Zum Inhalt springen
IGNORED

Erneuter Sachkundelehrgang für WBK-Inhaber


Gast ulrik

Empfohlene Beiträge

(Hallo Ulrik,

sag mal aus welchem Bezirk bzw. Kreis kommst Du denn?)

-Zitat-

Ich will mich hier mal (etwas) outen, da ich lese, daß noch weitere geschätzte Schützen dem RSB anheim gefallen sind.

Ich wohne in Hagen (Westfalen).

Am Wochenende will ich sehen, ob einer der Panikmacher auf dem Stand ist und werde (wie hier vorgeschlagen) dieselbigen festnageln, indem ich Schriftliches zu sehen verlange.

Ich freue und bedanke mich schon mal a Konto für die starke Reaktion auf meine Anfrage.

Zum vorgeschlagenen Vereinswechsel (hatte ich schon öfter ins Auge gefaßt- auch wegen diverser anderer Gründe), denke

ich aber, daß es nach heutigem Waffengesetz nicht mehr genügt, eine (neue) (Fern)mitgliedschaft zu versuchen.

An meinem Wohnort oder der etwas weitern Umgebung ist nix mit Neumitgliedschaft, da wird geblockt: "Haben schon genug Leute- nehmen keine mehr auf...")

Ich bin sicher, daß (wie üblich in der Politik) eine in Gang gesetzte Latrinenparole, die wenig später heftigst dementiert wird, mit Sicherheit und einiger Zeitverzögerung

durchgesetzt wird.

Dazu zähle ich die Einführung eines Schießbuches für JEDEN Schützen, nicht wie bisher nur eine Teilnehmerliste mit Schießergebnissen.

Bei einem Wechsel als passives, zahlendes Mitglied zu einem weit entfernten Verein (mit humanerem und schützenfreundlichen Dachverband) wird es dann schwer sein,

regelmäßige Teilnahme nachzuweisen.

Irgendwo habe ich hier mal gelesen, daß es waffenrechtlich nicht mehr genügt, nur zahlendes Mitglied in einem anderen

Dachverband zu sein, sondern, daß man eben aktiv beim angemeldeten Verein mitschießen muß.

Und das läßt sich eben nur über die jeweiligen Schützenwarte, die die Teilnehmerlisten führen, eindeutig nachweisen.

Ein privates Schießbuch, daß beim Schießen auf öffentlichen Ständen vorgelegt- und wenn man Glück hat, auch abgezeichnet wird- muß nicht unbedingt von der Behörde als verbindlich für das Bedürfnis (sprich: Behalten des Altwaffenbesitzes) sein.- Von einem Neuantrag auf eine weitere Waffe mal ganz zu schweigen.

Das zum etwas problematischen Thema Vereinswechsel in meiner Wohnlage.-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seht mal mein Posting unter " Gelbe WBK "

Ich sag nur "Dr.S ." ...

Tut mir leid - aber ich habe für den Mann und seine "Husarenritte" leider kein Verständnis ...

Dr. S., haben Sie eigentlich Sachkunde ? Mir kommt nicht mal sein Name über die Tasten ...

Six

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier da braucht ihr dann nicht suchen :

Nachdem ich hörte das der Herr S. den Sportschützen ersteinmal "per Laune" die Sachkunde aberkannt hat - weil es die ja laut einem Wasserträger des S. für "ein Bier anne Theke" gibt ... ( ICH WEIß das es sooo nicht ist ... !!! )

Da frag ich mich ob ich jetzt mein Sachkundelehrgangsgeld wiedererklagen soll und wieso noch keiner eine Verleumdungsklage gegen den Menschen abgefeuert hat ... 016.gif

Six

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Nachdem ich hörte das der Herr S. den Sportschützen ersteinmal "per Laune" die Sachkunde aberkannt hat - weil es die ja laut einem Wasserträger des S. für "ein Bier anne Theke" gibt ...


Also bei uns wurde "sowas" einem Prüfer ja auch schon mal nachgesagt und es sind gegen den Mann auch einige "Heckenschützen" aufgetaucht. Da ist und da kann aber nix rauskommen weil:

-Die Sachkunde wird doch nicht gegenüber einem Verein oder einem Verband sondern gegenüber dem Amt nachgewiesen.

-Eine Kopie der Prüfung hat man zuhause und auf dem Antrag kreuzt man an "Sachkunde liegt vor" oder "Sachkundenachweis liegt in Kopie bei".

Das AMT hat den Prüfer entweder anerkannt oder nicht. Die Anerkennung wurde entweder zurückgezogen oder nicht.

WO ist jetzt eigentlich das Problem?????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das eben der Her Dr. S. im Ministerium der Meinung ist das es so gang und gäbe wäre ... und wir lassen das so mit uns machen ...ich verstehe den RSB nicht ... das er eben keine Verleumdungklage loslässt ... für den Sachkundelehrgang hat der damals kassiert ... ausserdem hat doch der RSB unterlagen über abgehaltene Lehrgänge und die Ausweise ...

Six

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

ausserdem hat doch der RSB unterlagen über abgehaltene Lehrgänge und die Ausweise


Und DU hast doch auch ein Prüfungszeugnis!!!

Einfach nicht reagieren und keine neue Prüfung ablegen.

Beim nächsten Antrag zum Thema schreiben "Nachweis liegt in Kopie bei."

DANN müsste erstmal das Amt schreiben dass/warum die Sachkunde nicht anerkannt wird.

So hat /hätte (wenn das Amt sich traut, was ich nicht glaube) man einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" und die Sache wird geklärt.

Das ganze erinnrt mich ein bisschen an den Thread "Jäger und Führen". Da sind unsere Dorfpolizisten "vorgeprescht" und haben gemeint wenn ein Jäger Patronen in der Hosentasche hat ist eine Waffe (ziemlich schnell? confused.gif) geladen.

Die haben ihn dann angezeigt. Landratsamt, Jagdverband und "Gott und die Welt" haben sich empört aber die Streifenhörnchen haben nach wie vor gemeint das müsse "durchgezogen" werden.

Mittlerweile haben sie den "Schwanz eingezogen", was aber nicht mehr "öffentlich" gemacht wird.

Ich schreibe die ganze Story deshalb damit man sieht dass nicht ALLES "rechtens" ist was sich irgendjemand mal aus langeweile oder im halbschlaf ausdenkt wink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.