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IGNORED

Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?


Sindbad

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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten und damit basta!


da drängt sich jetzt die frage auf, was nun falsch ist: diese ansicht oder die oben angegebenen agb der bahn ag?

p.s.: waffentransport als gefährlichen eingriffe in den bahn-, schiffs- und luftverkehr (§ 315 stgb) halte ich für völlig abwegig; wo ist da die tatbestandsmässigkeit und die konkrete rechtsgutgefährdung?

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@ Asgard

Wer mit Waffenaufkleber auf dem Waffenkoffer unterwegs ist hat nicht alle Tassen im Schrank.

Wer pampig wird ist einfach nur bescheuert.

Wenn die Jungs in grün körperliche Gewalt, wie beschrieben, gegen einen friedlichen Bürger mit Koffer in der Hand anwenden so ist das eine Straftat (§340 StGB). Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Zur Personenfeststellung genügt es nach dem Ausweis zu fragen.

Erfolgt eine Anzeige wegen "Gefährlichem Eingriffs in den Schienenverkehr" so ist schon die Anzeige eine weitere Straftat (Verfolgung Unschuldiger §344 StGB), da der objektive Tatbestand nicht gegeben ist. Dieses ist selbst für einen (des Lesens kundigen) juristischen Laien leicht erkennbar. Die Strafe für dieses Delikt (Verfolgung Unschuldiger) beträgt bis zu 10 Jahren.

Gibt der Zugführer an, der Fahrgast hätte einen Eingriff nach §315 StGB begangen, so macht er sich u. U. ebenfalls eines Verbrechens nach §344 StGB schuldig.

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Außerdem erklärst du nicht, weshalb in Nahverkehrszügen die Beförderungsbedingungen den Transport von Schusswaffen zulassen, im Fernverkehr jedoch nicht (nach den hier geposteten Zitaten).


Weil ich mich nicht verpflichtet fühle, auf jeden Beitrag etwas zu schreiben. Mir liegen die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (BB Personenverkehr) vor und die wurden ja weiter oben bereits auszugsweise eingestellt.

Andere Bestimmungen kenne ich dazu nicht. Mag sein, daß da evtl. jemand etwas aus einem anderen Bereich des ÖPNV gefunden hat. In Zügen der DB bzw. im Auftrag der DB gelten o.g. Bestimmungen.

Zur Rechtmäßigkeit des Inhalts: Da die Tarife vor Inkrafttreten ja wie oben beschrieben staatlich abgenommen werden, sehe ich da keinen Anlaß zum Zweifel.

Selbst die von falcon zitierte Passage kann ich nicht in Einklang mit den bestehenden Bestimmungen bringen, ich weiß nicht, wo dieser Text herstammt. Der Punkt 3 der Beförderungsbestimmungen der DB AG befaßt sich jedenfalls mit Fahrpreisen.

Nachtrag: Die zitierte Vorschrift gilt für den NVH- siehe mein Beitrag unten!

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Hier für den öffentlichen Nahverkehr

Also doch! (zumindest im Nahverkehr)

Schusswaffen zur Selbstverteidigung dürfen mit entsprechendem Nachweis geführt werden. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch für den ordnungsgemässen Transport von Sportwaffen gilt.


Tja, vielleicht sollte man ein Dokument wie das angesprochene erst mal halbwegs komplett durchlesen.

Die von Dir zitierte Vorschrift gilt keinesfalls allgemein für den öffentl. Nahverkehr, sondern für die Firma NVH (Nahverkehr Hohenlohekreis). Offensichtlich noch nicht einmal ein Eisenbahnbetrieb, sondern ein regionaler Busanbieter. Und DB damit schon gar nicht.

Da kann man dann ja gleich die AGB eines x-beliebigen Privatunternehmens als für die Bahn relevant zugrunde legen!

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Ihr habt mich ALLE überzeugt. Aber ich bin ein Cleverle: Vor der nächsten Bahnfahrt löse ich noch ein extra Ticket für meinen Koffer.... crazy.gif

(Nein, war nicht ernst gemeint). Ich gehöre zu den "Unauffälligen", die das Teil dezent unter einem Trenchcoat verbergen.... 021.gif

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Klar, ab 80cm wirds doch erst richtig interessant.

Weitere Vorschläge:

- Waffe als Dekogegenstand mit Blumen und Bändern dekorieren

- Knoten in den Lauf, damit kein Verdacht aufkommt

- unauffälig als Spazierstock verwenden

- beim Lokführer unterstellen, damits der Schaffner nicht sieht

- Toilette damit während der Fahrt verriegeln

cool.gif

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Der Laden ist besser als sein Ruf
wink.gif


Ich hoffe du hast Verständnis dafür, dass ich nach dem Lesen deines "Fallbeispiels" - ganz ehrlich gesagt - zu genau der gegenteiligen Meinung komme. crazy.gif

Sag mal, angenommen ein Polizist fährt mit dem Zug gerade zur Arbeit und hat seine Waffe dabei. So wie ich die Bestimmungen hier vorgefunden habe, konnte ich nicht erkennen, dass die Bahn zwischen behördlichen Waffenträgern (außer Dienst), waffenrechtlich legalem Waffentransport bzw. Führen und illegalem Waffentransport bzw. Führen einen Unterschied macht. Frage: Geht die Bahn und gehen die Kollegen des Polizisten mit ihm genauso um, wie mit dem Schützenkollegen aus deinem "Fallbeispiel"?

So, und hier noch der Vollständigkeit halber die Info, dass die Beförderungsbedingungen meines Nahverkehrsbetreibers den legalen Transport von Schusswaffen zulassen. Alleine das zeigt schon, wie "gefährlich" der Eingriff in den Schienenverkehr tatsächlich ist.

bye knight

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In Antwort auf:

Klar, ab 80cm wirds doch erst richtig interessant.

Weitere Vorschläge:

- Waffe als Dekogegenstand mit Blumen und Bändern dekorieren

- Knoten in den Lauf, damit kein Verdacht aufkommt

- unauffälig als Spazierstock verwenden

- beim Lokführer unterstellen, damits der Schaffner nicht sieht

- Toilette damit während der Fahrt verriegeln

cool.gif


Hallo Sachbearbeiter,

eine Frage, wenn es deine kostbare Arbeitszeit zulässt:

Macht es Spass den Pausenclown zu spielen oder darzustellen?

Gruss Brummpa

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In Asgards drastisch-plastischer Beschreibung fehlen eigentlich nur noch die drei BGS-Schützenpanzerwagen, die den Bahnhofsbereich weiträumig absichern, der Polizeihubschrauber zur ergänzenden Sicherung aus der Luft, und die auf den Dächern verteilten BGS-Präzisionsschützen, die den auf dem Bahnsteig liegenden Sportschützen mit seinem "Anschütz"-Futteral sicher im Visier haben...

Asgards Szenario weckt irgendwie Erinnerungen an Grenzkontrollorgane der DDR oder an südamerikanische Militärregimes; auf keinen Fall aber an einen demokratischen Rechtsstaat. Das kann doch alles nicht wahr sein.

Von der rechtlichen Bewertung her schließe ich mich Jennerwein an.

Zur DB (inklusive Nahverkehr) habe ich zwei Überlegungen:

Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Sonst könnte es in der Zukunft (EU-Osterweiterung, verschärfte Sozialkonflikte im Land..) vielleicht mal sein, dass mehr Reisende als angenommen diskret Waffen zu ihrer Selbstverteidigung mitführen (schön kompakt und verdeckt, so, wie es die bösen Buben immer schon gemacht haben; aber gegen letztere vorzugehen ist ja mühsam und gefährlich..der Mensch mit dem Anschütz-Aufkleber hingegen..).

Zweitens: es gibt einen einfachen Grund, warum dieser Thread so lang ist und sich hier (trotz anscheinend doch "klarer Regelungen") so viele über die DB ereifern: bei den allermeisten anderen Gewerbetreibenden, die Probleme mit Mitführen/Transportieren von Sportwaffen in ihren Einrichtungen haben, habe ich als Kunde eine Ausweichmöglichkeit und gehe eben zum nächsten. Die DB und die Verkehrsverbünde dagegen haben auf ihrem Gebiet, dem öffentlichen Schienenverkehr, bislang das Monopol. Wenn Sportschützen mit ihrem "Gerät" faktisch von der Beförderung ausgeschlossen werden, so hat das bei einem Monopolisten schon Bedeutung und wird - siehe hier - auch öffentlich in Frage gestellt werden. Vielleicht ist der Brief an Mehdorn keine schlechte Idee...(obwohl die DB momentan den Eindruck vermittelt, eh nur diejenigen als Fahr-"Gäste" haben zu wollen, die als staugeplagte Pendler ohnehin auf sie angewiesen sind).

Gruß,

karlyman

(der die Bahn zeitweise nutzt,

wenn es sich eben nicht vermeiden läßt)

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Hallo Sachbearbeiter,

eine Frage, wenn es deine kostbare Arbeitszeit zulässt:

Macht es Spass den Pausenclown zu spielen oder darzustellen?

Gruss Brummpa


Ach gottchen, wieder einer, der zum lachen in den Keller gehen muss.... smirk.gif (diese Frage lasse ich deshalb lieber mal unbeantwortet. AZZANGEL.gif021.gif)

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Zur DB (inklusive Nahverkehr) habe ich zwei Überlegungen:

Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Sonst könnte es in der Zukunft (EU-Osterweiterung, verschärfte Sozialkonflikte im Land..) vielleicht mal sein, dass mehr Reisende als angenommen diskret Waffen zu ihrer Selbstverteidigung mitführen (schön kompakt und verdeckt, so, wie es die bösen Buben immer schon gemacht haben; aber gegen letztere vorzugehen ist ja mühsam und gefährlich..der Mensch mit dem Anschütz-Aufkleber hingegen..).


Ich fahre öfters mit der DB allerdings Fernverkehr, Nahverkehr nur Oberbayern, oben geschilderte Zustände habe ich nie bemerkt.

Könnte es daran liegen, daß in den Zügen immer mind. 3 uniformierte BGS-Beamte sitzen, die steigen immer an einem BGS-Standort mit großem Gepäck aus oder ein?

Karl

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Tja, als BGSler hat man das schöne Privileg, auch außer Dienst für umsonst überall mit der DB AG hinzufahren, sofern man seine Uniform trägt (und seine Waffe dabei hat; jedenfalls will das Grenzschutzpräsidium Nord das so).

Ich habe das auch schon öfters in Anspruch genommen, aber das "aufregendste", was mir begegnet ist, war ein freundlicher Besucher aus dem tiefsten Afrika, der in der Toilette auf den Zugbegleiter wartete. Er entschied sich ob meiner offensichtlichen Anwesenheit dann doch, eine Fahrkarte nachzulösen.

mfg

Trooper

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Tja, als BGSler hat man das schöne Privileg, auch außer Dienst für umsonst überall mit der DB AG hinzufahren, sofern man seine Uniform trägt (und seine Waffe dabei hat; jedenfalls will das Grenzschutzpräsidium Nord das so).


Tja, da wärn wir ja beim Thema: Nach den AGB darfst Du Deine Waffe nicht im Zug mitnehmen, schon gar nicht, wenn Du außer Dienstes bist.

In den Beförderungsbedingungen

http://www.bahn.de/pv/view/mdb/content/nta_1608.pdf

steht zumindest keine Ausnahme von der Regel, auch nicht für Dienstwaffenträger oder sonstige Berechtigte.

ksail

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Da muß er eben aufpassen, damit er nicht in einen Zug einsteigt in dem Asgard die Fahrkarten kontrolliert, sonst löst er einen Großeinsatz seiner Kollegen aus, wird auf den Bahnsteig geschmissen, in Handschellen abgeführt und wegen Gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr angezeigt. 021.gif

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Tja, als BGSler hat man das schöne Privileg, auch außer Dienst für umsonst überall mit der DB AG hinzufahren, sofern man seine Uniform trägt (und seine Waffe dabei hat; jedenfalls will das Grenzschutzpräsidium Nord das so).


Tja, da wärn wir ja beim Thema: Nach den AGB darfst Du Deine Waffe nicht im Zug mitnehmen, schon gar nicht, wenn Du außer Dienstes bist.

In den Beförderungsbedingungen

steht zumindest keine Ausnahme von der Regel, auch nicht für Dienstwaffenträger oder sonstige Berechtigte.

ksail


Skandal, da darf wer was, was ich auch tun möchte.

Fröhliches Jammern

Karl

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Skandal, da darf wer was, was ich auch tun möchte


Naja, war zwar nicht ganz Thema meines Postings, aber wenn Du es so willst: Ich darf sogar (unter bestimmten Bedingungen) meine Waffe ins Flugzeug mitnehmen, und jetzt rate mal, warum...

ksail

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Hast Du dir ein eigenes Flugzeug gekauft?
chrisgrinst.gif


Fast. Sagen wir mal, mein Arbeitgeber kauft sich hin und wieder eigene LFze, in denen er mich dann freundlicherweise mitfliegen läßt smirk.gif

Grüße, ksail

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Naja, war zwar nicht ganz Thema meines Postings, aber wenn Du es so willst: Ich darf sogar (unter bestimmten Bedingungen) meine Waffe ins Flugzeug mitnehmen, und jetzt rate mal, warum...

ksail


eigenes Flugzeug, bei einem Flugplatz auf dem kein Linienverkehr abgefertigt wird, als Mitglied der Besatzung usw..... Die Fluggesellschaften werden in ihren AGB auch nicht auf bewaffnetes Personal eingehen. Die DB wird halt lieber BGSler oder Polizisten für lau mitfahren lassen als Sicherheitspersonal zusätzlich zu bezahlen.

@ Trooper

was war das grössere Privileg, daß Du für lau mitfahren konntest, oder daß Du zur Uniform die Waffe tragen durftest?

Karl

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Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden.

Die DB und die Verkehrsverbünde dagegen haben auf ihrem Gebiet, dem öffentlichen Schienenverkehr, bislang das Monopol.


Zum oberen Abschnitt: Genau DAS würde ich sehr begrüßen. Nur: Du und andere wollen sich die ohnehin schon teuren Bahnfahrten auch leisten können, oder? Was glaubst Du, wer für evtl. einzustellendes Sicherheitspersonal bezahlt? Richtig, der Fahrgast! Was da tagtäglich an Gesocks rumfährt, teils auf Kosten oder zum Leidwesen der anderen Fahrgäste, das kotzt mich an! Erst heute wurde eine (übrigens sehr nette) Kollegin bei einer Fahrkartenkontrolle einer ohnehin als Schwarzfahrerin bekannten, ständig besoffenen Frau angegriffen und geschlagen. Aber die Bahn als Firma kann doch nichts dafür, daß "in diesem unserem Lande" solche Zustände herrschen und asoziales, auf Kosten der Allgemeinheit schmarotzendes Pack sich immer weiter ausbreitet und vor allem auch weitgehend unbehelligt bleibt! Diese Zustände herrschen außerdem nicht nur im Zugverkehr, sowas findet man doch heute überall!

Da gehört eigentlich mit der ganzen Härte der Gesetze durchgegriffen.

Das Waffenbeförderungsverbot in seiner jetzigen Form finde ich ebenfalls für Schwachsinn, aber es besteht nun einmal und wird sich nicht ohne weiteres wegdiskutieren lassen.

Die DB ist übrigens schon lange nicht mehr Monopolist (wenn auch nach wie vor größter Anbieter im Schienenverkehr in Deutschland), sonst wäre ich nämlich arbeitslos...

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@ Trooper

was war das grössere Privileg, daß Du für lau mitfahren konntest, oder daß Du zur Uniform die Waffe tragen durftest?


Vordergründig natürlich die umsonstige Bahnfahrt (Mann, was habe ich im Laufe meiner kurzen Karriere da schon für Penunzen gespart smile.gif), aber ich würde nicht in der Öffentlichkeit in Uniform ohne Waffe rumlaufen wollen. Ich habe seinerzeit auch sonst meine Waffe ab und zu außerdienstlich mit Genehmigung meiner Behörde geführt, wenn ich länger alleine unterwegs war.

mfg

Trooper

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