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Was sagt eigentlich Doc als Vertreter des “Großkapitals“ dazu? Ich denke, ein Abschalten von WO würde zwar irgendwie durch andere Foren in der Wirkung etwas abgeschwächt werden, es wäre nichts desto trotz ein gewaltiger Informationsquellenverlust. Allerdings nicht nur für uns Schützen! WO ist heute im deutschsprachigen Raum ungeschlagen und mit Abstand an der Spitze. Durch Abschalten wäre etwas zerstört, was lange gebraucht hat um dahin zu gelangen, wo es heute ist. WO hat in den letzten Jahren einen gewaltigen Anteil an überwiegend positiven Entwicklungen für den Schießsport gehabt. Einige Negative werden aber auch zugeschrieben, wobei nicht sicher bin, ob die ohne WO nicht noch schlimmer ausgefallen wären. Tom, du hast da etwas aufgebaut, was wichtig und heute unverzichtbar ist, dafür unser Dank. Dass du irgendwann mal nicht mehr magst, war abzusehen. Nicht desto Trotz solltest du dich wirklich noch mal einsetzen um eine Nachfolgelösung zu finden. Mit Respekt für das Erreichte Makalu
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Mit Sicherheit nicht abgerutsche und auch nicht anrüchig oder sonstwas. Ich will das aber hier nicht weiter breittreten. Gruß Makalu
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Ich kenne auch einen Thread von mir, der sogar recht gut besucht und bearbeitet wurde. Nach ein paar Wochen hat man ihn einfach gelöscht. Der Moderator hat mir zwar dann noch eine Kopie zukommen lassen, einen Grund der Löschung gab er mir auch nicht. Also, den dicken Hals kann man ruhig wieder abschwellen lassen. Gruß Makalu
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Richtig toll, wie man hier wieder miteinander umgeht. Feste weiter so, mal sehen was dann noch übrig bleibt! Übrigens kenne ich auch alle hier angesprochenen Personen, die teilweise von Verschiedenen in den Dreck gezogen werden, ich kann dazu nur sagen: Es sind alle sehr aktive Personen und sie tun was! Auch wenn nicht immer alles richtig ist oder auch besser gemacht werden kann, sie sind aktiv und für die Sache. Ich habe schon einiges mit Fritz kommuniziert und habe eine hohe Meinung von ihm. Auch Schiller weiß was er tut und er tut was. ARES habe ich als einen sehr aktiven Schützen kennen gelernt, der da ist, auch wenn es draus mal regnet oder auch größere Strecken zu überwinden sind. Ich möchte auf keinen von den dreien verzichten, auch wenn es hier und da immer und bei jedem etwas zu verbessern gibt. Gruß Makalu
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Du hast das sehr gut hinbekommen. In der Tat sind die Unterschiede von 0,5-2 und dann bis 10 Joule gering. Die 0,5-2 Joule dürfen auch Vollauto sein und der Anschein einer VA Kriegswaffen spielt keine Rolle. Ansonsten sind VA seit 1999 nicht mehr genehmigungsfehig und freie Waffen, welche Geschosse über 2 Joule verschießen, dürfen nicht den Anschein einer VA Kriegswaffe hervorrufen (wobei das irgendwie auch nicht so ganz klar ist). Ein scharfes Gewehr, das wie eine VA-KriegsW aussieht, wir hier dadurch WBK pflichtig. Das Wffg in Fr ist auch sehr undurchsichtig. Wobei sich auch kaum einer so wie in D damit richtig beschäftigt, hier schaut man halt mal. Allerdings schauen die in der letzten Zeit auch schon mehr als früher. Gruß Makalu
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18 wie in D. Gruß Makalu
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In Antwort auf: Aber ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich durch die Loi/und Arret der letzten 10 Jahre durchzuarbeiten. Vielleicht findest Du ja schneller was... Gruss Muni Hallo Muni, weil du es bist! In Fr ist das geregelt im Décret n° 99-240 du 24 mars 1999 relatif aux conditiions de commercialisation de certains objets ayant l’apparence d’une arme à feu. Gilt ab 0,08 Joule und ich denke bis 2 Joule, habe aber da gerade genau das Loch zum abheften drin, daher bin ich mir da mit den 2 Joule jetzt nicht 100%ig sicher. Denke das aber vor dem ablochen gelesen zu haben. Gruß Makalu Doch richtig, sind 2 Joule: http://www.speedgames.com/php/main_new_api...ID_PRODUCT=2997
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In Antwort auf: Ich finde, daß nicht alles, was nicht sinnvoll erscheint, verboten werden soll. Genau! Kraft meines Amtes bist du jetzt erst mal verboten, bis mir einer beweist, dass du sinnvoll bist. Etwas, was nach dem Verbot von dir aber sicherlich schwierig sein sollte. Gruß Makalu
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Mein Bruder hat so ähnliche Dinge schon bei E-bay erlebt. Einmal ging er zur Polizei und hat Anzeige wegen Betrug erstattet. Das Problem wurde dann sehr schnell geregelt. Meiner Meinung nach ist so was Betrug und wenn der Verkäufer sich blöd stellt, würde ich ihn sofort anzeigen. Gruß Makalu
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Muni, das ist nicht im Waffg. geregelt. Dazu gibt es was anderes. Ich habe auch etwas gebraucht um da durchzublicken. Im Waffg. ist bis 10 Joule und kalte Gase immer frei und ab 10 Joule anmeldepflichtig bei kalten Gasen und Randzündern bis 6 mm mit max. 10 Schuss im Mag bei Repetieren und über 80 cm Gesamtlänge. Gruß Makalu
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Kenne mich da auch nicht so aus, nur in Fr ist es etwa so: Die Grenze beträgt 2 Joule, dafür dürfen es sogar Vollautomaten sein, sie dürfen aber nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden und führen in der Öffentlichkeit ist auch nicht. Die mit unter 0,08 Joule sollten total frei sein, bin mir aber nicht so sicher. Gruß Makalu
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Wheelgunner, du sprichst hier ein allgemeines Problem an. Seltsam, aber irgendwie scheint das heute gerade für Deutschland richtig typisch zu sein. Für meinen Teil: Ich war so eine Wochen vorher mit ARES in Dänemark und wollte daher nicht mit nach Ungarn. Da ich kein richtiger IPSCler bin, mache ich das mehr aus Spaß an der Freude. Daher möchte ich im Namen IPSC nicht mehr als eine über 1000 km Reise pro Jahr machen. Für Long Range und andere Spezialwettkämpfe habe ich ja dann auch noch einige Reisen pro Jahr die richtig KM fressen. Aber für nächstes Jahr würde ich Ungarn eindeutig mal Dänemark (was auch super ist) vorziehen. Gruß Makalu
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Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Respekt! Endlich mal ein Sachbearbeiter der durchblickt. Wenn ich mal einen neuen Wohnsitz suche, melde ich mich bei euch an. Da können sich andere hier mal ein Stück davon abschneiden! Gruß Makalu -
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Ich bin ja in dieser Materie überhaupt nicht drin, aber wenn ich das so lese, erscheint mir die Auffassung von Night schon logisch. Nur weil ich mit jemandem Diskutiere, der das Gesetz anders verstehen mag, muss das noch lange nicht richtig sein. Darüber hinaus ist es ganz klar, dass Behörten oder deren Angehörige von naturaus immer bemüht sind, fast alles so einengend auszulegen, wie man es sich nur vorstellen kann. Es sollte sich also mal jemand finden, der hier eine rechtlich verbindliche Klarstellung erwirkt. Wobei ich nicht weiß, wie das ohne großes Risiko gehen soll. Wenn ich den $10 lese, denke ich aber schon, dass Night da richtig liegt, macht ja auch sinn, oder? 50AE, irgendwie vermisse ich in deiner Argumentation jede Art von Fakten, oder habe ich jetzt was übersehen? Gruß Makalu -
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal, die Ausführung von Night ist soweit das, was ich auch verstehen würde und wohl auch sachlich auf alle Fälle nicht falsch ist. Wieso nicht ein Blatt anfertigen, wo hervorgeht, dass ich für die Waffe X, eingetragen auf der Karte 1234, folgende Wechselsysteme erworben haben: 1............................. 2............................. 3.............................. Jeder Händler, der was verkauft, trägt das System dort ein und stempelt es ab. Sollte doch dann als Nachweis, dass die Munition aus der in der WBK eingetragenen Waffe verschossen werden kann, genügen. Dass es sicherlich wieder einige gibt, denen das nicht reicht, ist sicherlich normal, aber manche tun sich ja mit allem schwer. Wie sehen sie Kundigen das? Gruß Makalu -
Das Thema Uffz ist doch ganz einfach: Hat man dort was über Waffenaufbewahrung, Transport, Wirkungsweise von Geschossen, Anmelden, Abmelden, Fristen, Schiesserlaubnis oder so gelernt? Wenn überhaupt so ein wenig über Notwehr und Notstand, wie gesagt: falls überhaupt. Ich kann mich irgendwie da an nichts erinnern, ob ich da im Tiefschlaf war? Übrigens um gleich vorzubeugen: Bei Offizieren schaut es da auch nicht besser aus. Eigentlich hat sich da das Thema Sachkunde durch BW schon fast erübrigt. Möglicherweise gibt da noch die Feldjägerausbildung mehr her. Die normale Polizeiausbildung soll offiziell reichen, wobei ich da auch noch nicht viel Fachkenntnis erkennen kann. Gibt eigentlich die Ausbildung zum Waffenrechtssachbearbeiter da was her und wie sind die eigentlich die Sachkenntnisse, falls es welche gibt? Gruß Makalu
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Erst mal an Morpheus, leider kenne ich keinen Fall persönlich. Nach dem neuen Wffg. wäre das auch schon etwas viel verlangt. Falls daran Interesse besteht, solltest du mal mit dem FWR sprechen, die helfen da weiter. Soviel ich weiß, werden aber in Bayer auf dieser Grundlage WBKs ausgestellt, wobei auch nicht überall ohne Probleme. Ansonsten, denke ich nicht dass dieser Fall so die große Ausnahme sein sollte. Schon alleine, weil man sich dem doch einige Zeilen von Seiten des BMI gewidmet hat. Nur leider fehlen immer noch die Verwaltungsvorschriften und wenn einer unbedingt über diesen Passus beantragt, sollte er sich darüber im Klarem sein, dass doch noch einige gerichtliche Grundsatzurteile nötig sind. Nur wenn die keiner Einfährt, werden sie auch nie gesprochen. Hier sollte es sogar aufgrund der Feststellung des BVG nicht mal so schwierig werden den Prozess zu gewinnen. Ein Jahr kann das trotzdem dauern. Ganz ehrlich: Ich bezweifle ohnehin, dass ein Mitglied des VdRBw so was durchziehen würde. Wieso? Ist so mein langläufiger Eindruck. Wobei er damit auch unter Umständen so lange brauchen könnte, bis der Verband doch anerkannt ist. Für das sogenannte Grundbedürfnis ist aber, genauso wie früher, eine Mitgliedschaft nicht zwangsläufig nötig. Siehe auch die Bemerkung von Herrn Ranninger, dessen Postings mir leider etwas fehlen: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....rev=#Post203233 Gruß Makalu
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Ich denke mal mit dem nicht berufen können, liegst du hier nicht ganz richtig. 1. Sagt auch weiterhin das BMI das keine Vereinspflicht besteht und auch eine WBK ohne diese erteilt werden kann. 2. Bestätigte auch die Kammerentscheidung bezüglich der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde der DSU noch einmal, dass diese Anerkennung keine Grundlage zur Erteilung einer WBK ist und sein kann. Es gibt nur einige Erleichterungen auf die sich ein nicht anerkannter Verband eben nicht berufen kann. Du sagst ansonsten ja selbst, dass ggf. ein Sportschütze, der im Ausland schießt auf dieser Grundlage eine WBK bekommen kann, dann dürfte das genauso für einen Sportschützen gelten, der in einem deutschen Verband schießt, der aber nicht die Grundlagen zur Anerkennung erfüllt. Zur Vertiefung empfehle ich noch mal die Stellungnahme des BVG zu lesen. Gruß Makalu
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Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
Makalu antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
Na ja, der Europäische Feuerwaffenpass kostet im Ausland auch fast nichts, bis kostenlos. So abgezockt damit wird nur in Deutschland. Ansonsten Besitzstandswahrung interessiert die überhaupt nicht, im Gegenteil. Wenn der Sachbearbeiter mitspielt und noch ein weiterer Wohnsitz in diesem Ausland besteht, kann er die Waffe für ein Jahr auf dem Feuerwaffenpass genehmigen. Dazu braucht es nur einen kleinen Stempel. Ansonsten, wie schon gesagt: verkaufen. Gruß Makalu -
Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
Makalu antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
Na, ja, kommt viel drauf an wie die sich stellen. Ansonsten muss ein Bedürfnisgrund nicht unbedingt in Deutschland liegen. In den alten, aber nicht mehr gültigen VV, wurde da einige Fälle aufgezählt. Es gab da ganz klar einen WBK für Jagden, Personenschutz oder Sportschießen im Ausland. In deinem Fall könnte aber auch das nicht zählen, da ja eventuell das Bedürfnis im Ausland auch nicht mehr besteht. Wobei ja auch hier nichts klares vorliegt. Es war mal von Brenneke geplant, ausländische WBK anstandslos in deutsche zu tauschen, das war aber ein Vorhaben, das unsere Verbände mit Erfolg abgewehrt hatten. Bei solchen Sachen ist man dann immer sehr erfolgreich. Es geht sogar noch weiter, dadurch das die Waffe ja nur einen 2,5Zoll Lauf hat, wird es auch zum Sportschießen nichts, selbst nach einem Jahr nichts. Ich würde die Waffe an einem Berechtigten verkaufen oder im Ausland lassen, falls das möglich ist. Gruß Makalu -
Nö
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Hallo Sachbearbeiter, ich kann mir im Allgemeinem nicht vorstellen, dass die Sportordnung etwas gegen Schalldämpfer hat, jedenfalls so lange die anderen maßtechnischen Parameter eingehalten werden. Darüber hinaus, wie ich vor ein paar Tagen schon mal geschrieben habe, gibt es in Nachbarländern sogar Sportschützen die ihre Waffen mit Schalldämpfer einsetzen und auch Walther hatte mal ein Match-Gewehr mit SD für den deutschen Markt gebaut, was aber eher ein Flop war. Gruß Makalu
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Sportordnung und Schalldämpfer? Ich denke, dem spricht nichts entgegen. Ich weiß, dass es in Frankreich einige Sportschützen gibt, die schallgedämpfte Waffen einsetzen, es sind nicht viele aber doch ein paar. Begründung: Wenn die nach der Arbeit am Abend trainieren ist die Schallbelastung für die Umgebung einfach geringer. Walther hat auch mal ein schallgedämpftes Matchgewehr auf den Markt gebraucht um die Schallkulisse zu reduzieren. Es konnte sich aber anscheinend, möglicherweise wegen der Erwerbsbeschränkung in D nicht durchsetzen. Früher war auch ein leichter Präzisionsverlust damit verbunden, was aber heute bei neuen Modellen mit eingebautem Dämpfer nicht mehr der Fall sein sollte. Bei großkalibrigen Waffen sollte man sich die Wirkung aber nicht so extrem vorstellen, nichts desto Trotz könnte man Schalldämpfer sogar als einen Fortschritt betrachten. Man könnte damit auf manchen Schießständen auf billige Art und Weiße die Schießzeiten verlängern ohne eine zusätzliche Schallbelastung der Umwelt zu riskieren. Gerade in der heutigen Zeit sollte man das nicht unterschätzen. Auch während der Schonzeit stelle ich es mir als angebracht vor. Ich denke, die Sache wird von vielen noch viel zu konservativ angegangen und vielleicht war der Gesetzgeber da viel fortschrittlicher als wir vermuten, hat sich nur wie immer in der letzten Zeit so ausgedrückt, dass noch viel Arbeit für die Anwälte bleibt. Eigentlich schade, aber so kennen wir es doch langsam vom ersten bis zum letzten Paragraphen. Vor Jahre hätte man solche Leute in der Industrie ganz schnell entfernt, heute ist es aber auch hier die Regel, sieh Toll collect. Wobei die wenigsten die fähigeren Anwälte haben. Ist eigentlich komisch, wie sich immer viele gegen alles neue zur Wehr setzten. Man muss sich nur mal die Gelbe WBK oder den Anscheinparagraphen anschauen, immer das Gleiche. Gruß Makalu
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Demokratie bedeutet ja anscheinend nur, dass man sich seine Abzocker selbst wählen darf. Was anderes ist heute fast nicht mehr, eigentlich schade, aber wohl die Folge von vielem. Wer dann noch Rechtsstaat will, muss viel Geld haben, ansonsten nichts mit Rechtsstaat jedenfalls nicht für die, die nicht zu den Abzockern gehören. Irgendwie ein trauriges Bild, hat aber nicht mal viel mit Waffenrecht zu tun, wobei es hier wohl scheinbar noch stärker zu Tage tritt. Gruß Makalu
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So viel ich weiß, werden in einigen Ländern Schalldämpfer als Beitrag zum Umweltschutz angesehen. Der tatsächliche Missbrauch scheint sogar sehr gering zu sein und sich in der statistischen Unauffälligkeit zu bewegen. Es scheint sich dort jedenfalls so gut wie keiner begründet über ein Verbot Gedanken zu machen. Gruß Makalu