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50AE

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  1. In Antwort auf: oh einfach... sorgt dafür, dass ich keine 480 € mtl mehr draufhaue... dazu bin ich, unter anbetracht aller vergangener und akt. umstände nicht weiter bereit. (bds versprachs mal... bdmp vor kurzem angedacht...) Einfach eine Kollekte durchführen. 24do wird dir sicherlich helfen. 50AE
  2. In Antwort auf: Sollen doch mal die Sponsoren HIER (OA, Visier etc.) einen Vorschlag machen Toller Vorschlag. Was glaubst du eigentlich, was ein Sponsor erwartet? 50AE
  3. In Antwort auf: Wenn ein Verwaltungsangestellter oder Beamter nicht in der Lage ist, einen Antrag zeitgerecht zu bearbeiten, müsste mit Sanktionen bestraft werden. Gilt natürlich auch für das weibliche Geschlecht. Sorry. Beisspiel: Waffentrag - Bearbeitungsdauer fast neun Monate. 50AE In Antwort auf: Hallo, das mit den 9 Monaten verstehe ich nicht, habt ihr keinen Landrat/Oberbürgermeister. Waffenrechtlich hatten wir nie Probleme in anderen Bereichen (Baurecht, Soziales) hat ein sachliches Gespräch immer geholfen. (in Unterfranken) Karl Hallo Karl, Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister gibt es. Beziehst du deine positive Aussage auf ganz Unterfranken? 50AE
  4. In Antwort auf: In Antwort auf: Aber dank der in Bayern beschlossen 42-Stunden-Woche wirde bestimmt bald besser.... Besser wird nix die wärmen sich nur den Hintern zwei Stunden länger auf unsere Kosten. Karl Gilt zwar nicht für alle, man sollte fair bleiben, aber im Grunde hast du Recht. Wenn ein Verwaltungsangestellter oder Beamter nicht in der Lage ist, einen Antrag zeitgerecht zu bearbeiten, müsste mit Sanktionen bestraft werden. Gilt natürlich auch für das weibliche Geschlecht. Sorry. Beisspiel: Waffentrag - Bearbeitungsdauer fast neun Monate. 50AE
  5. In Antwort auf: Richtig, der Vollzug der unzähligen Gesetze und Verordnungen die täglich erlassen werden, benötigen Verwaltungskräfte. Da sollte man wie folgt unterscheiden: 1. Die Praktiker und Theoretiker. 2. Die mit den Gesetzen und Vorschriften oder nur stur danach arbeiten. In Antwort auf: Gesetze werden jedoch nicht von der Verwaltung erlassen, die Kostenexplosion ist somit sicher von politischer Seite zu verantworten. Da muss ich wohl etwas verpasst haben. In Antwort auf: Aber dank der in Bayern beschlossen 42-Stunden-Woche wirde bestimmt bald besser.... Werden jetzt alle Bürger von Bayern dafür verantwortlich gemacht, was die Staatskanzlei in München auf den Weg bringt? 50AE
  6. In Antwort auf: Ich denk mal, bevor wir ein liberaleres WaffG bekommen, wird erst mal eine neue WaffKostV erlassen, und die ist dann wohl eher als "Verschärfung" zu werten ... Oh ja, die wird sicherlich kommen, unsere Verwaltung benötigt viel Geld. Erstaunlich, wenn es von einem SB kommt. 50AE
  7. Hallo, eine Unterschriftenaktion wurde vom FWR durchgeführt, bevor das neue Waffengesetz verabschiedet wurde. Leider hat es nicht sehr viel gebracht. 50AE
  8. In Antwort auf: In Antwort auf: Hallo Muni, es gibt ein Sprichwort: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Gruß 50AE Auf was beziehst du das? Auf "altpreussisches Duckmäussertum"...d.h. wenn Papa Staat was loslässt, hat man das auch widerspruchslos zu schlucken? Oder wie soll ich das verstehen? Ich habe im 2.Post gebeten, die Angelegenheit sachlich abzuhandeln und mal die "Entwicklung" vor Ort abzuwarten; d.h. aber nicht, das man "mundtot" ist und zusammen mit dem FWR nicht Alternativüberlegungen/Lösungsmöglichkeiten anstellen kann/könnte... Wie die dann aussehen,wird man dann sehen.... Muni Hallo Muni, wie es scheint, viel Aufregung für nothing. Vielleicht könntest du ja den neuesten Stand der Dinge einbringen. Gruß 50AE
  9. Hallo Muni, es gibt ein Sprichwort: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Gruß 50AE
  10. In Antwort auf: Nix ganz einfach. Revolver .357 mag Folgende Anweisung wurde vom Bay.Innenminsterium veröffentlich: Inhaber einer zum Munitionserwerb berechtigten Waffenbesitzkarte für einen Revolver .357 Magnum sind auch zum Erwerb von Revolverpatronen des Kalibers .38 Spl. berechtigt - jedoch nicht umgekehrt. Diese Anweisung ist bereits einige Jahre alt und immer noch gültig, zumindest in Bayern. Diese kam kurz nach der Debatte, ob ein Revolver im Kaliber .357 Mag nochmals beschossen werden muss, wenn man .38 Sp. verschießen möchte. Soweit ich weiß, war dies in NRW. Mittlerweile sind bereits Waffen auf dem Markt, wo beide Kaliberangaben, in der Waffe eingeschlagen sind. Nochmal, ich habe kein Problem damit. Jeder muss für sich selbst entscheiden. Gruß 50AE
  11. In Antwort auf: ja, die gibt es,aaaaaber ich habe bei meinem letzten antrag 1 stunde die schiesskladden durchforstet und mir alle termine aus der vereinskladde herausgeschrieben, wenn man ein eigenes hat, hat man gleich alles schön beieinander. Hallo, das ist ein Argument. Gruß 50AE
  12. In Antwort auf: Kann mir mal einer erklären, wie dann das mit der Bescheinigung des regelmäßigen Schießens funktioniert? Eigentlich gar nicht. Jeder Verein sollte seinen Mitgliedern eine Waffe zur Verfügung stellen können. Oh, habe ich vergessen, natürlich auch Munition. Bei uns im Verein ist in 22 bis 50 fast alles da. Gruß 50AE
  13. Hallo Knight, ganz einfach. Bei einem Revolver 357 Mag muss ich nichts wechseln. Einfach die Murmel 38 Sp reinstecken. Deswegen wurde dies auch so ins Gesetz geschrieben bzw. um dieses klarzustellen. Da war doch mal was, mit 357 Mag und 38 Sp in NRW, richtig? Da hat sich ganz Bayern darüber amüsiert. Übrigens gibt es diese Anweisung vom Innenminsterium in Bayern immer noch. Bei einem Kaliberwechsel für eine Pistole in 45ACP auf 9mmPara muss ein wesentliches Teil der Schußwaffe gewechselt werden. Z.B. der Lauf. Nochmal, jeder muss für sich selbst entscheiden und damit habe ich auch kein Problem. Gruß 50AE
  14. In Antwort auf: irgendwie vermisse ich in deiner Argumentation jede Art von Fakten, oder habe ich jetzt was übersehen? Nicht nur den § 10 lesen, sondern die Sache mit der MEB weiterverfolgen bzw. ins logische setzen. Auch in den Ausführungen des WaffG im Anhang ist nicht derartiges aufgeführt. Dort ist geregelt das man Luftdruckmunition oder Gas- und Alarmwaffenmunition frei erwerben darf. Ganz einfach, wir legale Waffenbesitzer machen uns das Leben selber schwer, weil man sich freut, eine angebliche Lücke im Gesetz entdeckt zu haben. Nochmal zum mitschreiben: Der Gesetzgeber stellt im neuen WaffG, auch den Besitz von Munition unter eine Erlaubnispflicht. Jeder konnte seine Munition, für die er keine MEB mehr hatte bei seiner zuständigen Behörde anmelden. Damit war jeder, der angemeldet hatte, aus dem Schneider. In diesen Ausführungen, ist z.B. klar geregelt. das Wechselläufe und Systeme, einen Erlaubnisfreien Erwerb und Besitz unterliegen. WaffG Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2. Fragen? Nee oder doch? Nochmal zum Schluß, jeder der meint im Recht zu sein, soll es einfach durchziehen. Damit habe ich kein Problem. Gruß 50AE
  15. In Antwort auf: Im Ernst, ich warte nach wie vor auf meine Bedürfnisbescheinigung, unser Verein hat keine Vereinswaffen, und die Mitgliederschaft ist leider etwas "konservativ", was das Mitschießenlassen von waffenlosen Newbies betrifft. Wie, dein Verein hat keine Waffen? Das ist nicht dein Ernst oder etwa doch. Gruß 50AE
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