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IGNORED

10er Magazin in Jagdwaffe


Lt. Blueberry

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Ich bin Sportschütze und Jäger.

Als ich neulich mein SL-Gewehr in meinem Sportschützenverein einschoss, meinte ein schlauer Funktionär, dass ich nur 2 Patronen in Magazin rein tun dürfte, weil es ja ein Jagd-Selbstlader ist.

Ich glaub nicht, dass das richtig ist, da ich die Waffe ja auch sportlich nutzen kann und beim Einschiessen ist das sowieso egal, aber nachfragen schadet ja nicht.

So long

Mad Max

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Moin,

nach §13 WaffG darfst Du alle Langwaffen erwerben, welche nicht nach BJG verboten sind. Das BJG kennt keine Waffenverbote.

Desweiteren kannst Du einen Vollernter mit Endloszuführung zum Abschuß von Tieren, z.B. im Rahmen des Jagdschutzes, verwenden, welche nicht dem Jagdrecht unterliegen.

Beispiele: Abschuß wildernder Tiere, Vergrämungsabschuß von Kormoranen mit Genehmigung

Gruß,

frogger

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Aber es gab doch mal eine Vorschrift, ich glaub im Jagdbetrieb selbst nicht mehr als 2 Schuss ?

Deshalb gabs doch auch die kastrierten M1 Garand oder 2-Schuss-Magazin für HK SL-7.

Mad Max


BJG §19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

2.c auf WILD mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen

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In Antwort auf:

...ein schlauer Funktionär...


dann sag mal deinem "funktionär", dass er sich mal um sachen kümmern sollte von denen er ahnung hat und nich so einen dummfug labbern soll!!!

016.gif016.gif016.gif016.gif

natürlich bist du auch mit einem "jagt"-sl berechtigt auf dem schiessstand mit einem mag das mehr als 2 patronen fasst zum einschissen zu schiessen!!! wenn der sl dazu noch sportordnungskonform sein sollte( lauflänge, hülsenlänge, usw), dann kannst du den natürlich im rahmen deiner sportordnung auch zum sportlichen schiessen mit 10 schuss mags verwenden!!!

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natürlich bist du auch mit einem "jagt"-sl berechtigt auf dem schiessstand mit einem mag das mehr als 2 patronen fasst zum einschissen zu schiessen!!!


Der ist sogar dazu berechtigt, die Waffe im Revier mit einem 30er Mag einzuschießen - wobei das jetzt nicht heißen soll, dass er berechtigt ist im Revier die Waffe mit 30 Schuss einzuschießen wink.gif

bye knight

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In Antwort auf:

natürlich bist du auch mit einem "jagt"-sl berechtigt auf dem schiessstand mit einem mag das mehr als 2 patronen fasst zum einschissen zu schiessen!!!


Der ist sogar dazu berechtigt, die Waffe im Revier mit einem 30er Mag einzuschießen - wobei das jetzt nicht heißen soll, dass er berechtigt ist im Revier die Waffe mit 30 Schuss einzuschießen
wink.gif

bye knight


HÄÄ???

Gibt es Verbot nicht mehr als 5 Schuß oder 10 Schuß zum einschiessen auf Jagd zu nehmen? Mein Schwager schafft das nie ohne mindestens 10-12 Patronen. (Dreht endlos am Zf herum *grinz*)

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Das steht im Bundesjagdgesetz im § 19 (Sachliche Verbote) im Absatz 1 Satz 2c:

Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Du - wann immer Du nicht auf Wild schiesst, Du dieser Einschränkung nicht unterliegst.

Alles klar?

Waidmannsheil

Michael

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schlag mich, aber ich hab den eindruck, daß das viele betroffene anders sehen. gibt es da irgendein gerichtsurteil dazu, oder ist das allgemeines wissen, was man mit dem jagdschein als basiswissen erlernt? die meisten jäger (bei mir im verein) scheinen ebenfalls der überzeugung zu sein, sie dürften nur langwaffen bis 2 schuß BESITZEN.

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schlag mich, aber ich hab den eindruck, daß das viele betroffene anders sehen.

Das tun sie wohl. Recht haben sie deshalb aber nicht!

gibt es da irgendein gerichtsurteil dazu, oder ist das allgemeines wissen, was man mit dem jagdschein als basiswissen erlernt?

1. Weiß ich nicht.

2. Ja, das ist Bestandteil der jagdlichen Ausbildung.

2b. Warum einige das aber so schnell wieder vergessen, ist mir unklar smile.gif

die meisten jäger (bei mir im verein) scheinen ebenfalls der überzeugung zu sein, sie dürften nur langwaffen bis 2 schuß BESITZEN.

Die habe was an der Waffel!

Repetierer sind auch Langwaffen und haben bezüglich der Mag.-Kapazität gar keine Einschränkungen. Die meisten Repetierer haben ja auch 4er oder 5er Mags.

Ansonsten steht es -wie oben zitiert- doch im Gesetz ziemlich genau drin.

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Das steht im Bundesjagdgesetz im § 19 (Sachliche Verbote) im Absatz 1 Satz 2c:

Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;


Bedeutet das aber nicht auch, daß er z.B. eine 10-schüssige halbautomatische Waffe ohne Veränderungen am Magazinschacht und Magazin gar nicht besitzen darf? Denn wenn in ein Gewehrmagazin auf dem Schießstand mehr als 2 Patronen passen, passen auch im Wald mehr als 2 Patronen rein - oder?

Es geht ja dann nicht darum, wie viel Patronen er läd, sondern darum, wie viele er laden könnte.

Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?

Grüße

Hamster

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Zunächst darf er auf Jagdschein tatsächlich nur eine Waffe erwerben, deren Magazin nur zwei Schuß faßt.

Wenn er dann auf dem Stand ein 100er Trommelmag dran macht, ist das zwar unpraktisch beim Schießen, aber auch rechtlich unproblematisch.

Geht er mit dem 100er auf Jagd, sollte er sich hüten, auf Wild zu schießen.

Viel bleibt da im Rahmen des Jagdschutzes nicht übrig, da die gängigen Faunenverfälscher von den jeweiligen LJG meist zum jagdbaren Wild erklärt werden.

Unterm Strich kann er also mit so einem Teil maximal noch auf Fido oder Minka gehen.

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Bedeutet das aber nicht auch, daß er z.B. eine 10-schüssige halbautomatische Waffe ohne Veränderungen am Magazinschacht und Magazin gar nicht besitzen darf? Denn wenn in ein Gewehrmagazin auf dem Schießstand mehr als 2 Patronen passen, passen auch im Wald mehr als 2 Patronen rein - oder?

Es geht ja dann nicht darum, wie viel Patronen er läd, sondern darum, wie viele er laden könnte.

Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?


Wenn in der halbautomatischen Langwaffe ein 10-Schuss Magazin steckt, darf der Jäger mit dieser Waffe nicht auf Wild schießen - egal ob in dem Magazin zwei, eine oder keine Patronen geladen sind. Also steckt er halt für die Jagd ein 2-Schuss Magazin rein. Da diese Begrenzung nur für das Schießen auf Wild gilt, kann er (theoretisch) für das Einschießen ein 30er Magazin reinstecken.

Nach dem alten WaffG war es dem Jäger nur erlaubt, eine halbautomatische Langwaffe mit einem Magazin von max. 2 Schuss auf den Jagdschein zu erwerben. Ob der zusätzliche Besitz eines größeren Magazins verboten war, war schon damals umstritten.

Nach dem neuen Gesetz darf er auf den Jagdschein eine Langwaffe erwerben, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Da im Bundesjagdgesetz keine Waffe (=Gegenstand) sondern nur das Schießen auf Wild (=Handlung) mit bestimmten Waffen verboten ist, ist es zur Zeit heftig umstritten, ob man auf den Jagdschein auch Halbautomaten mit größeren als 2-Schuss Magazinen erwerben darf. Solange es hierzu keine eindeutigen Aussagen der Behörden gibt, werden die Händler das wohl nicht mitmachen.

Da das WaffG jedoch ausdrücklich die Verwendung von Jagdwaffen auch für die Zwecke des Jagdschutzes, für das An- und Einschießen, sowie die Ausbildung von Hunden gestattet und diese Handlungen waffentechnisch nicht durch das Bundesjagdgesetz regelementiert sind, denke ich persönlich nicht, dass man aus dem Bundesjagdgesetz eine Erwerbs- oder gar Besitzobergrenze von 2-Schuss Magazinen für Jäger herleiten kann.

Ganz abgesehen davon sind Magazine immer noch frei und wenn die Waffe in der WBK eingetragen ist und dort nicht explizit eine Beschränkung auf 2 Schuss auferlegt ist, sehe ich gar keine Möglichkeit nach dem WaffG es zu verbieten, die Waffe mit 2-Schuss Magazin zu erwerben und anschließend ein 10er Magazin reinzustecken (natürlich nicht für das Schießen auf Wild, da steht dem das Bundesjagdgesetz entgegen)

bye knight

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Du könntest ja auch mit dem Porsche mit 250 durch eine 30-er Zone fahren. Hast Du deshalb eine Drosselung in Deiner Karre ? Oder gehört zur Erteilung einer Erlaubnis, ob Fahr- oder waffenrechtliche Erlaubnis, nicht zuletzt auch die Akzeptanz eines wenn auch noch so geringen Risikos dazu ? Und Fakt ist, dass das beste Recht nicht den Mißbrauch verhindert.

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Du könntest ja auch mit dem Porsche mit 250 durch eine 30-er Zone fahren. Hast Du deshalb eine Drosselung in Deiner Karre ? Oder gehört zur Erteilung einer Erlaubnis, ob Fahr- oder waffenrechtliche Erlaubnis, nicht zuletzt auch die Akzeptanz eines wenn auch noch so geringen Risikos dazu ? Und Fakt ist, dass das beste Recht nicht den Mißbrauch verhindert.


Nun denn ... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!

Es ist verboten mit dem Porschen mit 250 durch die Zone 30 zu fahren. Es ist aber nicht verboten als Jäger eine SL-Langwaffe zu besitzen und zu benutzen, die ein mehr-als-2-Schuß-Magazin hat. Lediglich mit der Waffe auf Wild zu schießen ist verboten, wenn das Magazin mehr als zwei Patronen aufnimmt.

Das noch so geringe Risiko von dem Du sprichst bleibt mir ehrlich gesagt verborgen.

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  • 3 years later...
Nicht schon wieder....

...und warum in einem fast 4 Jahre alten Fred ??? ( hier fängt doch mindestens einmal pro Monat einer die gleiche Story an....) :confused:

Lass ihn doch, er hat wenigstens erst einmal die Suchfunktion aktiviert!

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Du bist echt ein Totenbeschwörer, daß Du diesen Thread wiederbelebst.

Aber gut, daß wir drüber gesprochen haben. Da gibt's echt aktuellere Threads zum selben Thema.

:021: , Leute bei so Kommentaren liege ich regelmäßig brüllend auf dem Boden.... Mist ich glaube ich habe meine Frau geweckt. Das gibt Mecker :rolleyes:

LG Joachim

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Als ich neulich mein SL-Gewehr in meinem Sportschützenverein einschoss, meinte ein schlauer Funktionär, dass ich nur 2 Patronen in Magazin rein tun dürfte, weil es ja ein Jagd-Selbstlader ist.

Genau wegen solchen Wichtigtuer Funktionären wird bei uns in D immer alles komplizierter......hätte er nicht einfach seine Klappe halten können - oder hat er durch das 10er Mag Schaden zugefügt bekommen - und sich an dem Gewehr als Schiesskollege erfreut, hätten wir uns diesen unnötigen Thread ersparen können.....

Besonders unverständlich ist für mich, wenn eine solche absolut sinnlose Kritik auch noch aus den eigenen Reihen kommt. Als hätten wir nicht schon echte Probleme genug!!

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Wieso kann ich auf meinen Jagdschein eigentlich nur einen Selbstlader beim Händler ausgehändigt bekommen, wenn ich ein, meist überzogen teures, 2-Schuß Magazin dazu kaufe ?

Ging mir kürzlich so beim BüMa als ich meine SAR M2-F gekauft habe.

Die Waffe kam mit dem normalen 10er Mag., aber der Händler wollte die Waffe erst rausrücken, nachdem ich auch noch das 65 EUR teure 2er gekauft hatte, wobei dieses (eigentlich ein 10er...) nur mit einer billigen, selbst reingeschraubten Schraube in der Magazinlippe beschränkt ist .

Albern, eigentlich reicht es doch, für den Schuß auf Wild, nur 2 Murmeln im Magazin zu haben, oder ?

Oder ist auf der Jagd bereits die Möglichkeit strafbar nach dem Jagdgesetz, wenn ich mehr als zwei Schuß laden KÖNNTE ????

Würde mich mal interessieren !

Das die Händler aus Gesetzen auch noch Geld machen finde ich blöd !°

Govt

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