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IGNORED

Antwort BMI an IWOe


Guest

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Guest Mouche

Aus diesem Schreiben kann man sehr schön den Unterschied zwischen Theorie und Praxis erarbeiten pissed.gifpissed.gif

Alles bestens,rechtmäßig und verfassungskonform in Rot-Grün-Land chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

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Naja,

immerhin haben wir's jetzt schriftlich, dass man auch ohne Verein sportlich schießen kann.

Und vielleicht kann mir ja jemand erklären, was hieran verfassungsgemäß sein soll:

§13 Abs (6) Ein Jäger [also 18 Jahre oder älter] darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

(7) Inhabern eines Jugendjagdscheines [also 16 oder 17 Jahre alt] im Sinne von § 16 des Bundesjagdgesetzes wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen; sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Also, wenn jemand 16 oder 17 Jahre alt ist, darf er Waffen auf dem Weg zum Schießstand führen, sobald er 18 ist, darf er das nicht mehr. gaga.gif

Ja, ich weiß, ich frage hier im Forum die falschen - war auch mehr nur eine rhetorische Frage....

bye knight

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Nachdem im Forum auch öfters die Leute vom BMI stöbern:

Ein freundliches Hallöchen an die Leute vom BMI !!

Sind wir Deutschen Dümmer oder Europas Bürger zweiter Klasse ???

In der Regel sind die waffenrechtlichen Bestimmungen ein VERTRAUENSBEWEIS für loyale Bürger; in Deutschland NICHT und das trotz gleicher Ausgangslage im Europarecht.

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Am meisten "gefällt" mir folgender Satz:

"....es (das WaffG) leitet sich hauptsächlich daraus her, das die Verwendung von Waffen primär dem Schutz der Rechtsordung zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt als Kernbereich dem Staate obliegt..."

Soll wohl heissen, der Staatsapparat hat Angst vor den eigenen Bürgern, oder?? gaga.gif

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@ Carsten.

Der Satz kommt uns doch bekannt vor, er ist die ein wenig weichgespuelte Version der "Waffen sind dazu da, vom Staat gegen Buerger eingesetzt zu werden" Begruendung aus dem damaligen WaffRneuregG.

Armes Deutschland.

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In Antwort auf:

Am meisten "gefällt" mir folgender Satz:

"....es (das WaffG) leitet sich hauptsächlich daraus her, das die Verwendung von Waffen primär dem Schutz der Rechtsordung zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt als Kernbereich dem Staate obliegt..."

Soll wohl heissen, der Staatsapparat hat Angst vor den eigenen Bürgern, oder??
gaga.gif


Na dann schätz' doch mal ab, wie viele Waffen in Deutschland zum Schutz der Rechtsordnung benutzt werden und wie viele für Schießsport, Jagd, Sammeln oder einfach so zu Hause rumliegen (inkl. illegaler) und dann frag' dich mal, wie die auf primäre Verwendung kommen. Wie oft im Jahr werden in D wohl Waffen zum Schutz der Rechtsordnung verwendet? 100 mal? 1000 mal? 2000 mal? Alleine mein Verein hat 500 Mitglieder, wenn die alle zwei mal trainieren hebt's sicher deutschlandweit die sportliche Verwendung von Schusswaffen vor die zum Schutz der Rechtsordnung. Wenn ich so einen Blubberfix lese, dann frag' ich mich echt... Naja, ich sag' besser nix frown.gif

Die brauchen einfach ein vorgeschobenes blödes Argument um ihre Gesetze durchzubekommen, das alle möglichen Hierarchiebenen in der Bürokratie unreflektiert nachplappern können. Wenn sie schreiben würden: "weil der Staatsapparat Angst vor seinen Bürgern hat", wäre das zwar die Wahrheit, aber dann würde es dumme Fragen geben, und die Gesetze ließen sich nicht so einfach durchdrücken....

So, ich muss jetzt erst mal meinen Blutdruck messen.

bye knight

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Hallo,

promillo u. kight haben mit ihren `Ergüssen` meinem Blut-

druck ebenfalls geschadet, schämt Euch.

Die Frage ist "hier" falsch, aber ich krieg das mit `neuem

Thema`nicht hin; Mod, kannst du das machen?

Frage: Wenn die Allgem. WaffenVO nicht im BGBl. veröffent-

licht ist (oder ist sie doch?), hat sie denn dann schon

Rechtskraft?

Gruß Pit

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Artikel 20 Grundlagen staatlicher Ortnung, WIEDERSTANDSRECHT

Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ortnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Wiederstand, wenn andere Abhilfe nicht Möglich ist!

Noch Fragen?

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In Antwort auf:

@ Carsten.

Der Satz kommt uns doch bekannt vor, er ist die ein wenig weichgespuelte Version der "Waffen sind dazu da, vom Staat gegen Buerger eingesetzt zu werden" Begruendung aus dem damaligen WaffRneuregG.

Armes Deutschland.


Stand das wirklich so wörtlich in einem amtlichen Dokument drin? Wenn ja, wo findet man das denn?

mfg

Trooper

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In Antwort auf:

Die Frage ist "hier" falsch, aber ich krieg das mit `neuem

Thema`nicht hin; ...


Wenn Du "Waffenrecht" aufmachst - oder jedes andere Forum - findest Du in derselben Zeile gleich rechts davon eine Schaltfläche, darauf steht "Schreiben".

Das schaut so aus:

Waffen (Allgemein) >> Waffenrecht Schreiben Zurück Index Vor Ausgeklappt Eingeklappt

Und jetzt rat' mal, was das heißt .. wink.gif

Gruß

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Noch nicht so lange dabei, da verpasst man vieles:

In Antwort auf:

Waffen sind demnach Gegenstände, die

ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger

eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung

bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers

führen kann. An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer

Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur

Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden.

Hinzu kommt, dass eine Schusswaffe wegen der mit ihr verhältnismäßig leicht zu

erzielenden erheblichen Verletzung oder Tötung eines Menschen, d.h. ohne besondere

kriminelle Energie, häufig als Instrument für Straftaten oder sogar als Mordwaffe

missbraucht wird. Die Schusswaffe als Mittel zur Bewahrung der Rechtsordnung wird

in der Hand eines Rechtsbrechers somit zu einem (lebens-) gefährlichen Mittel gegen

friedliche Bürger.


aus

Gesetzentwurf

der Bundesregierung

Begründung

zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts

(WaffRNeuRegG)

Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)

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In Antwort auf:

In der Regel sind die waffenrechtlichen Bestimmungen ein VERTRAUENSBEWEIS für loyale Bürger; in Deutschland NICHT und das trotz gleicher Ausgangslage im Europarecht.


seit wann werden die deutschen im euro-gefüge denn gerecht behandelt ???

dürfen für alles zahlen, aber nichts dafür bekommen, denn sie S I N D bürger zweiter klasse !!!

016.gif016.gifpissed.gifpissed.gif

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Hallo Knight,

da hast Du Dich aber etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Natürlich darf auch ein über 18 Jahre alter Jäger die Waffen zum Schießstand führen. Kleiner Tipp am Rande: les mal § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG genau durch, bevor Du hier alle Jäger verrückt machst.

Allgemein fällt mir hier immer wieder auf, dass die Deutschen Weltmeister im Jammern geworden sind. Uns gehts ja so dreckig...

rolleyes.gif

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Hallo Sachbearbeiter,

gut, ich habe mich etwas misverständlich ausgedrückt und präzisiere:

Jugendjagdscheininhaber (16 oder 17 Jahre alt) dürfen Schusswaffen zugriffsbereit, aber nicht schussbereit, auf dem Weg von und zum Schießstand führen. Sobald Sie 18 sind und einen ganz normalen Jagdschein besitzen, müssen sie die Waffe von und zum Schießstand nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit führen.

Jetzt dürfte klar sein, wo ich Bedenken wegen des Gleichheitsgrundsatz aus dem GG sehe.

bye knight

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@ buugie:

Das Schreiben stammt AUS Berlin, vom BMI.

Es ging NACH Wien an Dr.Zakrajsek, nachdem dieser als IWOe-Vorsitzender einen Brief an unsere "Reichssportkammer" geschrieben hatte.

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Moin,

ich finde, daß das Schreiben auch seine gute Seite hat:

Es stellt eindeutig klar, daß eine Verbandsmitgliedschaft eines Sportschützen lediglich eine Erleichterung beim Bedürfnisnachweis für den geplanten Waffenerwerb darstellt und keinesfalls die Voraussetzung.

Folgende Ausführungen gelten nur für einzeln beantragte Waffen auf "grüne" WBK. Die WBK für Sportschützen (eines anerkannten Verbandes) zum Erwerb von Einzelladelangwaffen, Repetierlangwaffen mit Ausnahme von Repetierflinten, Perkussionswaffen und Einzelladekurzwaffen nach dem neuen Waffenrecht bietet in der Tat eine Menge Vorteile.

Die Anforderungen an diese Priveligierung für Sportschützen eines anerkannten Verbandes sind allerdings so hoch, daß sich mir die Frage stellt, wo da noch der Vorteil für den Antragsteller eines grünen WBK Eintrags sein soll? Der Vorteil für die Behörde ist ganz klar. Sie hat weniger Verwaltungsaufwand. Der Schütze an sich kann aber auch ohne Verbandsbefürwortungen eine Waffe auf grüner WBK für den Schießsport beantragen. Diese muß noch nicht einmal für anerkannte Disziplinen eingesetzt werden. Der Schütze selbst muß lediglich die Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit seines Anliegens nachweisen. Das beste Mittel dazu sehe ich in einem persönlichem Schießbuch, das viele Schützen auch jetzt schon führen.

In der Praxis wird man jedoch sicherlich be einigen Behörden auf Widerstand stoßen können, den man dann aber durch Ausschöpfung des Rechtsweges brechen kann. Außerdem kann man den Behörden ja eben genau dieses Schreiben aus dem BMI unter die Nase halten. Da gibt es dann zu diesem Thema die Information schwarz auf weiß von höchster Stelle...

Gruß,

frogger

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In Antwort auf:

Der Schütze an sich kann aber auch ohne Verbandsbefürwortungen eine Waffe auf grüner WBK für den Schießsport beantragen. Diese muß noch nicht einmal für anerkannte Disziplinen eingesetzt werden.


Sehe ich auch so. Auch wenn es jetzt off topic wird, frage ich mich immer noch, ob für solche beantragte Waffen der §6 der VO anwendbar ist. confused.gif

bye knight

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