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Fyodor

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  1. Nein, gibt es nicht. Es gibt in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter. Das ist etwas ganz anderes!
  2. Quatsch.
  3. Es kommt drauf an, was das Ziel war. Wenn man gewollt hätte, daß der "Mangel" abgestellt wird, dann ja. Wenn man aber ganz andere, politische Ziele verfolgt, dann muß man wie geschehen vorgehen.
  4. Leider führt Dein Link ins Leere...
  5. Gibt es nicht. Der Angriff muß rechtswidrig sein (das ist meist einfacher festzustellen), und gegenwärtig. Im Endeffekt mußt Du in Sekundenbruchteilen entscheiden, was später ein Heer von Anwälten und Richtern monatelang analysieren, und dann entscheiden daß Du eine Zehntelsekunde zu spät zurückgeschlagen hast, oder so. Auch ein Unterschied zwischen Recht und "Recht". Nur weil es richtig ist, heißt das nicht daß Du dafür nicht trotzdem verurteilt werden kannst.
  6. In Deutschland muß nur die Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter gewahrt bleiben. Wegen einer einfachen Beleidigung darf man niemanden erschießen. Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es in Deutschland nicht. Wenn er außerhalb Deines Einflußbereichs ist, dann ist der Angriff wohl auch vorüber. Da kann man dann aber auch nicht mehr von Flucht reden. Solange der Täter die Beute in der Hand hat und sich am Tatort befindet, auch wenn er versucht ihn zu verlassen, dauert der Angriff aber an. Nur weil er es geschafft hat Dir den Rücken zuzudrehen heißt das nicht, daß alles vorbei ist.
  7. Wobei die Frage grundsätzlich ganz einfach ist: Daß ein Diebstahl immer ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte unstrittig sein. Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist. Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?
  8. Hast Du Deine Sachen wieder? Nein? Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende. Als Opfer mußt Du in Deutschland das mildeste zur Verfügung stehende, sofort wirksame und für Dich gefahrlose Mittel wählen. Die beeinträchtigten Rechtsgüter müssen halbwegs verhältnismäßig sein. Bei manchen Dingen kann Diebstahl auch tödliche Gewalt als Abwehr rechtfertigen. Bei Dingen mit geringem Wert eher nicht. Das ist dann eben vor Gericht zu klären. Offenbar wurde es auch geklärt, und das Opfer hat Recht bekommen.
  9. Unser deutsches Notwehrrecht ist eigentlich ein sehr gutes und "opferfreundliches" Gesetz. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so gut geregelt. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht. Und genau so wird es bei uns gehandhabt. Läßt er die Beute fallen, ist der Angriff vorbei, auch wenn er noch frontal steht. In Deutschland hat die Bewegungsrichtung des Täters glücklicherweise nichts mit der zulässigen Notwehr zu tun.
  10. Das kann man so pauschal nicht sagen. Hat der Täter seine Beute noch in der Hand und rennt weg, ist es selbstverständlich Notwehr gegen den andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen das notwehrfähige Rechtsgut des Eigentums.
  11. Auch da gab es schon Fälle, wo die illegale Waffe zwar eingezogen wurde, der "Täter" aber straffrei blieb, da bereits die Beschaffung der Waffe als von der Notwehr gedeckt erkannt wurde.
  12. Ehrlich gesagt sieht es bei meinem lokalen Waffenladen ganz ähnlich aus. Da ist aber der gesamte Verkaufsraum eine Art Tresor, und das scheint so in Ordnung zu sein. Die Räumlichkeiten wurden erst letztes Jahr gebaut.
  13. Ich war heute bei meinem Dealer... der hat allen Ernstes noch eine Ausgabe der 2. (!) Auflage im Regal stehen.
  14. Das scheint bei Büchsenmachern eine ansteckende Berufskrankheit zu sein...
  15. Aber nur wenn Du einen findest, in den es rein paßt! Außerdem muß der Architekt sein OK geben.
  16. Viele Zulassungen sind nicht nur in der Energie, sondern auch im Kaliber begrenzt. Und .50BMG auf 50, maximal 100 Meter ist nun wirklich irgendwie... komisch.
  17. Das Bedürfnis dürfte gar nicht so sehr das Problem sein, dazu kenne ich zu viele Leute die Waffen in dem Kaliber haben, auch HA. Das Problem ist eher: Wo kann man damit schießen gehen, und kann man mit diesem Monstrum überhaupt irgendwas anfangen? Die letzte Frage betrifft uns als Deutsche nunmal aus rechtlicher Sicht.
  18. Zwar nicht das DEVA-Buch, aber sollte auch in keinem Haushalt fehlen: Bei ebay gibt es zur Zeit einen MAYER für 99,-€! EDIT: http://www.ebay.de/itm/K-D-Meyer-HANDBUCH-fur-den-WIEDERLADER-1-Auflage-1977-/371009192771?pt=Sach_Fachb%C3%BCcher&hash=item5661df0343
  19. Einen reinen AIPSC-Verein wirst Du wohl kaum finden. Du bist im IPSC-Verein grundsätzlich richtig, denn dort sind Wissen und Ausrüstung bereits vorhanden. Vielleicht kannst Du dort den ein oder anderen auch zum AIPSC begeistern.
  20. Fyodor

    WBK weg?

    Auch eine leere Grüne WBK ist aber ein Dokument das zur Leihe berechtigt. Ich würde auch darauf bestehen, das Dokument behalten zu dürfen. Und ich kenne Fälle, in denen das auch funktioniert hat. Im Endeffekt hat aber (leider) der SB das letzte Wort.
  21. Den kannst Du aber auch anrufen oder ihm eine Mail schicken... er ist sogar hier im Forum.
  22. Als Notschlüssel habe ich bisher nur diese billigen und leicht zu knackenden Rundschlüssel gesehen, die als Haupt-Schloß an einem Tresor nicht klassifizierungsfähig wären. Ansonsten kenne ich noch die Kombination aus Schlüssel- und Zahlenschloß, wobei man beide "Schlüssel" haben muß um die Tür zu öffnen. Das ist aber meist eine etwas andere Preisklasse als ein üblicher Waffenschrank. Wenn es sichere Tresore mit Notschlüssel gibt, ist es ja gut... ich habe halt bisher keinen gesehen.
  23. Das mit dem Notschlüssel kenne ich nur von den billigen Spielzeugtresoren... gibt es das tatsächlich auch bei "echten" ?
  24. Wenn diese A.-Wandhalter als Alternative (!) zum Stahlschrank zugelassen wären, dann würde ich es mir schon überlegen davon welche anzuschaffen, um ein paar besondere Stücke sichtbar zu machen. Das ist aber auch der einzige halbwegs nachvollziehbare Anwendungsfall für die Technologie die ich sehe. Wobei da ein 15,-€ Wandschloß auch reichen würde, und die Präsentation deutlich schöner wäre. Warum haben eigentlich Polizisten, als gutes Beispiel, nicht schon lange diese smart-guns? Wahrscheinlich, weil es sogar im grünen Muschterländle als zu gefährlich angesehen wird...
  25. Ja, habe ich gesehen. Selten so einen oden Tatort gesehen.
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