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IGNORED

Schießnachweise für Bedürfniss


maxman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Zeugs ist dann sauber zurückgekommen weil die Termine (bei uns 11mal, woanders 18mal auch noch ÜBER DAS JAHR verteilt werden müssen.


Richtig, das geht ja auch aus dem Wort >regelmässig< ganz klar hervor. Vielleicht

sollte der Gesetzgeber(Verband) auch noch näher präzisieren in welchen zeitlichen

Abständen das Training zu erfolgen hat.

Wer's ganz genau machen will benutze folgende Formel:

365 Tage / 18 = 20,2777 Tage.

In Antwort auf:

Meines Wissens nach ist in der Ausführungsverordnung genauer ausgeführt, dass unter regelmäßig mindestens 12 Schießen/Jahr verstanden werden.


Wo bitte steht das denn ?

Geschrieben

Evtl handelt es sich nur um ein Missverständnis.

Wenn ich es recht erinnere stand in meinem ersten WBK Antrag nach altem Waffenrecht der Wortlaut "...für folgende Disziplin nach überregionalen Regeln..."

Das ergibt sich nach neuem Waffengesetz automatisch, da nur noch überregionale Verbände das Bedürfnis bestätigen können.

Geschrieben

Ich bin neu hier, aber für mich sagt § 8 WaffG etwas anderes aus! Danach muß ich nicht in einem "überregionalen" Verband sein, um ein Bedürfnis nach dem WaffG als Schütze zu haben.

Falsch? confused.gif

Volkmar

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich bin neu hier, aber für mich sagt § 8 WaffG etwas anderes aus! Danach muß ich nicht in einem "überregionalen" Verband sein, um ein Bedürfnis nach dem WaffG als Schütze zu haben.

Falsch?
confused.gif

Volkmar


Es ist mir auch klar, dass es keinen Vereinszwang gibt.

Ich habe nur versucht zu ergründen woher die o.g. Forderung stammen könnte -> eben aus einer Fehlinterpretation...

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habe nur versucht zu ergründen woher die o.g. Forderung stammen könnte -> eben aus einer Fehlinterpretation...


Diese *Fehlinterpretationen* sind (vielleicht-gewiss-ganz bestimmt sogar ?) das Ergebnis der Brennek'schen *Denkweise*...der hat ganz genau gewusst, womit er den Schützen das Leben zur Hölle machen kann : "Gib einem Funktionär Macht und er macht...."

Will damit sagen, dass die Verlagerung der Bedürfnisbescheinigung >weg von den Vereinen hin zu den Verbänden< ganz klar und gezielt die Gedanken und das Wissen von JEB hinsichtlich des deutschen Funktionärs(un)wesens widerspiegeln...

Gruss

Christian

Geschrieben

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Troptzdem muss ich sagen dass ich das nicht richtig finde und dass Dein Zitat ....fünf Starts an EINEM TAG ... genau das ist was ich unpassend finde. ERSTENS können eben nicht alle so aktiv sein (Selbstständig, Standprobleme für Langwaffen, wollen "BREITENsprotler bleiben usw.)


Sorry, wahr vielleicht wirklich unpassend. Dann ein Beisspiel aus dem Bereich des BSSB. grin.gif

Wir können in unserem Gau, in den anderen Bundesländer nennt sich das Kreis, GK Rundenwettkämpfe schießen, auf der Basis der Gebrauchspistole 9mmPara, 45ACP und Gebrauchsrevolver 357Mag, 44Mag. Bei einer 6er Gruppe hast du zehn Wettkämpfe in einem Zeitraum von cirka sechs Monaten. Welche der obigen Waffen eingesetzt werden, bleibt dem Schützen überlassen. Das sollte jawohl genügen. smirk.gif

In Antwort auf:

Zweitens helfen Dir Deine 5 STarts am Tag gar nichts
tongue.gif
.


Beim BDS sehr wohl und ist ein sehr gutes Argument. chrisgrinst.gif

In Antwort auf:

Und DAS sind die "Feinheiten" eines Verbandes die die Mitglieder ärgern.


Wenn man sich ärgern lässt. confused.gif

In Antwort auf:

Trotz dieser aktivität hätte ich
beinahe
Probleme gehabt wie ich "Disziplinerweiterung" wollte weil dann jemand verlangt hätte dass man die Nachweise
für die
Waffe erbringt die man beantragt. Da schiesst man also 100.000 Schuss .357 Magnum aber man bekommt keine .45er (damit man wenigstens 2 Starts machen kann und nicht nur EINEN oder Deine 5) weil man keinen gefunden hat der einem EIN JAHR LANG
seine
.45er geliehen hat!!!


Wenn keine 45er Pistole vorhanden, kannst du auch keine Wettkämpfe Gebrauchspistole 45ACP schießen. Dafür bekommt man normalerweise ja auch eine Bescheinigung zum Erwerb einer Waffen für eine neue Disziplin und keine zu einer Leistungssteigerung. 016.gif

In Antwort auf:

Und jetzt überleg mal!!. Und überleg bitte auch ob Deine 5-Start Kollegen die 18 NACHWEIS-Termine (auch überregionale Wettkämpfe) mit
jeder
ihrer 5 Waffen absolvieren


Nur die noch nicht wieder eingefangenen verlangen, das ein Sportschütze mit jeder Waffe 18x im Jahr schießen muß. gaga.gif

In Antwort auf:

Die "Unkollegialität" richtet sich nicht gegen Dich!. So wie ich dich verstanden habe hältst Du das auch nicht für richtig. Die Aussage richtet sich an die Funktionäre die selbst zwar den Waffenschrank voll haben aber meinen sie müssen Ihre Mannschaftsschützen "in die Schranken" weisen). Die Spitze des Einsbergs ist dann wenn der Verband die Auffassung vertritt du brauchst nichts mehr weil man ja "so richtig gut eh nur mit EINEM Kaliber sein kann". Spätestens dann ist der Schiessport tot.


Hatte ich auch nicht persönlich genommen. grin.gif

Wenn du einige dieser Verbandsfunktionäre nach einer grünen oder gelben WBK fragst, werden sie diese kaum kennen, das sie ja die begehrte rote haben. ooo.gif

Es soll DSB/BSSB Schützen geben, die haben vier Waffen der gleichen Art und des Kalibers. Ups. cool3.gif

Gruß Brummpa

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

was nach dem alten WaffG „regelmäßig“ ist, wurde bereits vor langer Zeit durch die Verwaltungsgerichte verbindlich festgelegt. Hier war das Gericht in Koblenz "führend"! Daraus haben dann (unterschiedlich) die Länder Erlasse gezimmert.
crazy.gif

Also bitte nicht alles (Ausnahmen bestätigen die Regel
crying.gif
) auf die Verbände schieben.
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Nach dem neuen WaffG ist es nach meiner Kenntnis noch nicht „ausgeklagt“, dazu kann das FWR aber mehr sagen.

wink.gif

Gruss Spa


Nicht immer die bösen Sachen auf die Gerichte abschieben, denn das wäre zu einfach. blush.gif

Der BDMP LV Bayern hat seit Jahren diese knallharte Tour gefahren. Falsch? Yep, kleines Beispiel gefällig. grin.gif

Schütze beantragt seine fünfte Kurzwaffe. Zwei seiner Kw hat er als Jäger erworben, die anderen beiden als Sportschütze. Antrag wurde abgelehnt. crying.gif

Begründung: Auch mit den beiden Kw für den jagdlichen Zweck, ist ein regelmäßiges Schießen dem LV nachzuweisen. 021.gif

Irgendwelche rechtliche Schritte sind nicht notwendig, da ich alles in schriftlicher Form vorliegen habe. chrisgrinst.gif

Fragen? ooo.gif

Gruß Brummpa

Geschrieben

also wenn cih diese SCH***** in unserem staat erlebe wird mir schlecht.........Keiner weiss was er will; aber jeder sportschütze ist jemand der von staatswegen wie ein irrer behandelt wird....und dass kann es nicht sein....

Ich schule unter anderem polizisten ( Streifenpolizisten)und wenn ich erlebe wie lasch die mit waffen umgehen, da is jeder sportschütze penibel und vorsichtig gegen.

Geschrieben

(Will damit sagen, dass die Verlagerung der Bedürfnisbescheinigung >weg von den Vereinen hin zu den Verbänden< ganz klar und gezielt die Gedanken und das Wissen von JEB hinsichtlich des deutschen Funktionärs(un)wesens widerspiegeln...) -Zitat-

... und noch dazu ein treffendes Zitat!

Das neue WaffG ist doch gradezu harmlos gegenüber der (zeitweiligen Willkür der Funktionäre- nur DIESE sind die wahren Waffenbeschaffer- oder Beschaffungsverhinderer.

Das war so, ist so und wird (dank deutscher Mentalität) auch so bleiben.

Dem Herrn sei's geklagt.

Ich hab's am eigenen Leibe erfahren, als Genehmigungen nicht mehr ausschließlich von unserem Vereinspräsidenten befürwortet werden konnten (lang, lang ist's her).

Ich habe zwar inzwischen meine immer gewünschten (Schieß)- Lieblinge zusammen, aber ich bin mir darüber im Klaren, daß

eine Neuanschaffung ähnlich schwierig sein wird wie der Heiratswunsch eines 90-Jährigen mit einer 20-jährigen Blondinen.-

Geschrieben

In Antwort auf:

Dann ein Beisspiel aus dem Bereich des BSSB.

Wir können in unserem Gau, in den anderen Bundesländer nennt sich das Kreis, GK Rundenwettkämpfe schießen, auf der Basis der Gebrauchspistole 9mmPara, 45ACP und Gebrauchsrevolver 357Mag, 44Mag. Bei einer 6er Gruppe hast du zehn Wettkämpfe in einem Zeitraum von cirka sechs Monaten. Welche der obigen Waffen eingesetzt werden, bleibt dem Schützen überlassen. Das sollte jawohl genügen.


WIR auch chrisgrinst.gif

und da wir das eigentlichso "unter der Hand" mit unserem Gau ausgemacht haben um Wettkampferfahrung zu sammeln (und Spass natürlich) stellt sich mir die Frage WO Du herkommst oder ob es nicht sein könnte dass WIR auch gegeneindander schiessen eek2.gif

PS: Und WEIL das so ist habe ich mich ja so aufgeregt. Wie Du sagst, von Oktober bis März schiesst Du Rundenwettkämpfe mit der .357er und wenn Du dann eine .45er haben willst solltest Du mit der .45er ein Jahr geschossen haben.

Hat sich aber erledigt. War entweder falschinfo durch den SM oder die haben es sich anders überlegt. Mit dem "neuen" Formblatt wo nur Lang- oder KW reingehört hab ich die .45er dann letztendlich ohne Probleme bekommen. Und wäre ja auch noch schöner, bei MEINER Aktivität. Wenn mich nicht gerade ein "Zipperlein" plagt geh ich ja wie gesagt 3 al wöchentlich zum schiessen. Wenn das nicht reicht.....

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn mich nicht gerade ein "Zipperlein" plagt geh ich ja wie gesagt 3 al wöchentlich zum schiessen. Wenn das nicht reicht.....


Wart noch ein paar Jährchen! Dann schauen wir uns dieses Zitat nochmal an grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

da wir das
eigentlich
so "unter der Hand" mit unserem Gau ausgemacht haben um Wettkampferfahrung zu sammeln (und Spass natürlich)


Ups, wie bitte confused.gif, in unserem Gau wird der GK-Rwk als offizieller Wettbewerb ausgetragen. ooo.gif

Gruß Brummpa

Geschrieben

In Antwort auf:

Ups, wie bitte , in unserem Gau wird der GK-Rwk als offizieller Wettbewerb ausgetragen.


Bei uns auch. Aber so wie ich gehört habe soll das eben unter den Vereinen ausgemacht worden sein und dann "eingeführt" worden sein.

Angeblich gabs/gibt es woanders in Gebrauchspistole KEINE Rundenwettkämpfe. Stimmt das nicht?

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Hollowpoint,

da ja der Begriff "regelmäßig" ein Dehnbarer ist, habe ich einfach bei der zuständigen Behörde in Hessen nachgefragt. Von dort
confused.gif
und von keinem sogenannten Landesfürsten
blush.gif
kam die Antwort schriftlich mit Kopie Gesetzesbegründung, was in Hessen als regelmäßig anzusehen ist (von Amts wegen).

Dort steht das von den 18x geschrieben und etwas von: "... oder aber mindestens 12 mal intensiv und für eine gewisse Dauer...",
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was auch immer diese Gummivormulierung wieder bedeuten soll.

Ansprechpertner ist in diesem Fall: RP Darmstadt - Dezernat II 22.J - Frau Domenica Bierbrauer (d.bierbrauer@rpda.Hessen.de)beste Grüße Peter


Die Idee mit den 12x bzw. 18x UND das die Vorstände entsprechende Infos (Austritt von Mitgliedern bzw. Bestätigung über entsprechende Teilnahme) an das Ordnungsamt zu melden haben, entstammt dem Hirn des BMI, welches dieses Thema als Versuchsballon!!! über die Innenministerien de Länder verbreiten läßt.

In einigen Bezirken funktioniert dieses Zusammenspiel zwischen "nichr gesetzlich fundierter Anfrage" eines Ordnungsamtes und vorauseilendem Gehorsam von Vereinsvorständen hervorragend, beispielhaft Groß Gerau oder Darmstadt. In Nordhessen ist das Ergebnis aus Sicht der Behörden etwas mau und in Bereichen von Bayern (oder Mainfranken?) hätten sich Ordnungsämter geweigert, so einen Blödsinn mitzumachen.

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Hallo an alle,

Bin der neue, verschiedene Breiche des WaffG nicht so auslegen kann wie das überall verstanden wird.

Mein Problem:

Bisher 1/2 Jahr LG geschossen (Pokal + Runde (8er Schnitt))

Grüne jetzt vorhanden ;-)) :eclipsee_gold_cup:

Wie hoch könnten meine Chancen auf KK auf Grün trotz Nichtverbandsbedürfniss sein? :rolleyes:

Neuer Stand, neue Manschaft klingt doch schon mal schlüssig? 4 Mann pro Vereinswaffe iss beim Rundenkampf sicher nicht der Bringer.

Nebenbei ist der Krempel aufgrund der momentanen Hysterie doch recht günstig zu haben. -->Wirtschaftliche Begründung

bsp.Gebrauchtpreise LuPi - .22er GSP :00000733: Da sind dann noch ein paar tausend Löcher machbar.

Geschrieben
Bin der neue, verschiedene Breiche des WaffG nicht so auslegen kann wie das überall verstanden wird.

versteh' ich nicht

Bisher 1/2 Jahr LG geschossen (Pokal + Runde (8er Schnitt))

stark verbesserungswürdig, möchte ich meinen

Grüne jetzt vorhanden ;-)) :eclipsee_gold_cup:

wenn ich deinen anderen post richtig verstanden habe, durch voreintrag für 4mm?

Wie hoch könnten meine Chancen auf KK auf Grün trotz Nichtverbandsbedürfniss sein? :rolleyes:

exakt 0% :peinlich:

der verband darf dir ein bedürfnis nach einem jahr schiessen mit einer FEUERWAFFE bestätigen (bedürfnisfreie wie 4mm M20 zählen da nicht). vorher ist nichts zu machen.

da kannst du noch 5 jahre luftgewehr schiessen, das bringt dich nicht weiter.

dein aktionismus hat bis auf die kosten für den voreintrag, den du aber nicht nutzen möchtest, keinen sinn.

grüsse

bf

Geschrieben
der verband darf dir ein bedürfnis nach einem jahr schiessen mit einer FEUERWAFFE bestätigen (bedürfnisfreie wie 4mm M20 zählen da nicht).

Ob Feuerwaffe oder nicht ist unwichtig. Das Gesetz spricht von erlaubnispflichtigen Waffen, das sind starke Luftgewehre genauso dabei wie 4mm M20 Waffen, für die es auch eigene Disziplinen gibt, beispielsweise beim BDS. Was die Verbände auf diese Voraussetzung noch drauf packen ist deren Sache, und muss einzeln geprüft werden.

Geschrieben
Das Gesetz spricht von erlaubnispflichtigen Waffen,

Nein, tut es nicht - ein immer wieder zitiertes Factoid, was dadurch nicht wahrer wird:

§14 (2) WaffG:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des

Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen

erworben werden.

Vom WaffG her kann das regelmäßige Schießen auch mit Luftpistole erbracht werden. Der Wortlaut gibt nichts anderes her!

Was allerdings der Verband für anderslautende Bedingungen stellt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Geschrieben
der verband darf dir ein bedürfnis nach einem jahr schiessen mit einer FEUERWAFFE bestätigen (bedürfnisfreie wie 4mm M20 zählen da nicht).

Die 4mmM20 IST eine Feuerwaffe. Noch dazu eine Erlaubnispflichtige. Sie ist lediglich bedürfnisfrei zu erwerben.

Geschrieben
Nein, tut es nicht - ein immer wieder zitiertes Factoid, was dadurch nicht wahrer wird:

Vom WaffG her kann das regelmäßige Schießen auch mit Luftpistole erbracht werden. Der Wortlaut gibt nichts anderes her!

Was allerdings der Verband für anderslautende Bedingungen stellt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Der Wortlaut wurde der nicht in Kraft getretenen WaffVwV entnommen. Dort steht sie in direktem Zusammenhang mit der Regelmäßigkeit.

Siehe Seite 46, 14.2.1

...

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

...

Gruß

P.S.: Muss jeder für sich mit seinem Amt ausmachen.

Geschrieben

*G

Heute noch mal Rücksprache mit SB:

Momentaner Gesetzesstand: Verband segnet ab, SB stempelt ab! Verband regelt Bedürfniss!!

Seiner Meinung nach setzen die Verbände unterdessen die Voraussetzungen höher an als früher.

Warum ich mir so eine 4mm lr (Original) Puste zulege: ???

Schon mal im Rundenkampf als Fahrer unterwegs? Auto umparken müssen oder Kippen geholt? Bei kritischer Auslegung hab ich dann mit 5 Luftgewehren uner der nichtverschlossenen Kombiabdeckung ein Problem. Sollte dann ein blaues Männchen Fragen: Drogen oder Waffen dabei?....... :peinlich:

Dann wirds erst in 5 Jahren was mit dem Heißgasbetriebenen Bleiweitwurf

@brotfried

Sicher, Verbesserungswürdig iss das, arbeite noch dran, bis 338 ging es ja auch schon mal.

Geschrieben
Momentaner Gesetzesstand: Verband segnet ab, SB stempelt ab! Verband regelt Bedürfniss!!

Seiner Meinung nach setzen die Verbände unterdessen die Voraussetzungen höher an als früher.

Genauso ist das.

Und das, was der Verband fordert, muß mindestens soviel sein, was im WaffG steht. Mindestens!

Dafür hat der SB bei bescheinigtem Bedürfnis keinen Ermessenspielraum mehr - Zuverlässigkeit etc. vorausgesetzt.

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