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mounteverest

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Alle Inhalte von mounteverest

  1. dürfte aber nicht unters Waffengesetz fallen,wenns Notwehr ist ist alles erlaubt,selbst ne illegale,nur beweisbar muss die sein. Ein Küchenmesser ist auch nicht gerade human...
  2. ein Fläschchen mit Salzsäure soll auch schon für "wunder" (beim Täter) gesorgt haben
  3. Jan Boger war das nicht der selbige Lebenslauf wie... ach vergessen wirs.
  4. muß dir recht geben Attila,komisch dieser Ameisenthread hatte soviele (spaßige) Postings der wurde nicht gleich zugemacht. Wiso wurden die letzten zwei durchaus gut diskutierten Threads geschlossen? Paßte da einiges unseren Schillerlein nicht? Sonst (Startschuß Visier) ist er doch immer so gegen Untertanengeist! Ich versteh jetzt diesen Herrn nicht!
  5. was heißt verklagen wenn es wirklich! Notwehr ist was gibts da gegen die Maglite einzuwenden? Und den Schädel dürfte man auch mit einem normalen Gummihammer einschlagen können. Und wie mir bekannt ist braucht man in diesem ....Staat auch zum führen eines Gummihammers noch keinen Waffenschein,vermutlich ist er auch effektiver und schneller anzuwenden als son Zinkspritzgussdreck aus dem leider viele heutige Gaswaffen bestehen. Und die 50ig EUR für den kl.Waffenschein auch gespart.
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