Zum Inhalt springen

Hesse27

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Leistungen von Hesse27

Mitglied

Mitglied (1/12)

0

Reputation in der Community

  1. Hallo Leute, melde mich im Forum zurück. Ich war früher als "JF" hier öfters unterwegs. Meine Frage zum seit dem 01.04. nicht mehr existenten Anscheinsparagraphen: Dürfen jetzt ab dem 01.04. Waffen wie z. B. der M1 Carbine wieder "zurückgebaut" werden, also wieder Schaftdurchbruch, Kornschutzbacken und langes Magazin? Darf jetzt auch der M1 Garand mit 8er Ladestreifen betrieben werden und kann man z. B. das "alte" OA-15 oder SLG-97 zum M16 bzw. G3 "zurückbauen"? Ohne Anscheinsparagraph dürfte das doch jetzt erlaubt sein, oder? Wenn ich das neue Gesetzt in Verbindung mit dem Kriegswaffenkontrollgesetzt richtig verstanden habe, darf nur kein echtes "Militär" M-16 oder G3 zum Halbautomaten umgerüstet und benutzt werden. Ebenso keine MP40 oder ähnliches.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.