Zum Inhalt springen

50AE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    157
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von 50AE

  1. In Antwort auf: oh einfach... sorgt dafür, dass ich keine 480 € mtl mehr draufhaue... dazu bin ich, unter anbetracht aller vergangener und akt. umstände nicht weiter bereit. (bds versprachs mal... bdmp vor kurzem angedacht...) Einfach eine Kollekte durchführen. 24do wird dir sicherlich helfen. 50AE
  2. In Antwort auf: Sollen doch mal die Sponsoren HIER (OA, Visier etc.) einen Vorschlag machen Toller Vorschlag. Was glaubst du eigentlich, was ein Sponsor erwartet? 50AE
  3. In Antwort auf: Wenn ein Verwaltungsangestellter oder Beamter nicht in der Lage ist, einen Antrag zeitgerecht zu bearbeiten, müsste mit Sanktionen bestraft werden. Gilt natürlich auch für das weibliche Geschlecht. Sorry. Beisspiel: Waffentrag - Bearbeitungsdauer fast neun Monate. 50AE In Antwort auf: Hallo, das mit den 9 Monaten verstehe ich nicht, habt ihr keinen Landrat/Oberbürgermeister. Waffenrechtlich hatten wir nie Probleme in anderen Bereichen (Baurecht, Soziales) hat ein sachliches Gespräch immer geholfen. (in Unterfranken) Karl Hallo Karl, Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister gibt es. Beziehst du deine positive Aussage auf ganz Unterfranken? 50AE
  4. In Antwort auf: In Antwort auf: Aber dank der in Bayern beschlossen 42-Stunden-Woche wirde bestimmt bald besser.... Besser wird nix die wärmen sich nur den Hintern zwei Stunden länger auf unsere Kosten. Karl Gilt zwar nicht für alle, man sollte fair bleiben, aber im Grunde hast du Recht. Wenn ein Verwaltungsangestellter oder Beamter nicht in der Lage ist, einen Antrag zeitgerecht zu bearbeiten, müsste mit Sanktionen bestraft werden. Gilt natürlich auch für das weibliche Geschlecht. Sorry. Beisspiel: Waffentrag - Bearbeitungsdauer fast neun Monate. 50AE
  5. In Antwort auf: Richtig, der Vollzug der unzähligen Gesetze und Verordnungen die täglich erlassen werden, benötigen Verwaltungskräfte. Da sollte man wie folgt unterscheiden: 1. Die Praktiker und Theoretiker. 2. Die mit den Gesetzen und Vorschriften oder nur stur danach arbeiten. In Antwort auf: Gesetze werden jedoch nicht von der Verwaltung erlassen, die Kostenexplosion ist somit sicher von politischer Seite zu verantworten. Da muss ich wohl etwas verpasst haben. In Antwort auf: Aber dank der in Bayern beschlossen 42-Stunden-Woche wirde bestimmt bald besser.... Werden jetzt alle Bürger von Bayern dafür verantwortlich gemacht, was die Staatskanzlei in München auf den Weg bringt? 50AE
  6. In Antwort auf: Ich denk mal, bevor wir ein liberaleres WaffG bekommen, wird erst mal eine neue WaffKostV erlassen, und die ist dann wohl eher als "Verschärfung" zu werten ... Oh ja, die wird sicherlich kommen, unsere Verwaltung benötigt viel Geld. Erstaunlich, wenn es von einem SB kommt. 50AE
  7. Hallo, eine Unterschriftenaktion wurde vom FWR durchgeführt, bevor das neue Waffengesetz verabschiedet wurde. Leider hat es nicht sehr viel gebracht. 50AE
  8. In Antwort auf: In Antwort auf: Hallo Muni, es gibt ein Sprichwort: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Gruß 50AE Auf was beziehst du das? Auf "altpreussisches Duckmäussertum"...d.h. wenn Papa Staat was loslässt, hat man das auch widerspruchslos zu schlucken? Oder wie soll ich das verstehen? Ich habe im 2.Post gebeten, die Angelegenheit sachlich abzuhandeln und mal die "Entwicklung" vor Ort abzuwarten; d.h. aber nicht, das man "mundtot" ist und zusammen mit dem FWR nicht Alternativüberlegungen/Lösungsmöglichkeiten anstellen kann/könnte... Wie die dann aussehen,wird man dann sehen.... Muni Hallo Muni, wie es scheint, viel Aufregung für nothing. Vielleicht könntest du ja den neuesten Stand der Dinge einbringen. Gruß 50AE
  9. Hallo Muni, es gibt ein Sprichwort: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Gruß 50AE
  10. In Antwort auf: Nix ganz einfach. Revolver .357 mag Folgende Anweisung wurde vom Bay.Innenminsterium veröffentlich: Inhaber einer zum Munitionserwerb berechtigten Waffenbesitzkarte für einen Revolver .357 Magnum sind auch zum Erwerb von Revolverpatronen des Kalibers .38 Spl. berechtigt - jedoch nicht umgekehrt. Diese Anweisung ist bereits einige Jahre alt und immer noch gültig, zumindest in Bayern. Diese kam kurz nach der Debatte, ob ein Revolver im Kaliber .357 Mag nochmals beschossen werden muss, wenn man .38 Sp. verschießen möchte. Soweit ich weiß, war dies in NRW. Mittlerweile sind bereits Waffen auf dem Markt, wo beide Kaliberangaben, in der Waffe eingeschlagen sind. Nochmal, ich habe kein Problem damit. Jeder muss für sich selbst entscheiden. Gruß 50AE
  11. In Antwort auf: ja, die gibt es,aaaaaber ich habe bei meinem letzten antrag 1 stunde die schiesskladden durchforstet und mir alle termine aus der vereinskladde herausgeschrieben, wenn man ein eigenes hat, hat man gleich alles schön beieinander. Hallo, das ist ein Argument. Gruß 50AE
  12. In Antwort auf: Kann mir mal einer erklären, wie dann das mit der Bescheinigung des regelmäßigen Schießens funktioniert? Eigentlich gar nicht. Jeder Verein sollte seinen Mitgliedern eine Waffe zur Verfügung stellen können. Oh, habe ich vergessen, natürlich auch Munition. Bei uns im Verein ist in 22 bis 50 fast alles da. Gruß 50AE
  13. Hallo Knight, ganz einfach. Bei einem Revolver 357 Mag muss ich nichts wechseln. Einfach die Murmel 38 Sp reinstecken. Deswegen wurde dies auch so ins Gesetz geschrieben bzw. um dieses klarzustellen. Da war doch mal was, mit 357 Mag und 38 Sp in NRW, richtig? Da hat sich ganz Bayern darüber amüsiert. Übrigens gibt es diese Anweisung vom Innenminsterium in Bayern immer noch. Bei einem Kaliberwechsel für eine Pistole in 45ACP auf 9mmPara muss ein wesentliches Teil der Schußwaffe gewechselt werden. Z.B. der Lauf. Nochmal, jeder muss für sich selbst entscheiden und damit habe ich auch kein Problem. Gruß 50AE
  14. In Antwort auf: irgendwie vermisse ich in deiner Argumentation jede Art von Fakten, oder habe ich jetzt was übersehen? Nicht nur den § 10 lesen, sondern die Sache mit der MEB weiterverfolgen bzw. ins logische setzen. Auch in den Ausführungen des WaffG im Anhang ist nicht derartiges aufgeführt. Dort ist geregelt das man Luftdruckmunition oder Gas- und Alarmwaffenmunition frei erwerben darf. Ganz einfach, wir legale Waffenbesitzer machen uns das Leben selber schwer, weil man sich freut, eine angebliche Lücke im Gesetz entdeckt zu haben. Nochmal zum mitschreiben: Der Gesetzgeber stellt im neuen WaffG, auch den Besitz von Munition unter eine Erlaubnispflicht. Jeder konnte seine Munition, für die er keine MEB mehr hatte bei seiner zuständigen Behörde anmelden. Damit war jeder, der angemeldet hatte, aus dem Schneider. In diesen Ausführungen, ist z.B. klar geregelt. das Wechselläufe und Systeme, einen Erlaubnisfreien Erwerb und Besitz unterliegen. WaffG Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2. Fragen? Nee oder doch? Nochmal zum Schluß, jeder der meint im Recht zu sein, soll es einfach durchziehen. Damit habe ich kein Problem. Gruß 50AE
  15. In Antwort auf: Im Ernst, ich warte nach wie vor auf meine Bedürfnisbescheinigung, unser Verein hat keine Vereinswaffen, und die Mitgliederschaft ist leider etwas "konservativ", was das Mitschießenlassen von waffenlosen Newbies betrifft. Wie, dein Verein hat keine Waffen? Das ist nicht dein Ernst oder etwa doch. Gruß 50AE
  16. In Antwort auf: Der Stempel ist der Stempel der Originalwaffe. Die MEB für die Originalwaffe deckt auch die Kaliber von Wechselsystemen für diese Waffe ab. Das ergibt sich aus §10 WaffG. Nicht schon wieder. Sorry. Lieber Knight, wenn es sich z.B. um eine Revolver 357 Mag handelt und man dafür 38 Sp. erwerben möchte. Ja. Wenn man z.B. eine Pistole 45 ACP mit MEB eingetragen hat und ein nicht eingetragenes Wechselsystem 9mm Para besitzt und auch sonst keine Waffe im Kaliber 9mm Para mit MEB hat, dann hat man keine Berechtigung 9mm Para zu erwerben. Dies deckt auch der § 10 nicht ab. Dieses Thema habe ich mit unseren zuständigen Behörden in den letzten Tagen ausführlich behandelt und abgeklärt. Antwort nein und nochmals nein. Ich möchte nochmals auf meinen letzten Beitrag zurück kommen. Wenn jemand meint, dies ist richtig, dann soll er es einfach tun. Ich persönlich werde weiterhin den sicheren Weg gehen und habe letztendlich alles waffenrechtlich bekommen. Kleiner Hinweis: Im alten WaffG war nur der Erwerb von Munition erlaubnispflichtig und im neuen WaffG ist der Erwerb und der Besitz erlaubnispflichtig. Einer meiner früherer Lehrer sagte einmal: Jedem Kind sein Luftballon! Gruß 50AE
  17. In Antwort auf: 2x pro Monat ( im Winter kommen noch Rundenwettkämpfe dazu ). Im Winter ist es doch kalt.
  18. Ja, da gebe ich dir recht. Kleiner Nachtrag, das hatte ich vergessen. Sorry. Wenn jemand z.B. einen Revolver im Kaliber 357 Mag besitzt, darf er dafür auch die Munition 38 Sp. erwerben und besitzen. Das ist vom Gesetz klar geregelt worden und mehr nicht. Gilt auch z.B. für Revolver 44Mag - 44 Sp. Gruß 50AE
  19. Hallo Gromit, da sind wir ja einer Meinung. Wir leben in Deutschland? Ja und jeder Tag wird schlimmer. Sorry. Glaubst du wirklich, das die in Berlin nur in Sachen Waffengesetz so ein Mist gebaut haben? Hier nochmal ganz klar herausgestellt, wie in meinem vorherigen Beitrag. Kein Stempel sprich MEB - keine Munition. Die Möglichkeit des Eintrags in die waffenrechtliche Erlaubnis, ist auch ein Gutwill des Sachbearbeiters. Das ist auch unser Hauptproblem in Sachen Waffenrecht. Der eine Sachbearbeiter oder in entscheidet so der oder die entscheidet so. Oh ja, da gibt es noch die übergeordneten Fachbehörden , die haben fast keinen Speilraum um einzugreifen. Selbst wenn nächstes Jahr die sogenannten Durchführungsbestimmungen erscheinen, fehlt noch der nächste Schritt. Die Rechtssprechung! Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er in der jetzigen Situation tut. Ich bleibe auf der sicheren Seite. Gruß 50AE
  20. Hallo Gromit, eines klar vorne weg. Ich bin kein Verfechter von noch mehr Bürokratie. Allerdings sollten sich die legalen Waffenbesitzer, keine faulen Eier selbst legen. Meine zuständige Behörde hat dazu klare Aussagen getroffen: 1. Wer sich ein Wechsellauf oder System eintragen lassen möchte. Kein Problem. 2. Wer sich dazu einen MEB eintragen lassen möchte, auch kein Problem. 3. Die Gebühr? Wau, wichtig ist, man hat seine Einträge. Was hat das alte WaffG ausgesagt zum Munitionserwerb? Nur der Erwerb ist erlaubnispflichtig. Und das neue WaffG? Der Erwerb und der Besitz ist erlaubnispflichtig. Fazit: Jeder legale Waffenbesitzer, der auf seiner Ordnungsbehörde das bekommt was er möchte, ist . Ja, ich weiß, aber die Gebühren. Fragen? Gruß 50AE
  21. Hallo, es war für den Geltungsbereich Deutschland gefragt. Gruß 50AE
  22. In Antwort auf: Ich glaub Dir Gruß In Sachen Wechselsysteme und Lauf kein Problem. Allerdings ist die MEB nirgends geregelt bzw. abgesegnet. Weiterhin gilt: Kein Stempel MEB - keine Munition. Für die, die meinen es wäre anders. Wo steht dies exakt geschrieben. Butter bei den Fischen. Gruß 50AE
  23. In Antwort auf: 19 Mal im Jahr, um das Bedürfnis zu erhalten. Ein Schießbuch führe ich auch! MP Das sollten 18 mal sein. Nicht mehr als notwendig. Wieso Schießbuch? Es gibt doch ein Schießbuch des Vereins.
  24. In Antwort auf: Ich unterstell Dir ja nix, Gromit. Wollte nur Deine zitierte Rechtsgrundlage vervollständigen... Wirklich?
  25. In Antwort auf: Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand aufgrund von Rechnungen über Wechselsysteme oder persönlich angefertigten Aufstellungen über Wechselsysteme, Munition verkauft. So ist es. Keine MEB, unter Vorlage einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis, kein Erwerb und Überlassen von Munition. Irgendwie muss die Munition ja auf eine berechtigte Person eingetragen bzw. ausgebucht werden. Gruß 50AE
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.