-
Gesamte Inhalte
8.644 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Makalu
-
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Makalu antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Mache dir keine Sorgen denn ich bin bei dir. Ne Spaß bei Seite. Im Ausland und natürlich auch Innland fliegen noch ganz andere Dinge rum. Außerdem gibt es auch noch andere Länder wo Wechselsysteme nicht angemeldet werden. Da sehe ich wirklich das kleinste Problem unseres Waffg. Eigentlich genaugenommen sehe ich da überhaupt kein Problem. Die Verwaltungsvorschrift ist nur ein Papier, was Gesetze nicht verändern kann. Aber selbst dieses Papier wird noch lange, genaugenommen sehr lange auf sich warten lassen. Vorher gibt es noch was anderes. Übrigens nützt es auch überhaupt nichts, wenn einer von irgendeinem Ministerium auf irgendeiner Behörde anruft. Bekanntlich hilft gegen Dummheit keine Pille und dann sicherlich auch kein Anruft. Außerdem findest du niemanden, der wirklich Lust hat alle anzurufen die nichts wissen, oder glauben es besser zu wissen. Es wird uns also auch weiterhin nichts anders übrig bleiben als in dem PISA Wunderland zu sehen wie wir tagtäglich neu überleben können. Wie sagt man immer so schön: Wenn Dummheit weh tun würde, könnte man es in Deutschland nicht mal mehr mit dem besten Gehörschutz aushalten. Gruß Makalu -
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Makalu antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
und wieso? Ich kann es mir nicht voerstellen! Gruß Makalu -
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Makalu antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Dann lasse ich doch lieber nachfragen. Kommt sehr selten vor und kostet nichts. Mittlerweile begreifen sogar die meisten die Antwort. Vor 2 Jahren war das noch nicht so. Einfach Dinge brauchen eben länger, bis man sie sich einprägt. Da hat man mal eine Erleichterung, die auch meistens Sinn macht und schon will es keiner begreifen. Pisa ist nicht nur überall, man merkt es nicht mal mehr. Gruß Makalu -
Also, ich nichts wissen, so wie immer. Aber hier im dem Fall ist PieroS im Vorteil! Er hat es schriftlich: http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...ic=220602&st=80 mal sein Posting vom 13.5.2004 durchlesen und eventuell bei ihm nachfragen. Ansonsten ggf. mal mit Dr. Eichner LKA München Referat Waffen reden. Er kennt sich da bestimmt sehr gut aus. Es ist sicherlich sehr schwer zu diesem sehr komplizierten Thema sachkundige Auskunft zu bekommen, genauso wie zu dem kleinen Anschein§6. Ist eben alles nicht mehr so einfach, seit PISA zugeschlagen hat. Gruß Makalu
-
Soweit mir da meine grauen Zellen noch weiterhelfen, wurde vom LKA Bayern irgendwie mitgeteilt, dass man Repetiergewehr mit gezogenem Lauf kaufen kann und darunter Fallen auch die Dinger in Kal. 12, wenn gezogener Lauf. Man dürfte auch einen Wechsellauf in Kal.12 glatt kaufen. Aber wie es sich gehört, diesen natürlich nicht montieren. Ich denke so ist es auch sachlich richtig. Gruß Makalu
-
Ich weiß, dass Folgeverfahren laufen und auch schon beschieden wurden – warten wir also mal noch etwas. Ansonsten ist es echt deprimierend zu sehen, was sich die meisten in D alles gefallen lassen. Ich kann mir es eigentlich nur dadurch erklären, dass die meisten Bürger dieses Landes noch überhaupt nicht reif für Demokratie sind und immer noch ihren Behörden in den Arsch kriechen, wo es nur eine Möglichkeit dazu gibt. Gruß Makalu
-
In der Regel interessiert es den einzelnen Sachbearbeiter überhaupt nicht, wenn du gegen eine offizielle Anweisung klagst. Außerdem habe ich nicht den Eindruck, dass dir das wirklich zum Nachteil gereicht wird. Im Gegenteil: man merkt dass man mit dem nicht alles machen kann. Ansonsten was hat das mit Frau und Kind zu tun? Müssen die auch vor Gericht? Aber immer schön in Deckung bleiben und lieber hier rumheulen. Ich glaube in NRW muss eine ganz besondere Art von Mensch wohnen dass die dort alles so einfach machen können. Gruß Makalu
-
Diese leichten Geschosse reißen auf kurze Entfernung im Ziel schnell auf, auch mit VM. Die dann durchschlagenden Spliter fliegen nicht mehr so weit. Dagegen wirken sie unheimlich gut gegen Stahl und Kevlar. Wobei, wenn sie dann durch sind, tritt wieder das obige in Kraft. Das Problem einer Langwaffe ist halt dann noch der Mündungsknall und der kann mit gut 150 dbA schon ganz schön unangenehm sein. Ansonsten gilt der Grundsatz: Eine Pistole ist nur dazu da, um sich den Weg zu seinem Gewehr freizukämpfen. Gruß Makalu
-
10 bis 15 mm Baustahl ist mit den meisten Langwaffenkalibern auf kurze Entfernung kein Thema. Gegen Stahl ist die 223 mit leichten 52-55 Grains Geschosse auf kurze Entfernung so ziemlich das giftigste und wir nur noch durch noch schnellere Kaliber oder Hartkern überboten. Bei Stahlbeschuss ist Geschwindigkeit trumpf. Was waren das für ein Bandgummi und kannst du den Testaufbau etwas genauer beschreiben? Gruß Makalu
-
Das ist ganz normal. Auf kurze Entfernung sind die so schnell, dass sie sich verformen und aufplatzen, bzw. kann auch das Taumeln einen Rolle spielen. Gegen Holz hat die 8x57 so ihre größte Durchschlagskraft auf 300 bis 400 m und fällt dann wieder ab. So gegen 600 bis 800 m ist die Durchschlagskraft etwa wie auf 100m. Beim G3 ist es ähnlich. Nur gegen harte Ziele, so wie Stahl geht die Durchschlagsleistung mit der Entfernung gleich zurück. Bei der BW G3 Mun ist es auch so, dass die bis etwa 80 m bei Körpertreffern aufreißen und nur geringe Durchschlagskraft haben. Die 5,56 Nato hat bei vielen Medien auf kurze Entfernung eine geringer Durchschlagskraft als die 9 mm Luger. Aber bei Stahl liegt sie gut 3 mal so hoch. Selbst wenn man auf Blechtafeln schießt, gibt es große Unterschiede von Test zu Test. Auch wenn ich immer ein Blech mit der gleichen Bezeichnung nutze, schwanken die tatsächlichen Zugfestigkeitswerte bereits innerhalb eines Loses nur von der Schnittposition meiner Tafel gut 20 bis 30% und von Los zu Los oft noch mehr. Es sei den man nimmt spezielle Bleche mit eingeengten und auch nach oben toleriert Festigkeitswerten. Dann kommt es auf den Faserverlauf zum Hauptdehnungsverlauf an und natürlich auf die Einspannung, den Trefferplatz und damit der elastischen Dehnung bevor es plastisch nachgibt. Das alles sauber vergleichbar hinzubekommen ist nicht immer ganz einfach. Wenn ich dann noch auf eine kleinere Tafel mehrere verschiedene Schüsse abgebe, wird der Vergleich noch schwieriger. Also alles fließend. Gruß Makalu
-
Alle paar Jahre was neues. Vor über einem Jahrzehnt, war die EU Richtlinie im Umlauf, wonach Waffen alle 5 Jahre einen Neubeschuss zu unterziehen wären. Zum Glück hat Deutschland damals als einziges EU Land dem Schwachsinn widersprochen und damit die Regel zu fall gebracht. Jetzt versucht der VDB so was, der letzt Anlauf war ja vom TÜV um die Autoplakette jährlich zu vergeben und dann brauchen wir noch einen regelmäßigen Gesundheitscheck, denke auch so alle 6 Monate und natürlich gegen Privatbezahlung. Sicherlich gibt es dann noch mehr dazu und bevor wir uns umsehen, hat keiner mehr genug Kohle um sich überhaupt noch was zu leisten, weil ja an allem jeder mitverdienen will. Ich denke, der VDB sollte sich mal einen Qualitätscheck für seine Büchsenmacher einfallen lassen. Denn da liegt noch viel in argen. Gruß Makalu
-
Ich kenne auch einen Sportschützen, der gut und gern 20 Kurzwaffen über seinen Verband befürwortet und auch dann genehmigt bekommen hat. Allerdings wohnt der auch in einem südlichen Bundesland, denke es heißt Bayern. Gruß Makalu
-
So wie ich das sehe hat ein Sportschütze ein Grundbedürfnis auf 2 Kurzwaffen! Die werden scheinbar meistens tatsächlich auf die 2 Kurzwaffen für Jäger mehr oder weniger häufig angerechnet. Es obliegt dem Antragsteller bei seinem Bedürfnis glaubhaft zu machen, dass seine vorhandenen Waffen für die Jagdangelegenheiten nicht geeignet sind. Dürfte sehr einfach sein, wenn er eine Waffe in 22 lfb und eine in 32 hat. Sollte es sich dabei aber um eine Pistole z.b. in 9mm Luger und einen Revolver in 357 handelt wird es schon etwas aufwendiger. Eventuell hilft es, wenn der Revolver ein 6 Zöller ist und man das für zu lang empfindet, aber da würde ich mich nicht zwangsläufig auf ein Gericht verlassen. Vielleicht ist nämlich der Richter selbst Jäger und trägt einen 6“ für die Jagd. Wenn du schon eine 9mm als Sportpistole hast und die würde für die Jagd gehen, könnte die Sache auch verkompliziert werden. Kommt also darauf an und so weiter. Gruß Makalu
-
Ich denke, das ist nicht richit. Du hast sie legal erworben und sogar angemeldet. ,Wenn die sie nicht eintragen wollen, du hast keinen Fehler gemacht. Ich denke nicht, dass die dir was können. Wegen was auch? Gruß Makalu
-
Das was hier einige Behörden abziehen, ist die Vorstufe zur Anarchie! Ich verstehe nicht, dass das keinen Straftatbestand darstellt. Normalerweise müsste da jeder Staatsanwalt eingreifen, da sogar öffentliches Interesse an der Vermeidung vorliegen muss. Viel Erfolg......... wir drücken die Daumen! Gruß Makalu
-
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Makalu antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Ich glaube nicht mal, dass das IM Bayern da ggf. an einer Berufung interessiert ist. Da ja bereits die eventuellen Texte für die Verwaltungsvorschrift auf eine Nichtanwendung des Erwerbsstreckungsgebot auf die Gelbe ausgehen, denke ich mal, dass man es auch dort nicht mehr so eng sieht. Ansonsten kann ich mir schon gut vorstellen, dass das Urteil noch nicht ergangen ist und die Verwaltungsvorschrift ist bereits gültig, was aber sicherlich auch noch lange dauern wird. Gruß Makalu -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Makalu antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
so wie der erste Entwurf dazu aussieht, wird diese Regel eher nicht festgeschrieben, sondern richtig gestellt. Gruß Makalu -
Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob Magazin für Softair, Gas oder scharfe Waffe. Magazine sind absolut frei und unterliegen keiner Reglementierung. Kann jetzt neuerdings jeder selbst seine Gesetze machen und Verbotmerkmale definieren? Gibt es in der Schule nicht noch so was sie Sozialkunde, wo man über den Weg eines Gesetzes unterrichtet wird? Falls doch, sollte man es vielleicht auch so praktizieren. Gruß Makalu
-
Die sollen sich nicht so. Ich bin mir absolut sicher, dass die den Sprengstoff wieder zurück bekommen. Gruß Makalu
-
Bevor das öffentlich wird, wird es erst mal durchgearbeitet und überarbeitet und geändert. Ich denke vor mitte nächsten Jahres wird da noch nichts draus. Ich würde mich da jetzt auch noch nicht so deutlich auf das Ding fixieren. Es ist noch viel zu früh dazu. Gruß Makalu
-
manche zeigen es an, manche nicht. Angeblich werden wesentliche Teile nicht mal in Handeslbuch geschrieben. Wenn du es privat machst, mache es so wie die, die es nicht anzeigen. Gruß Makalu
-
Du musst ja einen wirklich sehr gesetzeskundigen Sachbearbeiter haben. Zeige ihn doch mal das Waffengesetz. Vielleicht kann er ja sogar mal reinschauen. Übrigens kann sich auch eine Verwaltungsvorschrift nicht über das Gesetz hinweg setzen, aber das sollte er auch wissen. Die VV wird er wohl auch kaum vor Mitte nächsten Jahres in den Händen haben und der Vorentwurf hat auch zu dem Thema nichts hergegeben, da ja eigentlich klar. Gruß Makalu
-
Also, ich habe jetzt von Cop bereits 8 Postings gelesen und muss sagen: Einmalig! Dazu kenne ich keinen Vergleich. Gruß Makalu
-
Ein Freifahrticket jemanden umzunieten? Wahnsinn, habe noch nie so einen Blödsinn gelesen! Der Ersteller könnte als Beispiel dienen, dass mit einem allgemeinem Psychogutachten doch ein paar erwischen könnte. Gruß Makalu
-
Die Franzosen monieren das nicht. Ansonsten halt per Luftpost verschicken.