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Josef Magnum

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  1. @Jennerwein Und ich dachte, hier ginge es um die Sachkundeprüfung für Sportschützen. Ich habe noch nie einen solchen gesehen, der eine Waffe im Kal. 8*57IRS benutzt hätte. Repetierer in 8*57IS oder 7,62*51 habe ich, weil ich mal bei einer RAG mitgeschossen habe. Vielleicht benötige ich ja eine Brille. Ansonsten: Thema verfehlt, setzen
  2. @Jennerwein Und ich dachte, hier ginge es um die Sachkundeprüfung für Sportschützen. Ich habe noch nie einen solchen gesehen, der eine Waffe im Kal. 8*57IRS benutzt. Vielleicht benötige ich ja eine Brille. Ansonsten: Thema verfehlt, setzen
  3. Editieren geht leider nicht mehr, aber ich kann es mir nicht verkneifen: Unterschied zwischen 8*57IS und 8*57IRS. Antwort: mit letzterer funktioniert mein MG nicht. Ist das nun richtig oder falsch? Seelenachse? Antwort: Muß ich meinen Erbsendoktor(Psychiater) fragen. Sorry, aber diese "Sachkundefragen" halte ich für absoluten bullshit. Trotzdem wünsche ich Allen Fröhliche Weihnachten und einen Ordentlichen Rutsch
  4. @Mad Max Danke für die Antwort, aber die Frage war eigentlich ironisch gemeint. Ich habe auch zwei Revolver mit den von Dir genannten Hahnstellungen. Mein Ruger SA-Revolver S47N .44Mag.hat jedoch weder Laderast noch Sicherheitsrast. Dafür läßt sich die Trommel nur bei geöffneter Ladeklappe drehen und der Hahn erreicht den im Rahmen steckenden Schlagstift nur bei voll durchgezogenem Abzug (Transfer bar). Darauf trinke ich mir jetzt einen Vollkorn! Habe noch mal nachgesehen: Frage 111 bezieht sich nur auf einen Single Action und nicht auf einen Single Action Army! Watt nu? Gruß Josef
  5. Als aboluter Laie würde mich mal interessieren, wieviele Hahnstellungen denn nun ein SA-Revolver zu haben hat? Die Frage habe ich weiter vorn irgendwo gelesen. Weiß man die Antwort auch bei der Firma Ruger? Oder sehe ich da etwas falsch? Gruß Josef
  6. @Benni Was hätte ich denn deiner Meinung nach anstelle des Wortes "Satire" schreiben sollen? Ich wollte lediglich Vorsorge treffen, daß nicht irgendwelche "Hirnis" das ernst nehmen. Mißverstanden wird man hier ja gern....
  7. SATIRE: ======= Legale Schießgeräte mit Papieren gegen schwarze Knarre (mindestens .44 Mag.) und türkischen oder libanesischen Pass zu tauschen gesucht. Ein paar Waffenmagazine gibt es noch kostenlos dazu (leider in deutscher Sprache). SATIRE ENDE ============ Und nochwas ihr legalen Waffenbesitzer, ihr...(brrr, was für Leute müssen das sein): Wer über die beknackten Rotgrünen schimpft, muß noch lange nicht die beknackten Schwarzen (Politiker! - bin kein Rassist)mögen! Gruß Josef Vielleicht treffen wir uns ja mal alle im Knast.
  8. Mmh, ich habe kurz nach der "Wende" etliche Jahre in Ostsachsen verbracht. Aus beruflichen Gründen und mit "Wessi" Nummernschild als solcher erkennbar. Mit "Glatzen" und "Zecken" hatte ich dabei immer zu tun. Unsicher habe ich mich dabei eigentlich nie gefühlt. Ich habe immer bewußt vermieden, zwischen die Fronten zu geraten und mich streng neutral verhalten, mich nie abfällig über die einen oder die anderen ausgelassen. Die mir manchmal stolz präsentierten Gegenstände, wie Messer und abgebrochene Mercedessterne, Oberteile von Wasserhähnen und was es sonst noch so alles gibt, habe ich entsprechend "bewundert".....und mich weiter nicht dazu geäußert. Als damals schon über 40jähriger konnte ich mich völlig ungefährdet in Kneipen und der örtlichen Disco bewegen, ohne auch nur einmal angemacht zu werden. Patentrezept? Hatte keins, benahm mich nur ganz normal und hielt mich aus allem raus. Die "ultimative legale Selbstverteidigungswaffe" gibt es nicht....und ich habe sie auch trotz aller Horrormeldungen nicht vermißt. Ich bin ziemlich "stabil" (etwa so wie Obelix), eher klein geraten und wirke keineswegs irgendwie bedrohlich, kann aber dem Vernehmen nach ziemlich fies aus der Wäsche gucken. Das ist aber auch schon alles. Orte wie Hoyerswerda, Zittau, Sebnitz und was es sonst noch so in der Gegend gibt, sind mir durchaus nicht fremd. Vielleicht habe ich ja auch bloß Glück gehabt. Gruß josefmagnum
  9. In Antwort auf: Also, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, gehört ein WS zu den waffenrechtlich relevanten Teilen einer Waffe und MUSS eingetragen werden! Aha! Wissen das ebenfalls die Behörden? Oder kennen die das neue affengesetz auch noch nicht? Worum geht es hier wohl die ganze Zeit?
  10. Interessantes Thema. Und die Praxis? Man gehe in ein Waffengeschäft, präsentiere eine WBK mit einer eingetragenen .45er und Munistempel. Theoretisch müßte man jetzt ALLE kleineren Kaliber erwerben können, wenn man behauptet, passende Wechselsysteme oder auch nur Reduzierhülsen zu besitzen. Es gibt Wechselsysteme in .308! Und warum gibt es auf den Eintrag eines gewöhnlichen Kleinkalibergewehres (.22lfb) keine .22 kurz oder 6mm Flobert zu kaufen, die ebenfalls daraus verschossen werden können? Übrigens auch aus dem Einstecklauf meines .357ers. Also müsste ich bei Vorlage der WBK mit .357er Muni Eintrag auch .22er und selbst 6mm Flobert Patrönchen kaufen dürfen. In der Praxis kann alles, was mit Reduzierhülse, "Fangschußgeber" oder wie immer die Dinger auch heißen mögen selbst ohne den passenden Lauf ohne Probleme verschossen werden! Sportlich natürlich Unfug, aber es geht und ist völlig legal! Die Liste ließe sich noch fortsetzen. Versucht doch mal in der Praxis ohne MEB für Munition aller Art, sowas zu kaufen. Oder ihr habt frei erwerbbare Reduzierhülsen für irgendein .30er Büchsenkaliber. Glaubt vielleicht einer, man könne damit auf den Eintrag für die 30-30 Win. Muni, .308 oder was auch immer auch solche in .30M1 erwerben, die mit entsprechender Reduzierhülse ebenfalls verschossen werden kann? Nebenbei bemerkt nehme ich das im derzeitigen Chaos keinem Waffenhändler übel. Der setzt immerhin seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel. Klärungsbedarf ist wieder mal dringend vonnöten. Bei den Chaoten "da oben" aber leider kaum zu erwarten. Gruß Josef
  11. Macht jetzt etwa jede kleine Behörde ihre eigenen Gesetze? Also ich würde klagen und den Fuzzi mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedenken. Deine "Gelbe" wurde doch wohl VOR dem 01.04. ausgestellt und befristet ist sie auch nicht. Lies mal, was draufsteht! Gruß Josef
  12. Mein M1 steht jetzt mit 30er Magazin, mattschwarzem, gelochtem Handschutz und Mündungsfeuerdämpfer im Schrank. Zf war eh schon drauf. Ob das Teil jetzt auch besser schießt? Sieht jedenfalls richtig "gefährlich" aus, das Gewehrchen. Nächste Anschaffung ist ein neuer Schaft. Der häßlich graue Kitt im Schaftdurchbruch stört mich schon lange. Gruß Josef
  13. http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/ Gruß Josef
  14. Frag doch einfach mal beim Polizeipräsidium! Oder ist das so schwer? Außerdem wirst du da wohl auch ein Antragsformular erhalten (falls "SCHON" vorhanden) Gruß Josef
  15. Sehr interessant, die verschiedenen Beiträge! In einer echten Notwehrsituation ist mir ziemlich egal, was in irgendwelchen schlauen Büchern steht! Und ich kenne sie ziemlich alle! Wenn der A..... so richtig auf Grundeis geht, dann werde ich mich mit ALLEN Mitteln wehren und mich wenig darum kümmern, was erlaubt oder nicht erlaubt ist. Wenn für sowas noch Zeit ist, dann ist wohl nicht viel mit "Notwehr"! Und ich denke mal, genau das wird in einem Rechtsstaat auch so gesehen! Aufräumen und $$ wälzen werden später ohnehin die Juristen! Und wenn ich unter der Erde liege, kann mir das furchtbar egal sein! Also, was ist euch lieber, ev. Knast oder Friedhof? Muß jeder selbst entscheiden! Viel Spaß dabei! Gruß Josef
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