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IGNORED

Wieviel "Guthaben" darf ein e.V. haben?


Hagen

Empfohlene Beiträge

(Ich schwöre, ich habe die Suchfunktion bemüht...)

Frage: Wieviel Guthaben/finanzielle Reserve darf ein "e.V." in der Kasse haben, ohne daß er die vereinfachte "Steuererklärung" beim Finanzamt machen muß? Es liegt also wirklich keine Gewinnerzielungsabsicht vor, sondern nur ein Polster für schlechte Zeiten.

Oder wird das Thema nur dann interessant, wenn ich das Guthaben zinsbringend z.B. auf einem Tagesgeldkonto deponiere? confused.gif

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Aha, jetzt wirds interessant. wink.gificon14.gif

Bin selbst Kassier in einem Verein (e.V.) und hab mir diese Frage auch schon gestellt. Das Finanzamt hat bislang immer Gemeinnützigkeit bestätigt. Gefragt wird immer nur nach der Höhe der erzielten Einnahmen und woher diese stammen. Das Vereinsvermögen selbst hat diese noch nie interessiert.

Bin jetzt auch sehr auf fachkundige Antworten gespannt... tongue.gif

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Ich bin in einem Verein (nein, kein Schützenverein) Kassenwart. bei der letzten Steuererklärung haben wir das angesparte Guthaben als Rücklagen für eine in einigen Jahren anstehende Renovierung der Vereinsräume sowie für die Anschaffung/ Reparatur teurer Maschinen deklariert. Ging trotz sehr intensiver Prüfung (so genau wars noch nie confused.gif) anstandslos durch, wir sind noch Gemeinnützig smile.gif

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So wie Murmel würde es auch unser Steuerberater ausdrücken wollen, er findet nur immer viele unverständliche Worte dafür. Ein Verein mit eigenem Stand darf für Instandhaltung oder Erweiterungen eher Rücklagen haben als ein Verein ohne jegliche finanzielle Verpflichtungen.

Karl

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Also wir sind millionenschwer (kein Witz).

Wir sind auch gemeinnützig. Da ich aber weder Kassenwart noch Steuerberater noch Vorstand bin kann ich nicht sagen warum und weshalb und wie.

Ich glaube aber dass die Anerkennung der gemeinnützigkeit mit der Kohle auf dem Sparbuch gar nichts zu tun hat.

Was ich weiss ist dass bei Vereinsauflösung das Geld nicht den Mitgliedern sondern einer Kommune zufallen würde.

Kann darin die Gemeinnützigkeit (mit) begründet sein?

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Gast klaus.perlich

viele vereine sind millionenschwer - allein schon wegen der gebäude. das steht der gemeinnützigkeit nicht entgegen.

auch bestehen durchaus sehr viele möglichkeiten, die legale konstruktion eines gemeinnützigen vereines für kommerzielle/wirtschaftliche zwecke legal zu missbrauchen ...

dagegen kann man sich natürlich auch schützen ...

es gibt ne menge literatur darüber, gut finde ich z.B.

"vereine gründen und erfolgreich führen" von Ott. darin geht es auch um gemeinnützigkeit. zur gemeinnützigkeit als solcher hab ich noch weitere literatur, aber ich bin grad nicht in meinem büro. wenn es interessiert, kann ich nochmal schauen.

ansonsten: ein vermögen - wie hoch es auch sein mag - steht der gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen.

nach meiner erfahrung werden unter diesem deckmantel häufig die grössten schweinereien getrieben, oft auch noch legal. es wäre zu schön, wenn es da mal eine reform gäbe.

ist aber nicht abzusehen.

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Antwort auf:

nach meiner erfahrung werden unter diesem deckmantel häufig die grössten schweinereien getrieben, oft auch noch legal. es wäre zu schön, wenn es da mal eine reform gäbe.

ist aber nicht abzusehen.


Naja, so ist es -zumindest bei uns- nicht.

Es ist halt so dass es uns nunmehr seit fast 600 Jahren gibt und da das früher ein Verein der "priviligierten" war ist durch Schenkungen, Spenden und wasweisich (ich bin kein Gründungsmitglied chrisgrinst.gif) im Laufe der Jahrhunderte was hängen geblieben.

Allein die Grundstückspreise sind ja in 600 Jahren doch ein bisschen gestiegen wink.gif.

Und da wir das nicht verprasst haben sind wir noch "reich". tongue.gif

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hab´ letztens an ein Seminar über den LSB "Finanzen und Steuern im Sportverein" teilgenommen. In den gelieferten Seminarunterlagen steht:Bildung von Rücklagen (§58 Nr. 67a AO)

Vom Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gibt es u.a. folgende Ausnahmen:

Zweckgebundene Rücklagen:

~Investitionsrücklage für Sportanlagen, Sportgeräte etc

Voraussetzung:

- Ohne die Rücklage kann der steuerbegünstigte satzungsmäßige Zweck nachhaltig nicht erfüllt werden.

- Für die Durchführung der Vorhaben müssen konkrete Zeitvorstellungen bestehen oder sie müssen glaubhaft und bei den finanziellen Verhältnissen des Vereins in einem angemessenen Zeitraum möglich sein.

~ Betriebsmittelrücklagen für periodisch wiederkehrende Ausgaben wie z.B. Löhne und Gehälter, Mieten etc. in Höhe des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitperiode

Freie Rücklagen:

- 1/3 des Einnahmeüberschusses aus der Vermögensverwaltung

- 1/10 des zusammengefassten Einnahmenüberschusses aus den anderen drei Tätigkeitsbereichen (ideellerBereich, Zweckbetriebe, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)

Also ist es nicht ganz so einfach, Rücklagen zu bilden. ein zu hohes Guthaben kann zu Ärger mit dem Finanzamt führen!!!

Wer es nötig hat, bei dieser Geschichte das Finanzamt an der Nase zu führen, sollte einen guten Steuerberater und guten Rechtsanwalt beschäftigen. cool.gif

Auch nicht-bilanzierungspflichtige Vereine müssen der Aufzeichnungspflicht nachkommen, sonst ist spätestens nach 2-3 Jahren bei der nächtsten Prüfung durch den Finanzbeamten "Schluß mit Lustig" und die Gemeinützigkeit ist weg!

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Mal eine theoretische Frage:

Darf der Kassierer bei seinem Kassenbericht zur Migliederversammlung NUR von "Kurzfristig verfügbaren Mitteln, Summe xy" berichten, und ein Jahr später wird für eine Summe von 3 bis 4 mal xy gebaut, ohne Schulden zu machen?

Ist das nur Vera.... der Mitglieder, oder schon ungesetzlich?

Wolli

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Vielen Dank für die z.T. sehr hilfreichen Beiträge. Insbesondere der Link zu U. Meisen war spannend (also der Inhalt, nicht der Link *kalauer*).

Bei uns ist die Situation so, daß wir keinen eigenen Stand haben, sondern uns für die Disziplinen "Praktisches Pistolen- und Flintenschießen" die Standzeiten mieten. (Diese Art des Schießens ist nun mal nicht auf einem ortsüblichen Vereins-Stand möglich). Auf Grund der Anzahl unserer Trainingsstunden haben wir nur für Miete ca. 700 Euro Fixkosten (per Monat). Zuzüglich reichlich Kosten für zerschossenes "Material" (Scheiben, Holzlatten etc.).

Mit einem neuen Vorstand (und guten Kassierer!!!) klappt erstmalig das Inkasso für die Mitgliedsbeiträge. Kurzfristig war jetzt mal ein leichter Überschuß vorhanden, der aber ruck-zuck weg ist, wenn nur paar Leute wieder austreten (oder ausgetreten werden müssen). Bei Jahresbeiträgen von 360 Euro (pro Nase) sind dann wieder ganz schnell Lücken vorhanden. Und dafür hätten wir gerne etwas Reserven gehabt, um mal 2-3 Monate überbrücken zu können.

Jetzt gleich das Geld wieder z.B. für eine Senkung der Mitgliedsbeiträge zu verwenden, dafür ist das Ergebnis noch zu neu und zu niedrig. Wir wollen aber auch nicht mehr in die Zeiten zurückfallen, wo uns der Betreiber nur noch gegen Vorkasse cash auf die Bahn gelassen hatte, weil wir nicht Zahlungswürdig waren...

Also nochmals Danke, es hat mir weitergeholfen! icon14.gif

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Antwort auf:

Mal eine theoretische Frage:

Darf der Kassierer bei seinem Kassenbericht zur Migliederversammlung NUR von "Kurzfristig verfügbaren Mitteln, Summe xy" berichten, und ein Jahr später wird für eine Summe von 3 bis 4 mal xy gebaut, ohne Schulden zu machen?

Ist das nur Vera.... der Mitglieder, oder schon ungesetzlich?


Da könntest Du (theoretisch wink.gif) gar nix machen weil der Kassenbericht nur eine kurze "Zusammenfassung" ist. Eingangs oder am Schluss des Berichts wird darauf hingewiesen dass der Kassenbericht schriftlich xx Wochen zur Einsicht ausliegt. Nur das zählt.

In DEINEM Beispiel würde ich als Kassier (der ich nicht bin) dann sagen unter "kurzfristig" waren nicht festgelegte Gelder gemeint. Die nunmehr benötigten Gelder waren auf mehrere Monate angelegt und damit nicht "kurzfristig" verfügbar AZZANGEL.gif

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Das wäre die wohl eleganteste Lösung. Ich muss allerdings immer über alle Konten incl. Barkasse Rechenschaft ablegen. Versteckte Millionen gibt es deshalb bei uns nicht. wink.gif

Im Regelfall wird man mit den Mitgliedern wegen eines höheren Guthabens eh keinen Streit kriegen - wenn nicht gerade der Beitrag wegen zu wenig Vereinsvermögen kräftig angehoben wurde. crazy.gif

Aufpassen muss man bei den Einnahmen. Der Verein darf keine Gewinnerzielungsabsichten haben, sondern er soll seinen Satzungsweck erfüllen. Die Lösung für so manchen Kassier liegt letztendlich darin, bestimmte Einnahmen als "Spende" zu deklarieren... cool3.gif

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Antwort auf:

Aufpassen muss man bei den Einnahmen. Der Verein darf keine Gewinnerzielungsabsichten haben, sondern er soll seinen Satzungsweck erfüllen.


Doch, darf er, aber die Gewinnabsicht darf nicht zum Hauptzweck werden.

Antwort auf:

Die Lösung für so manchen Kassier liegt letztendlich darin, bestimmte Einnahmen als "Spende" zu deklarieren...
cool3.gif


Das könnte "problematisch" werden. Und wozu? Das Steuerrecht bietet genug Lösungen. Zur Not teilt man halt die Gewinne auf verschiedene Vereine auf (Schießsportverein, Förderverein, Jungschützenverein, ....). Möglichkeiten gibt's hier genug. Das Problem ist oftmals nur, daß die Steuerberater keine Lust haben, sich hier einzuarbeiten, da alle Vereine erwarten, daß sie stets nur "gegen Spendenquittung" arbeiten ....

Udo

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Aktienanlage ist - z. B. im Bereich der Vermögensverwaltung - durchaus möglich. Allerdings würde ich als Kassierer oder sonstwie Verantwortlicher die Finger davon lassen. Geht's schief, stellt sich sofort die Frage, inwieweit mit der Aktieninvestition Risiken eingegangen wurden, die außerhalb einer "vernünftigen" Vermögensverwaltung für den Verein liegen. Und auf die Schadensersatzforderungen, egal ob dann begründet oder unbegründet, könnte ich als Kassierer gut verzichten.

Udo

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Dem stimme ich zu - als ehem. WP-Händler kann ich nur sagen-Aktienanlagen für Vereine-Finger weg. Auch Profís greifen da oft in den Muell tongue.gifchrisgrinst.gif

Tagesgeldanlage für 2,5 % is aber finde ich keine sehr gute Alternative icon13.gif ausser der Verfügbarkeit icon14.gif -da gibt es doch wesentlich bessere möglichkeiten. Vor allem, wenn man das Vermögen längerfristig anlegen will (und kann). Und das sollte bei Vereinen (bes. bei gemeinnützigen) kein Problem sein.

Grüsse

dl

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Gast klaus.perlich

im rahmen des liquiditätsmanagementes macht ein teil des geldes auf dem tagesgeldkonto schon sinn, aber selbst ich (als gutinformierter privatanleger) bekomme aktuell 3 % und aufs Girokonto 2,25% ...... chrisgrinst.gif

also lieber länger schauen.

mit aktien ist das so ne sache.

normalerweise würde ich eher abraten, vielleicht von wenigen seltenen ausnahmen abgesehen. es muss auch nicht wirklich sein - das gilt grundsätzlich auch für die von den "BERATERN" so gern verkauften aktienfonds (das sind nämlich auch aktien .... wink.gif)

sinn könnten als mündelsicher anerkannte fonds machen, denn die zinsen vieler banken für mündelsichere wertanlagen sind schlicht lächerlich.

denkbar wäre auch eine 60 - 20 - 20 Teilung, aber das hängt vom verein und den genauen umständen ab.

(60% > mittel- bis langfristig sicher angelegt, 20% > kurzfristig verfügbar sicher angelegt, 20% > langfristig auf wachstum spekulativ angelegt)

BITTE beachten: der begriff spekulativ kann sehr weitgefasst sein - das hat nichts mit wahnwitziger spielsucht zu tun.

di everwantwortlichen sollten sich halt mal in ruhe zusammensetzen und ihre ziele und vorstellungen besprechen. dann würde ich mich von mehreren unabhängigen beraten lassen.

meiner meinung nach schenken die meisten mir bekannten vereine sehr viel geld ihren banken, weil keiner sich darum so richtig kümmert ... meist aus angst, man könnte was falsch und sich selbst dann haftbar machen ....

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