bullbarrel Posted August 7, 2004 Share Posted August 7, 2004 web page Da bekommt der Begriff "in die Flucht schlagen" die wortwörtliche Bedeutung Mal abwarten, ob der schlagfertige Ladenbesitzer jetzt wegen Notwehrüberschreitung bzw. Körperverletzung belangt wird. Aber vielleicht ist in der Alpenrepublik ja alles ein bisserl anders. Der Fall des Juweliers, der sich mit der Schusswaffe verteidigt hat, lässt solches hoffen. Gruss, bbl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelgießer Posted August 7, 2004 Share Posted August 7, 2004 Klasse, Klasse , Klasse So lange unsere Polizei damit beschäftigt ist, Politiker, Volksfeste, Fußballspiele und Castor Transporte zu bewachen, müssen wir uns halt selber helfen. Hoffentlich war der Stock aus Hartholz, der Schmerz ist dann intensiver Murmel Kein Mensch hat das Recht, einem anderen sein Eigentum wegzunehmen.( Ausnahme die Politiker) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted August 7, 2004 Share Posted August 7, 2004 In Antwort auf: Klasse, Klasse , Klasse ......Hoffentlich war der Stock aus Hartholz, der Schmerz ist dann intensiver Ein Kumpel von mir hat behufs dieses Zweckes im ganzen Haus unauffällig ein paar fernöstliche Trainingsschwerter aus Hartholz verteilt, und er - ich auch - kann damit leidlich umgehen. Man möcht nicht glauben, was man damit für nen Zund entwickeln kann, auch auf engem Raum ... Vergnügte Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelgießer Posted August 7, 2004 Share Posted August 7, 2004 Sniper Das wichtigste bei einem Einbruch in das eigene Haus ist es cool zu bleiben und das ist gar nicht so einfach wenn sich Frau und Kinder darin befinden. Bei mehreren Tätern ist es unbedingt erforderlich jeden sofort kamfunfähig zu machen, weil die Gewalt-Hemmschwelle eine's Täter's immer niedriger ist als Deine eigene. Ich würde in solch einer Situation das Wort Fairneß aus meine Gehirn tilgen, was in meinem Gehirn nicht sonderlich schwer sein dürfte . Dann würde ich alle Gemeinheiten einsetzen, die man mir mal beigebracht hat, vorrausgesetzt ich hätte noch die Chance dazu. Kann ich eine Konfrontation vermeiden, werde ich das tun zB. einen Täter außerhalb des Hauses verfolgen oder ähnliches. Wie Du in einer Gefahrensituation reagierst, merkst Du erst im Ernstfall. Trainieren kann man das, die Realität sieht aber anders aus. Gruß Murmelix Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted August 7, 2004 Share Posted August 7, 2004 In Antwort auf: web page Da bekommt der Begriff "in die Flucht schlagen" die wortwörtliche Bedeutung Mal abwarten, ob der schlagfertige Ladenbesitzer jetzt wegen Notwehrüberschreitung bzw. Körperverletzung belangt wird. Aber vielleicht ist in der Alpenrepublik ja alles ein bisserl anders. Der Fall des Juweliers, der sich mit der Schusswaffe verteidigt hat, lässt solches hoffen. Gruss, bbl in jedem notwehrthread das gleiche gejammer: bei uns darf man ja nix die wirklichkeit sieht (zum glück) anders aus. aber jammern macht ja spass. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullbarrel Posted August 8, 2004 Author Share Posted August 8, 2004 @ wahrsager: Was, biddeschön, hat denn das mit Jammern zu tun? Ich halte es für einen durchaus berechtigten Anspruch, die Vorgehensweise der Exekutive hierzulande mit derjenigen in der BRD zu vergleichen. Zumal ich vor noch nicht allzu langer Zeit in die Alpenrepublik "emigriert" bin. Ich weiss nicht, wie die Rechtsprechungs-Praxis in derartigen Fällen hierzulande aussieht, aber ich hoffe wirklich, dass sie sich wohltuend von derjenigen in Deutschland unterscheidet. grüsse aus felix Austria und schönen Sonntag noch, bbl Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 ich könnte dir jetzt ein paar urteile raussuchen, die belegen, dass das notwehrrecht in deutschland sehr grosszügig ist, aber ich muss diese urteile alle zwei wochen rauskramen und es ändert sich dadurch nix, im nächsten notwehrthread steht dann wieder drin, dass man sich in deutschland nicht wehren darf. mit der suchfunktion müsstest du die entsprechenden threads finden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 Irgendwie wirklich immer das Gleiche. Wer sich etwas auskennt, der wird sehr schnell begreifen, dass das deutsche Notwehrrecht eines der realistischsten auf der Welt ist. Das Recht zur Notwehr ist uneingeschränkt vorhanden, aber es stellt keinen Freibrief zum töten da. Was will man mehr. In den meisten anderen europäischen Staaten schaut die Sache für den Notwehrleistenden um einiges schlechter aus. Selbst in den USA, kommt es schwer darauf an, wo man wohnt und wenn man erwischt hat und wie viel Geld man dann für seinen Rechtsanwalt investieren will. Wenn ich sehe, wie eng Notwehr in Frankreich, England und vielen anderen Staaten ausgelegt wird, dann ist Deutschland in dieser Beziehung ein Paradies. Das es nach einer solchen Maßnahme zu einer entsprechenden Untersuchung kommt, ist doch ganz normal. Wenn das nicht der Fall wäre, wäre dem Notwehrbetrug Tür und Tor geöffnet. Also, nicht immer nur Jammern, sonders selbst mal Urteile der deutschen Gerichte zum Thema Notwehr durchlesen. Wobei sich hier eher die Revisionsurteile ab Landesgericht empfehlen. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 In Antwort auf: Wer sich etwas auskennt, der wird sehr schnell begreifen, dass das deutsche Notwehrrecht eines der realistischsten auf der Welt ist. Das ist wohl wahr. Schade nur, dass man häufig bis zum BGH kämpfen muss, um seine Notwehr auch anerkannt zu bekommen. Gerade in erster Instanz hat man oft schlechte Karten. Hoffentlich spricht sich die BGH Rechtsprechung mal langsam nach unten durch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Wer sich etwas auskennt, der wird sehr schnell begreifen, dass das deutsche Notwehrrecht eines der realistischsten auf der Welt ist. Das ist wohl wahr. Schade nur, dass man häufig bis zum BGH kämpfen muss, um seine Notwehr auch anerkannt zu bekommen. Gerade in erster Instanz hat man oft schlechte Karten. Hoffentlich spricht sich die BGH Rechtsprechung mal langsam nach unten durch. Ob es häufig ist, dass man sich nach der Notwehr als Angeklagter vor Gericht wiederfindet, kann ich nicht beurteilen. Aber es scheint zu oft zu sein. Das ist kein Fehler des kodifizierten Rechts . Das ist eine Schwäche der Verwaltung. Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullbarrel Posted August 8, 2004 Author Share Posted August 8, 2004 @ wahrsager Ich wollte nun wahrlich kein allgemeines Gejammer darüber anstimmen, dass "man" sich "in Deutschland nicht wehren darf". Und schon gar nicht war es meine Absicht, eine Lanze zu brechen für Selbstjustiz. Aber meine Erfahrungen (nicht meine persönlichen, wohlgemerkt) bestärken mich schon in der Ansicht, dass die Justiz nicht immer vorbehaltlos auf der Seite derjenigen steht, die ihr Recht auf Notwehr in Anspruch nehmen, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Dies scheint mir ganz besonders in Fällen zuzutreffen, bei denen eine Schusswaffe im Spiel war. Ob sich das in Österreich genauso verhält, kann ich noch nicht sagen. Aber ich werde derartige Fälle weiterhin aufmerksam beobachten. Und - auf die Gefahr hin, dass du mir das wieder als Gejammer auslegst - gegebenenfalls posten Ansonsten _ Dank Dir für den Tip mit der Suchfunktion Grüsse aus der Alpenrepublik, bbl Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 wie ein rechtslehrer am anfang einer veranstaltung mal lapidar feststellte: "meine ausführungen gelten ab landgericht aufwärts; an den amtsgerichten wird freistil jura betrieben". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 In Antwort auf: Ob es häufig ist, dass man sich nach der Notwehr als Angeklagter vor Gericht wiederfindet, kann ich nicht beurteilen. Aber es scheint zu oft zu sein. Das ist kein Fehler des kodifizierten Rechts . Das ist eine Schwäche der Verwaltung. Euer Mausebaer Nein, das ist grundsätzlich erst mal in Ordnung so. Ob es Notwehr war oder nicht, hat ein Gericht zu klären, nicht der 'Sherrif' vor Ort. Aber solange man in 1. Instanz nur mit Glück ein gerechtes Urteil erwarten kann, ist es für den Betroffenen alles andere als erfreulich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Ob es häufig ist, dass man sich nach der Notwehr als Angeklagter vor Gericht wiederfindet, kann ich nicht beurteilen. Aber es scheint zu oft zu sein. Das ist kein Fehler des kodifizierten Rechts . Das ist eine Schwäche der Verwaltung. Euer Mausebaer Nein, das ist grundsätzlich erst mal in Ordnung so. Ob es Notwehr war oder nicht, hat ein Gericht zu klären, nicht der 'Sherrif' vor Ort. Aber solange man in 1. Instanz nur mit Glück ein gerechtes Urteil erwarten kann, ist es für den Betroffenen alles andere als erfreulich. Staatsanwalt ...und erst falls der meint, es wäre keine Notwehr, geht's vor Gericht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Toni Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 In Antwort auf: Mal abwarten, ob der schlagfertige Ladenbesitzer jetzt wegen Notwehrüberschreitung bzw. Körperverletzung belangt wird. Aber vielleicht ist in der Alpenrepublik ja alles ein bisserl anders. Der Fall des Juweliers, der sich mit der Schusswaffe verteidigt hat, lässt solches hoffen. Gruss, bbl Wie sollte der Ladenbesitzer belangt werden? Dazu müßte man das "Opfer" haben, das Anzeige erstattet Ja, das sind in der Tat ziemlich beunruhigende Signale an potentielle Einbrecher/Verbrecher ! Die "Verteidigungsfälle" in letzter Zeit zeigen, daß die Leute mitnichten Opferlamm spielen wollen. Wenn die Exekutive mangels Personal nicht in der Lage ist, der Bevölkerung angemessenen Schutz zuteil werden zu lassen, dann müss ma des eben selber regeln ... so einfach ist das ! Gruß Toni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted August 8, 2004 Share Posted August 8, 2004 In Antwort auf: Sniper Bei mehreren Tätern ist es unbedingt erforderlich jeden sofort kamfunfähig zu machen, weil die Gewalt-Hemmschwelle eine's Täter's immer niedriger ist als Deine eigene. Ich würde in solch einer Situation das Wort Fairneß aus meine Gehirn tilgen, .... Dann würde ich alle Gemeinheiten einsetzen, die man mir mal beigebracht hat, .... Nur: ich plauder über sowas nicht so viel - auch nicht über allerhand zustimmende, detailierte Antworten, die mir so einfielen zu Deinem Post ... Du verstehen ? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 9, 2004 Share Posted August 9, 2004 Ist es auch Notwehr, wenn ich in der Kantine mein Schnitzel erledige und somit die gegenwärtige Gefahr abwende ? Manchmal zappelt da nämlich irgendwas auf dem Teller... (nein, mein Herzschrittmacher ist es nicht... ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted August 9, 2004 Share Posted August 9, 2004 In Antwort auf: Ist es auch Notwehr, wenn ich in der Kantine mein Schnitzel erledige und somit die gegenwärtige Gefahr abwende ? Manchmal zappelt da nämlich irgendwas auf dem Teller... (nein, mein Herzschrittmacher ist es nicht... ) Wenn die Gefahr besteht, daß Du an den ganzen Trumm erstickst (=Lebensgefahr) darfst Du es sogar mit einem Messer abschlachten und kurz und klein schneiden ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
chief wiggum Posted August 9, 2004 Share Posted August 9, 2004 In Antwort auf: Manchmal zappelt da nämlich irgendwas auf dem Teller... Mein Gott, jetzt können sich unsere Behörden in der Kantine nicht mal mehr ein TOTES Schnitzel leisten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 9, 2004 Share Posted August 9, 2004 Ich habs geschafft, Leute. Aber jetzt hab ich ein verdammt schlechtes Gewissen, ob ich auch wirklich das richtige Messerkaliber für eine artgerechte Tötung verwendet habe... (zuhause macht das immer meine Katze, deshalb bin ich noch nicht so geübt darin) Der pelzige Hormongeschmack auf der Zunge nach dem Essen ist auch nicht jedermanns Sache. BSE macht mir ja nix, bin eh schon verrückt, aber gegen Schweinepest sollte ich mich vielleicht mal impfen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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