Zum Inhalt springen

sundance

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.976
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von sundance

  1. s. §13 Abs.3 AWaffV Viele Grüße sundance
  2. .. soweit ersichtlich, absolut harmlos. Viele Grüße - sundance
  3. ... s. WaffVwV 10.10 Satz 2 - und (obgleich kein Gesetz) eine längst überfällige Klarstellung. Viele Grüße sundance
  4. ... wie schon gesagt, Tierabwehrspray ist waffenrechtlich nicht erfasst, also rechtlich unbedenklich - der Besitz von geprüften Reizstoffsprühgeräten (für den Einsatz gegen Menschen) könnte man nach §41 WaffG (nicht §12) untersagen. Viele Grüße sundance
  5. ... warum denn nur ??? Das meinte ich mit meinem Beitrag 11 - dazu z.B. die WaffVwV zum 14,4 (obwohl der natürlich für die SLF nicht greift). Viele Grüße sundance
  6. .... Hinweise (mehr oder weniger abenteuerliche) findest Du in den Bedürfnisanträgen der für Dich zuständigen Verbände. Es wird mir immer rätselhaft bleiben, warum einige Verbände die behördlichen Auflagen noch toppen. Aus meiner Sicht hat der zuständige Verband die nach §14 Abs.2 (ggf.3) geforderten Anforderungen nach bestem Wissen zu prüfen und zu bescheinigen - alles darüber hinaus ist "verbändliche" Willkür. Viele Grüße sundance
  7. ...nach Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 mit Ausnahme §2 Abs.1 (Mindestalter 18 Jahre) und § 41 (Waffenverbote für den Einzelfall) sind Unterwassersportgeräte (Harpunengeräte) vom Gesetz ausgeschlossen. Viele Grüße sundance
  8. .... in Niedersachsen werden waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse von einer Behörde (untere Waffenbehörde) ausgestellt. Nach Angaben der SB ist die Prüfung identisch und wird jeweils anerkannt - die Bescheinigung wird dadurch leider nicht billiger. Viele Grüße sundance
  9. ...... gibt im (dämlichen) Waffenrecht keine dummen Fragen. In den WaffVwV unter 36.2.12 wird als Härtefall im Sinne des §13 Abs. 8 AWaffV die Lagerung von 4mm Kurzwaffen in einem A-Schrank von der Behörde auf Antrag festgesetzt. Für 4mm Langwaffen reicht ein nicht klassifiziertes fest verschlossenes Behältnis (auch dann Festsetzung der Behörde einfordern). Viele Grüße sundance
  10. "....mindestens eine Aufbwahrung im A-Waffenschrank." .....wenn erlaubnispflichtig und keine Sondermöglichkeit wie bei den 4mmern wäre sogar Sicherheitsstufe"B" bzw. WG 0 für die SRS-Kurzwaffen erforderlich. Hoffentlich bleibt uns der Schwachsinn (SRS in Kat.C) erspart. Viele Grüße sundance
  11. ... zumindest nach BVA-Fragenkatalog muss die Antwort bei einem Teil der Fragen ausformuliert werden. Es geht dabei nicht um die wortgenaue Wiedergabe, sondern um das Erfassen der jeweiligen Thematik (s.Vorwort zum Fragenkatalog). Natürlich gibt es in der Sachkundeprüfung die "rote Ampel" - z.B. wenn in der Praxis unsicher hantiert wird oder Rechtskenntnisse gar zu abenteuerlich interpretiert werden und zu Konflikten führen könnten - nur dann ist im Lehrgang schon etwas falsch gelaufen. Ansonsten halte ich es mit dem BVerwG : Der Sachkundenachweis hat ausschließlich die Zielrichtung konkreter Gefahrenvorbeugung. (BVerwG v, 10.10.2002 – 6C9.02) Viele Grüße sundance
  12. " Notwehr, Nothilfe u. Notstand (ein Fehler in der Prüfung in diesem Themenbereich und man ist raus !!! ) " ....sagt wer ?? "Selten so einen Schwachsinn ..... gehört !!!" Viele Grüße - sundance
  13. Habe noch einmal nachgeblättert - die Vordrucke setzen nur konsequent den 10.10. der WaffVwV um. Viele Grüße - sundance
  14. Hallo, im Bundesanzeiger BAnzAT05.06.2012B2 sind die längst überfälligen neuen Vordrucke zu sehen. In der WBK ist mir aufgefallen, dass "Berechtigt zum Munitionserwerb" nun durch "Berechtigt zum Besitz und Erwerb von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition" ersetzt wurde. Eine ähnliche Formulierung findet sich auf der Sportschützen-WBK. Sind wir damit u.a. das leidige Thema .38 Special aus .357 Magnum nun endlich los ? Viel Grüße - sundance
  15. Wo steht das bitteschön ??? Gruß - sundance
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.