kugel Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 Hallo.... Ein Schützenkamerad erwarb über e-gun einen Vorderlader wie folgt beschrieben: "......, nagelneu, ...., super Griffholz ohne Makel, neu und voll in Funktion. Nach EU-Recht keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme." Nach Erhalt musste er feststellen ( kann ich nach Ansicht bestätigen ) das der VL schon gebraucht und NICHT "nagelneu" , also schon benutzt , war . Ablagerungen im Lauf und andere Schmauchspuren. Weisen sämtliche Schraubenschlitze des VL die von zu kleinen und abgerutschten Schraubendrehern herrührenden Beschädigungen der Schraubenschlitze auf. Zeigt Piston Benutzungsspuren bzw. ist "flach"-geschlagen und müsste gewechselt werden. Hat der Schaft eine deutliche Riss(?)-Markierung quer zur Faserrichtung an der Gegenschraube des Schlossbleches. Ich bin der Meinung das es sich hier um (gelinde gesagt) falsche Aussagen zum Angebot handelt und somit auch trotz der neuen EU-Rechtssprechung der Käufer den Kauf rückgängig machen kann. Bitte um Eure Stellungnahme !!! Kugel
IMI Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 zuerst mal kontakt mit dem verkäufer aufnehemen. ausserdem: 1. war die beschreibung falsch; ich würde mich daher mal an egun wenden 2.habe ich mal gehört, dass das mit dem aussschluss der gewährleistung...etc zwar alle schreiben, es aber keine wirkliche rechtliche grundlage hat. ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Magnus Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 ..so eine Erfahrung musste ich Leider auch schon bei egun machen! hab zwar zum schluss meine Einstellgebühen wieder bekommen,aber was der Ärger anbelangt @kugel was hat dein Freund für die Waffe bezahlt? ob sich das lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten!? Gruß Magnus
chief wiggum Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 Da dem Vorderlader eine wichtige, vom Verkäufer zugesagte Eigenschaft fehlt ( nämlich das er neu ist ), ist das Geschäft nichtig bzw. schwebend unwirksam. Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Wenn er sich quer stellt auf jeden Fall SCHRIFTLICH vom Kaufvertrag zurück treten. Ich müsste mal in meinen Rechtsbüchern nachschlagen, komme aber grad von einer Grillparty und bin für solche juristischen Probleme zu angesäuselt. Ich hoffe hier kann noch jemand helfen. Ansonsten melde ich mich wieder. Gruss chief wiggum
Astanase Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 In Antwort auf: zuerst mal kontakt mit dem verkäufer aufnehemen. ausserdem: 1. war die beschreibung falsch; ich würde mich daher mal an egun wenden 2.habe ich mal gehört, dass das mit dem aussschluss der gewährleistung...etc zwar alle schreiben, es aber keine wirkliche rechtliche grundlage hat. ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Die Gewährleistung jetzt Sachmängelhaftung bezieht sich ausschliesslich auf eine ggf. 12monatige "Garantie" in Bezug auf Sachmängel . Eine Privatperson kann diese natürlich in seiner Auktion begrenzen oder ausschliessen. Die Sachmängelhaftung heisst nur, das der Artikel bis zum Versand auch mangelfrei gewesen ist. Es bedeutet nicht, das der Artikel auch noch vor Wochen, Monate ... mangelfrei bleiben muss! ABER die Eigenschaften des Artikels muessen korrekt beschrieben werden. Das heisst auch, das der Anbieter einen ihm bekannten Mangel nicht verschweigen darf! Wenn er demnach "nagelneu" schreibt, heisst das auch das es NEU sein muss. Aufgrund der offensichtlich vorsätzlich falschen Beschreibung des Artikels hat sich der Anbieter in eine für ihn schlechte Position gebracht. § 444 BGB dürfte hier greifen.
Makalu Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 Mein Bruder hat so ähnliche Dinge schon bei E-bay erlebt. Einmal ging er zur Polizei und hat Anzeige wegen Betrug erstattet. Das Problem wurde dann sehr schnell geregelt. Meiner Meinung nach ist so was Betrug und wenn der Verkäufer sich blöd stellt, würde ich ihn sofort anzeigen. Gruß Makalu
donlotti Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 Richtig, ich würde dem Herrn auch meine Meinung sagen. Unverschämtheit, sowas als "neuen" VL zu verkaufen Da kann er ausschliessen was er will. Übrigens nochmal: Was hatter bezahlt, und was für ein VL wars? Grüsse dl P.S.: auch ein Thema für den VL-Bereich
schall+rauch Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 hallo kugel, abgesehen von der tatsache, dass man betrugsabsicht unterstellen kann, wenn jemand eine gebrauchtwaffe als neu anpreist, schlage ich aus eigener erfahrung vor, zunächst mit dem anbieter kontakt aufzunehmen und ihn ultimativ zur rücknahme der waffe unter angabe der gründe und kostenerstattung aufzufordern. (die bereitschaft hierzu steigt proportional zur anzahl seiner positiven bewertungen) sollte das nicht akzeptiert werden, hilft das androhen des rechtsweges unter hinweis auf das nichtgreifen des gewährleitungsausschlusses, sowie der hinweis auf die benachrichtigung von egun und natürlich die vernichtende bewertung. ( ist bei "einmalanbietern" natürlich nicht so wirkungsvoll) hat wie gesagt bei mir schon 2 mal funktioniert. in beiden fällen war es dann ein "versehen" und hat richtig leidgetan wichtig ist natürlich das sichern der beweise(verkaufsangebot, e-mails etc.) wehrt euch - auch wenn's nur um 50€ geht! gruß s+r
IMI Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 In Antwort auf: in beiden fällen war es dann ein "versehen" und hat richtig leidgetan Ja, ja. Solche "Versehen" sind bei so manchem die fundamentale "Geschäftsidee".
Guest Mouche Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 In Antwort auf: -und gut das jemand dabei war, als Du das Paket geöffnet hast ...und noch besser - gerade wieder aktuell erlebt, mit einem Teil dessen Verarbeitungs- Präzision üblicherweise als LEGENDÄR gilt - das jemand dabei war, als ich es selbst abholen wollte - und der defekte Zustand ins Gesicht sprang . Ich fühle mich in meiner Theorie (gilt jenseits von Peanut-Käufen) immer wieder bestätigt : "Hol es selbst - oder laß es bleiben". Mouche
Völker Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 In Antwort auf: Ich fühle mich in meiner Theorie (gilt jenseits von Peanut-Käufen) immer wieder bestätigt : "Hol es selbst - oder laß es bleiben". Mouche Nö, kann ich nicht bestätigen
Guest Mouche Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 In Antwort auf: Nö, kann ich nicht bestätigen Ausnahmen bestätigen immer nur die Regel Du Schelm - Sonderfälle mit absolut vertrauenswürdigen WO Mitgliedern die zu Traumpreisen 1 A Qualität liefern sind natürlich von meiner Theorie ausgenommen Ich weiß schon,an was Du gerade denkst - und Kay sicher auch . Mouche
jericho Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 Die besten I-Net Geschäfte die ich bis jetzt gemacht habe waren die mit WO-Mitgliedern Da habe ich oder der andere nie auf das Geld gewartet, Ware und Geld gingen immer am gleichen Tag auf die Reise
Dirk Z Posted July 4, 2004 Posted July 4, 2004 Oder das Gewehr wurde abgeholt und direkt bar bezahlt, nicht war Jericho? Gruß Dirk
Guest ulrik Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 (Ein Schützenkamerad erwarb über e-gun einen Vorderlader..) -Zitat- Ist eben derselbe Sch...laden wie ebay- Selber schuld, wer da was ersteigert. Die Spinner bieten teilweise mehr, als das Zeug beim Büma kostet, und das ohne Garantie oder Rückgaberecht. Habe mir mal Geschoßpreise und die Bietsummen angesehen- ein Witz, was die Höhe angeht! Nun ja- durch Schaden wird man klug- aber auch nicht immer.
jericho Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 In Antwort auf: Oder das Gewehr wurde abgeholt und direkt bar bezahlt, nicht war Jericho? Gruß Dirk
Andrè1 Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 In Antwort auf: Meine Erfahrung: die wahren Schnäppchen findet Ihr NIE im Net , weil sich dort kaufgeile User darum kloppen , sich obwohl und gerade weil persönlich bekannt, gegenseitig hochdrücken. Kommt ganz darauf an,zu welcher Uhrzeit die Auktion ausläuft. Gruß André
Dirk Z Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 Eben!!! Die besten Schnäppchen habe ich bisher gemacht, wenn das Gebot nachts abläuft. Ich biete dann erst um ca. 1 Uhr und wenn ich dann Höchstbietender bin, dann werde ich so gut wie nie mehr überboten. Gruß Dirk
Völker Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 In Antwort auf: Eben!!! Die besten Schnäppchen habe ich bisher gemacht, wenn das Gebot nachts abläuft. Ich biete dann erst um ca. 1 Uhr und wenn ich dann Höchstbietender bin, dann werde ich so gut wie nie mehr überboten. Gruß Dirk Muttu alles verraten?
Fr@nk Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Eben!!! Die besten Schnäppchen habe ich bisher gemacht, wenn das Gebot nachts abläuft. Ich biete dann erst um ca. 1 Uhr und wenn ich dann Höchstbietender bin, dann werde ich so gut wie nie mehr überboten. Gruß Dirk Muttu alles verraten? Jetzt müssen wir früh 4:30 Uhr bieten. So ein Schei...
FooFighter007 Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 ...für die preisbewussten eBayer unter der WO-lern Biet-O-Matic
Aspe Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 Hi, ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht!Vielleicht habe ich auch einfach nur Glück gehabt!Bisher waren alles auch "Schnäppchen"!Und das mit dem Bieten je nach Auktionsende ist wirklich so! Gruss Björn
honigbär Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 Doppelbüchse, Kodiak, nagelneu 750,-EUR...Weatherby 300WBY Mag. neuwertig mit 400 Schuss Munition 1.500,-EUR...Colt Gov.1911 Officier neuwertig 300,-EUR...Desert Eagle MKVII 44 Mag gebraucht aber sehr gut 450,- EUR......den BÜMA will ich sehen der Das unterbietet Es ist wie bei allen Internetgeschäften: erst mal fragen (ist das überhaupt schlüssig was mir da erzählt wird), dann noch mehr Fotos anfragen evt. mal am Telefon mit sprechen (dann ist der Verkäufer aus seiner Anonymität gerissen). Und GLÜCK braucht es natürlich auch
Dentist Posted July 5, 2004 Posted July 5, 2004 Bis jetzt habe ich eigendlich keine negativen Erfahrungen gemacht. Norma Hülsen zum halben Preis, Kleinteile für P17, Springfield M1903 und Garand, Magazine fürs National Match. So etwas bekommt man sonst nur auf Waffenbörsen. Davon gibt es eigendlich nur noch eine, ich hänge drei Stunden auf der Autobahn und billig ist es dort nicht wirklich.
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