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sundance

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  1. ... hab´Du mal 100g NC-Pulver zuviel in Deinem Lager, dann wird man Dir erzählen, dass das eine Riesenmenge ist. Viele Grüße sundance
  2. ... genau das wäre die Formulierung. Abgesehen davon ist eine Zertifizierung nicht möglich - die Büchsenpatrone soll vom 7kg-Kitz bis zum 120kg-Keiler verwendbar sein oder etwa so : Diese Munition ist geeignet für Überläufer bis 48kg auf Entfernungen bis 72m ? Natürlich sind die Joule-Werte nicht aussagekräftig, Beschäftigung mit der Energieabgabe in Beziehung mit dem Weg im Ziel wären schon sinnvoll(er Bestandteil der Jägerausbildung). Der Jäger sollte wissen, was er tut. Der Gesetzgeber sollte nicht unendlich viele letztlich kaum praktikable Regeln schaffen. Die ganzen Diskussionen sind blödsinnig - wir brauchen weniger Gesetz und mehr Vernunft. Viele Grüße sundance P.S. Bin schon wieder hereingefallen - wollte mich eigentlich nur noch zu technischen Themen äußern.
  3. ..... nach zähem Ringen mit dem Bündnispartner (der bekanntlich lange auf 7km/h beharrte) gilt ab heute : In 30er-Zonen dürfen sich nur noch Fahrzeuge bewegen, deren Höchstgeschwindigkeit 30km/h nicht überschreiten kann. Viele Grüße sundance P.S. Welchen Tag haben wir eigentlich (frage ich mich schon seit dem 7.März) - liebe Politiker : In jeder Beziehung gibt es Vertrauen nur auf Gegenseitigkeit.
  4. ... warum denn nur ??? Das meinte ich mit meinem Beitrag 11 - dazu z.B. die WaffVwV zum 14,4 (obwohl der natürlich für die SLF nicht greift). Viele Grüße sundance
  5. .... Hinweise (mehr oder weniger abenteuerliche) findest Du in den Bedürfnisanträgen der für Dich zuständigen Verbände. Es wird mir immer rätselhaft bleiben, warum einige Verbände die behördlichen Auflagen noch toppen. Aus meiner Sicht hat der zuständige Verband die nach §14 Abs.2 (ggf.3) geforderten Anforderungen nach bestem Wissen zu prüfen und zu bescheinigen - alles darüber hinaus ist "verbändliche" Willkür. Viele Grüße sundance
  6. .... in Niedersachsen werden waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse von einer Behörde (untere Waffenbehörde) ausgestellt. Nach Angaben der SB ist die Prüfung identisch und wird jeweils anerkannt - die Bescheinigung wird dadurch leider nicht billiger. Viele Grüße sundance
  7. Habe noch einmal nachgeblättert - die Vordrucke setzen nur konsequent den 10.10. der WaffVwV um. Viele Grüße - sundance
  8. Hallo, im Bundesanzeiger BAnzAT05.06.2012B2 sind die längst überfälligen neuen Vordrucke zu sehen. In der WBK ist mir aufgefallen, dass "Berechtigt zum Munitionserwerb" nun durch "Berechtigt zum Besitz und Erwerb von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition" ersetzt wurde. Eine ähnliche Formulierung findet sich auf der Sportschützen-WBK. Sind wir damit u.a. das leidige Thema .38 Special aus .357 Magnum nun endlich los ? Viel Grüße - sundance
  9. Wo steht das bitteschön ??? Gruß - sundance
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