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Wheelgunner, du sprichst hier ein allgemeines Problem an. Seltsam, aber irgendwie scheint das heute gerade für Deutschland richtig typisch zu sein. Für meinen Teil: Ich war so eine Wochen vorher mit ARES in Dänemark und wollte daher nicht mit nach Ungarn. Da ich kein richtiger IPSCler bin, mache ich das mehr aus Spaß an der Freude. Daher möchte ich im Namen IPSC nicht mehr als eine über 1000 km Reise pro Jahr machen. Für Long Range und andere Spezialwettkämpfe habe ich ja dann auch noch einige Reisen pro Jahr die richtig KM fressen. Aber für nächstes Jahr würde ich Ungarn eindeutig mal Dänemark (was auch super ist) vorziehen. Gruß Makalu
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Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Respekt! Endlich mal ein Sachbearbeiter der durchblickt. Wenn ich mal einen neuen Wohnsitz suche, melde ich mich bei euch an. Da können sich andere hier mal ein Stück davon abschneiden! Gruß Makalu -
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Ich bin ja in dieser Materie überhaupt nicht drin, aber wenn ich das so lese, erscheint mir die Auffassung von Night schon logisch. Nur weil ich mit jemandem Diskutiere, der das Gesetz anders verstehen mag, muss das noch lange nicht richtig sein. Darüber hinaus ist es ganz klar, dass Behörten oder deren Angehörige von naturaus immer bemüht sind, fast alles so einengend auszulegen, wie man es sich nur vorstellen kann. Es sollte sich also mal jemand finden, der hier eine rechtlich verbindliche Klarstellung erwirkt. Wobei ich nicht weiß, wie das ohne großes Risiko gehen soll. Wenn ich den $10 lese, denke ich aber schon, dass Night da richtig liegt, macht ja auch sinn, oder? 50AE, irgendwie vermisse ich in deiner Argumentation jede Art von Fakten, oder habe ich jetzt was übersehen? Gruß Makalu -
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal, die Ausführung von Night ist soweit das, was ich auch verstehen würde und wohl auch sachlich auf alle Fälle nicht falsch ist. Wieso nicht ein Blatt anfertigen, wo hervorgeht, dass ich für die Waffe X, eingetragen auf der Karte 1234, folgende Wechselsysteme erworben haben: 1............................. 2............................. 3.............................. Jeder Händler, der was verkauft, trägt das System dort ein und stempelt es ab. Sollte doch dann als Nachweis, dass die Munition aus der in der WBK eingetragenen Waffe verschossen werden kann, genügen. Dass es sicherlich wieder einige gibt, denen das nicht reicht, ist sicherlich normal, aber manche tun sich ja mit allem schwer. Wie sehen sie Kundigen das? Gruß Makalu -
Das Thema Uffz ist doch ganz einfach: Hat man dort was über Waffenaufbewahrung, Transport, Wirkungsweise von Geschossen, Anmelden, Abmelden, Fristen, Schiesserlaubnis oder so gelernt? Wenn überhaupt so ein wenig über Notwehr und Notstand, wie gesagt: falls überhaupt. Ich kann mich irgendwie da an nichts erinnern, ob ich da im Tiefschlaf war? Übrigens um gleich vorzubeugen: Bei Offizieren schaut es da auch nicht besser aus. Eigentlich hat sich da das Thema Sachkunde durch BW schon fast erübrigt. Möglicherweise gibt da noch die Feldjägerausbildung mehr her. Die normale Polizeiausbildung soll offiziell reichen, wobei ich da auch noch nicht viel Fachkenntnis erkennen kann. Gibt eigentlich die Ausbildung zum Waffenrechtssachbearbeiter da was her und wie sind die eigentlich die Sachkenntnisse, falls es welche gibt? Gruß Makalu
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Erst mal an Morpheus, leider kenne ich keinen Fall persönlich. Nach dem neuen Wffg. wäre das auch schon etwas viel verlangt. Falls daran Interesse besteht, solltest du mal mit dem FWR sprechen, die helfen da weiter. Soviel ich weiß, werden aber in Bayer auf dieser Grundlage WBKs ausgestellt, wobei auch nicht überall ohne Probleme. Ansonsten, denke ich nicht dass dieser Fall so die große Ausnahme sein sollte. Schon alleine, weil man sich dem doch einige Zeilen von Seiten des BMI gewidmet hat. Nur leider fehlen immer noch die Verwaltungsvorschriften und wenn einer unbedingt über diesen Passus beantragt, sollte er sich darüber im Klarem sein, dass doch noch einige gerichtliche Grundsatzurteile nötig sind. Nur wenn die keiner Einfährt, werden sie auch nie gesprochen. Hier sollte es sogar aufgrund der Feststellung des BVG nicht mal so schwierig werden den Prozess zu gewinnen. Ein Jahr kann das trotzdem dauern. Ganz ehrlich: Ich bezweifle ohnehin, dass ein Mitglied des VdRBw so was durchziehen würde. Wieso? Ist so mein langläufiger Eindruck. Wobei er damit auch unter Umständen so lange brauchen könnte, bis der Verband doch anerkannt ist. Für das sogenannte Grundbedürfnis ist aber, genauso wie früher, eine Mitgliedschaft nicht zwangsläufig nötig. Siehe auch die Bemerkung von Herrn Ranninger, dessen Postings mir leider etwas fehlen: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....rev=#Post203233 Gruß Makalu
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Ich denke mal mit dem nicht berufen können, liegst du hier nicht ganz richtig. 1. Sagt auch weiterhin das BMI das keine Vereinspflicht besteht und auch eine WBK ohne diese erteilt werden kann. 2. Bestätigte auch die Kammerentscheidung bezüglich der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde der DSU noch einmal, dass diese Anerkennung keine Grundlage zur Erteilung einer WBK ist und sein kann. Es gibt nur einige Erleichterungen auf die sich ein nicht anerkannter Verband eben nicht berufen kann. Du sagst ansonsten ja selbst, dass ggf. ein Sportschütze, der im Ausland schießt auf dieser Grundlage eine WBK bekommen kann, dann dürfte das genauso für einen Sportschützen gelten, der in einem deutschen Verband schießt, der aber nicht die Grundlagen zur Anerkennung erfüllt. Zur Vertiefung empfehle ich noch mal die Stellungnahme des BVG zu lesen. Gruß Makalu
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Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
Makalu antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
Na ja, der Europäische Feuerwaffenpass kostet im Ausland auch fast nichts, bis kostenlos. So abgezockt damit wird nur in Deutschland. Ansonsten Besitzstandswahrung interessiert die überhaupt nicht, im Gegenteil. Wenn der Sachbearbeiter mitspielt und noch ein weiterer Wohnsitz in diesem Ausland besteht, kann er die Waffe für ein Jahr auf dem Feuerwaffenpass genehmigen. Dazu braucht es nur einen kleinen Stempel. Ansonsten, wie schon gesagt: verkaufen. Gruß Makalu -
Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
Makalu antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
Na, ja, kommt viel drauf an wie die sich stellen. Ansonsten muss ein Bedürfnisgrund nicht unbedingt in Deutschland liegen. In den alten, aber nicht mehr gültigen VV, wurde da einige Fälle aufgezählt. Es gab da ganz klar einen WBK für Jagden, Personenschutz oder Sportschießen im Ausland. In deinem Fall könnte aber auch das nicht zählen, da ja eventuell das Bedürfnis im Ausland auch nicht mehr besteht. Wobei ja auch hier nichts klares vorliegt. Es war mal von Brenneke geplant, ausländische WBK anstandslos in deutsche zu tauschen, das war aber ein Vorhaben, das unsere Verbände mit Erfolg abgewehrt hatten. Bei solchen Sachen ist man dann immer sehr erfolgreich. Es geht sogar noch weiter, dadurch das die Waffe ja nur einen 2,5Zoll Lauf hat, wird es auch zum Sportschießen nichts, selbst nach einem Jahr nichts. Ich würde die Waffe an einem Berechtigten verkaufen oder im Ausland lassen, falls das möglich ist. Gruß Makalu -
Nö
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Hallo Sachbearbeiter, ich kann mir im Allgemeinem nicht vorstellen, dass die Sportordnung etwas gegen Schalldämpfer hat, jedenfalls so lange die anderen maßtechnischen Parameter eingehalten werden. Darüber hinaus, wie ich vor ein paar Tagen schon mal geschrieben habe, gibt es in Nachbarländern sogar Sportschützen die ihre Waffen mit Schalldämpfer einsetzen und auch Walther hatte mal ein Match-Gewehr mit SD für den deutschen Markt gebaut, was aber eher ein Flop war. Gruß Makalu
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Sportordnung und Schalldämpfer? Ich denke, dem spricht nichts entgegen. Ich weiß, dass es in Frankreich einige Sportschützen gibt, die schallgedämpfte Waffen einsetzen, es sind nicht viele aber doch ein paar. Begründung: Wenn die nach der Arbeit am Abend trainieren ist die Schallbelastung für die Umgebung einfach geringer. Walther hat auch mal ein schallgedämpftes Matchgewehr auf den Markt gebraucht um die Schallkulisse zu reduzieren. Es konnte sich aber anscheinend, möglicherweise wegen der Erwerbsbeschränkung in D nicht durchsetzen. Früher war auch ein leichter Präzisionsverlust damit verbunden, was aber heute bei neuen Modellen mit eingebautem Dämpfer nicht mehr der Fall sein sollte. Bei großkalibrigen Waffen sollte man sich die Wirkung aber nicht so extrem vorstellen, nichts desto Trotz könnte man Schalldämpfer sogar als einen Fortschritt betrachten. Man könnte damit auf manchen Schießständen auf billige Art und Weiße die Schießzeiten verlängern ohne eine zusätzliche Schallbelastung der Umwelt zu riskieren. Gerade in der heutigen Zeit sollte man das nicht unterschätzen. Auch während der Schonzeit stelle ich es mir als angebracht vor. Ich denke, die Sache wird von vielen noch viel zu konservativ angegangen und vielleicht war der Gesetzgeber da viel fortschrittlicher als wir vermuten, hat sich nur wie immer in der letzten Zeit so ausgedrückt, dass noch viel Arbeit für die Anwälte bleibt. Eigentlich schade, aber so kennen wir es doch langsam vom ersten bis zum letzten Paragraphen. Vor Jahre hätte man solche Leute in der Industrie ganz schnell entfernt, heute ist es aber auch hier die Regel, sieh Toll collect. Wobei die wenigsten die fähigeren Anwälte haben. Ist eigentlich komisch, wie sich immer viele gegen alles neue zur Wehr setzten. Man muss sich nur mal die Gelbe WBK oder den Anscheinparagraphen anschauen, immer das Gleiche. Gruß Makalu
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Demokratie bedeutet ja anscheinend nur, dass man sich seine Abzocker selbst wählen darf. Was anderes ist heute fast nicht mehr, eigentlich schade, aber wohl die Folge von vielem. Wer dann noch Rechtsstaat will, muss viel Geld haben, ansonsten nichts mit Rechtsstaat jedenfalls nicht für die, die nicht zu den Abzockern gehören. Irgendwie ein trauriges Bild, hat aber nicht mal viel mit Waffenrecht zu tun, wobei es hier wohl scheinbar noch stärker zu Tage tritt. Gruß Makalu
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So viel ich weiß, werden in einigen Ländern Schalldämpfer als Beitrag zum Umweltschutz angesehen. Der tatsächliche Missbrauch scheint sogar sehr gering zu sein und sich in der statistischen Unauffälligkeit zu bewegen. Es scheint sich dort jedenfalls so gut wie keiner begründet über ein Verbot Gedanken zu machen. Gruß Makalu
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Muni, bist du sicher, dass die Dinger in Holland wirklich verboten sind? Ich habe jetzt schon einige Holländer mit so Teilen gesehen. Gruß Makalu
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Wir werden wohl dann dieses Jahr die neue Disziplin Leuchtpistolenhochschießen mal praktizieren. Wir brauchen dann noch einen Radar um die Höhe zu messen. Jeder der kommt, bekommt von uns (nach Bezahlung der Startgebühr von 100Euro) eine Bescheinigung, dass er mit der Leuchtpistole an einem sportlichen Wettkampf teilgenommen hat. Er kann dann damit nachweisen, dass er zur Leistungssteigerung eine eigenen Leuchtpistole braucht. Gruß Makalu
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Sorry, mal zu den Disziplinen für eine 50er. Es gibt dafür sehr wohl Disziplinen. Diese mögen nicht gerade nach DSB oder ISSF sein, aber es gibt sie und es ist auch eine ganz normale Sache, wenn ein Sportschütze zum Schießen eben mal ins Ausland fährt und dort an einem Wettkampf oder Training teilnimmt auch wenn es nicht seine Hausdisziplin ist. Es gibt eben auch Autosportarten, da kann man sich in D das Fahrzeug kaufen, diese Wettkämpfe aber nur im Ausland beschreiten. Wobei ich ehrlich gesagt zugeben muss, noch keinen Deutschen in Frankreich gesehen zu haben, der dort an einem Wettkampf mit der 50er teilgenommen hat. Kann aber ja noch irgendwann mal kommen, das Jahrtausend geht noch lange. Ansonsten vertrete ich die Auffassung, dass sich jeder Kaufen soll, wozu er glaubt sein Geld ausgeben zu müssen, soweit es irgendwie im Rahmen bleibt. Ich selbst schieße auch gern immer mal mit einer 50er, kaufen werde ich mir aber keine, jedenfalls solange ich noch für mein Geld arbeiten muss. Gruß Makalu
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Eigentlich hier in diesem Fall nicht, da er nur die Lampe verkauft. Das Set ist extra und nicht Bestandteil der Auktion. Soweit kann ist die Lampe wohl noch nicht zum Anstrahlen geeignet und nicht automatisch dafür bestimmt. Es müssten ja auch sonst alle Lampen verboten werden, da man sie ja auch montieren könnte. Ganz sauber nach deutschen Recht ist die Sache von der Angebotsstellung aber nicht. Gruß Makalu
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Mal konkret, was geht da über die Verbände, Elf, Forum ……, Schützenverbände? Übrigens kann ich mich schon an einen Unfall erinnern, mir ist mal eine Packung auf den Boden gefallen, bis ich die wieder alle zusammen hatte. Wenn jetzt das gleiche mit 20 kg passiert? Nur gut dass mich davon der Gesetzgeber bewahrt. Gruß Makalu
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Na ja, hoffe sie dann mal in Nürnber kenne zu lernen. Gruß Makalu
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Nach meine Recherchen ist die Lage zur Zeit in etwa so: Bis auf die Waffen, die von Schuhmacher importiert werden und wurden, sind die Verschlussköpfe und die Barrelextension im Originalzustand. Die Änderung wurde seinerzeit irgendwie auf Wunsch des Herrn Dieter Pracejus vom BWM+A eingeleitet. Hintergedanke war dass dadurch eine Montage des Fullautoverschlusses nicht möglich wäre. Dabei wurde aber völlig übersehen, dass dieser Verschluss alleine überhaupt nichts bringt und falls einer noch die anderen erforderlichen Änderungen durchführt, wäre es für ihm ein leichtes auch die Verschlussköpfe zu wechseln oder die Barrelextension zu wechseln. Sei es wie es will, das BKA scheint da eine realere Sichtweise zu haben und diese Änderung nicht für so nötig zu sehen. Anscheinen wird heute die Auffassung vertreten, dass der normale Standardverschluss in Verbindung mit dem normalen Verschlusskopf Waffg. ist und bei Kombination mit dem Fullauto-Verschlussträger KWKG. Normalerweise sind die AR15 alle mit dem Halbautoverschlussträger ausgerüstet, verlassen kann man sich da aber nicht 100%ig drauf, die Amis haben auch schon mal die anderen mitverkauft. Daher unbedingt darauf hinweisen, dass dieses Versehen hier wirklich nicht vorkommen darf. Darf es aber eigentlich in den USA bei postpan Waffen auch nicht mehr, nur nehmen die es in der Praxis nicht immer so eng wie ich schon gehört habe. Unabhängig davon darf aber der Lauf nicht aus militärischer Fertigung stammen, wo man schon mal aufpassen muss, da diese Auffassung eigentlich in Deutschland einmalig ist, aber da in den USA zur Zeit bei den postpan Waffen ein original Gewinde für den MFD automatisch draus ein MG machen würde, kann einen da in den USA eigentlich so gut wie nichts passieren (man muss aber bei einer extra Laufbestellung aufpassen). Selbstverständlich kann man die Läufe auch weiterhin austauschen, die haben nämlich alle die gleichen Gewinde. Dicke Bullbarrel, sowie alle Läufe ohne Mündungsgewinde sind definitiv Waffg. für die AR15. Militärische Läufe gibt es darüber hinaus fürs AR15 nur in 7 und 12 sowie 14" Drall, der 7" ist immer hartverchromt. Es soll dann noch einen 8" fürs SPR geben, den kenne ich aber nicht weiter. Mit Stainlesläufe fährt man auf alle Fälle sicher. Ich würde diese Punkte noch mal explizit bei einer Bestellung vermerken. Andere Änderungen sind zur Zeit nicht von mir zu erkennen. Ihr müsst euch auch noch überlegen mit welchem Versanddienst das Gerät auch wirklich bei euch ankommt. Scheinbar weiß das zur Zeit nicht mal Sinclaire und ich bin da auch ziemlich verwirrt. Ganz wichtig bei der Sache ist auch noch, dass euch in den USA keiner garantieren kann, dass ihr die Ausfuhrgenehmigung auch bekommt. Ich weiß nicht wie groß die Versagungsrate ist, aber es kommt anscheinend sehr viel auf die Tagelaune des zuständigen Sachbearbeiters an. Unabhängig von all diesen Informationen bitte aber auch auf keinem Fall die Rechtsschutzversicherung vergessen! Wenn das alles ausgelotet ist, bitte noch mal ein PN an mich. Gruß Makalu
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Matz, 1000 Euro ist natürlich viel Geld, wenn es tatsächlich so sein soll, musst du halt den steinigen Weg durch ziehen. Ich wünsche dir viel Erfolg, eine Anleitung dazu hast du ja. Halte mich bitte auf dem Laufendem, eventuell per PN. Sei dir aber im Klaren, dass sich der US Preis bestimmt bis zu dir auch um das 1,6-1,8 Fache erhöht, der Exporteur will ja schon so 10-20% und manche sogar 25%, dann MWST, Einfuhrzoll, Gebühren, Beschuss und Transport. Ich habe jetzt auch noch mal Sinclair kontaktiert, die würden es für dich machen. Kontaktiere mal Kerry Parker, er ist dein Mann: kerryp@sinclairintl.com Gruß Makalu
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Ich weiß, dass schon AR15 nach D importiert wurden. Vom BKA braucht man eigentlich auch nichts, wenn die Sache sicher ist. Das kein KWKG Teil rein geht ist auch nicht mal das Kriterium, jedenfalls beim AR15, den da ginge was bei den meisten rein (eigentlich sogar bei allen- man muss halt den Kopf bei einigen tauschen). Das man was beim BKA vorführen muss, kann ich mir auch fast nicht vorstellen, wo steht das. Ein Erlass vom BKA ist auch nicht nötig, es ist nur ein Persilschein der dann wirklich Sicherheit gibt. Es ist aber richtig, dass die Sache nicht ohne ist. Sicherlich wird man bei einem zivilen AR15, wo die gleichen Bauteile drin sind wie in den AR15 die in D verkauft werden im Endeffekt nicht wegen KWKG verurteilt werden, nur bis dorthin kann ein langer steiniger Weg sein. Ich würde mir im Vorfeld mal die in D verkauften AR’s genau anschauen und auflisten um sicherzugehen das du da drin liegst. Ganz wichtig ist auch der Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass sie dir nicht glauben. Danach knüppelhart durchziehen und keine Angst haben! Irgendjemand muss ja mal den Mut entwickeln. Falls es dir aber zu heftig ist, vielleicht doch besser hier kaufen, könnte im Endeffekt vielleicht sogar fast günstiger sein, jedenfalls solange du nicht was ganz besonderes willst. Man sollte auch bei der Ganzen Diskussion nicht vergessen, dass es eine gute Sache ist, wenn es ein paar gibt, die so was in D anbieten. Würde es die nicht geben, wäre der Spaß sowieso schnell vorbei. Also lieber mal ein paar Euro mehr bezahlen, sie sind für einen guten Zweck, jedenfalls solange die nicht übertreiben. Der Service müsste einen ansonsten auch noch etwas wert sein. Daher bitte auch mal von der Seite betrachten Gruß Makalu
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US AR15 wären nach dem deutschen recht zulässig, soweit sie keinen Militärlauf haben und nicht mit dem Fullauto Verschlussträger ausgerüstet sind. Die Frage ist nur, ob das auch jeder weiß und genauso sieht. Besonders was den Verschlusskopf und die Barrelextansion betrifft gibt es da zur Zeit zwei Auffassungen, beide haben was aber nur eine wird sich durchsetzen oder besser gesagt, hat es scheinbar bereits. Gruß Makalu
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Nowlin, wer schreiben kann, kann diese sich auch selber machen. Beim kleinen Waffenschein geht es doch auch und lese mal den Thread zum Erlass in Thüringen durch. Gruß M