantomesser von herbertz gute dienste geleistet. ein nachspiel hat es nie gegeben, weil der typ einfach abgehauen ist.

ich hatte ihm in den oberschenkel geschnitten und das war auch angemessen, weil er meinen kumpel mit einem hammer niedergeschlagen hatte, als wir in dessen gartenlaube gingen, in die der typ eingebrochen war (was wir nicht wussten, als wir reingingen). er fühlte sich offenbar überrascht - sprang meinen kumpel an und verpasste ihm eins mit nem "fäustel" (son etwas schwerer hammer, der auf beiden seiten flach ist). mein kollege ging stöhnend zu boden (ich wusste noch nicht, wie schwer er verletzt ist) und der typ wandte sich gegen mich und schlug zu.

ich wich mit einem weiten schritt nach rechts aus, zog mit der linken mein tanto (das ich dabei hatte, weil wir uns damals zu einem fantasyrollenspiel namens "das schwarze auge" trafen - das alles war in den frühen achtzigern) und zog es ihm über den oberschenkel; tief genug, das ihm nichts ernstes passieren kann. (mit "tief" meine ich: nicht in der lebensbedrohlichen bauchgegend!)

der typ verfehlte mich (weil ich ausgewichen war!) merkte, das er was abgekriegt hatte (hat ganz schön geblutet) und schaute mich an wie ein stier, bevor er mit einem bemerkenswerten tempo die flucht ergriff. wir haben noch überlegt, ob wir die polizei holen sollen - aber er hatte nichts kaputt gemacht und die damals ständigen laubeneinbrüche gingen der polizei eh auf die nerven; in keinem einzigen fall ist etwas rausgekommen. immerhin: er hatte eine ganze flaschensammlung hinterlassen - war wohl der letzte einer grösseren party.

mein kumpel hatte glück - eine ordentliche prellung rechts auf der brust und ziemliche schmerzen. naja, ich will nicht verschweigen, das er selbstgestricktes kettenhemd und darunter so einen lederkittel trug. "schwarzes auge" eben.

trotzdem tat mir der andere typ leid, ich wollte ihm doch wirklich nichts böses. aber das mit dem hammer war echt kein spass und der angriff kam völlig unerwartet und unprovoziert! meine verteidigung erscheint mir noch immer angemessen!!!!

in einem anderen fall haben mich nachts auf einem parkplatz drei skins mit riesigen schraubenschlüsseln bedroht. ich habe meinen kofferraum aufgemacht, eine holzaxt rausgeholt und gefragt, ob ich ihnen irgendwie helfen kann.

die verschwanden direkt - und ich habe auch gesehen, dass ich sofort wegkomme.

ich finde, aufgrund der rechts- und stimmungslage in deutschland ist man mit einer schusswaffe immer am schlechtesten dran. gaswaffen sind in meinen augen völliger quatsch, zumindest zum zwecke der selbstverteidigung.

da ich oft auch spät nachts unterwegs bin, liegt in meinem auto ein kurzer, gerader spaten von cold steel. früher hatte ich eine axt dabei, aber das sieht mir zu sehr nach waffe aus. gegen einen spaten kann keiner was sagen und im notfall ist das eine wirklich schlimme waffe.

unter strich kommt es natürlich es bei der waffenwahl allerdings auch entscheidend darauf an, in welches "soziale umfeld" ihr euch begeben wollt .......... ich bin ein eher umgänglicher mensch und muss nicht mit häufigeren bewaffneten angriffen rechnen ....

ich hoffe das der beitrag jetzt nicht wieder missfallen bei den göttern des wo erregt. falls ja, löscht ihn halt, aber sperrt mich bitte nicht gleich, ja ???

oder schaut mal auf die page des sponsors "nonlethal" weapons (oder so ...) AZZANGEL.gif

Geschrieben

Die Sachlage ist doch ganz einfach:

Selbstverteidigung sollte und dürfte nie einer zum Spaß machen, mit oder ohne Waffe. Ist es doch erforderlich, hilft es nichts, wenn man seine Waffen recht weit wegschließt, das wird an dem Angriff nichts ändern.

Wie ja das Gesetz so schön treffend sagt, ist Notwehr die jenige Verteidigung, welche erforderlich ist...., nicht welche man gerne anwenden möchte.

Wer in einer solchen Situation wegen den rechtlichen Konsequenzen jetzt lieber selbst ins Gras beißt, soll das machen. Er wird bestimmt einen passenden Nachruf bekommen. Wer sich nicht wehren kann, hat halt doppelt Pech gehabt, die Friedhofe könnten darüber bestimmt viel erzählen.

Ich persönlich hoffe nie in eine solche Situation zu kommen, wenn ich aber dazu gezwungen werde, hilft es wohl nichts, sich unter der Bettdecke zu verstecken. Nicht desto Trotz, bin ich bis jetzt auch ohne Notwehr gut über die Runden gekommen und aufgrund der wohl ernsthaften Probleme würde ich mir Nothilfe auch sehr genau überlegen. Aber auch da würde ich sagen: Es kommt auf die Situation an!

Wir hatten bei uns mal im Verein eine Frau, die war ganz alleine zu Hause und hat durch die Tür durch einen Einbrecher erschossen. Hätte sie besser nicht gemacht und wohl so auch auf keinem Fall machen sollen, aber auch sie lebt heute noch und obwohl wirklich nicht mehr richtig durch Notwehr zu decken (welche in Frankreich noch viel enger gesehen wird als in Deutschland) ist das Ganze sogar ohne Knast ausgelaufen. Es gibt auch genug Fälle von Frauen (oder sonst wem) welche in ihrer eigenen Wohnung umgebracht wurden. Seltsam ist nur, dass sich daran immer wesentlich weniger stören als an einer Notwehr.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Antwort auf:

bis ich meinen schlüsselkastenschlüssel ausm versteck, den tresorschlüssel ausm schlüsselkasten und die waffen ausm tresor hab ...


Kann es sein, dass ein klein bisschen Verfolgungswahn auf eurem extraterrestrischen Planeten herrscht ? smirk.gif

Antwort auf:

Dieses umfasst also auch Einbrecher etc...


Selbstverteidigung zu Hause - Na Klar!!! - ABER NUR mit ungeladener Waffe und NUR als Schlagstock. grin.gif

Grüß

Patrick

Geschrieben

Tryon,

wenn es dir um Sachverhaltsschilderungen im Hinblick auf technisch-taktische Gegebenheiten geht, würde ich an deiner Stelle eher mal in die einschlägigen US-Foren (z.B. www.thehighroad.org oder www.glocktalk.com ) reinschauen.

Denn tatsächlich passierte Selbstverteidigungsgeschichten von Sportschützen mittels Schußwaffen wirst du in D aus Gründen der Rechtslage (wie oben schon vielfach ausgeführt) nicht in größerer Anzahl finden.

Zur theoretischen rechtlichen Würdigung wurden hier bei WO schon ganze Romane verfaßt und von den verschiedensten Standpunkten aus erschöpfend diskutiert. Wenn du mal suchst, findest du sicher tonnenweise Information.

Spontan "from the top of my head" fällt mir eine etwas anders gelagerte Story ein (die auch hier kursierte), und zwar ging es um einen Polizeibeamten, der bei einem Gebrauchtwagenkauf außer Dienst seine Dienstwaffe (legal) bei sich führte und einsetzte, als ihm die "Verkäufer" mittels Schlagring und Baseballschläger den Kaufpreis ohne Leistung abnehmen wollten...

mfg

Trooper

Geschrieben

Antwort auf:


F


Hab ich mir gedacht!

In D wäre es zu einer oder mehreren fetten Gerichtsverhandlungen gekommen, in denen sich der Überfallene für seine überzogene Aktion hätte verantworten müssen. gaga.gif

Gruß

Michael

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

bis ich meinen schlüsselkastenschlüssel ausm versteck, den tresorschlüssel ausm schlüsselkasten und die waffen ausm tresor hab ...


Kann es sein, dass ein klein bisschen Verfolgungswahn auf eurem extraterrestrischen Planeten herrscht ?
smirk.gif

Antwort auf:

Dieses umfasst also auch Einbrecher etc...


Selbstverteidigung zu Hause - Na Klar!!! -
ABER NUR
mit ungeladener Waffe und
NUR
als Schlagstock.
grin.gif

Grüß

Patrick


Ich denke meine 6er MagLite reicht da auch völlig aus.

Geschrieben

Eigentlich kann man, wenn man seine Waffen ordnungsgemäß weggeschlossen hat, kommt man doch garnicht in die Situation seine Waffe als Mittel der Notwehr zu nutzen, oder!

Wenn man die Zeit hat die Waffe aus dem Tresor zu holen und zu laden, wird man im Ernstfall wohl kaum den Status der Notwehr anerkannt bekommen!

Wie auch schon meine Vorredner sagten... wenn es hart auf hart kommt lieber zB. ne Maglite(meine 50cm smile.gif) oder sowas nehmen!

Geschrieben

Wieso eigentlich keine Selbstverteidigung mit Waffe ?

Es geht doch niemand was an, zu welcher Zeit ich die Kanone gerade mal zufällig zum Putzen aus dem Schrank geholt habe.

Da kam gerade der dämliche Einbrecher, na so ein Pech auch für den. chrisgrinst.giftongue.giftongue.gif

Und wenn ich die Waffe in meinen privaten Räumen in meiner Verfügungsgewalt habe, brauch ich sie wohl auch nicht wegschließen.

Ich kann Trockenübungen machen, das Ding polieren,streicheln oder einfach auf den Tisch legen und anstarren - ist nicht verboten.

Ich muß sie erst dann wegsperren, wenn die Gefahr besteht, daß ein Unbefugter in meiner Abwesenheit daran kommt.

Macht mal das WaffG nicht noch schärfer,als es ist.

Und hier :

Antwort auf:

wenn es hart auf hart kommt lieber zB. ne Maglite(meine 50cm ) oder sowas nehmen!


Es könnte hart auf hart kommen, nämlich auf die eigene Birne.

Mit der 50 cm Maglite muß ich schon mindestens auf 49 cm ran an den " Gegenüber ".

Sollte dieser doch einen "Längeren" haben( Brecheisen ), dann zieht man garantiert den " kürzeren ".

Und hell wirds dann auch ohne Mag-Lite...

021.gif021.gif021.gif021.gif021.gif

Attila

Geschrieben

Hallo Zusammen,

also man hat ja definitiv zu Hause die Verfügungsgewalt über seine Waffe.

Man darf sie auch über Nacht auf dem Nachttisch liegen lassen (geladen versteht sich).

Ich möchte zur Maglite was sagen:

Ich habe mal berufsmäßig von so nen Ding gebraucht machen müssen. Bin heil froh, das der Mann mich nicht verklagt hat. Ein schweres Schädeltrauma hat er nähmlich davon getragen. Also ne Maglite ist nicht ohne.

Meiner Ansicht nach müsste man nicht letale Munition (z.B. Gummigeschosse o.ä.) laden dürfen. Die ist zwar auch nicht ohne (der Vergleich Baseballschläger in die Magengrube ist recht zutreffend). Aber sie ist i.d.R. nict tödlich.

Hätte da auch schon eine passende Idee für die Industrie. Aber da Berlin ein Wörtchen mitzureden hat, hat es garkeinen SINN diesen Gdanken der bewaffneten Selbstverteidigung mit non-letaler-Munition weiterzudenken.

Sowas müsste es auch für "die Straße" geben.

Denn Pfefferspray ist begrenzt auf 2-5 Meter. Reicht aber zum Weglaufen. Aber in der Wohnung......

Geschrieben

was heißt verklagen wenn es wirklich! Notwehr ist was gibts da gegen die Maglite einzuwenden?

Und den Schädel dürfte man auch mit einem normalen Gummihammer einschlagen können.

Und wie mir bekannt ist braucht man in diesem ....Staat auch

zum führen eines Gummihammers noch keinen Waffenschein,vermutlich ist er auch effektiver und schneller

anzuwenden als son Zinkspritzgussdreck aus dem leider viele

heutige Gaswaffen bestehen.

Und die 50ig EUR für den kl.Waffenschein auch gespart. icon14.gifwink.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Meiner Ansicht nach müsste man nicht letale Munition (z.B. Gummigeschosse o.ä.) laden dürfen. Die ist zwar auch nicht ohne (der Vergleich Baseballschläger in die Magengrube ist recht zutreffend). Aber sie ist i.d.R. nict tödlich.


Da gab es doch auch mal so eine Waffe, die "nur" Gummigeschosse verschossen hat (Kaliber 44mm) von der Firma Verney-Carron, das Ding soll eine Mannstopwirkung wie eine .38'er haben, aber nicht tödlich sein.

Zur Munition :

-28g Weichgummigeschoss

-Weichgummischrotpatrone mit 9 buck-shots 17mm Durchmesse

-Farbgeschoss gefüllt mit 23g Öl

-Tränengaspatrone

Habe aber bisher weder einen Händler gefunden, der das Ding vertreibt, noch kann ich sagen ob das Teil WBK-pflichtig ist (denke schon da mehr als 200 Joule Energie) und wie es mit dem Bedürfnis aussieht...

Das Ding schimpft sich irgendwie Flash-Ball oder so.

Web Seite

Web Seite 2

Web Seite 3

Geschrieben

@ Attila:

100 % icon14.gif

Gründliche Überlegung und Abwägung ist bei einem so ernsten Thema natürlich nötig und richtig. Aber ich sehe eine gewisse Tendenz, dass wir uns im Kopf Schranken und Verbote aufbauen, die rechtlich und tatsächlich gar nicht existieren.

Ich war noch nie in einer realen Notwehrsituation (wenn es zwei mal auch recht nahe daran war) und hoffe auch nicht, dass ich in eine komme.

Sollten meine Familie und ich zu Hause jemals von einem Eindringling bedroht werden, werde ich uns angemessen verteidigen. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, und niemand ist juristisch dazu verpflichtet, sich umbringen oder verkrüppeln zu lassen. Wenn bei einem unmittelbaren und entsprechend gefährlichen Angriff "nur" eine Mag Lite zur Hand ist, in Ordnung. Wenn aber der .357 er zur Hand ist - auch in Ordnung. Es geht um ein wirksames Mittel, welches geeignet ist, einen lebensbedrohlichen Angriff abzuwehren. Es muss aus juristischer Sicht nicht das Risiko eingegangen werden, durch die Wahl eines zu schwachen Abwehrmittels (wie gesagt: in echter Notwehrsituation) verletzt oder umgebracht zu werden.

(P.S.: warum werden die Schusswaffen gegenüber den "konventionellen" Mitteln wie Hämmer, Spaten, Messer als Abwehrmittel immer so dämonisiert ? Die genannten Werkzeuge können nämlich mindestens ebenso Schreckliches anrichten; aber mit dem Nachteil, dass der sich rechtmäßig Verteidigende sich auf Körperkontakt mit dem Angreifer konfrontieren muss. Warum tragen Polizeibeamte - als letztes Mittel - Schusswaffen und nicht nur Mag Lites ?)

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

F


bis ich meinen schlüsselkastenschlüssel ausm versteck, den tresorschlüssel ausm schlüsselkasten und die waffen ausm tresor hab bin ich schon dreimal tot
crying.gif


Du bewahrst deine Tresorschlüssel im Schlüsselkasten auf ? Der vielleicht auch noch im Flur an der Wand hängt?? Aber selbst wenn der Kasten da nicht hängt...... Mit dieser Aktion setzt du quasi die Sicherheitsstufe deiner Tresore auf den des Schlüsselkastens......nämlich auf keine. Gratuliere !!!

Falls das wirklich so sein sollte, würde ich mir an deiner Stelle mal eine Alternative überlegen.

Gruß

Sentenced7

Geschrieben

Auch wenns nicht zum Thema Selbstverteidigung ( der 4768.Thread dazu - warum wird dieser denn nicht geschlossen ???

Schiller hats doch weiter oben gesagt warum man Threads schließt. jawollsmirk.gif)

Wie weit muß der Tresorschlüssel gesichert werden.

( hatten wir auch schon mal )

Kette um den Hals zu jeder Tag und Nachtzeit.

Tresorschlüssel in eine Schlüsseltresor, dessen Schlüssel wieder in eine Tresor, der Tresor-Tresor-Schlüsselkastenschlüssel auch wieder gesichert,vernietet, vernagelt.... ?

Attila

Geschrieben

Hier wird immer wieder ausgeführt es gäbe keine Fälle von Notwehr mit Schußwaffen in Deutschland. Das ist nicht richtig. Jedem der sich mit dem Thema näher beschäftigen will empfehle ich die Website http://www.bundesgerichtshof.de. Hier auf "Entscheidungen" klicken und nach dem Stichwort "Notwehr" suchen. Die Zahl von Urteilen zum Thema ist verblüffend hoch. Beim Durchlesen wundert man sich wirklich, was alles als Notwehr durchgeht. Selbst der illegale Erwerb einer Schußwaffe bei konkreter Bedrohungslage wurde vom BGH mehrfach als zulässige Notwehrhandlung eingestuft. Die hohe Zahl der BGH-Urteile beruht natürlich auf dem Umstand, daß die unteren Instanzen bei Notwehr oft wesentlich kleinkarierter sind. Der BGH urteilt in Notwehrfällen aber so wie es im Gesetz steht, egel ob Schußwaffen benutzt wurden oder nicht.

Geschrieben

Antwort auf:

Meiner Ansicht nach müsste man nicht letale Munition (z.B. Gummigeschosse o.ä.) laden dürfen. Die ist zwar auch nicht ohne (der Vergleich Baseballschläger in die Magengrube ist recht zutreffend). Aber sie ist i.d.R. nict tödlich.


Gibt es doch für Flinten. Ist nicht verboten. Weis allerdings nicht, wo man die im Moment in Deutschland erwerben kann.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.