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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das Problem ist meist nicht das Gewicht. Sondern die Flächenlast. Ein Wasserbett mit hat ca. 5 m² Fläche, auf die sich sein Gewicht verteilt. Bei einem Tresor ist es nur in ganz wenigen Fällen mehr als 0,5 m², meist erheblich drunter. Wasser plus Bettgestell, selbst wenn es zusammen 500 kg sind, gibt bei 5 m² eine Flächenlast von 100 kg/m². Da könntest Du in jedes Zimmer drei davon stellen, wäre alles in Ordnung. Aber ein Tresor ist was ganz anderes. Mein B-Schrank wiegt leer 270 kg, und hat eine Grundfläche von 70 x 40 cm, das sind 0,28 m². Das ergibt eine Flächenlast von weit über 900 kg/m². Das ist dann was ganz anderes! -
Ich durfte letztens ein Paket komplett abschreiben. War dreimal im Kreis und dann zurück zum Absender-Paketzentrum, nicht aber zum Absender direkt, gegangen. Ich hätte es dort persönlich abholen müssen, einen erneuten Zustellversuch hat man abgelehnt.
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Ja, mein Gott, wenn Du nicht zu Hause bist nimmt das Paket auch Deine Frau an. Willst Du jetzt nur noch persönlich vorbei fahren?
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Was soll es da geben? Die Sendung geht an die Filiale. Abholen kann nur der Empfänger, der sich mit Postnummer-Karte und Personalausweis identifizieren muß. Das ist absolut ausreichend.
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Genau. Diese Beschinigung bescheinigt aber, daß die Waffe nicht beschossen werden KANN! Und nicht, daß sie nicht beschossen werden SOLL.
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Eine Nichtbeschußbescheinigung gibt es übrigens nicht auf Antrag. Sondern wenn eine Waffe aus technischen Gründen nicht beschossen werden kann, ohne sie zu zerstören. In solchen Fällen kann auf einen Beschuß verzichtet werden, und es gibt eben jene Bescheinigung. Aber nur um keinen Beschußstempel anbringen zu müssen gibt es die nicht.
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Wobei gerade DHL da eine sehr komfortable Lösung anbietet: Die "Postnummer". Die ist kostenlos, aber mit dieser Nummer kann man, ebenfalls ohne Mehrkosten, ein Paket direkt und ohne Umwege an die nächste Filiale zustellen lassen. Dort hat man dann eine Woche Zeit um es abzuholen. Das wird garantiert nicht beim Nachbar abgegeben oder in den Garten geworfen.
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Da hätte ich von Dir echt mehr Fachkenntnis erwartet. Ein "in Verkehr bringen" ist nicht zu verwechseln mit einem "erstmaligen in Verkehr bringen". Denn in dem Falle dürften unbeschossene Waffen veräußert werden. So ist es aber nicht. Jede Waffe muß bei jedem Besitzerwechsel einen Beshcuß aufweisen. Und den Beschuß muß der Vorbesitzer durchführen BEVOR er die Waffe weitergibt. Deshalb ist der Satz "Verkauf nur an Sammler da kein Beschuß" nicht nur falsch, sondern die Ankündigung eines Gesetzesverstoßes, und das kann unter Umständen ganz blöd enden.
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Er steht aber noch bei 0 NULL! Wie geht das denn?
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich richtig. Man muß den rechtzeitigen Erwerb (und NUTZUNG) nur eben nachträglich noch zweifelsfrei nachweisen können. -
Ist ein Feststellungsbescheid rückwirkend gültig
Fyodor antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
Niemanden. Es kann Dir jeder nur seine persönliche und rechtlich völlig unbedeutende Meinung mitteilen. Endgültig entscheiden kann das nur ein Richter, und auch das nur im Einzelfall. Beim nächsten kann es dann wieder genau andersrum ausgehen. Willkommen im deutschen Rechtsstaat. -
Egal wie: So wie vorgeschlagen, also einfach zerlegen, Schlagbolzen raus, und gut ist, geht es nicht. Ob Waffen aus dem Ausland im Rahmen einer Erbschaft überhaupt hier her gebracht werden können weiß ich nicht. Aber wenn, dann bekommst Du eine Erben-Waffenbesitzkarte (und mußt die Waffen blockieren lassen). Wenn es nicht geht, kannst Du die Waffen nur an einen deutschen Büchsenmacher liefern lassen der sie Dir auf Deko umbaut. Das kommt aber einer vollständigen Zerstörung gleich, da würde ich sie lieber drüben lassen.
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Hallo Forum! Ich habe einen Stapel Munitionsschachteln von MagTech, die ich für meine wiedergeladenen Patronen im Kaliber .44-40 wiederverwende. Als das noch ein Karton Fabrikmunition war ist der wohl aber mal runter gefallen, auf jeden Fall sind nahezu alle Trays an der selben Ecke regelrecht zerbröselt. Die Schachteln an sich sind noch in Ordnung. Wie ich herausgefunden habe, sind die Trays von .44-40 und von .40SW identisch. Vermutlich auch von anderen 40er Kalibern. Hat jemand von diesen Trays noch ein paar rum liegen, die er nicht mehr braucht? Ob mit oder ohne Schachtel ist egal, ich bräuchte vor allem intakte Trays.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Nein, können sie nicht. Auf welcher Grundlage denn? -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Stimmt. Dann darfst Du sie darin aber auch nicht lagern. Denn der Schrank wurde ja explizit nicht zur Lagerung von Waffen erworben. Wäre er das, bestünde die Bringschuld zur Meldung der getroffenen Maßnahme. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wird er nicht. Dann wird er aber auch nicht zur Aufbewahrung von Waffen genutzt, und die Altbestandsregelung greift nicht. Wird er zur Aufbewahrung von Waffen genutzt, so ist er eine der Maßnahmen die getroffen wurden, und die meldepflichtig sind. Hier wird gerne verwechselt: - Natürlich haben wir keine Registrierpflicht für Tresore - Wir haben auch keine Registrierpflicht für Waffenschränke - Aber wir haben eine Meldepflicht für getroffene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung Der Kauf eines Waffenschranks, um darin dann erlaubnispflichtige Waffen aufzubewahren, ist eine Maßnahme zur sicheren Aufbewahrung. Und die ist meldepflichtig. Im besten Fall glaubt der SB, daß der Schrank vorher schon da war, und trägt ihn dann in seine Akten ein. Im blöden Fall glaubt der SB das nicht, und man kann es auch nicht ausreichend beweisen, und man muß sich binnen Frist einen 0er Schrank zulegen. Im ungünstigsten Fall ist es ein Verstoß gegen das WaffG mit allen seinen Folgen. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Gerade dann empfiehlt es sich, frühzeitig das Problem zu lösen. Sonst: Siehe oben. In zwei Fällen hatte ich ähnliches in meinem nahen Bekanntenkreis miterlebt. Beide Male unschuldig, aber Waffen lange weg und danach beschädigt. Vor Gericht Schadenersatz geltend gemacht, Recht bekommen, aber immer noch kein Geld da. Meine Behörde bringt zur Kontrolle übrigens einen Ausdruck ihrer Akten mit. Da steht nicht nur jede Waffe drin, sondern auch wie viele Schränke welcher Art ich habe. Aber das hatten wir ja schon alles. Du bist verpflichtet, die zur Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen zu melden. Tust Du das nicht, kannst Du nachher gerne mit der Behörde streiten, wenn man böse will kann man das aber sogar als Verstoß gegen das WaffG auslegen. Und dann wird es richtig eklig. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Genau. Dann steht das Amt im Wohnzimmer und bezweifelt das Alter des Schrankes. Zuerst holen sie die Polizei, die sämtliche Waffen liebevoll auf die Ladefläche eines Bully wirft um sie zu beschlagnahmen. Dann wird der Rest der Wohnung durchsucht, will er legal Waffen besitzt hat ja auch bestimmt illegal noch ein paar. Du kannst dann zwar innerhalb zweier Tage nachweisen wann Du den Tresor gekauft hast, aber die Behörde zweifelt die Benutzung an. Bis das geklärt ist, vergehen weitere zwei Wochen. Anschließend benötigt für Polizei zweieinhalb Jahre und mehrere schreiben deines Anwalts, um dein Eigentum zurück zu bringen. Leider haben die Waffen dann ein paar "Lagerspuren" ab bekommen. Aber immerhin hat Du es ihnen voll gezeigt. Was ist so schlimm daran seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, und die Aufbewahrung der Waffen nachzuweisen? Dazu gehört insbesondere, die Schränke nachzuweisen in denen sie stehen. Diese Pflicht gibt es jetzt schon etwas länger. Übrigens: wer seine Schränke vor dem Stichtag der Behörde bekannt gemacht hat, hat keine schlafenden Hunde geweckt, sondern ihnen noch Schlafmittel verabreicht. Da gibt es keine Diskussion mehr. -
Ist ein Feststellungsbescheid rückwirkend gültig
Fyodor antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
Das ist falsch. Der Feststellungsbescheid verbietet ja nicht, sondern stellt fest daß es schon immer verboten war. Deshalb heißt der Feststellungsbescheid auch Feststellungsbescheid und nicht Gesetz. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Die haben umsonst gekauft. Steht so im Gesetz: Bestandsschutz nur bei durch ebenjene Person in Benutzung befindliche Schränke. Keine Nutzung vor dem Stichtag, ergo kein Bestandsschutz. -
Ist ein Feststellungsbescheid rückwirkend gültig
Fyodor antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
Du brauchst keinen FB. Der ändert nichts an der Sache, er stellt nur fest. -
Wurde "Hell"schon genannt? Ein ziemlich intensiver Postapokalyptischer Film ohne Zombies, eine deutsche Produktion!
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Ist ein Feststellungsbescheid rückwirkend gültig
Fyodor antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
Ihr habt glaube ich die Frage nicht richtig verstanden. Natürlich ist das Messer eine verbotene Waffe, und nach dem FB kann sich auch niemand mehr rausreden er wußte es nicht (schließlich kennen wir alle FBs auswendig, nechwahr). Es geht wohl eher darum, ob der Besitz vor der Veröffentlichung des FB nun ein vorsätzlicher illegaler Waffenbesitz war, oder ob es sich um einen Verbotsirrtum handelt der straffrei bleiben kann. Daß auch "Altbesitz" verboten ist, ist denke ich unstrittig. -
mehrere Verfahren eingestellt - Trotzdem keine WBK?
Fyodor antwortete auf dr.ing84's Thema in Waffenrecht
Das kann Dein Sachbearbeiter durchaus so sehen, ja. Ich würde es aber einfach ausprobieren. Auch SB sind Menschen... aber, wie oben schon geschrieben wurde, nicht von Dir aus drauf ansprechen. Erst wenn der Antrag versagt wird, ein freundliches Gespräch suchen.- 162 Antworten
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