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50AE

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  1. In Antwort auf: Da sieht man mal wieder, was wir für tolle Politiker, Minister und Ministerialbeamte haben, die es schaffen innerhalb von vier Wochen Vorschriften zu erlassen, wonach 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht nicht mehr mit der Luftpistole schießen dürfen, es aber nicht schaffen innerhalb von zwei Jahren mal anständige Leitlienien zu erlassen, wie denn mit ihrem eigenen Mist umzugehen ist. Hallo Knight, zu deinen Ausführungen muß man nichts mehr hinzufügen! Gruß 50AE
  2. Werter Herr Sachbearbeiter, du bist dir in dieser Aussage vollkommen sicher? Gruß 50AE
  3. Hallo, zu deinen Fragen folgendes: 1. Wenn die Person seinen Wohnsitz wieder in Deutschland hat, ist seine Gefährdung hinfällig. Nur Personen des öffentlichen Lebens z.B. Politiker und Personen mit viel Euronen sind in diesem Staate gefährdet. 2. Der Europäische Feuerwaffenpass gibt nichts her für ein Bedürfnis und ist eigentlich sein Geld nicht wert. 3. Sollte die Waffe in den Geltungsbereich von Deutschland bereits verbracht worden sein. 4. Man kann die Besitzstandwahrung geltend machen, allerdings sollte man dies vorab tun, bevor man die Waffe nach Deutschland verbringt. Fragen? Gruß 50AE
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