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IGNORED

ist das gesetzlich richtig???


peter becker

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Das ist transportieren.


Transportieren (und auch Vrbringen) sind Begriffe, die das neuen Waffenrecht nicht kennt.

Da gibt es nur Führen!

Gruß

Michael


Na ja. Zumindest gibt es auch im neuen WaffG den Begriff des Verbringens. Verbringen im Sinne von Einführen, Ausführen über die Grenze.

Siehe auch Abschnitt 2.

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@ all

ich werde meine waffe weiterhin im waffenkoffer transportieren,

und sie NICHT im holster transportieren, ich hatte ja schon

in meiner eingansfrage gesagt .... oder ist das illegales führen....... es ist es und damit nicht zulässig.

viele grüsse

peter

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Also hier wird jetzt einiges ziemlich wild durcheinandergewürfelt. crazy.gif

Im neuen Waffenrecht gibt es neben Besitz, Erwerb und Überlassen sowohl führen, als auch transportieren, verbringen und mitnehmen (auf den Rest schießen, herstellen etc. geh ich jetzt bewusst nicht ein). In Anlage 1 Abschnitt 2 wird das alles genau definiert.

Der Transport ist eine Unterart des Führens, d.h. in bestimmten Situationen (§ 12 Abs. 3 WaffG) ist das Führen erlaubnisfrei.

Was es nicht mehr gibt, ist Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr. Da haben wir jetzt dafür die Mitnahme (z.B. der Jäger, der im Ausland zur Jagd geht und seine Knarre wieder mit nach Hause nimmt) und die Verbringung, wenn ein Besitzwechsel der Waffe stattfindet (also z.B. Waffenkauf im Ausland) oder wenn die Waffe im Ausland verbleibt (z.B. nach Umzug). Und auch für diese gibts neben den Regelungen der §§ 29 bis 33 WaffG Ausnahmen in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nrn. 7 und 8.

Besser ? smirk.gif

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