Zum Inhalt springen

Makalu

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    8.644
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Makalu

  1. Makalu

    änderung WaffG

    Oh da bist du schon weit gekommen! Irgendwie hört sich das sehr gefährlich an. Ne, so hatte ich auch fast mal gedacht. Bis ich mal ein Jahr Auszeit hatte. Auf meinen Reisen durch den Osten hatte ich nach einer Weile dann genau die Leute, die Waffen offen getragen haben, nicht mehr als Bedrohung gesehen. Sonder die, wo sie gut verstecken damit man sie nicht sieht. Wenn ich in Pakistan irgendwo im Hindukush auf einem Laster mitgefahren bin, war ich immer froh, wenn einer mit seinem Kalschnikov oder seiner Tokarev mit dazugestiegen ist. Aber ich weiß, in Deutschland hat man es geschafft ein anderes Feindbild aufzubauen. Übrigens, ich habe nicht den Eindruck, dass das Lebensrisiko für einen deutschen Polizeibeamten so viel höher ist als für andere Berufsgruppen, jedenfalls mal statistisch betrachtet. Dieser Eindruck bestätigt sich mir dann noch, wenn ich immer sehe wie deutsche Polizisten Eigensicherung betreiben. Ich lasse mich da aber gerne berichtigen. Gruß Makalu
  2. Makalu

    änderung WaffG

    genau, ich kenne den Fall noch so grob. Nach deutscher Logik, müsste jetzt das umdrehen zu Polizisten verboten werden. Nur so ist zuverhintern, dass man erschossen wird. Ich glaube, es geht immer mehr in Richtung perfekter Polizeistaat. Vielleicht sollte man auch hier und da mal über die Einstellungskriterien oder die Ausbildung für Polizisten nachdenken. Besonders das letztere scheint ja auch etwas seltsam zu sein, wie man neulich in einem anderen Thread, wo es um eine Waffenrechtsschulung bei der Frankonia, durchgeführt von einem Polizeibeamten ging, erfahren durfte. Na ja, auf alle Fälle werden wir in dieser Beziehung noch viel erleben und uns irgendwann man die Zeiten zurückwünschen, wo Menschen noch normal waren und ohne ständige psychiatrische sowie juristische Bekleidung leben konnten. Gruß Makalu
  3. Makalu

    änderung WaffG

    Sicherlich hat Trooper recht: Die Sache ist bei weitem nicht so einfach wie man es reden kann. Das was jetzt kommen soll, ist aber auch Käse. Soll das bedeuten: Wenn einer mit einer Softair Pistole rumläuft, mache ich nichts und wenn er eine Softair MP5 hat, wird er gleich aus dem Polizeiauto raus erschossen, ist ja schließlich illegal? Und ansonsten wird wochenlange depatiert, ob sein Rauschschiffenterprise-Beamer nicht eventuell unter die neue Vorschrift fällt. In Nürnberg wurde ja mal ein behinderter Asiate erschossen, weil er mit einen Holzgewehr rumfuchtelte, dass wie ein AK47 ausgesehen haben soll, jedenfalls aus 40 m Entfernung. Ich hoffe, so was wird dann in Zukunft nicht einfach toleriert. Sicherlich gebe ich gerne recht, dass es hier in den letzten Jahren in Deutschland zu Problemen gekommen ist, aber irgendwie scheint sich das ja etwas gelegt zu haben. In den meisten Fällen wurde ja anscheinend von den Polizisten vernünftig reagiert. Ansonsten habe ich den Eindruck, dass diese Softair-Waffen dazu beigetragen haben, dass nicht mehr jeder sofort bei der Polizei anruft, wenn ein Jugendlicher mit so was ähnlichem wie eine Waffe gesehen wird und die Polizei sieht auch nicht mehr gleich überall einen terroristischen Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland. Die ersten Monate hat die Polizei auch hysterisch überreagiert! Übrigens wie ich in dem alter war, hat es noch nicht mal jemanden interessiert, wenn wir mit einem Luftgewehr oder in manchen Fällen sogar mit einem KK Gewehr unterwegs waren. Illegal war es auch, aber wie gesagt, man war zu dem Thema noch relaxter eingestellt. Sicherlich habe auch ich kein Patentrezept. Die vorgesehene Gesetzesänderung erscheint mir aber wieder richtig deutsch: Wir haben ein Problem. Lösen wollen wir es zwar nicht (oder können es mit unserem Geist nicht), wir schaffen uns daher einfach ein neues. Hauptsache wir haben was gemacht. Übrigens der neue Gesetzestext ist so extrem interpretationsfähig, dass ich schon viele Jäger vor dem Richter sehe. Ich würde mir mal wünschen, dass die, die sich mit dem Problem auseinander zu setzen haben, einfach mal hergehen und schauen, wie es die Nachbarn gelöst haben. Vielleicht kommt man da auf was vernünftiges. Die deutschen Lösungen der letzten Jahre scheinen es ja bekanntlich nicht mehr so in sich zu haben. Gruß Makalu Übrigens, das mit den ausgewiesenen Flächen halte ich auch für eine sehr gute Idee. Die muss es dann aber auch geben. Dorthin darf dann nur transportiert werden und außerhalb dieser Flächen führen nur mit einer behördlichen Erlaubnis (wie Waffenschein, Jagdschein usw.). Das Problem wird aber sein, dass man auch diese Flächen in Deutschland überhaupt nicht will. Es ist halt mal ein Land, wo man alles mit Verboten regeln möchte, ist ja so einfach und so pädagogisch. Gruß Makalu
  4. Makalu

    änderung WaffG

    Ich versteh halt einfach nicht, wieso das in den meisten europäischen Ländern relativ unproblematisch abläuft, dort damit sogar offiziell gespielt werden darf, die Dinger sogar mit teilweise bis 2 Joule Vollauto sein dürfen und in Deutschland alles ein Problem ist. Sind die Polizisten in Deutschland unfähiger als in den anderen Ländern? Können die keine Lageeinschätzungen vornehmen? Ich weiß, dass in Frankreich oft an Wochenenden in Fabrikhallen von teilweise mehr als 50 Erwachsenen mit Softair gespielt wird. Noch nie wurde da ein Sonderkommando in Bewegung gesetzt. Wann man bei der Polizei anruft, sagt dass da im Garden 3 Leute mit Gewehren rumschießen, frage ich halt mal nach wie laut es ist, bevor ich mit einem SEK anrücke und dann noch den türstehenden Hund erschieße (Frankfurt). Gegen Leute, die glauben jemanden mit einer Waffe zu bedrohen, ist sowieso kein Kraut gewachsen. Gruß Makalu
  5. Ach, dass ist alles so eine Sache. Die Softair zu führen ist ja noch total legal, jedenfalls wenn sie unter 0,08 Joule liegt. Bei den Dingern unter 0,5 Joule, aber über 0,08 kann man möglicherweise schon was drehen, weil die zwar nach BKA Freigabebescheid keine Waffen sind, aber eigentlich hat der keine richtige Rechtskraft, daher würde der allenfalls dazu führen, dass du dich in einem Verbotsirrtum befunden hast und daher nicht bestraft wirst. Aber normalerweise geht das unter und schlimmstenfalls bist du das Ding los. Wenn es eng wird, kannst du immer noch behaupt, dass das Ding immer in der Wohnung lag und du wolltest vor der Polizei nur etwas angeben, macht aber eigentlich nichts viel aus. Ansonsten brauchst du dich nicht über die Unkenntnis der Polizei im Waffenrecht aufzuregen, denn das ist völlig normal. In Frankreich sagt man immer, ein Polizist der das Gesetz kennt wäre ein sehr einsamer Polizist. In Deutschland ist es heute auch nicht mehr so viel besser. Gruß Makalu
  6. Mache dir keine Sorgen denn ich bin bei dir. Ne Spaß bei Seite. Im Ausland und natürlich auch Innland fliegen noch ganz andere Dinge rum. Außerdem gibt es auch noch andere Länder wo Wechselsysteme nicht angemeldet werden. Da sehe ich wirklich das kleinste Problem unseres Waffg. Eigentlich genaugenommen sehe ich da überhaupt kein Problem. Die Verwaltungsvorschrift ist nur ein Papier, was Gesetze nicht verändern kann. Aber selbst dieses Papier wird noch lange, genaugenommen sehr lange auf sich warten lassen. Vorher gibt es noch was anderes. Übrigens nützt es auch überhaupt nichts, wenn einer von irgendeinem Ministerium auf irgendeiner Behörde anruft. Bekanntlich hilft gegen Dummheit keine Pille und dann sicherlich auch kein Anruft. Außerdem findest du niemanden, der wirklich Lust hat alle anzurufen die nichts wissen, oder glauben es besser zu wissen. Es wird uns also auch weiterhin nichts anders übrig bleiben als in dem PISA Wunderland zu sehen wie wir tagtäglich neu überleben können. Wie sagt man immer so schön: Wenn Dummheit weh tun würde, könnte man es in Deutschland nicht mal mehr mit dem besten Gehörschutz aushalten. Gruß Makalu
  7. und wieso? Ich kann es mir nicht voerstellen! Gruß Makalu
  8. Dann lasse ich doch lieber nachfragen. Kommt sehr selten vor und kostet nichts. Mittlerweile begreifen sogar die meisten die Antwort. Vor 2 Jahren war das noch nicht so. Einfach Dinge brauchen eben länger, bis man sie sich einprägt. Da hat man mal eine Erleichterung, die auch meistens Sinn macht und schon will es keiner begreifen. Pisa ist nicht nur überall, man merkt es nicht mal mehr. Gruß Makalu
  9. Also, ich nichts wissen, so wie immer. Aber hier im dem Fall ist PieroS im Vorteil! Er hat es schriftlich: http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...ic=220602&st=80 mal sein Posting vom 13.5.2004 durchlesen und eventuell bei ihm nachfragen. Ansonsten ggf. mal mit Dr. Eichner LKA München Referat Waffen reden. Er kennt sich da bestimmt sehr gut aus. Es ist sicherlich sehr schwer zu diesem sehr komplizierten Thema sachkundige Auskunft zu bekommen, genauso wie zu dem kleinen Anschein§6. Ist eben alles nicht mehr so einfach, seit PISA zugeschlagen hat. Gruß Makalu
  10. Soweit mir da meine grauen Zellen noch weiterhelfen, wurde vom LKA Bayern irgendwie mitgeteilt, dass man Repetiergewehr mit gezogenem Lauf kaufen kann und darunter Fallen auch die Dinger in Kal. 12, wenn gezogener Lauf. Man dürfte auch einen Wechsellauf in Kal.12 glatt kaufen. Aber wie es sich gehört, diesen natürlich nicht montieren. Ich denke so ist es auch sachlich richtig. Gruß Makalu
  11. Ich weiß, dass Folgeverfahren laufen und auch schon beschieden wurden – warten wir also mal noch etwas. Ansonsten ist es echt deprimierend zu sehen, was sich die meisten in D alles gefallen lassen. Ich kann mir es eigentlich nur dadurch erklären, dass die meisten Bürger dieses Landes noch überhaupt nicht reif für Demokratie sind und immer noch ihren Behörden in den Arsch kriechen, wo es nur eine Möglichkeit dazu gibt. Gruß Makalu
  12. In der Regel interessiert es den einzelnen Sachbearbeiter überhaupt nicht, wenn du gegen eine offizielle Anweisung klagst. Außerdem habe ich nicht den Eindruck, dass dir das wirklich zum Nachteil gereicht wird. Im Gegenteil: man merkt dass man mit dem nicht alles machen kann. Ansonsten was hat das mit Frau und Kind zu tun? Müssen die auch vor Gericht? Aber immer schön in Deckung bleiben und lieber hier rumheulen. Ich glaube in NRW muss eine ganz besondere Art von Mensch wohnen dass die dort alles so einfach machen können. Gruß Makalu
  13. Diese leichten Geschosse reißen auf kurze Entfernung im Ziel schnell auf, auch mit VM. Die dann durchschlagenden Spliter fliegen nicht mehr so weit. Dagegen wirken sie unheimlich gut gegen Stahl und Kevlar. Wobei, wenn sie dann durch sind, tritt wieder das obige in Kraft. Das Problem einer Langwaffe ist halt dann noch der Mündungsknall und der kann mit gut 150 dbA schon ganz schön unangenehm sein. Ansonsten gilt der Grundsatz: Eine Pistole ist nur dazu da, um sich den Weg zu seinem Gewehr freizukämpfen. Gruß Makalu
  14. 10 bis 15 mm Baustahl ist mit den meisten Langwaffenkalibern auf kurze Entfernung kein Thema. Gegen Stahl ist die 223 mit leichten 52-55 Grains Geschosse auf kurze Entfernung so ziemlich das giftigste und wir nur noch durch noch schnellere Kaliber oder Hartkern überboten. Bei Stahlbeschuss ist Geschwindigkeit trumpf. Was waren das für ein Bandgummi und kannst du den Testaufbau etwas genauer beschreiben? Gruß Makalu
  15. Das ist ganz normal. Auf kurze Entfernung sind die so schnell, dass sie sich verformen und aufplatzen, bzw. kann auch das Taumeln einen Rolle spielen. Gegen Holz hat die 8x57 so ihre größte Durchschlagskraft auf 300 bis 400 m und fällt dann wieder ab. So gegen 600 bis 800 m ist die Durchschlagskraft etwa wie auf 100m. Beim G3 ist es ähnlich. Nur gegen harte Ziele, so wie Stahl geht die Durchschlagsleistung mit der Entfernung gleich zurück. Bei der BW G3 Mun ist es auch so, dass die bis etwa 80 m bei Körpertreffern aufreißen und nur geringe Durchschlagskraft haben. Die 5,56 Nato hat bei vielen Medien auf kurze Entfernung eine geringer Durchschlagskraft als die 9 mm Luger. Aber bei Stahl liegt sie gut 3 mal so hoch. Selbst wenn man auf Blechtafeln schießt, gibt es große Unterschiede von Test zu Test. Auch wenn ich immer ein Blech mit der gleichen Bezeichnung nutze, schwanken die tatsächlichen Zugfestigkeitswerte bereits innerhalb eines Loses nur von der Schnittposition meiner Tafel gut 20 bis 30% und von Los zu Los oft noch mehr. Es sei den man nimmt spezielle Bleche mit eingeengten und auch nach oben toleriert Festigkeitswerten. Dann kommt es auf den Faserverlauf zum Hauptdehnungsverlauf an und natürlich auf die Einspannung, den Trefferplatz und damit der elastischen Dehnung bevor es plastisch nachgibt. Das alles sauber vergleichbar hinzubekommen ist nicht immer ganz einfach. Wenn ich dann noch auf eine kleinere Tafel mehrere verschiedene Schüsse abgebe, wird der Vergleich noch schwieriger. Also alles fließend. Gruß Makalu
  16. Alle paar Jahre was neues. Vor über einem Jahrzehnt, war die EU Richtlinie im Umlauf, wonach Waffen alle 5 Jahre einen Neubeschuss zu unterziehen wären. Zum Glück hat Deutschland damals als einziges EU Land dem Schwachsinn widersprochen und damit die Regel zu fall gebracht. Jetzt versucht der VDB so was, der letzt Anlauf war ja vom TÜV um die Autoplakette jährlich zu vergeben und dann brauchen wir noch einen regelmäßigen Gesundheitscheck, denke auch so alle 6 Monate und natürlich gegen Privatbezahlung. Sicherlich gibt es dann noch mehr dazu und bevor wir uns umsehen, hat keiner mehr genug Kohle um sich überhaupt noch was zu leisten, weil ja an allem jeder mitverdienen will. Ich denke, der VDB sollte sich mal einen Qualitätscheck für seine Büchsenmacher einfallen lassen. Denn da liegt noch viel in argen. Gruß Makalu
  17. Ich kenne auch einen Sportschützen, der gut und gern 20 Kurzwaffen über seinen Verband befürwortet und auch dann genehmigt bekommen hat. Allerdings wohnt der auch in einem südlichen Bundesland, denke es heißt Bayern. Gruß Makalu
  18. So wie ich das sehe hat ein Sportschütze ein Grundbedürfnis auf 2 Kurzwaffen! Die werden scheinbar meistens tatsächlich auf die 2 Kurzwaffen für Jäger mehr oder weniger häufig angerechnet. Es obliegt dem Antragsteller bei seinem Bedürfnis glaubhaft zu machen, dass seine vorhandenen Waffen für die Jagdangelegenheiten nicht geeignet sind. Dürfte sehr einfach sein, wenn er eine Waffe in 22 lfb und eine in 32 hat. Sollte es sich dabei aber um eine Pistole z.b. in 9mm Luger und einen Revolver in 357 handelt wird es schon etwas aufwendiger. Eventuell hilft es, wenn der Revolver ein 6 Zöller ist und man das für zu lang empfindet, aber da würde ich mich nicht zwangsläufig auf ein Gericht verlassen. Vielleicht ist nämlich der Richter selbst Jäger und trägt einen 6“ für die Jagd. Wenn du schon eine 9mm als Sportpistole hast und die würde für die Jagd gehen, könnte die Sache auch verkompliziert werden. Kommt also darauf an und so weiter. Gruß Makalu
  19. Ich denke, das ist nicht richit. Du hast sie legal erworben und sogar angemeldet. ,Wenn die sie nicht eintragen wollen, du hast keinen Fehler gemacht. Ich denke nicht, dass die dir was können. Wegen was auch? Gruß Makalu
  20. Das was hier einige Behörden abziehen, ist die Vorstufe zur Anarchie! Ich verstehe nicht, dass das keinen Straftatbestand darstellt. Normalerweise müsste da jeder Staatsanwalt eingreifen, da sogar öffentliches Interesse an der Vermeidung vorliegen muss. Viel Erfolg......... wir drücken die Daumen! Gruß Makalu
  21. Ich glaube nicht mal, dass das IM Bayern da ggf. an einer Berufung interessiert ist. Da ja bereits die eventuellen Texte für die Verwaltungsvorschrift auf eine Nichtanwendung des Erwerbsstreckungsgebot auf die Gelbe ausgehen, denke ich mal, dass man es auch dort nicht mehr so eng sieht. Ansonsten kann ich mir schon gut vorstellen, dass das Urteil noch nicht ergangen ist und die Verwaltungsvorschrift ist bereits gültig, was aber sicherlich auch noch lange dauern wird. Gruß Makalu
  22. so wie der erste Entwurf dazu aussieht, wird diese Regel eher nicht festgeschrieben, sondern richtig gestellt. Gruß Makalu
  23. Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob Magazin für Softair, Gas oder scharfe Waffe. Magazine sind absolut frei und unterliegen keiner Reglementierung. Kann jetzt neuerdings jeder selbst seine Gesetze machen und Verbotmerkmale definieren? Gibt es in der Schule nicht noch so was sie Sozialkunde, wo man über den Weg eines Gesetzes unterrichtet wird? Falls doch, sollte man es vielleicht auch so praktizieren. Gruß Makalu
  24. Die sollen sich nicht so. Ich bin mir absolut sicher, dass die den Sprengstoff wieder zurück bekommen. Gruß Makalu
  25. Bevor das öffentlich wird, wird es erst mal durchgearbeitet und überarbeitet und geändert. Ich denke vor mitte nächsten Jahres wird da noch nichts draus. Ich würde mich da jetzt auch noch nicht so deutlich auf das Ding fixieren. Es ist noch viel zu früh dazu. Gruß Makalu
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.