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sundance

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  1. ...das Gesetz provoziert jede Menge an Zweifelsfragen - jede Behörde wird auf individuelle Art die "Welt sicherer machen" und Verwaltungsgerichte werden entscheiden müssen (wie auch immer - wenn jemand den langen Atem hat). Wir haben im Grunde die Situation, die wir vermeiden wollten - nur ein Beispiel : Ein "Altnutzer" hat seine frisch erworbene 10.Langwaffe in seinem A-Schrank aufbewahrt (Bestandsschutz) soweit, so gut. Er erwirbt für die 11. Langwaffe einen Schrank Widerstandsgrad 0 - soweit, so klar. Nun gerät unserem Nutzer eine der 10 "Alt"Waffen in den 0er Schrank (kein Problem), aber die 11.Waffe in den A-Schrank (Verstoß gegen die sichere Aufbewahrung - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse). Alles im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Nicht nur das Waffenrecht ist viel zu kompliziert und muss am Vollzug scheitern. Mein Vorschlag: Das ganze Ding in die Tonne und mit Vernunft und Sachverstand das Ganze auf ein Drittel verständlicher Leitlinien reduzieren. Leider leben wir "im wirklichen Leben" im Waffenrechts-änderungs-/-änderungs-wahn, das Nähere regelt eine Verordnung (oder auch nicht). Viele Grüße sundance P.S. Wäre gut, dieses Thema zu schließen bzw. ein neues anzulegen.
  2. ... "Aufrechterhaltung .. der Nutzung" - im Bedarfsfall würde ich wie VP70Z argumentieren. Im neuen "36er" zeigt sich deutlich, wie verständlich unsere Gesetze sind - Absatz 5 ist schon ein (wenn auch nicht neues) Kuckucksei . Dem Bürger wird ein Sicherheitsgewinn vorgegaukelt - der Gesetzgeber hat neben dem Bedürfnis ein weiteres Instrument zur Regulierung des Waffenbesitzes geschaffen. Wir haben in unserem Land ja auch sonst keine Probleme. Viele Grüße sundance
  3. ....gibt es eine ausdruckbare Version der Endfassung ? Viele Grüße sundance
  4. .. die 6.Auflage 502 Daten für 66 Kaliber (falls ich mich nicht verzählt habe, aber der Trend stimmt). Leider wird bei sehr vielen Daten P mit max. angegeben. Ich fand den Vergleich konkreter Werte mit den Ballistik-Programmen interessant. Viele Grüße sundance
  5. ... bei aller Kritik : Eine Anschaffung des DEVA-Buches für den Anfänger lohnt sich alleine wegen der sehr guten Zusammenfassung und Kommentierung der rechtlichen Rahmenbedingungen (die Eigensuche zu Erwerb, Transport, Lagerung ist ebenso eine Herausforderung - zumindest für "Nichtjuristen" - wie die Antragsformulare der Behörden). Auch die technischen Beschreibungen sind OK. Um zu "sehen" bietet youtube.com eine Ergänzung ("wiederladen" oder "reloading" eingeben). Eine gute Übersicht über Geräte und Komponenten findet man (auch als Druckversion) bei : http://reimer-johannsen.de/katalog.htm Ladedaten u.a. hier : http://www.vihtavuori.com/en/reloading-data/about-reloading.html Da Kombikurse (Wiederladen-Vorderladerschießen) eher die Regel sind, ergänzend : https://www.dwjmedien.de/Das-Schiessen-mit-Perkussions-Vorderladern Bei den "Böllerern" zusätzlich die "Sicherheitsregeln für Böllerschützen" (oft beim Lehrgangsmaterial). Sinnvolle Ergänzungen für die nächste DEVA-Auflage wären : Bewährte Sportlaborierungen in .223, 6,5x55, .308, 9mm Luger, .38 Special, .45 Auto und MIP/Faktor-Laborierungen für .357 und .44 - die 6.Auflage ist doch recht "Jägerlastig". Sehr gut wäre im Anhang ein kleines Wörterbuch (nicht nur, um die youtube-Filmchen zu finden). Einige wenige Seiten zum Vorderladerschießen könnten das Ganze abrunden. Bevor wir uns als Lehrgangsträger nun völlig überflüssig machen - wir bieten Praxis/Unterhaltung unter Gleichgesinnten und die in Deutschland leider unvermeidliche "behördliche Prüfung". Viele Grüße sundance
  6. ... für die ersten 200 Seiten gibt es für den nicht gewerblichen Wiederlader-Anfänger in Deutschland keine Alternative. Allerdings ist der Preis dafür kaum angemessen. Günstiger geht es über die DEVA-Mitgliedschaft - die Rabatte lassen, besonders wenn man häufiger Messungen durchführen lässt, eine Mitgliedschaft zur lohnenden Investition werden. Die Ladedaten finde ich auch sehr enttäuschend - in den bisherigen Auflagen habe ich immer eine Steigerung erlebt - der im Vorwort genannte "neue Weg" vermag mich nicht zu überzeugen. Reload Swiss ist sicherlich OK, kann aber bei weitem nicht die bewährten Sorten ersetzen. Insgesamt hatte ich nach dem langen Vorlauf eine deutlich höhere Erwartungshaltung. Ich hätte mir eine Neuauflage der 5. mit zusätzlichen Ladedaten gewünscht. Viele Grüße sundance
  7. .... beim NWDSB wird als Voraussetzung für die JuBaLi die "verbandseigene" Waffensachkunde gefordert. Eine andere als die eigene Waffensachkunde wird nicht akzeptiert. Konsequenz : Die Waffensachkunde noch einmal beim DSB machen (wozu natürlich kaum jemand Lust hat). Ich kenne mehrere Fälle, bei denen die ehrenamtliche Jugendarbeit so ausgebremst wurde. Schade - zumindest im Sinne einer (doch hoffentlich!) gemeinsamen Sache. Viele Grüße sundance
  8. ... seit 1.4.2008 wurde leider in Anlage 2 (zu §2 Abs.2 bis 4) Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3 hinzugefügt - s.a. Beiträge 2 und 3 Sammler-WBK "Irrungen und Wirrungen des deutschen Waffenrechts" wird zunehmend interessanter. Viele Grüße sundance
  9. .... das würde WO aber übersichtlich machen - und dann bin ich aufgewacht. Viele Grüße sundance
  10. sundance

    § 27 SprengG

    wäre mir neu ... wo steht das ? Kenne keinen Text, der bei VL-Waffen auf "laden" abzielt (mit Ausnahme der Perk.Hinterlader). Viele Grüße sundance
  11. ... und das eine vom anderen unterscheidet man durch PTB im Quadrat (bei den erlaubnispflichtig/bedürfnisfreien). Viele Grüße sundance
  12. ... hab´Du mal 100g NC-Pulver zuviel in Deinem Lager, dann wird man Dir erzählen, dass das eine Riesenmenge ist. Viele Grüße sundance
  13. ... genau das wäre die Formulierung. Abgesehen davon ist eine Zertifizierung nicht möglich - die Büchsenpatrone soll vom 7kg-Kitz bis zum 120kg-Keiler verwendbar sein oder etwa so : Diese Munition ist geeignet für Überläufer bis 48kg auf Entfernungen bis 72m ? Natürlich sind die Joule-Werte nicht aussagekräftig, Beschäftigung mit der Energieabgabe in Beziehung mit dem Weg im Ziel wären schon sinnvoll(er Bestandteil der Jägerausbildung). Der Jäger sollte wissen, was er tut. Der Gesetzgeber sollte nicht unendlich viele letztlich kaum praktikable Regeln schaffen. Die ganzen Diskussionen sind blödsinnig - wir brauchen weniger Gesetz und mehr Vernunft. Viele Grüße sundance P.S. Bin schon wieder hereingefallen - wollte mich eigentlich nur noch zu technischen Themen äußern.
  14. ..... nach zähem Ringen mit dem Bündnispartner (der bekanntlich lange auf 7km/h beharrte) gilt ab heute : In 30er-Zonen dürfen sich nur noch Fahrzeuge bewegen, deren Höchstgeschwindigkeit 30km/h nicht überschreiten kann. Viele Grüße sundance P.S. Welchen Tag haben wir eigentlich (frage ich mich schon seit dem 7.März) - liebe Politiker : In jeder Beziehung gibt es Vertrauen nur auf Gegenseitigkeit.
  15. .... das leidige Problem mit den Schlüsseln ist einfach nicht lösbar. Was nutzt Widerstandsgrad 1, wenn der Schlüssel in einem unklassifizierten Schlüsseltresor liegt ? Ideal wäre ein Schlüsselschrank mit hohem Sicherheitsstandard, der z.B. mit Zahlenkombination oder Fingerabdruck geöffnet werden kann (ja, ich weiß, auch das ist für Profis kein Hindernis - die spielenden Kinder hält es aber eine gewisse Zeit ab). Insgesamt ist die Kette immer so schwach wie ihr schwächstes Glied. B-Schlüssel im A-Schrank bringt nicht wirklich Sinn. Viele Grüße sundance
  16. ... wobei "gleichwertig" schon recht schwammig ist. Ich habe klapprige Stahlblechschränke mit Schwenkriegelschloss und keine Lust auf Nachfragen und Diskussionen. Viele Grüße
  17. s. §13 Abs.3 AWaffV Viele Grüße sundance
  18. .. soweit ersichtlich, absolut harmlos. Viele Grüße - sundance
  19. ... s. WaffVwV 10.10 Satz 2 - und (obgleich kein Gesetz) eine längst überfällige Klarstellung. Viele Grüße sundance
  20. ... wie schon gesagt, Tierabwehrspray ist waffenrechtlich nicht erfasst, also rechtlich unbedenklich - der Besitz von geprüften Reizstoffsprühgeräten (für den Einsatz gegen Menschen) könnte man nach §41 WaffG (nicht §12) untersagen. Viele Grüße sundance
  21. ... warum denn nur ??? Das meinte ich mit meinem Beitrag 11 - dazu z.B. die WaffVwV zum 14,4 (obwohl der natürlich für die SLF nicht greift). Viele Grüße sundance
  22. .... Hinweise (mehr oder weniger abenteuerliche) findest Du in den Bedürfnisanträgen der für Dich zuständigen Verbände. Es wird mir immer rätselhaft bleiben, warum einige Verbände die behördlichen Auflagen noch toppen. Aus meiner Sicht hat der zuständige Verband die nach §14 Abs.2 (ggf.3) geforderten Anforderungen nach bestem Wissen zu prüfen und zu bescheinigen - alles darüber hinaus ist "verbändliche" Willkür. Viele Grüße sundance
  23. ...nach Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 mit Ausnahme §2 Abs.1 (Mindestalter 18 Jahre) und § 41 (Waffenverbote für den Einzelfall) sind Unterwassersportgeräte (Harpunengeräte) vom Gesetz ausgeschlossen. Viele Grüße sundance
  24. .... in Niedersachsen werden waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse von einer Behörde (untere Waffenbehörde) ausgestellt. Nach Angaben der SB ist die Prüfung identisch und wird jeweils anerkannt - die Bescheinigung wird dadurch leider nicht billiger. Viele Grüße sundance
  25. ...... gibt im (dämlichen) Waffenrecht keine dummen Fragen. In den WaffVwV unter 36.2.12 wird als Härtefall im Sinne des §13 Abs. 8 AWaffV die Lagerung von 4mm Kurzwaffen in einem A-Schrank von der Behörde auf Antrag festgesetzt. Für 4mm Langwaffen reicht ein nicht klassifiziertes fest verschlossenes Behältnis (auch dann Festsetzung der Behörde einfordern). Viele Grüße sundance
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