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Makalu

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  1. Makalu

    änderung WaffG

    wo hast du das den gelesen? So wie ich die Gesetzesvorlage kenne, geht es primär mal um alles was irgendwie modern aussieht und in 3. Linie mal um irgendwelche Softair. was hat man beim Militär immer gelernt? Ich denke, es war tarnen und täuschen. Hier haben wir das ideal Beispiel dafür. Wie schon oben geschrieben: Wir haben hier ein Posting, wo ich dazu tendiere Schwarzwälder beizupflichten. Dazu wird es aber sicherlich in den nächsten Wochen mehr Info geben. Laut weichen Informationen soll sich bereits eine Zeitschrift dieser suspekten Gesetzesaktion angenommen haben und wir in ein paar Tagen dazu was lesen könne. Jungs täuscht auch mal nicht, ihr bekommt hier anscheinend nicht das was euch Blöd und Co verkaufen will. Gruß Makalu
  2. Makalu

    änderung WaffG

    Merkst du was? Genau das ist der Punkt. Es scheint vorrangig gar nicht so sehr um die Softair zu gehen, dann dazu ist dieses Gesetz ohnehin nur ein Teilansatz. Außerdem scheint es mir sowieso irgendwie so, als ob sich das Problem Softair mehr oder weniger von alleine im letzten Jahr totgetreten hat. Jedenfalls hört man viel weniger von solchen Polizeigroßeinsätzen mit Hubschraubern, Kampfschiffen und Hundestaffel wie noch vor kurzen. Ne, das Ding wird Auswirkungen in Bereiche hinein haben, an die zwar Teile der Erfinder ganz bewusst gedacht haben, nur die Opfer sehen es heute noch nicht. An Joker ch: Wollt ihr eigentlich dann die ganzen Kinder einsperren, die man mit so Zeugs findet? Gruß Makalu
  3. Makalu

    BSSB Hochbrück

    Ich finde es super, dass die Anlage von einem Schießsportverband gekauft wurde! Ich finde die Art, wie sie es gemacht haben unter aller sau! Als Betreiber hätte ich mir einen anderen gewünscht, aber trotzdem die Lösung ist um Welten besser als manche andere. Hoffen wir, dass die Mitglieder auch was davon haben und nicht nur die Zeche bezahlen. Hoffen wir auch weiter, dass der BSSB mal wieder eine sportliche Führung aus einem Sportschützen bekommt, der was für den Breitensport übrig hat. Gruß Makalu
  4. Makalu

    änderung WaffG

    Ne, da gebe ich dir gerne recht. Ein alleine deutsches Problem ist es nicht. Nur die Lösung wo man sich da ausgedacht hat, ist wieder rein deutsch. Nach dem Text kannst du mit einer Pistole (softair) rumlaufen, dir einen Karabiner über die Schulter werfen, aber wehe, wenn das Ding wie eine Since Fiction Waffe oder ein Vollautomat aussieht, dann ist es weg. Sorry, es wird immer noch deutlich mehr mit Pistolen als mit irgendwelchen VA Waffen angestellt und ich behaupt, dass für den Polizisten davon auch eine höhere Gefahr ausgeht. Ich selbst sehe hier auch ein Problem, nur mit dem Gesetzestext keine Lösung, außer dass man den Jäger ans Halsband nimmt. Wenn man mich nach einer Lösung fragen würde, könnte ich auch nur sagen, dass ich keine vernünftige kenne. Eventuell würde ich gewisse Spielzonen zulassen (die müsste es dann aber auch ausreichend geben und wenn es ein ganzer Straßenzug ist und auch Wälder) und außerhalb davon ist das Führen solcher Nachbauten (jedoch keine genehmigten scharfen Waffen) grundsätzlich untersagt (oder sie müssten gekennzeichnet sein und dürften nur von Jugendlichen bedient werden - aber auch alles nicht so ohne Probleme). Aber wie gesagt: kein einfaches Thema. Das was ich bis jetzt gelesen habe, ist absoluter Käse. Damit geht man auf Jäger, MP Nachbauten und Bohrmaschinen los. O.k. das letztere ist etwas übertrieben, aber wer weiß was denen noch alles unter Since Fiction einfällt. Vielleicht wäre sogar eine vernünftige Aufklärungskampagne sinnvoller der Versuch das alles mit Gesetzen zu regeln. Denn an den Drohungsmissbrauch wird es nichts ändern. Gruß Makalu
  5. Makalu

    änderung WaffG

    richtig, jedenfalls bei über 0,08 Joule und dann bis 2 Joule als Vollautomat. Über 2 Joule bis 10 Joule sind sie wie in D die Luftdruckwaffen und über 10 Joule muss man sie nach dem Erwerb anmelden. Wobei ich das hier nicht als das Problem sehe, es ist der tolle Text mit dem man das jetzt regeln will. Gruß Makalu
  6. Makalu

    BSSB Hochbrück

    Meine Meinung: Kauf ja - unbedingt, aber doch bitte der DSB (eventuell noch der BDS) und nicht der BSSB. Es sind ja nicht nur die Kosten, sonder auch die Frage, was hat das Mitglied davon. Ich weiß, vor ein paar Jahre gab es mal die Möglichkeit 300 m nach einem Wettkampf zu trainieren. Dem Mitglied des BSSB wurde für die paar Schuss 30 Euro abgezockt. Eine Gebühr jenseits von gut und böse und dann soll er jetzt noch was für den Kauf abdrücken. Dazu kommt dann noch die bei einige Führungsmitgliedern des BSSB vorhandene schießsportfeindliche Philosophie. Denen geht es nur um das olympische Programm und alles andere würde der Liebe Herr F...... am liebsten gleich heute einstellen. Gar nicht auszudenken, was dort für ein Film ablaufen wird, wenn mal ein Mitglied des BSSB auf seiner dann selbst mitfinanzierten Anlage mit seinen Vereinskollegen 300 m schießen möchte. Allerdings eins ist klar: Wenn kein Schießsportverband die kauft, wird dort in ein paar Jahren Champions gezüchtet. Mir würde die Anlage unter Verwaltung durch den DSB besser gefallen, jedenfalls bei der gegenwärtigen sportlichen Führung des BSSB. Gruß Makalu
  7. Makalu

    änderung WaffG

    Vielleicht noch einen Satz daraus (sorry er muss raus): Wie der Ausdruck „von Vollautomaten“ (im Plural) deutlich macht, ist der martialische Look das Ausschlaggebende. Daher werden auch Fantasy-Kriegswaffen, wie sie als Fanartikel zu einschlägigen Filmen (z.B. „Krieg der Sterne“) produziert werden, erfasst. Ne, wenn es nicht so traurig wäre, ich würde mich totlachen. Solche Leute müssen wir von unseren Steuergeldern finanzieren! Echt heftig! Ne, ich muss aufpassen, dass mir die letzten Zähne nicht vor Lachen rausfallen und ich ein neues Gebiss brauche. Gruß Makalu
  8. Makalu

    änderung WaffG

    Das ist eines der wenigen Postings, wo ich mal Schwarzwälder voll beipflichten möchte! Ich weiß auch nicht was so der allerletzte Stand ist. So wie ich es kenne, geht es um das von außen erkennbare Führen von Anscheinwaffen. Bemerkenswert ist hier die Definition, die diesmal eben auch solche Since Fiction Waffen aus den Krieg der Sterne Filme usw. mit einschließen soll. Wie das dann irgendwie gehandhabt werden kann, darüber brauche ich mir zum Glück nicht den Kopf zerbrechen. Von der Seite ist das der alte §37, der damals schon unhandlich und extrem bürokratisch war, in einer gesteigerten Form (alles andere hätte mich auch gewundert – Pisa fängt eben an voll zu wirken). Aber eben nur für das offene Führen. Also Vorsicht, wenn einer mit einem Akkuschrauber mal auf der Straße rumläuft – das könnte böse ins Auge gehen (eventuell wurde nämlich genau dieser Typ in einem der neuen Film genutzt, um vollautomatisch Löcher in die Außenhaut eine Raumschiffes zu bohren). Der nette und leider auch ängstliche Polizeibeamte könnte das dann nutzen, um gleich vor lauter Angst aus seinen Auto rauszuschießen. Wir wissen ja, dass die unter einer unheimlichen Angst vor solchen Geräten leiden. Ich gehe aber davon aus, dass man dann damit ein Besitz- und Erwerbsverbot für Jäger ableiten wird. Da hat sich zwar anscheinend noch keiner dazu geäußert, erscheint mir aber mittel-, oder sogar kurzfristig sehr wahrscheinlich. Für Sportschützen sollten mal direkt keine Auswirkungen bestehen, außer eventuell für Biathlon, da wird man dann wohl auch auf einige technische Raffinessen verzichten müssen oder im Ausland trainieren. Sicherlich ist das letztere jetzt von mir sehr pessimistisch gedacht, aber wir wissen ja noch alle zu gut, wie der Amtsschimmel erst mal losläuft, wenn er ein Papier in den Händen hält. Plötzlich kommen da ganz neue Ideen hoch und unheimlich viele neue Planstellen werden geschaffen um sich dem Problem Since Fiction Anscheinwaffen zu widmen. Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sicherheitsfirmen auf solche Waffen zurückgreifen oder zurückgreifen möchten, auf alle Fälle wäre das damit auch vorbei. Dass der Jagdverband da aber so schnell sehr angenehm angetan war, verwundert mich extrem. Eventuell wäre es an der Zeit, dass mal ein paar Jäger den Mund aufmachen. Die Regelung in dieser Form, ist für mich der totale Schwachsinn! So was könnte eventuell ein asiatisches Land machen, wo sowieso jeder Polizist nur das tut, von dem er überzeugt ist, dass es auch richtig ist. Nur leider ist es in Deutschland anders. Da wird das sofort zu einem Bürokratieungeheuer werden und jeder ab A10 versucht den anderen in seiner Auslegung zu übertreffen. Aber wie schon mal angeführt: Mit der Änderung sollen auch ein paar vernünftige Klarstellungen kommen. Und ansonsten, wie so oft: Fritz der Käfer wurde nicht gefragt! Übrigens, es macht keinen Sinn mich jetzt mit PN’s zuzumüllen. Man hat mir zwar erlaubt darüber zu reden (oder in dem Fall zu schreiben), sonst würde ich es auch nicht machen, nur weitergeben darf ich den Entwurf nicht. Bitte habt Verständnis, wenn ich mich daran halte, auch wenn ich es wirklich in dem Fall überhaupt nicht mag. Gruß Makalu
  9. Makalu

    änderung WaffG

    Ich glaube, Diskussionen dieser Art sind zwar interessant, ein Polizist, sowie die meisten Beamten, die diesen Job mal ein paar Jahre gemacht haben (allerdings gibt es ein paar Ausnahmen und es könnte sogar mehr werden), können ihr Heil nur noch in Verboten sehen. Daher braucht man sich auch keine Hoffnungen zu machen. Solange wir diese Art von lebenslangem Beamtentum haben, wird in Deutschland immer die Lösung in Verboten gesucht. Das Schlimme ist nur, die glauben selbst nach ein paar Jahren daran und was aus dem System geworden ist, sieht man ja heute bereits. Deutschland war übrigens mal bekannt für vernünftige Lösungen von Problemen, nur ist auch das schon lange her. Der Abstieg geht auf allen staatlichen gesteuerten Ebenen voran, schade! Ne, wenn das Gesetz so kommt wie es im stillen Kämmerchen ausgebrütet wurde, dann ist es das tollste Beispiel für die Verdummung der regierenden Kaste. Übrigens habe ich es auf meinen Computer, ich soll es nur nicht verteilen. Zur Ehrenrettung sei aber gesagt, dass mit der Gesetzesänderung auch ein paar vernünftige Korrekturen des Brennekegesetzes geplant sind (Einfuhrgenehmigungen). Ob die allerdings dann auch durch gehen, ist bei dem Bürokratieboom in Deutschland zu bezweifeln. Gruß Makalu
  10. Makalu

    änderung WaffG

    und wo laufen die jetzt damit rum? Sind das die, wo man im Stadtpark antrifft? Kann es sein, dass manche zuviel Filme über den Gasastreifen gesehen haben? Wenn einer damit was anstellen will (wurde die eigentlich schon für Strafdaten herangezogen?), kann ich mir nicht vorstellen, dass der sich vorher damit irgendwo sehen lässt und dann noch bis zum Eintreffen der Polizei wartet, aber na ja, dank Pisa wissen wir ja, dass heute alles möglich ist und die Dummen nicht aussterben. Ich denke mal, wenn es in D soweit ist, dass man mit Kalschs auf Polizisten losgeht, dann sind wir weit und wenn dann noch Jungendliche damit rumballern, dann hat wohl sehr viel in Deutschland versagt. Schauen wir also mal, vielleicht dürfen wir das noch erleben. Das Gesetz wird daran aber sicherlich nichts verbessern. Ich hoffe mal, dass die Wahrscheinlichkeit größer ist von einem Meteoriten erschlagen zu werden als das diese Zehnarien mal wahr werden, aber wie bekannt: nichts ist unmöglich. Damit jetzt aber kein falscher Eindruck entsteht, ich laufe weder mit einer Softair rum, noch wäre ich als Jäger (die es auch erwischen wird), von diesem Käse betroffen. Ich finde es nur keine Lösung, sondern eine Verschlimmdokterung was da geplant ist. Lassen wir uns aber auch hier überraschen, denn Einsicht würde ich, nachdem selbst der Jagdverband damit sein Einverständnis signalisiert hat, vorher nicht mehr erwarten. Gruß Makalu
  11. Makalu

    änderung WaffG

    Die Frage kann ich dir Beantworten: Es soll das führen aller Waffen und Nachbildungen verboten werden, die irgendwie den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe haben, auch wenn es sich dabei um eine since Fiktion Waffe handelt. Die Begriffbestimmung ist so was von schwammig, dass man damit sogar eventuell einen Bananenträger vor Gericht stellen kann, wenn eine solche oder eine ähnliche Banane mal in einem Film als Laserwaffe genutzt wurde oder demnächst eventuell wird. In dem § hat sich des Bürokratievirus voll ausgetobt. Gruß Makalu
  12. Makalu

    änderung WaffG

    Oh da bist du schon weit gekommen! Irgendwie hört sich das sehr gefährlich an. Ne, so hatte ich auch fast mal gedacht. Bis ich mal ein Jahr Auszeit hatte. Auf meinen Reisen durch den Osten hatte ich nach einer Weile dann genau die Leute, die Waffen offen getragen haben, nicht mehr als Bedrohung gesehen. Sonder die, wo sie gut verstecken damit man sie nicht sieht. Wenn ich in Pakistan irgendwo im Hindukush auf einem Laster mitgefahren bin, war ich immer froh, wenn einer mit seinem Kalschnikov oder seiner Tokarev mit dazugestiegen ist. Aber ich weiß, in Deutschland hat man es geschafft ein anderes Feindbild aufzubauen. Übrigens, ich habe nicht den Eindruck, dass das Lebensrisiko für einen deutschen Polizeibeamten so viel höher ist als für andere Berufsgruppen, jedenfalls mal statistisch betrachtet. Dieser Eindruck bestätigt sich mir dann noch, wenn ich immer sehe wie deutsche Polizisten Eigensicherung betreiben. Ich lasse mich da aber gerne berichtigen. Gruß Makalu
  13. Makalu

    änderung WaffG

    genau, ich kenne den Fall noch so grob. Nach deutscher Logik, müsste jetzt das umdrehen zu Polizisten verboten werden. Nur so ist zuverhintern, dass man erschossen wird. Ich glaube, es geht immer mehr in Richtung perfekter Polizeistaat. Vielleicht sollte man auch hier und da mal über die Einstellungskriterien oder die Ausbildung für Polizisten nachdenken. Besonders das letztere scheint ja auch etwas seltsam zu sein, wie man neulich in einem anderen Thread, wo es um eine Waffenrechtsschulung bei der Frankonia, durchgeführt von einem Polizeibeamten ging, erfahren durfte. Na ja, auf alle Fälle werden wir in dieser Beziehung noch viel erleben und uns irgendwann man die Zeiten zurückwünschen, wo Menschen noch normal waren und ohne ständige psychiatrische sowie juristische Bekleidung leben konnten. Gruß Makalu
  14. Makalu

    änderung WaffG

    Sicherlich hat Trooper recht: Die Sache ist bei weitem nicht so einfach wie man es reden kann. Das was jetzt kommen soll, ist aber auch Käse. Soll das bedeuten: Wenn einer mit einer Softair Pistole rumläuft, mache ich nichts und wenn er eine Softair MP5 hat, wird er gleich aus dem Polizeiauto raus erschossen, ist ja schließlich illegal? Und ansonsten wird wochenlange depatiert, ob sein Rauschschiffenterprise-Beamer nicht eventuell unter die neue Vorschrift fällt. In Nürnberg wurde ja mal ein behinderter Asiate erschossen, weil er mit einen Holzgewehr rumfuchtelte, dass wie ein AK47 ausgesehen haben soll, jedenfalls aus 40 m Entfernung. Ich hoffe, so was wird dann in Zukunft nicht einfach toleriert. Sicherlich gebe ich gerne recht, dass es hier in den letzten Jahren in Deutschland zu Problemen gekommen ist, aber irgendwie scheint sich das ja etwas gelegt zu haben. In den meisten Fällen wurde ja anscheinend von den Polizisten vernünftig reagiert. Ansonsten habe ich den Eindruck, dass diese Softair-Waffen dazu beigetragen haben, dass nicht mehr jeder sofort bei der Polizei anruft, wenn ein Jugendlicher mit so was ähnlichem wie eine Waffe gesehen wird und die Polizei sieht auch nicht mehr gleich überall einen terroristischen Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland. Die ersten Monate hat die Polizei auch hysterisch überreagiert! Übrigens wie ich in dem alter war, hat es noch nicht mal jemanden interessiert, wenn wir mit einem Luftgewehr oder in manchen Fällen sogar mit einem KK Gewehr unterwegs waren. Illegal war es auch, aber wie gesagt, man war zu dem Thema noch relaxter eingestellt. Sicherlich habe auch ich kein Patentrezept. Die vorgesehene Gesetzesänderung erscheint mir aber wieder richtig deutsch: Wir haben ein Problem. Lösen wollen wir es zwar nicht (oder können es mit unserem Geist nicht), wir schaffen uns daher einfach ein neues. Hauptsache wir haben was gemacht. Übrigens der neue Gesetzestext ist so extrem interpretationsfähig, dass ich schon viele Jäger vor dem Richter sehe. Ich würde mir mal wünschen, dass die, die sich mit dem Problem auseinander zu setzen haben, einfach mal hergehen und schauen, wie es die Nachbarn gelöst haben. Vielleicht kommt man da auf was vernünftiges. Die deutschen Lösungen der letzten Jahre scheinen es ja bekanntlich nicht mehr so in sich zu haben. Gruß Makalu Übrigens, das mit den ausgewiesenen Flächen halte ich auch für eine sehr gute Idee. Die muss es dann aber auch geben. Dorthin darf dann nur transportiert werden und außerhalb dieser Flächen führen nur mit einer behördlichen Erlaubnis (wie Waffenschein, Jagdschein usw.). Das Problem wird aber sein, dass man auch diese Flächen in Deutschland überhaupt nicht will. Es ist halt mal ein Land, wo man alles mit Verboten regeln möchte, ist ja so einfach und so pädagogisch. Gruß Makalu
  15. Makalu

    änderung WaffG

    Ich versteh halt einfach nicht, wieso das in den meisten europäischen Ländern relativ unproblematisch abläuft, dort damit sogar offiziell gespielt werden darf, die Dinger sogar mit teilweise bis 2 Joule Vollauto sein dürfen und in Deutschland alles ein Problem ist. Sind die Polizisten in Deutschland unfähiger als in den anderen Ländern? Können die keine Lageeinschätzungen vornehmen? Ich weiß, dass in Frankreich oft an Wochenenden in Fabrikhallen von teilweise mehr als 50 Erwachsenen mit Softair gespielt wird. Noch nie wurde da ein Sonderkommando in Bewegung gesetzt. Wann man bei der Polizei anruft, sagt dass da im Garden 3 Leute mit Gewehren rumschießen, frage ich halt mal nach wie laut es ist, bevor ich mit einem SEK anrücke und dann noch den türstehenden Hund erschieße (Frankfurt). Gegen Leute, die glauben jemanden mit einer Waffe zu bedrohen, ist sowieso kein Kraut gewachsen. Gruß Makalu
  16. Ach, dass ist alles so eine Sache. Die Softair zu führen ist ja noch total legal, jedenfalls wenn sie unter 0,08 Joule liegt. Bei den Dingern unter 0,5 Joule, aber über 0,08 kann man möglicherweise schon was drehen, weil die zwar nach BKA Freigabebescheid keine Waffen sind, aber eigentlich hat der keine richtige Rechtskraft, daher würde der allenfalls dazu führen, dass du dich in einem Verbotsirrtum befunden hast und daher nicht bestraft wirst. Aber normalerweise geht das unter und schlimmstenfalls bist du das Ding los. Wenn es eng wird, kannst du immer noch behaupt, dass das Ding immer in der Wohnung lag und du wolltest vor der Polizei nur etwas angeben, macht aber eigentlich nichts viel aus. Ansonsten brauchst du dich nicht über die Unkenntnis der Polizei im Waffenrecht aufzuregen, denn das ist völlig normal. In Frankreich sagt man immer, ein Polizist der das Gesetz kennt wäre ein sehr einsamer Polizist. In Deutschland ist es heute auch nicht mehr so viel besser. Gruß Makalu
  17. Mache dir keine Sorgen denn ich bin bei dir. Ne Spaß bei Seite. Im Ausland und natürlich auch Innland fliegen noch ganz andere Dinge rum. Außerdem gibt es auch noch andere Länder wo Wechselsysteme nicht angemeldet werden. Da sehe ich wirklich das kleinste Problem unseres Waffg. Eigentlich genaugenommen sehe ich da überhaupt kein Problem. Die Verwaltungsvorschrift ist nur ein Papier, was Gesetze nicht verändern kann. Aber selbst dieses Papier wird noch lange, genaugenommen sehr lange auf sich warten lassen. Vorher gibt es noch was anderes. Übrigens nützt es auch überhaupt nichts, wenn einer von irgendeinem Ministerium auf irgendeiner Behörde anruft. Bekanntlich hilft gegen Dummheit keine Pille und dann sicherlich auch kein Anruft. Außerdem findest du niemanden, der wirklich Lust hat alle anzurufen die nichts wissen, oder glauben es besser zu wissen. Es wird uns also auch weiterhin nichts anders übrig bleiben als in dem PISA Wunderland zu sehen wie wir tagtäglich neu überleben können. Wie sagt man immer so schön: Wenn Dummheit weh tun würde, könnte man es in Deutschland nicht mal mehr mit dem besten Gehörschutz aushalten. Gruß Makalu
  18. und wieso? Ich kann es mir nicht voerstellen! Gruß Makalu
  19. Dann lasse ich doch lieber nachfragen. Kommt sehr selten vor und kostet nichts. Mittlerweile begreifen sogar die meisten die Antwort. Vor 2 Jahren war das noch nicht so. Einfach Dinge brauchen eben länger, bis man sie sich einprägt. Da hat man mal eine Erleichterung, die auch meistens Sinn macht und schon will es keiner begreifen. Pisa ist nicht nur überall, man merkt es nicht mal mehr. Gruß Makalu
  20. Also, ich nichts wissen, so wie immer. Aber hier im dem Fall ist PieroS im Vorteil! Er hat es schriftlich: http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...ic=220602&st=80 mal sein Posting vom 13.5.2004 durchlesen und eventuell bei ihm nachfragen. Ansonsten ggf. mal mit Dr. Eichner LKA München Referat Waffen reden. Er kennt sich da bestimmt sehr gut aus. Es ist sicherlich sehr schwer zu diesem sehr komplizierten Thema sachkundige Auskunft zu bekommen, genauso wie zu dem kleinen Anschein§6. Ist eben alles nicht mehr so einfach, seit PISA zugeschlagen hat. Gruß Makalu
  21. Soweit mir da meine grauen Zellen noch weiterhelfen, wurde vom LKA Bayern irgendwie mitgeteilt, dass man Repetiergewehr mit gezogenem Lauf kaufen kann und darunter Fallen auch die Dinger in Kal. 12, wenn gezogener Lauf. Man dürfte auch einen Wechsellauf in Kal.12 glatt kaufen. Aber wie es sich gehört, diesen natürlich nicht montieren. Ich denke so ist es auch sachlich richtig. Gruß Makalu
  22. Ich weiß, dass Folgeverfahren laufen und auch schon beschieden wurden – warten wir also mal noch etwas. Ansonsten ist es echt deprimierend zu sehen, was sich die meisten in D alles gefallen lassen. Ich kann mir es eigentlich nur dadurch erklären, dass die meisten Bürger dieses Landes noch überhaupt nicht reif für Demokratie sind und immer noch ihren Behörden in den Arsch kriechen, wo es nur eine Möglichkeit dazu gibt. Gruß Makalu
  23. In der Regel interessiert es den einzelnen Sachbearbeiter überhaupt nicht, wenn du gegen eine offizielle Anweisung klagst. Außerdem habe ich nicht den Eindruck, dass dir das wirklich zum Nachteil gereicht wird. Im Gegenteil: man merkt dass man mit dem nicht alles machen kann. Ansonsten was hat das mit Frau und Kind zu tun? Müssen die auch vor Gericht? Aber immer schön in Deckung bleiben und lieber hier rumheulen. Ich glaube in NRW muss eine ganz besondere Art von Mensch wohnen dass die dort alles so einfach machen können. Gruß Makalu
  24. Diese leichten Geschosse reißen auf kurze Entfernung im Ziel schnell auf, auch mit VM. Die dann durchschlagenden Spliter fliegen nicht mehr so weit. Dagegen wirken sie unheimlich gut gegen Stahl und Kevlar. Wobei, wenn sie dann durch sind, tritt wieder das obige in Kraft. Das Problem einer Langwaffe ist halt dann noch der Mündungsknall und der kann mit gut 150 dbA schon ganz schön unangenehm sein. Ansonsten gilt der Grundsatz: Eine Pistole ist nur dazu da, um sich den Weg zu seinem Gewehr freizukämpfen. Gruß Makalu
  25. 10 bis 15 mm Baustahl ist mit den meisten Langwaffenkalibern auf kurze Entfernung kein Thema. Gegen Stahl ist die 223 mit leichten 52-55 Grains Geschosse auf kurze Entfernung so ziemlich das giftigste und wir nur noch durch noch schnellere Kaliber oder Hartkern überboten. Bei Stahlbeschuss ist Geschwindigkeit trumpf. Was waren das für ein Bandgummi und kannst du den Testaufbau etwas genauer beschreiben? Gruß Makalu
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