maxman Posted July 23, 2004 Posted July 23, 2004 Hallo, welche Schießnachweise verlangt der Gesetzgeber für ein Bedürfniss ??? Heute wurde bei uns im Verein gesagt (von der Vorstand- schaft) das ich mindestens 5 überregionale Wettkämpfe schießen muss bevor ich eine Waffe beantragen kann und das dies vom Gesetzgeber verlangt wird. Gibt es hierführ überhaupt eine Regelung? Schieße ca. 5 Regionale Wettkämpfe im Jahr und schieße fast jede Woche im Training, reicht das nicht????????? mfg Markus
Hollowpoint Posted July 23, 2004 Posted July 23, 2004 In Antwort auf: ) das ich mindestens 5 überregionale Wettkämpfe schießen muss bevor ich eine Waffe beantragen kann und das dies vom Gesetzgeber verlangt wird. BULLSHIT!!! Das verlangt höchstens die Vorstandschaft! Ich rate zun Vereinswechsel! GRUß
CB Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 ..und so sagt der Gesetzgeber: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. ...ansonsten kann ich ich Hollowpoint nur zustimmen : schießt euren Vorstand auf den Mond !! Wieder ein typisches Beispiel für die Fähigkeiten des Vorstandes so mancher Schützenvereine ! Gruss Christian
Smithy Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 In Antwort auf: Wieder ein typisches Beispiel für die Fähigkeiten des Vorstandes so mancher Schützenvereine Also ich will da jetzt niemanden verteidigen und es ist sicher so dass sich da einzelne Vereinsvorstände, Sportleiter, wasweisich etwas zu weit aus dem Fenster lehnen und ihre Macht demonstrieren. Da sie aber bei uns auch immer wieder "spinnen" obwohl die Leute "grundsätzlich" nicht zuwider sind stellt sich mir die Frage ob das alles nur vom VEREIN kommt oder ob da nicht auch die Gaue, Bezirke, Landesverbände usw. übertreiben. Wenn dann nur an JEDER STelle einer sitzt der "spinnt" hat man die Sch*** schon. Viele solche in letzter Zeit genannten Sachen kommen nämlich ANGEBLICH "von oben". z.B. kursiert bei uns auch das Gerücht dass das Amt jetzt plötzlich 10maliges jährliches Training mit JEDER im Besitz befindlichen Waffe verlangt. Andererseits WEISS ich von ihr persönlich dass unsere Sachbearbeiterin dem Personalkarusell zum Opfer gefallen ist und weg kommt. Also kanns VON IHR nicht stammen. Aber von wem????? Vom Schüptzenmeister bei uns zumindest auch nicht weil der selber keinen Bock mehr hat und schon eifrig auf der Suche nach einem Nachfolger ist. Irgendwie weiss man dass alles schlimm wird aber keiner weis warum??!!
ChristianP Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 hi, also ich kenne jetzt nur die DSB Vorgehensweise und da haben die Vereine nur noch geringfügig die Zügel in der Hand. Auf dem Waffenantrag der zum Verband geht und von dort auch bestätigt wird muss vom Verein jediglich der Passus In Antwort auf: Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die geeigneten Schießstandanlagen für die beantragte Disziplin in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis* nachweisen können. bestätigen. Wenn dies für dich zutrifft weiß ich nicht was ein OSM für Argumente bringen will dies nicht zu unterschreiben und wenn ers tut dann liegts am Verband ob du deine Zustimmung bekommst oder nicht. Gruß Christian
Kraft Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 Tag auch, habe vor kurzem den Antrag auf Gelbe beim DSB-Hessen gestellt und bekam die auskunft : Nachweis über mindestens 18 malliges Schiesen pro Jahr. Was wohl für niemanden mit BEDÜRFNISS ein Problem sein sollte. Gruß,Kraft
Hollowpoint Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 In Antwort auf: Was wohl für niemanden mit BEDÜRFNISS ein Problem sein sollte. Im Prinzip nein! ABER: WO steht DAS geschrieben??? In Antwort auf: Nachweis über mindestens 18 malliges Schiesen pro Jahr. SCHON WIEDER ein Landesverband, der seine einenen Gesetze macht!!! GRUß
Smithy Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 In Antwort auf: SCHON WIEDER ein Landesverband, der seine einenen Gesetze macht!! Und nur um das geht es. Kraft, es ist doch egal ob 10mal 18mal oder 100mal gefordert ist. Es wird immer welche geben die sagen damit kann ich leben weil ICH das ja brauche um zu Olympia zu gehen. Tatsache ist dass es so nicht im Gesetz steht, Tatsache ist auch dass es jeder Landesverband anders macht (bei uns z.B. nur 11 mal ) und die Frage ist auch ob der Landesverband überhaupt so eine Auflage "aus dem Hut zaubern" muss. TATSACHE ist nämlich dass die von ChristianP zitierte Bestätigung ja nur das halbe Bedürfnis ist. Das bestätigt wohl wirklich jeder halbwegs vernünftige Schützenmeister. Das eigentliche Bedürfnis aber kommt vom Verband und wird unterschiedlich gehandhabt Warum soll eigentlich ein Preusse für ein Bedürfnis öfter schiessen müssen als ich als Bayer (ok, versteh ich irgendwie, der braucht länger um.... ). Und das ALLES unter dem Dach des DSB. erklär mir mal die Logik!!!! Weitere Tatsache ist nämlich dass die ersten Spinner (ohne dass es irgendwo steht; s.o.) jetzt anfangen Deine 18mal Training mit jeder der von Dir besessenen Waffen zu fordern. Schiesst du 18 mal KK und Zentralfeuerund Gebrauchsrevolver undGebrauchspistole und BDS-Gewehr und....... Und jetzt schau Dir mal die Eingangsfrage von Maxmann nochmal an. SEIN Landesverband fordert überregionale Wettkämpfe. Der nächste fordert mindestens das Erreichen der Landesmeisterschaft. Und das verlange ich dann von dir mit jeder Deiner Waffen. Und solltest Du das eines Tages schaffen fordere ich von Dir mindestens einen Platz von 1-10 bei der Deutschen damit Du ein weiteres Bedürfnis bekommst wenn Deine Waffe ausgelutscht ist. Vastehst mi, host mi oda ned und woast af wos i aussi will und woast wo do des Ende is?????
peter becker Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 als ich meinen antrag auf gelb neu beim dsb gestellt habe, habe ich meine trainingstermine aus der schiesskladde aufgestellt, unser vorstand hat das kontrolliert, gestempelt und unterschrieben . es gab keine probleme. viele grüsse peter
Schwarzwälder Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 Nur bevor sich jetzt alle toppen (10 mal, 12 mal, 18 mal/Jahr??) wollen in dem, was "regelmässiges Training" für jeden Sportschützen bedeutet, hier mal ein Vergleich von Norwegen: Kurzwaffenschützen werden in 4 Gruppen eingeteilt: 1. Anfänger : 6 Monate Training 2-3 mal pro Monat, bevor die erste KW genehmigt wird. 2. Freizeitschützen : 4 organisierte Trainings pro Jahr berechtigen zum Erwerb von bis zu 4 Kurzwaffen (die KW müssen für jeweils unterschiedliche Disziplinen sein; keine 2 Waffen für dieselbe Disziplin) 3. Mosjonsskytter(in etwa: Trainingsschützen) : 2-3 Trainings pro Monat während der Saison UND Teilnahme an 4 Klubmeisterschaften/Jahr: unbegrenzte Anzahl Kurzwaffen (aber nur 1 pro Disziplin) 4. Wettkampfschützen : 2-3 Trainings/Monat und 10 Meisterschaften/Jahr davon 5 höher als Klubmeisterschaften: pro Disziplin 2 Kurzwaffen. Ihr seht also: für andere europäische Regierungen ist man auch dann noch Sportschütze, wenn man ganze 4 mal/Jahr trainiert und darf dabei sogar bis zu 4 Kurzwaffen haben. Das Beispiel Norwegen sollte bei der Definition der Regelmässigkeit ruhig mal herangezogen werden. Wen es näher interessiert, hier die norwegische Quelle: aktivitetskrav - POD Grüsse, Schwarzwälder
ChristianP Posted July 24, 2004 Posted July 24, 2004 Kategorie 4 gefällt mir besonders gut, da könnt ich dann noch weng einkaufen gehn... *träum* *im kopf katalog durchblätter* Gruß Christian
dieterschatten Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 Und der BDMP hat auch Regeln! Guckst Du hier: http://www.bdmp.de/lvbb.de/i_vor_amt.htm (unter Hinweise) http://www.bdmp.de/lvbb.de/i_org.htm (unter Schießstände) D.
P. Guse Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 Hallo Hollowpoint, da ja der Begriff "regelmäßig" ein Dehnbarer ist, habe ich einfach bei der zuständigen Behörde in Hessen nachgefragt. Von dort und von keinem sogenannten Landesfürsten kam die Antwort schriftlich mit Kopie Gesetzesbegründung, was in Hessen als regelmäßig anzusehen ist (von Amts wegen). Dort steht das von den 18x geschrieben und etwas von: "... oder aber mindestens 12 mal intensiv und für eine gewisse Dauer...", was auch immer diese Gummivormulierung wieder bedeuten soll. Ansprechpertner ist in diesem Fall: RP Darmstadt - Dezernat II 22.J - Frau Domenica Bierbrauer (d.bierbrauer@rpda.Hessen.de) beste Grüße Peter
Hollowpoint Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 Trotzdem möchte ich mal wissen WO das im WaffG oder in der AWaffV steht?!? GRUß
reinhard Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Trotzdem möchte ich mal wissen WO das im WaffG oder in der AWaffV steht?!? GRUß Das steht nirgends, deswegen werde ich diesen Sch.... auch ignorieren. Hier hat noch kein SB von diesem Schwachsinn gehört. Irgend welche unausgelasteten Sesselpupser denken sich den Mist aus, mit dem Ziel, die Schützen zu verunsichern. Was Ihnen wohl auch gelingt.....
Markus Präg Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 In Antwort auf: mit dem Ziel, die Schützen zu verunsichern. hach, wenns doch nur das wäre.......
maxman Posted July 25, 2004 Author Posted July 25, 2004 Hallo, das mit den 5 überregionalen Wettkämpfen muss angeblich der BLDS verlangen. Ist da was dran??? Kann der BLDS überhaupt noch Bedürfnisse ausstellen, wenn er noch nicht anerkannt ist??? mfg Markus
Michael Grote Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Kann der BLDS überhaupt noch Bedürfnisse ausstellen, wenn er noch nicht anerkannt ist??? Markus, eine solche Bedürfnisbescheinigung (oder wie das Teil sich auch immer nennt) kann jeder ausstellen. Soll ich mal eben? Nur wird sie keine Behörde anerkennen - und damit kann man sich den Aufwand auch gleich sparen. Gruß Michael
Brummpa Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Trotzdem möchte ich mal wissen WO das im WaffG oder in der AWaffV steht?!? GRUß Hallo, das steht in den Erläuterungen zum Waffengesetz, die den meisten Behörden wohl vorliegen. Es gibt doch sicherlich auch Erläuterungen zum Steuerrecht. Im übrigen ist die Debatte der Regelmäßigkeit für einen Sportschützen, der seinen Sport richtig ausübt, egal. Ob sechs, zwölf oder mehr Schießen, dürfte für einen ernsthaften Sportschützen kein Problem sein. Fünf Wettkämpfe im Jahr , sorry. Bei der letzten überregionalen Veranstaltung, haben einige von unserem Verein, fünf oder mehr Starts an einem Tag absolviert. Seit das neue Waffengesetz in Kraft ist, hat jeder unserer Schützen seinen persönlichen Schießnachweis vorgelegt und seine Genehmigungen erhalten. Gruß Brummpa
ChristianP Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 In Antwort auf: Im übrigen ist die Debatte der Regelmäßigkeit für einen Sportschützen, der seinen Sport richtig ausübt, egal. Ja klar mit meinen aktuellen Disziplinen lieg ich da auch deutlich drüber. Aber angenommen ich wollt mir noch n Ordonanzgewehr kaufen wofür wir keinen eigenen Stand haben und ich zum trainieren weiter fahren muss, was dann ??? In meinem Verein sind einige die sich 1 mal im Monat auf nem anderen Stand zum Ordonanzgewehr schießen treffen. Fällt dann noch nen Feiertag blöd sinds halt nur 11 mal im Jahr. soll man denen desswegen nachsagen sie betreiben ihren Sport nicht richtig. Habe auch bis vor kurzem gedacht, haja wer regelmäßig trainirt der kommt locker über x mal im Jahr. Aber darum gehts nicht. Diese Regelung ist voll für den A... wenn jemand nur 1 mal im Monat irgend etwas schießt weils z.b. recht teuer/Stand weit weg/ sonst was ist dann ist dass total in Ordnung. Christian
Brummpa Posted July 25, 2004 Posted July 25, 2004 Hallo, ist doch völlig egal, ob du Großkalibrige Kurz- oder Langwaffen schießt, es gibt keine Unterscheidungen. Das mit dem Schießen mit je einer Waffe pro Jahr 12x, wurde vor langer Zeit von einem bereits anerkannten Verband eingeführt. Wenn ich dann noch lese, das ein Schütze seine Schußzahl, Ergebnis, Urlaub und was sonst noch in seinen Nachweis eintragen soll, dann frage ich mich wirklich, ob es doch nicht einen Massenausbruch aus einer Klinik gab. Du hast die neue gelbe WBK? Dann ist es ja kein Problem, eine weitere Ordonnanzwaffe zu erwerben. Gruß Brummpa
reinhard Posted July 26, 2004 Posted July 26, 2004 In Antwort auf: Wenn ich dann noch lese, das ein Schütze seine Schußzahl, Ergebnis, Urlaub und was sonst noch in seinen Nachweis eintragen soll, dann frage ich mich wirklich, ob es doch nicht einen Massenausbruch aus einer Klinik gab. @ Brummpa, .....mal kräftig den Daumen heb.
Smithy Posted July 26, 2004 Posted July 26, 2004 In Antwort auf: Fünf Wettkämpfe im Jahr , sorry. Bei der letzten überregionalen Veranstaltung, haben einige von unserem Verein, fünf oder mehr Starts an einem Tag absolviert. Eins vorweg: ICH schiesse 3 mal in der Woche, jetzt rechne mal hoch . Troptzdem muss ich sagen dass ich das nicht richtig finde und dass Dein Zitat ....fünf Starts an EINEM TAG ... genau das ist was ich unpassend finde. ERSTENS können eben nicht alle so aktiv sein (Selbstständig, Standprobleme für Langwaffen, wollen "BREITENsprotler bleiben usw.) Zweitens helfen Dir Deine 5 STarts am Tag gar nichts . Bei uns im BSSB z.B. muss man ein Formblatt mir seinen 11 Terminen ausfüllen. Ich also ran an die Schiesskladde und bei meinem 3mal wöchentlich also sofort die letzten 11 Termine eingetragen. Das Zeugs ist dann sauber zurückgekommen weil die Termine (bei uns 11mal, woanders 18mal auch noch ÜBER DAS JAHR verteilt werden müssen. Steht auch nirgends, nicht mal auf dem auszufüllenden Formblatt sondern steht halt dann auf der Ablehnung des Bezirkssportleiters. Und DAS sind die "Feinheiten" eines Verbandes die die Mitglieder ärgern. Und wenn ICH jetzt sage "kein Problem, hab ich halt das letzte JAHR eingetragen so habe ICH zwar kein Problem damit (ich kann 1440 Termine eintragen;3 mal 4Wochen mal 12Monate mal 10 Jahre) aber falsch und vor allem unkollegial finde ich diese Haltung trotzdem. Edit: Und noch ein Nachtrag: Trotz dieser aktivität hätte ich beinahe Probleme gehabt wie ich "Disziplinerweiterung" wollte weil dann jemand verlangt hätte dass man die Nachweise für die Waffe erbringt die man beantragt. Da schiesst man also 100.000 Schuss .357 Magnum aber man bekommt keine .45er (damit man wenigstens 2 Starts machen kann und nicht nur EINEN oder Deine 5) weil man keinen gefunden hat der einem EIN JAHR LANG seine .45er geliehen hat!!! Wir haben das dann zwar abgebügelt aber so in der Weise geht das dann immer weiter. Und jetzt überleg mal!!. Und überleg bitte auch ob Deine 5-Start Kollegen die 18 NACHWEIS-Termine (auch überregionale Wettkämpfe) mit jeder ihrer 5 Waffen absolvieren PS: Die "Unkollegialität" richtet sich nicht gegen Dich!. So wie ich dich verstanden habe hältst Du das auch nicht für richtig. Die Aussage richtet sich an die Funktionäre die selbst zwar den Waffenschrank voll haben aber meinen sie müssen Ihre Mannschaftsschützen "in die Schranken" weisen). Die Spitze des Einsbergs ist dann wenn der Verband die Auffassung vertritt du brauchst nichts mehr weil man ja "so richtig gut eh nur mit EINEM Kaliber sein kann". Spätestens dann ist der Schiessport tot.
Spahlholz Posted July 26, 2004 Posted July 26, 2004 Hallo, was nach dem alten WaffG „regelmäßig“ ist, wurde bereits vor langer Zeit durch die Verwaltungsgerichte verbindlich festgelegt. Hier war das Gericht in Koblenz "führend"! Daraus haben dann (unterschiedlich) die Länder Erlasse gezimmert. Also bitte nicht alles (Ausnahmen bestätigen die Regel ) auf die Verbände schieben. Nach dem neuen WaffG ist es nach meiner Kenntnis noch nicht „ausgeklagt“, dazu kann das FWR aber mehr sagen. Gruss Spa
Wheelgunner Posted July 26, 2004 Posted July 26, 2004 In Antwort auf: Hallo, das mit den 5 überregionalen Wettkämpfen muss angeblich der BLDS verlangen. Ist da was dran??? Kann der BLDS überhaupt noch Bedürfnisse ausstellen, wenn er noch nicht anerkannt ist??? mfg Markus Hi Markus, woher hast du die Info? Gerüchte beim BDS, der auch auf dem Trockenen sitzt? Fakt ist, dass, so lange ein Verband noch nicht anerkannt ist, für jede Waffe ein Einzelnachweiss durch Verein und Verband erfogen muß. Gilt für alle Verbände. Meines Wissens nach ist in der Ausführungsverordnung genauer ausgeführt, dass unter regelmäßig mindestens 12 Schießen/Jahr verstanden werden.
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