Guest Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 Das Problem ist ja sattsam bekannt. Die gelbe WBK nach § 28 II WaffG aF entspricht in Funktion und Wirkprinzip der gelben WBK nach § 18 IV WaffG nF. Nur meinen jetzt einige Sachbearbeiter und einige Inneniminsterien, man könne und müsse dem Schützen, der eine neue gelbe WBK habe, bei jedem einzelnen Erwerb den Nachweis des Bedürfnisses in Form einer Bescheinigung des Verbandes abverlangen. Da, wo ich herkomme, meint man gar, bringe der Schütze nach dem Erwerb keinen Bedürfnisnachweis, müsse man ihm ansinnen, die Waffe wieder "zurückzugeben". Wer weiss, wie das in den verschiedenen Landratsämtern und/oder Bundesländern gehandhabt wird ? Ich schreite mit der folgenden Information voran: Thüringen: 1. Man schreibt die alte gelbe WBK durch Anbringung eines Vermerks ohne weiteres auf formlosen Antrag hin in die neue gelbe WBK um. 2. Man verlangt für jede auf gelbe WBK erworbene Waffe den Bedürfnisnachweis und den Nachweis der Konformität der erworbenen Waffe mit der Sportordnung. 3. Man geht selbst beim Erwerb von Einzellader-Langwaffen vor, wie zu Ziffer 2 geschildert, wiewohl die alte gelbe WBK weitergilt. 4. Man meint, die Mengenbegrenzung pro Halbjahr gelte auch für Waffen, die auf gelbe WBK erworben werden. Ich bitte um Informationen. Übrigens sagt eine Kommentierung des Waffengesetzes von Apel/Bushart, "Waffenrecht", Band 2, "WaffG", Kohlhammer Verlag, 3. Auflage 2004 zu § 14 unter Randnummer 25 folgendes: ####################### Z I T A T ######################## "...Andererseits war der wichtigste Unterschied der "gelben WBK" nach § 28 Abs. 2 WaffG aF im Vergleich zur normalen WBK der Verzicht auf den erneuten Nachweis von Bedürfnis und Sachkunde bei jedem Erwerbsvorgang. Dies kann dem Wortlaut von Abs. 4 nicht entnommen werden, ist aber nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers so gewollt. Letztlich soll es also dabei bleiben, dass Sportschützen die in Abs. 4 genannten Waffen ohne gesonderten Nachweis von Bedürfnis oder Sachkunde in unbegrenzter Höhe erwerben dürfen. Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind." ################### Z I T A T E N D E #################### Man bezieht sich dabei u.A. auf die Bundestags-Drucksache 14/8886, in der es zu der späteren Regelung in § 14 Absatz 4 WAffG heisst: ##################### Z I T A T ##################### "... Die Streichung der Wörter unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3" sowie der Wörter unter Vorlage einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2" enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf Gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 statuierten spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen für Schießsportler;...". (Bundestags-Drucksache 14/8886, Seite 112, Ziffer 11 am Ende). ###################### Z I T A T E N D E ################ Also, wie sieht es bei Euch im Heimatkreis aus ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 HURRA - Du lebst noch In Württemberg wird eine Neue Gelbe auf dem Formular der Alten ausgestellt. Für die Ausstellung wird nur bei der ersten Waffe ein Bedürfnisnachweis und Konformitätserklärung der Waffe mit der Sportordnung vom bestätigenden Verband verlangt. Weitere Käufe werden ohne weiteren Bedürfnisnachweis eingetragen - die 2/6 Regel wird angewandt. So kenne ich das aus eigener Erfahrung und mündlicher Bestätigung von anderen Schützen. Mit dem Erwerb einer Waffe, für welche die Verbandszugehörigkeit keine Disziplin aufweist, wäre ich trotzdem zurückhaltend . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted July 16, 2004 Share Posted July 16, 2004 Hallo, in Bayern wird die neue gelbe WBK auf das Formular der alten WBK für Sportschützen ausgestellt. Auf der Rückseite entsprechend die Eintragungen nach dem neuen WaffG und teils mit der 2/6 Regelung aber auch ohne. Was auf der neuen gelben WBK alles erlaubt ist oder nicht, werden sicherlich in Zukunft noch die Gerichte entscheiden müssen. Gruß 50AE Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 @Mouche: Man bekommt direkt das Gfühl, man wäre vermisst worden! Die Redaktion hat mich auch willkommen geheissen. Also konstatiere ich: Bayern macht es anders, als Thüringen. @50AE: Was auf die gelbe WBK erworben werden kann, steht nach der Erweiterung nach dem neuen Waffengesetz ja darauf. Wie ist es aber mit dem Bedürfnisnachweis ? Für jede Waffe einen, oder so wie früher bei der alten gelben WBK ? Ich musste mich ohnehin wundern, denn nach einer telefonischen Auskunft des FWR sowie weiteren Nachforschungen gibt es zu dieser Thematik bisher keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: @Mouche: Man bekommt direkt das Gfühl, man wäre vermisst worden! Die Redaktion hat mich auch willkommen geheissen. Hi RB, ist auch so ... schön mal wieder von Dir zu "hören"! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: Hallo, in Bayern wird die neue gelbe WBK auf das Formular der alten WBK für Sportschützen ausgestellt. Auf der Rückseite entsprechend die Eintragungen nach dem neuen WaffG und teils mit der 2/6 Regelung aber auch ohne. Was auf der neuen gelben WBK alles erlaubt ist oder nicht, werden sicherlich in Zukunft noch die Gerichte entscheiden müssen. Gruß 50AE Meine Auskunft des Amtes zu dem Thema: ZITAT ANFANG----------------------------------------- Sehr geehrter Herr XXXXXX, das Bayerische Staatsministerium hat in dieser Angelegenheit folgendes mit geteilt: "Zur Rechtsnatur der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG wird darauf hingewiesen, dass sie allgemein zum Erwerb der entsprechenden in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Schusswaffen und Munition berechtigt. Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben, als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen." Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. MfG XXXXXX ######################## Diese Mail wurde auf Viren überprüft. Landratsamt 26/2/2004 ######################## ZITAT ENDE--------------------------------- Ich bekam das auf meine explizite Anfrage hin, ob die neue Gelbe WBK nach Erhalt noch an eine Sportordnung gebunden sei, da ja dann für verschiedene Verbände verschiedene WBKs ausgestellt werden müssten. Also Fazit: "Nach Erhalt nix mehr Verband und nix mehr Disziplin, sondern nur noch Gesetzestext" Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 willkommen zurück, holzmichel... äh rb in bayern wird die neue gelbe wbk offenbar flächendeckend wie die alte behandelt; sowohl von der modalitäten der ausstellung (mit dem unterschied des erfordernisses einer verbandsbestätigung natürlich), als auch von der späteren verwendung her. technisch werden alte karten verwendet und (überwiegend, aber offenbar nicht ausschliesslich) nach einer dienstanweisung des bay. stattsministeriums des inneren auf der rückseite 1. bezüglich des weiteren anwendungsbereiches (waffen) explizit auf den neuen gesetzesstand erweitert, 2. mit einer 2/6-regelung versehen und 3. ausdrücklich auf munitionsbesitz erweitert. 3. ist überflüssig, weil sich nämliches bereits aus dem gesetz ergibt, aber unschädlich und 2. als auflage m.e. nicht rechtens (schon weil wegen des ministeriumspapier keinerlei ermessen ausgeübt wird "das müssen wir reinschreiben") und als hinweis auf die rechtslage m.e. nicht zutreffend. einschlägige gerichtsentscheidungen sind mir auch keine bekannt, aber am bay. vg regensburg sind mindestens ein halbes dutzend solches sachen anhängig. den weg über den einstweiligen rechtsschutz wollte offenbar keiner gehen und wie ich die kammer so kenne werden (wenn ich die klageerhebungen ungefähr auf den jahreswechsel datiere, vorher wurden keine/kaum gelbe ausgestellt) die ersten urteile frühestens mitte/ende nächsten jahres ergehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Bei mir ist es leider Länder-übergreifend : Schützenverein und Verband (NWDSB) in Niedersachsen - Wohnort und damit Zuständigkeit NRW... Mittlerweile gibt es beim NWDSB ein einheitliches Formular für die Bedürfnisbescheinigungen (lt. BzSV sogar mit dem IM in Hannover abgestimmt...) Da gibt es für den Antrag auf *Gelb* eine Rubrik, in der für alle 4 Waffenarten jeweils ein Kreuz gemacht werden muss. Wer also nur ein *X* bei z.B. *Einläufige Einzellader-Kurzwaffen* macht, bekommt von seinem OA (hier kann ich aus eigener Erfahrung nur für den Land- bzw. Stadtkreis Osnabrück sprechen) auch eine auf genau diese eine, angekreuzte Waffenart ausgestellte WBK. Mein eigener Bedürfnisantrag war noch ein mit dem BzSV abgestimmtes, vereinseigenes Formular - ohne die (m.E. überflüssige) Aufzählung der für die *Gelbe* zugelassenen Waffenarten. Auf diese Bescheinigung wurde mir dann nach 3 Monaten Wartezeit von meinem zuständigen OKD in NRW eine Gelbe mit dem einzigen Zusatz auf der Rückseite *Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG* ausgestellt. Keine weiteren Streichungen oder Ergänzungen.... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Hessen (Kreis Giessen): Wie bei Mouche, KEIN Eintrag der 2/6-Regelung. Für die Ausstellung wird Verbandsbescheinigung verlangt; kein formloses "Umschreiben" der alten Gelben. Was die Anwendbarkeit von 2/6 auf die Neue angeht, O-Ton des SB: Es steht nicht fest, ob dies auf die neue Gelbe anzuwenden ist. In Hessen und Bayern ist je 1 Verfahren zur Klärung anhängig, das FWR ist mit im Boot. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: ..., das FWR ist mit im Boot. und wer rudert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: Was die Anwendbarkeit von 2/6 auf die Neue angeht, O-Ton des SB: Es steht nicht fest, ob dies auf die neue Gelbe anzuwenden ist. Mein Sachbearbeiter (in Frankfurt) wendet die 2/6 Regelung auf grün/neu-gelb/alt-gelb an. Weitere Einschränkungen auf z.B. nur einen Teil der in § 14 Abs.4 genannten Waffenarten auf neu-gelb gibt es nicht. Ob er mir alledings auf diese Karte (als DSB-Mitglied) einen .50 BMG Repetierer eintragen würde, kann ich nicht sagen. Gruss Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Der Voss? Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Jo - genau der. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Danke für die erneuten netten Wiedersehensworte! Holzmichel ist gerührt (sniff, tränewegwisch). Zur Sache: Die Handhabung in Bayern steht also klar auf dem Tapet und ist meines Erachtens korrekt. Wie ist es mit Hessen ? Die Umschreibung geht, ob man die 2/6-Regel anwendet ist noch unklar, aber wie ist es mit dem Bedürfnis nach jedem Erwerb ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
walter Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Laut Auskunft des Zuständigen meines Landkreises (in Hessen): -Neue Karte mit Bedürfnisbescheinigung (s. Anhang)für Sportschützen-WBK, in der eine Waffe angegeben wird. (die man dann aber nicht zwangsweise auch kaufen muß) -Keine Umschreibung der Alten, da diese in bisherigem Umfang ja weitergilt. - Ab Erhalt der WBK kaufen nach Herzenslust mit den Einschränkungen 1. Waffe muß zu Disziplin eines Verbandes passen, in dem man Mitglied ist. Wobei es später keine Rolle spielt ob es der Verband war der die ursprüngliche Bescheinigung ausgestellt hat, oder ein anderer Anerkannter . 2. 2/6 Regelung auch für die Gelbe Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: Zur Sache: Die Handhabung in Bayern steht also klar auf dem Tapet und ist meines Erachtens korrekt. Hmmm... Dem entnehme ich, dass du die Anwendung der 2/6-Regelung auf die neue Sportschützen-WBK für richtig hälst. Auch wenn es off topic ist, würde mich interessieren, wie du das begründest? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
CreativeChaos Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Moin, moin! Mecklenburg (LK Güstrow): Also mein Vadder hat vor einem Jahr eine neue gelbe WBK beantragt und diese vor knapp 'nem Monat auch tatsächlich erhalten. Am längsten dauerte dat Bedürfnis vom DSB... Dat Amt erteilte und stellte die WBK innerhalb einer Woche aus. Auf der WBK ist auf der Rückseite nur ein Zusatzvermerk für die Art der erlaubten Waffen enthalten. Kein Eintrag zur 2/6 Regel oder extra Bedürfnis pro einzutragender Waffe. Zur Praxis der 2/6 Regel oder Extrabedürfnis kann ich noch nich wirklich wat sagen, mein Vater hat nur einen Karabiner auf die Karte. Ein Vereinskollege hat aber zwei Gewehre auf seine neue gelbe und nix von extra Bedürfnis erzählt. C Ya P.S.: Ich hoffe der DSB kommt hier langsam ausse Puschen, ich möcht auch endlich meine neue gelbe haben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Uups, da ist mir ein Versehen unterlaufen, weil ich mich zu sehr auf den Bedürfnisnachweis konzentriert habe. Die Anwendung der 2/6-Regel ("Erwerbsstreckungsgebot") bei Erwerb mittels gelber WBK wird aus § 14 II Satz 3 WaffG hergeleitet. Da die Väter und Mütter des neuen Waffengesetzes sorgfältig arbeitende Leute sind, haben sie eine Menge Interpretationsräume offen gelassen. So geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor, dass die 2/6-Regel nur beim Erwerb von Waffen gelten soll, die in die grüne WBK eingetragen werden. Andererseits scheint die Plazierung der Norm in den Absatz 2 darauf hinzudeuten, dass nur Erwerbvorgänge gemeint sind, die in den Absätzen 2 und 3 beschrieben sind, nicht aber diejenigen, die mittels der gelben (die in Absatz 4 beschrieben ist). Die Sache ist - nach meiner Einschätzung - aus dem Gesetz nicht zu beantworten. Solche Unklarheiten in einem Notarvertrag würden den Notar in Teufels Küche bringen. Aber es ist ja nur ein Bundesgesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 Regelung mit der Sportschützen-WBK in Berlin, soweit mir persönlich widerfahren oder durch mündliche Auskunft vom Amt: 1.Alte Gelbe wird nach Antrag auf Formblatt, mit Verbandsbestätigung, auf Neu umgeändert, mit Zusatz über Erweiterung auf Rückseite + Stempel und Unterschrift. Umfang der Ergänzung wird auf "Bescheinigung für Sportschützen" (Formblatt für Vereins- und Verbandsbestätigung) angekreuzt (vom Antragsteller). 2. Bei mir (bisher aber nur eine Waffe, Perkussionsrevolver, entsprach auch der Waffe auf dem Antrag für die Umänderung) wurde keine nachträgliche Überprüfung von Bedürfnis und Konformität mit der Sportordnung vorgenommen. Es wurde nur abgestempelt wie nach Erwerbsanzeige bei grüner WBK. Anderes wurde mir aus dem Kreis meiner Vereinsmitglieder auch nicht berichtet. 3. Analoges Vorgehen bei alter gelber WBK, soweit mir bekannt (also keine neue Überprüfung) 4. 2 Waffen in 6 Monaten unabhängig von neuer gelber oder grüner WBK (mündliche Auskunft von SBin). Wie es bei alter gelber WBK gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Ich hoffe zur Info beigetragen zu haben. Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 Nachtrag zu meinem 1. Post: Alte Gelbe zählt nicht mit bei 2/6 (problemlos eine Waffe im Juni eingetragen, nachdem innerhalb von 6 Montaen +2 Tagen (war halt Pfingsten dazwischen ) bereits 4 Repetierer auf der neuen Gelben standen). SB sagt klar und deutlich: Bestandsschutz nach § 58(1), nach Herzenslust bzw. Budget einkaufen gehen. Wie Ffm. die Einbeziehung der alten Gelben in die 2/6-regelung wohl begründet ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ordonanz Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 Magdeburg: Kein Bedürfnis nach Erwerb , da Bedürfnis ja bei Beantragung. DSB Sachsen - Anhalt hat das Bedürnis taggleich bestätigt - geht also. Keine 2/6 Regelung ( wenn ja, wäre 6/2 nicht besser ). Nur der Vermerk: "Kann jederzeit widerrufen werden", das ist allerdings nichts Neues. Ordonanz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted July 21, 2004 Share Posted July 21, 2004 In NRW verfährt man derzeit nach dem Steegmann Erlaß. D.h. Die neue Gelbe wird ausgestellt wie die Gelbe bisher mit einem Erweiterungsstempel auf die Waffenarten nach §14. D.h. 1. Repetierlangwaffen mit gez. Lauf 2. Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition 3. Mehrschüssige Percussions Kurz und Langwaffen. Der Haken ist hier aber folgender. Das Amt erklärt mündlich, das nur Waffen der Art (1-3) eingetragen werden, für die die Verbandsbescheinigung ausgestellt wurde. Weiterhin nur drei Stück. Soll die Waffenart geändert werden bräuchte man auch wieder eine neue Verbandsbescheinigung. Die 2/6 Regelung wird obendrauf noch auf alle WBK Arten als Summe erhoben. D.h. auf Grün, auf Altgelb und Neugelb insgesammt nur 2 Sportgeräte pro Halbjahr. Das erinnert mich an den Bezug von Fußballschuhen in der DDR. Gesetzgebericher unsinn hoch drei. Setzt man darauf, das dem Sportler die Lust vergeht und er vielleicht doch lieber dem Gesangverein beitritt als mehrere Jahre warten zu dürfen, bis er seine optimale Ausrüstung zusammengekauft hat. Das stelle man sich mal für irgenteine andere Sportart vor. Mit innerer Sicherheit hat das nichts zu tun, eher mit manifestiertem innerem Mistrauen selbst peinlichst durchleuchteten Bürgern gegenüber. 2/6 Regelung eine der flachesten Stellen im Neuen WG. Aber die Neue Gelbe muß man erstmal bekommen. Trotz Unbescholtenheit , bereits vorh. Grüner und Altgelb warte ich nun schon drei Monate auf das Teil und bekomme immer wieder neue Ausflüchte zu hören (Siehe meinen Artikel Rote Karte für Erteilung der neuen Gelben. Das ist in NRW kein Einzelfall. meinem Büchsenmacher einem Fahrensmann von ca. 65 Jahren seit 40 Jahren selbstständig berichtet halb traurig und halb wütend von vielen solchen Hinhaltefällen, die Ihn zu ruinieren drohen und keinen Nachfolger finden lassen. Gruß Major Tom Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted July 23, 2004 Share Posted July 23, 2004 Heureka, gestern hab' ich die Sportschützen WBK bekommen. Einen Tag vor Ablauf der 6ten Woche. Es ist die alte Gelbe mit einem Vermerk auf der Rückseite. Auf die 2/6 Regelung wird explizit hingewiesen. Momentan bin ich dadurch nicht betroffen da mein Budget mehr als 2/6 nicht hergibt. Von einem Nachweis je Kauf ist weder auf der WBK noch im Anschreiben die Rede. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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