GreyArwen Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Kontrolle der Waffenaufbewahrung in Privatwohnung, offensichtlich NRW - Bericht hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Hallo also dieser 7x57 ist einer der angepasstesten Michels, von denen ich jemals gehört habe. Wenn wir mehr von der Sorte haben, sind wir selbst dran schuld, wenn wir unsere Kanonen weggenommen bekommen. Will kein Q bekommen. Wenn ich hier poste, was ich über diesen Wicht denke, fliege ich aus dem Forum. Ich habe noch die Hoffnung, das das eine Ente ist. Hoffentlich, so dumm sind wir doch nicht, oder? Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
7x57 Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Ich bin das nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 In Antwort auf: Ich bin das nicht! Ist ja auch ein anders Kaliber: 7x64, schiess ich zwar gerne, bin ich aber auch nicht! Aber im Ernst: All die gutgemeinten Ratschläge mit dem "Pochen auf Bürgerrechte" und juristischen Spitzfindigkeiten, wo und wie man einen Beamten nicht seine Waffen und Aufbewahrung zeigen braucht, sind ja gut und schön und richtig... Doch wie sieht´s aus, wenn konkret bei DIR angeklopft wird? Wie schnell der Amtschimmel auf blossen Verdacht "angaloppiert", hat ja das jüngste Beispiel der Schützenhausdurchsuchung vor kurzem hier gezeigt. Also: Ich poche auf mein Recht, lasse ihn nicht rein, er rennt zu seinem Vorgesetzten, der wittert Mord & Totschlag, ruft sich das SEK, deine Bude wird gestürmt, die Waffen konfesziert, und dagegen was machen kannst du erst hinterher. Sprich: Klagen, Anwalt, Briefwechsel, Hin und Her, Anhörungen, Gerichtstermine, Revesionsklagen etc. usw. usf. usw. Am Ende (nach wie vielen Monaten oder gar Jahren) magst du (vielleicht) recht bekommen und (vielleicht) auch deine Waffen und Zuverlässigkeit zurück. Mein Mittelweg wäre wohl: Beamten reinlassen, die Waffen zeigen, fragen, in wessen Behördenauftrag er handelt (Namen und Zuständigkeitsbereich), dann Beschwerdebrief per Einschreiben an die Behörde mit der Frage wo in welchen Gesetzes-Paragraphen sie eigentlich zu solchen Kontrollen ermächtigt sei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Du bist auch 7mm kürzer. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Alles jammern nützt nix. Es ist passiert und wir müssen draus lernen. Es ist schon so wie Carsten sagt, wenn Sie erst mal vor der Tür stehen, sieht es anders aus. Warum machen die Schützen denn nicht den ersten Schritt? Ich habe meinem SB eine Kopie von der Rechnung/Lieferschein meines Tresors gebracht. Das sollte laut SB ausreichen, um einen Besuch abzuwehren. Bin aber auch kein Rechtsexperte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Sorry 7X 57. Habe das Kaliber verwechselt. Trotzdem wird mir bei so einer Kriecherei übel. Was glaubt Ihr, was der Beamte für einen Ärger bekommt, wenn er ohne besonderen Grund eine Durchsuchung veranstaltet. Das macht der nie wieder. Und den Grundsatz "my home is my Castle" sollten wir mal ganz nach oben stellen. Wenn wir feige sind, werden wir verlieren Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 O.K. Steven - das ist jetzt wieder eine grundsätzlich richtige Einstellung- deren Anwendung man aber wirklich auch den persönlichen Einstellungen überlassen kann.Da geb ich Carsten und Nowlin vollkommen recht . Du kennst den alten Witz: "Auf seinem Grabstein stand:Er hatte Vorfahrt". Auch DER hatte recht! Der Grundsatz ist,daß ich zur sicheren Aufbewahrung verpflichtet bin - und die Beamten zur Einhaltung/Überwachung bestehender Gesetze.Strenggenommen ist eine derartige Prüfung nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bei Verdacht möglich.Ich hab das Beispiel hier schon mal gebracht-ich muß Kontrollen ohne Verdacht laut Gesetz als Inhaber einer 27er Erlaubnis dulden-und auch als Inhaber einer Zuchtgenehmigung nach der Psittacoseverordnung .Also:Warum einen Aufstand machen,wenn jemand meine vorbildlichen Schränkchen sehen will(gerade mit Zimmerrenovierung und Schrankumstellung fertig geworden-nix mehr UG- Arbeitszimmer,zu meiner Linken in 50 cm Entfernung stehen jetzt all die Schätzchen ) Ich leb auf dem Land-die Chance, daß derjenige, der zur Kontrolle kommt,ein mir persönlich bekannter Mann ist, ist sehr hoch! Den zuständigen Sachbearbeiter kenn ich auch schon länger-er hat noch NIE irgend etwas gemacht,was nach Schikane roch. Und den Beiden komm ich jetzt formaljuristisch auf mein Recht pochend . Also: Dann bin ich doch auch lieber ein Feigling,trink mit dem der kommt meinen Kaffee, in dem Wissen, daß er mir nichts will und seinen Job macht, zeig ihm die Schränkchen-und hab meine Ruhe . Zivilcourage zeig ich zur rechten Zeit und am rechten Ort - aber hier ist es für MICH kein Thema welches es aufzublasen lohnt und in dem ich auch nicht den Untergang der freien Bürgerrechte erkennen kann - wohlgemerkt: Alles bezogen auf meine hiesigen persönlichen Verhältnisse. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 also Leute, wenn ich das hier alles so lese, verstehe ich die ganze Aufregung um das neue WaffG nicht. Mann, was haben sich einige (zu recht!) gerade über diesen Passus aufgeregt! Und nun ist plötzlich alles nicht mehr so schlimm? Fakt ist doch ganz einfach, dass auch (oder gerade) die Behördenvertreter sich an Recht und Gesetz zu halten haben! Genau wie wir Sportschützen auch. Und wenn ein Behördenvertreter sich nicht an das Gesetz hält, dann macht er seinen Job ganz einfach nicht richtig, hat handwerkliche Mängel und ist fehl am Platze oder gehört abgemahnt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Wie weit wollt Ihr die Obrigkeitshörigkeit denn noch treiben? Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Mouche, die Nachschau § 27 beim Wiederlader betrifft die Geschäftsräume und nicht die Wohnung, auch dann nicht wenn in der Wohnung geladen wird. Für eine Nachschau in der Wohnung gelten die allgemeinen Bestimmungen StPO, Polizeigesetze usw. die man hier in Bayern wieder etwas enger auslegt. Beim Wiederlader wird eigentlich das Lager, welches sich meist in Nebenräumen und nicht in der Wohnung befindet überprüft. Wenn grundsätzlich verdachtsunabhängig kontrolliert werden sollte, hätte man das anders im Gesetz formulieren müssen. Guten Rutsch noch Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Irgendwie ist es einfach ein Reizthema glaub' ich. Ich hab' meine Aufbewahrung in Ordnung, und wenn bei mir einer vom Amt kommt und höflich fragt , ob er da mal einen Blick drauf / rein werfen darf, dann kriegt er bei mir auch'n Kaffee angeboten, und bei Interesse sogar 'ne freundliche Standeinladung. Was spricht denn blos dagegen??? Jeder muß so diplomatisch sein, wie er will. Meinethalben schickt die Leute fünf mal wieder weg, weil sie das falsche Formular dabei haben, aber tut mir dann bitte den Gefallen und jault nicht hinterher rum, wenn bei Auslegungsfragen gegen Euch entschieden wird, oder wenn sich Gebühren am oberen Ende der möglichen Skala bewegen. (Ich weiß ... dann geht Ihr alle sofort vor Gericht und zeigt denen mal so richtig wo Bertel den Most holt ... Jeder muß seine Nerven so verschleißen, wie er will.) Aber eins sollte jedem klar sein: Wir wollen alle (?), daß der Waffenbesitz weiter besteht und möglichst reibungslos funktioniert. Wir möchten gerne alle unsere WBK mit Voreintrag so schnell und so billig vom Amt wiederhaben wie möglich. Das geht aber auf Dauer nur, wenn sich beide Seiten um ein gutes Verhältnis bemühen - nicht wenn wir uns aufführen, wie die Axt im Walde! Wenn Recht gebeugt oder missbraucht wird muß jeder dagegen angehen, aber wenn Ihr Euren Frust über die Politik und die (ex-) Verantwortlichen im BMI an den Behördenvertretern an der Basis auslasst dann wird das auf Dauer unser aller Schaden sein! Frohes Neues Jahr! (grumpff) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Habakuk Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Hallo Rodney, für Deinen Beitrag bekommst Du von mir fünf nach oben gestreckte Daumen!...Sterne gibts ja nicht mehr... Gruß Habakuk im FWR Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Von mir kriegst noch ein paar mehr... Wenn mal wieder ein Jugendlicher mit Papas Waffen Unfug treibt, weil Sie nicht im Tresor sind, ist die nächste Verschärfung da und wer darf es wieder ausbaden? Dreimal dürft Ihr raten. Ich wehre mich gegen Behörden wenn Sie mir krumm kommen. Aber wenn ein Waffenbesitzer die ordnungsgemässe unterbringung Seiner Waffen nicht nachweisen will oder kann, wird er sicher irgend wann kontrolliert. Jetzt dürft Ihr hauen... Guten Rutsch Euch allen...Reinhard Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 rodney, respekt! guten rutsch s+r Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sentenced7 Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Nachfolgend der Beitrag eines gewissen Amadeus aus dem "Wild und Hund"-Forum. In Antwort auf: Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, (viele) Legalwaffenbesitzer sind noch echte Untertanen. Tief beeindruckt durch den Akt der Gnade (Ausstellung einer WBK), befleissigen sich stets untertänigstem Gehorsam gegenüber der allwissenden und allmächtigen Obrigkeit, fürchten sie doch nichts mehr als deren Zorn. Wer bereitwillig Grundrechte aufgibt braucht sich nicht wundern wenn sie ihm genommen werden. Es ist ein Akt der Höflichkeit seinen Besuch anzukündigen und einen Termin abzusprechen. Wer diese Höflichkeit nicht besitzt (meistens Bettler, Hausierer, Zeitungsdrücker) bleibt draußen. Diese Äußerung entspricht genau meiner Meinung über das Thema und ich hätte es nicht besser formulieren können. Auch wenn man nichts zu verbergen hat.... Man muß nicht alles mit sich machen lassen. Und ein gewisses Maß an Höflichkeit gehört dazu. Ar***kriechertum liegt mir nicht. Bei den Behörden muß auch immer alles akurat vorgelegt werden. Dann will ich auch, daß die bei mir einen akuraten Termin für die Besichtigung rechtzeitig vorher mit mir ausmachen. Ich bin schließlich kein Hampelmann. Scheinbar steht diese Rolle anderen aber sehr gut !!! Grüße Sentenced7 Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 einspruch! dem ansehen der legalwaffenbesitzer schadet es, wenn es schwarze schafe gibt, die sich nicht an das gesetz gibt (solls geben, auch wenn 98% der schwarzen schafe eh zu einer anderen herde gehören, nämlich zu der der illegalbesitzer). wenn ich mich als bürger jedoch an die gesetz halte, kann ich das auf vom staat und seinen organen erwarten: die kontrollrechte im gesetz sind begrenzt und von bestimmten voraussetzungen abhängig. der polizist, der einfach mal so vorbeischaut, wieviele waffen denn da sind, wo sie aufbewahrt werden und ob die wohnung aufgeräumt ist, etc. befindet sich klar ausserhalb seiner befugnisse. einen policeistaat (kein tippfehler), wo der staat umfassende kontrollrechte zum "wohle" der allgemeinheit hat (z.b. kleiderpolicei des mittelalters) haben wir zum glück nicht; zum glück deshalb nicht, weil ein solches gemeinwesen ein höchst unfreies ist. die städtische müllbeseitigung darf den inhalt der tonnen kontrollieren und der kaminkehrer die feuerungsanlage. darüber kann man lamentieren, muss es letztlich aber hinnehmen, weil es geschriebenes gesetz ist. der kaminkehrer kommt um meine mikrowelle zu inspizieren, der müllmann sorgt sich um meine dreckwäsch, der gez-mann kommt ohne durchsuchungsbeschluss um (nicht vorhandene) radios zu zählen oder der tüv will mal kucken wie es meinen hinteren bremsen geht? höflich aber bestimmt würden solche untenehmungen an meiner wohnungs- bzw. garagentüre ende. selbst wenn derartige kontrollen aus höchst mitfühlenden erwägungen erfolgen würden, nämlich um rechtsgüter zu schützen (meine gesundheit z.b.), so verletzten sie doch auch meine rechte (freiheit, ruhe, abwesenheit von staatsgewalt im weitesten sinne). etwas anderes gilt auch nicht im bereich waffen; warum sollte es auch? wie stark einem eingriffe in seine freiheit stören muss aber letztlich jeder selbst wissen. wohl kaum jemand käme auf die idee, einem zeugen jehovas zu gestatten, die wohnung nach gotteslästerlichen gegenständen abzusuchen. der polizist ohne gesetzliech ermächtgung ist für mich aber auch nicht mehr und manchmal macht es mir gar nichts aus, dass ich mir jemandes gunst verscherze. ich habe ein gutes verhältnis zu meiner erlaubnisbehörde, die hier zur kontrolle berufen wäre und nicht die polizei. dieses gute verhältniss hat nicht darunter gelitten, dass ich bei anträgen mehr fordernd als devot war und an gebühren oft wesentlich weniger bezahlt habe, als sich das meine behörde zunächst so vorgestellt hat. dieses gute verhältnis würde auch keinen schaden nehmen, wenn ich den kontrolleur fragte, was er bei mir wolle und warum er annimmt, dass er dazu berechtigt sei und ich davon ausgehe, dass solche aktionen schriftlich vorher angekündigt werden und ich nicht damit "überfallen" werde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Hallo Rodney Wie sieht es aus, wenn ein um seine Sicherheit besorgter Nachbar mal bei dir nachschauen will, ob du deine Waffen auch ordnungsgemäß unterbringst? Kann bei dir jeder ohne Gesetzesgrundlage kontrollieren? Der Fall ist der Gleiche. Ich habe übrigens ein ausgezeichnetest Verhältniss zu meinem Sachbearbeiter. Er würde allerdings nie auf die Idee kommen, bei mir ohne Gesetzesgrundlage zu kontrollieren. Deshalb habe ich auch noch nie mehr Gebühren bezahlt, bin auch nie nachts von einem SEK besucht worden und wir respektieren uns Beide. Auch ich denke, dass man mit Fingerspitzengefühl handeln muss, jedoch haben Teile der anderen Seite angefangen mich mit Kleinigkeiten zu ärgern und mir meine Grundrechte zu nehmen. Jetzt ist mir das piepegal ob ich ein "P" für Pöser Pube oder ein "Q" in der privaten Akte eines Polizisten habe. Ich halte mich streng an das Gesetz, die halten sich streng an das Gesetz. Wenn nicht, gibts was auf die Glocke. Von beiden Seiten. Das können wir durch noch so tiefes Ducken nicht ändern. Im Gegenteil. Durch kriechen werden die ermuntert. Siehe Sluggy. Leute zeigt Rückgrad und wir werden gewinnen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Nach allen Gesprächen, die ich mit verschiedenen Sachbearbeitern aus meinem Dunstkreis geführt habe, wird derzeit keiner auf die Idee kommen, ohne einen konkreten Anlass die sichere Aufbewahrung zu überprüfen. Denn die meisten Sachbearbeiter haben derzeit andere Probleme. Dabei liegt die Betonung auf "ohne einen konkreten Anlass". Mir ist ein solcher konkreter Fall bekannt, in dem ein Anscheisser den Sachbearbeiter zum Handeln - Kontrolle- gezwungen hat. Er hat kontrolliert, hat vorher angerufen und hat auch mitgeteilt, warum er ausgerechnet bei ihm kontrolliert. Nur den Namen des Anscheissers durfte er nicht sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 hallo, falcon hat da schon recht, was er sagt, nur denke ich, daß er sich da auf grund seines jobs wesentlich leichter tut als andere - mich z. b. wenn man als insider die rechtslage entsprechend gut kennt, kann man leichter und lockerer drüber reden. ich kann mir gut vorstellen, daß mangels genauer kenntnis der rechtslage diese überrumpelungstaktik bei 70 - 80 % der legalen waffenbesitzer funktionieren würde. was ich da dann bei dieser gelegenheit mal anregen möchte, wär ne art "wo-knigge" von unsren rechtsgelehrten hier in forum. einfach ne kleine anleitung "was tun, wenn.." (beispiele: unangemeldeter besuch, hausdurchsuchung, usw.) kurz und nicht im juristendeutsch formuliert, so daß es auch ich als otto normalverbraucher verstehn kann. denn nur, wenn ich meine rechte kenne, kann ich sie auch durchsetzen. ob mans dann "im kreuz" hat, das zu tun, ist erst der nächste punkt, aber das wiederum kann nur jeder für sich selbst entscheiden. cu klausp Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Jou, das wär mal was Gutes. hemo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Was ich nicht kapiere: das Nachschaurecht steht -gegebenfalls - der zuständigen Behörde zu, aber doch keinen Strafzettelschreibern und anderen Mit-dem-Handy-beim-Autofahren-Telefonierer-Aufschreibern. Ich habe bislang jedenfalls noch keinen Sachbearbeiter einer wie hoch auch immer angesiedleten Verwaltungsbehörde in Uniform gesehen, auch nicht bei waffenrechtlicher Nachschau. Mein Tip: die Kieberer wegschicken und sofort kooperativ die zuständige Behörde kontakten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 In Antwort auf: Hallo Rodney Wie sieht es aus, wenn ein um seine Sicherheit besorgter Nachbar mal bei dir nachschauen will, ob du deine Waffen auch ordnungsgemäß unterbringst? Kann bei dir jeder ohne Gesetzesgrundlage kontrollieren? Der Fall ist der Gleiche. Ich kam kürzlich mit einem "besorgten Nachbarn" ins Gespräch über Waffen, Recht und so weiter, und nachdem wir uns freundlich ein paar Minuten unterhalten haben, hab' ich auch ihm den oben erwähnten Kaffee angeboten (den er wegen Zeitmangels abgelehnt hat), und wenn es ihn interessiert hätte, hätte er auch gerne einen Blick in die Schränke werfen dürfen ... wiederum mit einer Einladung auf den Stand verbunden. Das ist meine Art der Öffentlichkeitsarbeit. Das gilt allerdings nur für mir bekannte "nahe" Nachbarn. Wenn mich ein Unbekannter "anblubbert" wie S******e denn Waffen seien, und das die nur zum Ausgleich des unterentwickelten Egos dienen würden, wenn ich mit vollem Gepäck zum Auto gehe um auf den Stand zu fahren, würde mein Kommentar wohl anders aussehen. Im übrigen bin ich nicht der Ansicht, daß der Fall der gleiche ist; jedenfalls nicht nach meiner Argumentation von oben, die insbesondere auf das vernünftige Miteinander und nicht auf reine Paragraphenauslegung abzielt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Die Sachbearbeiter tragen keine Uniform, wenn sie nicht gerade auch Mitglied bei der freiw. Feuerwehr sind. Zuständige Verwaltungshörde ist dem Innenministerium untergeordnet und nach den Polizeigesetzen auch der Polizei weisungsbefugt. Von Bundesland zu Bundesland sind leichte Unterschiede in der Organisation vorhanden. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Ihr habt eigentlich alle irgendwo Recht. Ich muss hier allerdings Falcon etwas ausdrücklicher zustimmen. Für mich ist das ein ganz klarer Fall von unberechtigtem "Data-Mining". Natürlich steht es jedem frei, zu entscheiden, ob er jemanden in seine Wohnung einlässt oder nicht. Hier hat allerdings ein UNIFORMIERTER Beamter (der die Gesetze kennen muss) sich durch seine Autorität als Polizist zugang verschafft. Dies ist etwas anderes, als wenn ein Zivilist (z.b. die Zeugen Jehovas oder so) nach Zugang fragt. Da hier de fakto ein Grundrecht (das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung) durch ein staatliches Organ angetastet wurde, hätte der Beamte den Betreffenden zumindest - und zwar unaufgefordert - über seine Rechte (Verweigerungsrecht) aufklären müssen. Hätte der Betroffene daraufhin eingewilligt, wäre der Zutritt natürlich ok gewesen. Im übrigen darf niemandem ein Nachteil daraus entstehen, wenn er "Zusammenarbeit" (ausgenommen solcher, zu der er nach dem Gesetz verpflichtet ist) mit Behörden verweigert, andersherum darf natürlich auch niemandem ein Vorteil entstehen, wenn er besonders vorauseilend im Gehorsam ist. (ich kann das jetzt allerdings nur frei aus dem Gedächtnis zitieren - die Juristen mögen die passenden §§ dazu raussuchen, wenn sie mögen) Ich würde auch vorschlagen, dieses Thema noch mal gesondert in einem FAQ Thread zu behandeln. Mein Vorschlag für diesen Fall wäre ausserdem (damit solchen Versuchen gleich die Grundlage entzogen wird), dass sich der Betroffene entweder an die ELFen wendet - die können der Sache vielleicht mal nachgehen und erklärungen einholen - oder vielleicht mal per PN mit einem unserer Juristen eine Gegen-Aktion (z.b. Beschwerde) angehen. So, jetzt muss ich aber weg... daher von hier aus allen WOlern einen guten Rutsch! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 In Antwort auf: Mein Vorschlag für diesen Fall wäre ausserdem (damit solchen Versuchen gleich die Grundlage entzogen wird), dass sich der Betroffene entweder an die ELFen wendet - die können der Sache vielleicht mal nachgehen und erklärungen einholen - oder vielleicht mal per PN mit einem unserer Juristen eine Gegen-Aktion (z.b. Beschwerde) angehen. ob das starten einer gegenaktion gerade in diesem falle nicht zu einem bumerang wird? der betroffene hat den beamten FREIWILLIG zugang zu seiner wohnung und seinen schätzchen gewährt. er könnte sich dann auch die frage gefallen lassen müssen, ob er immer leutchens in schicken uniformen ohne irgendwelcher rückversicherung beim amt usw. den zugang zu seinen waffen einräumt. wenn ich den gedanken ein bißchen weiterspinne, dann endet es bei mir zum schluß bei der frage nach der zuverlässigkeit des betroffenen, da er leichtfertig dritten zugang zu seinen waffen gibt. woher wußte er denn überhaupt, daß der uniformierte "echt" war? hatte der sich ausgewiesen oder war er ihm persönlich bekannt? so klamotten gibts bei jedem kostümverleih. hat ja schon fälle gegeben, wo trickbetrüger in hübschen uniformen den alten omas die kohle abgeknöpft haben. selbst mit ausweisen oder dem vorzeigen von "hundemarken" wär ich da vorsichtig: so häufig, wie ich sowas seh, kann ich nicht beurteilen, ob das ding echt ist. ist doch selbst mit telefonischer voranmeldung kritisch: ruft einer an: "hier is die pi in hinterdupfing. wir würden morgen mal gerne vorbeikommen - wir brauchen ein gewehr von ihnen für eine untersuchung." wenn ein waffenbesitzer ohne rückversicherung dem dann so stattgibt - selber schuld würd ich sagen....... ich würde eine gegenaktion für richtig halten, wenn der zutritt erzwungen worden wäre. cu klausp Link to comment Share on other sites More sharing options...
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