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Fyodor

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  1. Ein Gesetz das solche diskussionwürdigen Spezialfälle überhaupt zuläßt, ist schlecht geschrieben. Durchmassive Vereinfachungen und Wegfall von Detailregelungen würden auch die meisten "Spezialfälle" von alleine verschwinden.
  2. Der ganz große Unterschied dabei ist aber, daß ich als juristischer Laie verpflichtet bin das Gesetz bis ins Kleinste zu kennen und korrekt anzuwenden. Es muß daher so geschrieben sein, daß es ein juristischer Laie auch ohne Anwalt und Richter überhaupt sicher anwenden kann, ohne dabei in nur Volljuristen erkenntliche Tretminen zu laufen. Von einem medizinischen Laien erwartet niemand, daß er das alles kann.
  3. Fyodor

    Weste erlaubt?

    Soweit ich weiß, keine Uniformteile und/oder Tarnmuster. Außerdem: Was willst Du mit einem Holster an der Weste? Extrem unergonomisch.
  4. Haben also nur Reiche das ungeschränkte Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz?
  5. In welchem Gesetz steht denn, daß Du ein Recht darauf hast es per Post zugeschickt zu bekommen? Auch nirgends. Laut Gesetz besitzt Du Deine Waffen übrigens ohne Erlaubnis, wenn Du keine Besitzerlaubnis vorlegen kannst. Solange die WBK beim Amt ist, kannst Du das nicht. Und in welchem Gesetz steht nochmal daß das dann nicht gilt? Ach ja... auch nirgends. Klar, man kann als Großkotz auftreten. Muß man aber nicht. Im Zeitalter von vernetzten Waffenbehörden kennt Deine neue Behörde Dein Verhalten übrigens bevor Du dort zum ersten Mal zur Tür rein polterst (oder das Telefon vollbröckelst).
  6. Das wird er dann in Zukunft immer tun. Jedesmal. Und wenn er Ermessensspielräume hat, die er ausnutzen darf, kannst Du Dir vorstellen wie er diese in Zukunft auslegen wird. Ich bin eigentlich auch der Meinung: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen würst. Aber seine Dokumente persönlich abzuholen, das bricht niemandem einen Zacken aus der Krone. Und wegen solcher Lappalien den großen Macker raushängen zu lassen und nach Paragraphen zu verlangen ist kindisch.
  7. Nein, ist er nicht. Aber er darf eine WBK nur an jemanden ausstellen, der persönlich geeignet ist, also ist er verpflichtet das zu überprüfen. Sei froh daß er sich dazu für geeignet hält, sonst schickt er Dich zum Psychologen und Amtsarzt deswegen. Außerdem, wie bereits oben geschrieben, es gibt Personen da kann man die persönliche Eignung in Sekunden ausschließen. Meine Behörde will auch keine persönlichen Besuche mehr, es geht alles nur noch per Post. Früher (also vor zwei Jahren) konnte ich alles persönlich und schnell erledigen, jetzt per Post dauert es halt drei Tage länger.
  8. Es gibt Personen, da kann man die persönliche Eignung schon nach 5 Sekunden ausschließen...
  9. Das kann der SB durchaus verlangen. "Persönliche Eignung" ist eine Voraussetzung zur Erteilung einer WBK, und ein persönlicher Eindruck davon entsteht nur im persönlichen Kontakt.
  10. Na, es wurde genau das geliefert was bestellt wurde. Daß sich das Einsatzszenario nachträglich von "kaputtputzen in der Kaserne im Fränkischen Wald" änderte in "Dauerfeuer in der Wüste" war damals nicht absehbar.
  11. Sorry, verwechselt... natürlich war brutto gemeint. Klar, aber in Endeffekt ist es der Estrich der dann bricht. Weil die Dämmung darunter nachgibt.
  12. Man muß das Geld aber erstmal haben. Jede Maßnahme die das Schießen teurer macht (Tresorpflicht 2003, Hauskontrollen, Tresorverschärfung 2017) wird insbesonders die ärmeren Bevölkerungsschichten von diesem schönen Hobby ausschließen. Es wird zunehmend ein elitäreres Vergnügen, allein weil man es sich sonst nicht mehr leisten kann.
  13. Ich stelle mir gerade einen Handwerksgesellen vor, mit 1800,-€ netto pro Monat, macht brutto und nach Abzug der Fixkosten 150 €/Monat. Der will nun mit dem Schießen anfangen, und kann von einem Vereinskameraden ein älteres KK-Matchgewehr für einen Freundschaftspreis von 300,-€ abkaufen. Der braucht nun einen 0er-Schrank für mindestens 500,-€. Der muß also doppel so lang auf den Tresor sparen wie auf das Gewehr. Und jetzt erzähle mir nicht, der sucht sich nicht doch lieber einen anderen Sport...
  14. Das hat alles sehr wenig mit Physik und Vernunft (oder Angst, wie Du es nennst) zu tun, sondern vor allem mit baurechtlichen Vorschriften. Es gibt eine Belastung, für die wurde die gesamte Decke ausgelegt. Das sind bei Wohngebäuden üblicherweise 100 oder 150 kg/m². Damit ist gemeint, daß der gesamte Raum vollflächig mit dieser Last (Möbel, Personen, alles) belastet werden kann, und hält. Wird nicht der ganze Raum gleichmäßig mit Wasser geflutet, verteilen sich die Lasten natürlich etwas anders, und sogenannte "Punktlasten" mit deutlich höherer Flächenlast entstehen. Aber auch die sind geregelt. Und die haben meist weniger mit der Tragfähigkeit der Decke an sich zu tun, sondern mit der Belastbarkeit des Estrichs.
  15. Der war mal Österreichischer Botschafter bei der UN...
  16. Mein 7er A-Schrank wiegt keine 70 kg. Aber mein großer B-Schrank (5 Langwaffenhalter und ein paar Regalfächer für Kurzwaffen) wiegt 270 kg. Den A-Schrank habe ich alleine in den dritten Stock gebracht, den B-Schrank haben wir zu fünft (Tür vorher abgenommen) hoch gewuchtet. Ging alles. Runter wird das aber alles eine Spedition bringen, dazu sind mir meine Knochen zu schade.
  17. Das Problem ist meist nicht das Gewicht. Sondern die Flächenlast. Ein Wasserbett mit hat ca. 5 m² Fläche, auf die sich sein Gewicht verteilt. Bei einem Tresor ist es nur in ganz wenigen Fällen mehr als 0,5 m², meist erheblich drunter. Wasser plus Bettgestell, selbst wenn es zusammen 500 kg sind, gibt bei 5 m² eine Flächenlast von 100 kg/m². Da könntest Du in jedes Zimmer drei davon stellen, wäre alles in Ordnung. Aber ein Tresor ist was ganz anderes. Mein B-Schrank wiegt leer 270 kg, und hat eine Grundfläche von 70 x 40 cm, das sind 0,28 m². Das ergibt eine Flächenlast von weit über 900 kg/m². Das ist dann was ganz anderes!
  18. Fyodor

    BDS-Shop

    Ich durfte letztens ein Paket komplett abschreiben. War dreimal im Kreis und dann zurück zum Absender-Paketzentrum, nicht aber zum Absender direkt, gegangen. Ich hätte es dort persönlich abholen müssen, einen erneuten Zustellversuch hat man abgelehnt.
  19. Ja, mein Gott, wenn Du nicht zu Hause bist nimmt das Paket auch Deine Frau an. Willst Du jetzt nur noch persönlich vorbei fahren?
  20. Was soll es da geben? Die Sendung geht an die Filiale. Abholen kann nur der Empfänger, der sich mit Postnummer-Karte und Personalausweis identifizieren muß. Das ist absolut ausreichend.
  21. Genau. Diese Beschinigung bescheinigt aber, daß die Waffe nicht beschossen werden KANN! Und nicht, daß sie nicht beschossen werden SOLL.
  22. Eine Nichtbeschußbescheinigung gibt es übrigens nicht auf Antrag. Sondern wenn eine Waffe aus technischen Gründen nicht beschossen werden kann, ohne sie zu zerstören. In solchen Fällen kann auf einen Beschuß verzichtet werden, und es gibt eben jene Bescheinigung. Aber nur um keinen Beschußstempel anbringen zu müssen gibt es die nicht.
  23. Wobei gerade DHL da eine sehr komfortable Lösung anbietet: Die "Postnummer". Die ist kostenlos, aber mit dieser Nummer kann man, ebenfalls ohne Mehrkosten, ein Paket direkt und ohne Umwege an die nächste Filiale zustellen lassen. Dort hat man dann eine Woche Zeit um es abzuholen. Das wird garantiert nicht beim Nachbar abgegeben oder in den Garten geworfen.
  24. Da hätte ich von Dir echt mehr Fachkenntnis erwartet. Ein "in Verkehr bringen" ist nicht zu verwechseln mit einem "erstmaligen in Verkehr bringen". Denn in dem Falle dürften unbeschossene Waffen veräußert werden. So ist es aber nicht. Jede Waffe muß bei jedem Besitzerwechsel einen Beshcuß aufweisen. Und den Beschuß muß der Vorbesitzer durchführen BEVOR er die Waffe weitergibt. Deshalb ist der Satz "Verkauf nur an Sammler da kein Beschuß" nicht nur falsch, sondern die Ankündigung eines Gesetzesverstoßes, und das kann unter Umständen ganz blöd enden.
  25. Er steht aber noch bei 0 NULL! Wie geht das denn?
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