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IGNORED

Erneuter Sachkundelehrgang für WBK-Inhaber


Gast ulrik

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Guten Tag!

In unserem Schützenverein schlagen die Wellen hoch ob der Mitteilung unseres Schießwartes, daß ALLE Mitglieder- auch diejenigen, die bereits Waffen besitzen- und unabhängig, ob überhaupt ein Neuerwerb von Waffen ansteht,

einen erneuten Sachkundelehrgang (natürlich mit Prüfung)

machen müssen.

Unser Verein gehört zum Rheinischen Schützenbund und ist (logischerweise) im ach so waffenfreundlichen NRW beheimatet.

Und ich bitte Euch Schrift- und Rechtsgelehrten um Auskunft, ob DAS nach dem Waffengesetz verlangt werden kann.

Bei uns sind viele alte Säcke (mich eingeschlossen), die seit 30 Jahren ihren Sprengstoffschein haben, vom Vorderladerschießen bis zum Wiederladen Alles mitgemacht haben- und jetzt DIESES!

Da fällt einem doch glatt ein Ei aus derHose.

Was ist zu tun?

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Hm, das halte ich schlichtweg rechtswidrig ! icon13.gif

Nach § 31 Abs. 1 WaffG1976 hat den Nachweis der Sachkunde erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Näheres regelten §§ 29 bis 32 der 1. WaffV.

Der jetzige § 1 AWaffV weicht hiervon nicht gerade gravierend ab. Deshalb würde mich eine genaue Begründung hierzu schon interessieren. shocked.gif

Und außerdem gibt es ja so was wie eine Besitzstandswahrung. Stellt Euch mal vor was los wäre, wenn jeder nochmal die Führerscheintheorie neu machen müsste, der vor mehr als ein paar Jahren die Prüfung gemacht hat. Wohl auch undenkbar, oder ? confused.gif

Also ich kann da nur noch den Kopf schütteln... 016.gif

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In Antwort auf:

Unser Verein gehört zum Rheinischen Schützenbund


WER verlang das, das Amt oder der Schützenbund?

Bei Zweiterem könnte es sich nämlich um eine "Schiessleiterausbildung" handeln die WIR auch alle machen MÜSSEN.

(Mach ich am Mittwoch, kostet nichts und man hat ein Papier mehr darüber wie "gut" man doch ist wink.gifchrisgrinst.gif)

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Ulrik -

in dem Fall kriegst Du locker eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammen, die den Mann dorthin schickt, wo er hin gehört : Wüste oder geschlossene Abteilung gaga.gif

Mouche

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(WER verlang das, das Amt oder der Schützenbund?) -Zitat-

Der Vereinspräsident, die Schießwarte, die Schießleiter für Unterhebel, Gk-Kurzwaffe, kurzum, alle Herren, die mit dem Ohr näher an der Obrigkeit sind als wir Heloten. Angeblich eine Behördenauflage- Unser Verein hat an die 90 Mitglieder, da kommt doch ganz schön was an Kursuskosten und Gebühren zusammen (ich werde

da richtig nachdenklich: Nachtigall- ick hör dir trappsen).

Jedenfalls- ich meinerseits werde mich da weigern und diesen Scheiß glatt ignorieren.

Sollten "Die" mich unter Druck setzen, obwohl die Sache rechtlich nicht haltbar ist, dann kann ich auch stur sein.

Und deshalb ging es mir hier erstmal um die Rechtslage.

Schon mal Dank für die ersten Antworten!

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In Antwort auf:

..... Da fällt einem doch glatt ein Ei aus der Hose.

Was ist zu tun?


Mir fällt da nicht viel zu ein. Soetwas bekopptes ist mir noch nicht untergekommen. Habt ihr nichts besseres für die Leitung des Schießbetriebes gefunden? Die zuständige Behörde hat durch Erteilung der WBK den Besitz der Sachkunde bestätigt!

Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und Schießleiter abwählen!

Der Kerl missbraucht seine Stellung im Verein um sich als Gutmensch und Fürst darzustellen.

Gruß Joe

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(Bei Zweiterem könnte es sich nämlich um eine "Schiessleiterausbildung" handeln die WIR auch alle machen MÜSSEN.) -Zitat-

Nein, mit Sicherheit ist NICHT die Schießleiterausbildung gemeint,

sondern tatsächlich JEDER WBK-Inhaber in unserem Verein.

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(in dem Fall kriegst Du locker eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammen, die den Mann dorthin schickt, wo er hin gehört : Wüste oder geschlossene Abteilung ) -Zitat-

Schön wär's! Dem ist aber nicht so.

Wir haben im Verein jede Menge Duckmäuser, die zufrieden sind, wenn man sie in Ruhe läßt!

Beispiel: der alte Zusatzeintrag im Sprengstoffschein:

"...Darf nur die Munition wiederladen, für die er eine....

besitzt".

ALLE, die diesen hübschen Knebel in ihrer Pappe haben, reagieren so:

"macht nix- man muß ja froh sein, daß man überhaupt noch schießen darf".

Jawoll und Hackenknall----

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@ulrik

Ihr seit aber ein lustiger Haufen! Wahrscheinlich über Politik schimpfen und nicht wählen gehen. Hauptsache ein Schießleiter, wenn unr ich es selbst nicht machen muss!

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Fragt doch mal bei euren Großkopfeten ganz höflich nach der Grundlage - und die Seifenblase "Behördenauflage" wird schneller platzen als ein Ei in der Mikrowelle.
wink.gif


Entweder das, oder Behrens & Co. hätten sich dieses Mal eine Plantage voller fauler Birnen verdient.

Letzteren trau' ich alles zu!

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(Hauptsache ein Schießleiter, wenn unr ich es selbst nicht machen muss!) -Zitat-

Oh nein- Schießleiter abzukommandieren, ist überhaupt kein Problem-

da haben sich zum Lehrgang mehr gemeldet, als eigentlich in unserem Verein nötig wären.

Ich wollte damit nur sagen, daß ein erheblicher Teil unserer Mitglieder den aufrechten Gang verlernt hat. Soviel zum Thema Aufstand der Schützen gegenüber Vorstand.

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Diese Gerüchte schießen momentan auch in unserem Verein (auch RSB) ins Kraut. Allerdings heißt es bei uns "nur", dass nur die Leute, die Standaufsicht machen, den Lehrgang wiederholen müssen.

Bislang habe ich aber auf Anfrage weder vom RSB noch von der Behörde dazu irgendeine offizielle Aussage bekommen können.

Ich habe den Verdacht, dass da einige RSB-Funktionäre mal wieder päpstlicher als der Pabst sein wollen mad.gif

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Der Vereinspräsident, die Schießwarte, die Schießleiter für Unterhebel, Gk-Kurzwaffe,


Frag´ doch bitte mal nach, ob diese Aufforderung zur Sachkundeprüfung auch in schriftlicher Form vorliegt.

Davon hät´ ich gerne eine Kopie.

Dann kann ich auch mal meinen Verein auf Touren bringen. 021.gif

Soweit zum Scherz:

Ich arbeite auch im Vorstand eines RSB-Vereins, im Kreis 037, tatkräftig mit, aber so eine Forderung ist mir noch nicht untergekommen.

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Ulrik, zeig Deinem Schießwart doch mal, wie gut Du Dich in Notwehr auskennst. Das ist hier eindeutig eine Notwehrlage.
chrisgrinst.gif


Ist das eine aufforderung zu einer Straftat ?
eek2.gif


Nein ... ich denke das zielt auf:

Grundgesetz

Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]

[...]

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(oder ist das jetzt zu hoch aufgehängt? rolleyes.gifwink.gif)

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Mann Mann Mann, So langsam glaube ich, wir wohnen in Schilda. mad.gif

Was kann man nur gegen solche Sesselfurzer machen. Es kann doch nicht sein, dass die uns nur noch das Leben schwer machen, uns alle Freude am Hobby vermiesen.

Oder ist das am Ende der wahre Grund, uns langsam zu zermürben??? pissed.gifpissed.gifpissed.gif

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