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IGNORED

ist das gesetzlich richtig???


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

bedingt durch meine gehbehinderung,muss ich mir immer überlegen,wie ich die gewichte richtig verteile.

(gerade wenn man viel munition zum austesten dabei hat,wirds

ganz schön schwer)

wenn ich einen revolver im gürtelholster trage und ein

abzugsschloss verwende und die muniton in einer box als

tasche extra bei mir habe... ist das gesetzlich korrekt???

waffe von munition getrennt-- ist richtig, waffe leer und

nicht zugriffsbereit -- ist richig, da sie im holster gesichert und zusätzlich mit abzugsschloss versehen ist.

oder ist das schon unerlaubtes führen?????

viele grüsse

peter

ps. natürlich habe ich eine jacke über dem holster,sodass es

von aussen nicht sichtbar ist.

Geschrieben

Hallo Peter, ich meine da gab es mal jemanden, der ein Holster mit Schloß gebaut und dieses auch vertrieben hat.

Allerdings ist das nach kurzer Zeit wieder verboten worden und da die Gesetze verschärft worden sind, gilt glaube ich nur noch das Transportbehältniss und das ist ein , wenn auch abgeschlossen, Holster wohl nicht crazy.gif

War mal ne Meldung in Visier, ist aber schon ewig her.

Gruß Markus

Geschrieben

Der hat damals ein Holster mit Schloss entwickelt. War auch nicht so ganz ungesetzlich und dürfte es auch heute nicht sein. Es hat aber dann irgendein IM eines Bundeslandes (denke war NRW) ganz laut darauf hingewiesen, dass der erste der damit erwischt wird durch alle Instanzen verklagt wird, irgendwie hat sich dazu dann doch kein Freiwilliger gefunden und die Sache ist wieder eingestellt worden.

Ich denke aber mal so rein von der Sache müsste ein Holster mit einem dem schnellen Zugriff verhindernden Schloss schon irgendwie zulässig sein. Ich möchte den Spaß aber nicht rechtlich durchstreiten, überhaupt schon mal nicht als Angeklagter.

Das berühmte Abzugsschloss hilft aber da nicht weiter!

Gruß

Makalu

Geschrieben

Wenn überhaupt würde ich dafür eine dieser "Holster-Bauchtaschen" nehmen, und den Reissverschluss mit einem Schloss sichern. Dann bekommt das ganze etwas mehr Taschencharakter, die Waffe ist nicht zu sehen und vor allen Dingen nicht mehr zugriffsbereit!

Als bessere Alternative würde ich aber doch über einen Rucksack nachdenken.

Geschrieben

ich gehe mal davon aus, dass du kein jäger auf befugter jagtausübung bist...

...aber wenn du die munni schleppst, und die kannone in einem holster, ungeladen dabei hast... whats the prob???

ungeladen, also nicht "scharf" zugriffs bereit!!!

dürfte eigentlich kein rechtliches prob sein!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

...aber wenn du die munni schleppst, und die kannone in einem holster, ungeladen dabei hast... whats the prob???

ungeladen, also nicht "scharf" zugriffs bereit!!!

dürfte eigentlich kein rechtliches prob sein!!!


Wow - wohl in der Sachkunde nicht so genau aufgepasst...

Beim "Zugriffsbereit" geht´s nicht ums geladen sein, sondern darum, daß die Waffe auch ungeladen zum Drohen verwendet werden könnte. Darum muß sie NICHT ZUGRIFFSBEREIT und ungeladen transportiert werden - d.h. die Waffe darf nicht mit wenigen Handgriffen (und ein Ziehen aus dem Holster sind verdammt wenig Handgriffe) in den Anschlag gebracht werden können. Ob sie dann auch noch mit einem Abzugsschloß gesichert ist, ist dann völlig unerheblich.

Also um Gottes Willen keine Experimente in diese Richtung starten, wenn Euch Eure WBKs noch was wert sind...

Schrombo

Geschrieben

In Antwort auf:

Jungs, seid Ihr noch zu retten?

Waffe im Holster, egal wie, ist Führen.

Schluss, aus, Ende!

MP


also auch eine waffe im holster, welche sich in einem abgeschlossenen koffer im kofferraum befindet?

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Jungs, seid Ihr noch zu retten?

Waffe im Holster, egal wie, ist Führen.

Schluss, aus, Ende!

MP


also auch eine waffe im holster, welche sich in einem abgeschlossenen koffer im kofferraum befindet?


021.gifHör auf,......jetzt ist die ganze Cola auf der Tastatur 021.gif

@B-Mann, bleib locker grlaugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Jungs, seid Ihr noch zu retten?

Waffe im Holster, egal wie, ist Führen.

Schluss, aus, Ende!

MP


also auch eine waffe im holster, welche sich in einem abgeschlossenen koffer im kofferraum befindet?


021.gif
Hör auf,......jetzt ist die ganze Cola auf der Tastatur
021.gif

@B-Mann, bleib locker
grlaugh.gif


Mmh irgendwie komme ich mich jetzt verarscht vor !?!?!? rolleyes.gifrolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Waffe im Holster und am Mann / Frau ist Führen !

Dabei ist es egal, ob die Waffe geladen oder mit einem Schloss gesichert ist !

Ist das so schwer zu verstehen ?

pissed.gifpissed.gif


Nur mal so am Rande: Waffe ungeladen im verschlossenen Koffer im verschlossenen Kofferraum und auf dem Weg zum Schießstand ist auch führen. rolleyes.gif

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

also auch eine waffe im holster, welche sich in einem abgeschlossenen koffer im kofferraum befindet?


Ja, solltest du eigentlich wissen tongue.gif Ist halt bloß erlaubnisfreies Führen, falls nicht schussbereit und vom Bedürfnis umfassten Zweck blah blah blah. wink.gif

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Nur mal so am Rande: Waffe ungeladen im verschlossenen Koffer im verschlossenen Kofferraum und auf dem Weg zum Schießstand ist auch führen.


Wohl kaum. Das ist transportieren.

Gruß Jake C.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Nur mal so am Rande: Waffe ungeladen im verschlossenen Koffer im verschlossenen Kofferraum und auf dem Weg zum Schießstand ist auch führen.


Wohl kaum. Das ist transportieren.

Gruß Jake C.


Ist es laut Gesetzgeber nicht verbringen? wink.gifAZZANGEL.gif

Geschrieben

Ich staune immer wieder, wie schwer vielen Leuten das Lesen fällt.

Auszug aus dem WaffG:

Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

3.

überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen

einräumt,

4.

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung,

Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,..................

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