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Fyodor

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  1. Ich sehe da keine unüberwindbaren Hindernisse. Gerade, wenn es in der Sturm-und-Drang-Zeit der Jugend war. Allerdings wirst Du Probleme bekommen wenn Du zur Waffenbehörde gehst und sagst "Ich bin mal betrunken gefahren, ist jetzt alles vorbei, und jetzt will ich Waffen". So funktioniert das in Deutschland nicht. Hier "darf" nicht zum Spaß geschossen werden, sondern es muß ein sportlicher Hintergrund bestehen. Was willst Du denn schießen?
  2. Stimmt. Mich würde aber interessieren wie es zu so einer Konstellation kommt, daß eine Waffe zerlegt in zwei Hälften eingetragen wird. Mußt Du dann eine andere Waffe zerlegen (in Wechselober- und -unterteil sozusagen) um diese eine wieder zu verwenden? Oder wie läuft das ab, daß Du nicht versehentlich magisch eine neue Waffe erschaffst?
  3. Ich habe noch nie erlebt, daß die Waffennummer bei einem Wettkampf kontrolliert wurde. Auf was für Wettkämpfe fährst Du denn? Dein Büchsenmacher kann das übrigens "beheben", Du mußt ihm nur beide Teile überlassen, er fügt sie zusammen, und dann "kaufst" Du sie zurück. Kostet halt dreimal Gebühr und Du wirst ein Bedürfnis brauchen.
  4. Da fehlt wiederum der Anschlagschaft.
  5. So einfach ist das nicht. Selbst Teile die in den USA und in DE frei sind, können mit einem Exportverbot belegt sein.
  6. Die werden zerstört, der R93-Verschluß kann rein theoretisch einfach nur entriegeln, ohne dabei zerstört zu werden. Wurde bei der Nachfolgeversion behoben, meines Wissens.
  7. Nein, der Verschluß der R93 kann theoretisch durch den eindringenden Gasdruck entriegeln. Es gab wohl mindestens einen Unfall dadurch, aber im großen und ganzen ist die Unfallgefahr ziemlich aufgebauscht worden.
  8. Nein, da steht nicht drin wie viele Waffen ich besitzen darf. Sondern welche Waffen ich zur Teilnahme an der Disziplin benötige. Angeblich stünde aber in der Sportordnung des TE: "obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen." Also darf er laut Sportordnung bis zu 5 KW und bis zu 6 LW besitzen. Was so ganz sicher nicht drin steht. Und eine Disziplin, für die ich gleichzeitig 11 Waffen benötige (um bei der Analogie zu Deinem Beispiel "Western" zu bleiben), kann ich mir auch nicht vorstellen
  9. Seit wann schreibt eine Sportordnung vor wie viele Waffen ich besitzen darf?
  10. Aber natürlich. Auch innerhalb des Grundkontingents muss für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden.
  11. Wird auch gerne übersehen: Auch innerhalb des Grundkontingents muß jede einzelne Waffe durch ein Bedürfnis begründet sein. Nur werden keine überregionalen Wettbewerbe gefordert. Aber zweimal die gleiche Waffe (zweimal P226 in 9x19) geht üblicherweise eben nicht, erst bei Nachweis von eben diesen überregionalen Wettkämpfen. Daß man eine Ersatzwaffe für den Fall eines Defekts benötigt, glauben die Behörden eben erst, wenn man auch "wichtige" Wettkämpfe mit schießt, z.B. Deutsche- oder Europameisterschaften. Für den Kreis-Vergleichswettkampf braucht es das eben nicht.
  12. Wenn Du als WBK-Neuling gleich Dein 2/6-Kontingent ausschöpfst, und dann eben nicht für deutlich verschiedene Disziplinen, bekommen die Amtsleute leicht den Eindruck Du würdest Waffen "anhäufen". Als langjähriger Schütze mit mehreren überregionalen Wettkampfteilnahmen pro Jahr hat man es da viel leichter.
  13. Grundsätzlich hat die Behörde nicht unrecht. Wenn Waffen vorhanden sind mit denen man in der "neuen" Disziplin starten kann, muß die Behörde die zusätzliche Waffe nicht genehmigen. Auch, wenn man mit der entsprechenden Waffe chancenlos wäre. Es gilt eben noch immer der Grundsatz: So wenig Waffen wie möglich ins Volk. Gerade in sozialistischen Hochburgen wie Berlin.
  14. Nicht wenn Du auch SP brauchst.
  15. Geht mir nicht anders. Und dank unserer Homöopathieregelung kann man ja noch nicht mal ein paar Sorten kaufen gehen und ausprobieren.
  16. Naja, die REACH-Verordnung ist bereits zehn Jahre alt. Hätte der EU-Markt für die US-Hersteller irgendeine Relevanz, hätten sie sich problemlos daran anpassen können.
  17. Ja, aber wie interpretiert es im Fall des Falles der durch keinerlei Fachkenntnis belastete Richter? Wo muß man ziehen, und in welche Richtung?
  18. Leider ist beides falsch. Das "Abreißgewicht" ist keinesfalls eine Norm, sondern taucht überhaupt nur in Waffengesetz auf. Kein Ingenieur oder Statiker würde je einen so dämlichen Begriff verwenden. Definiert wie es zu ermitteln ist, ist es auch nicht. Eine Haltekraft von umgerechnet 200 kg erreicht man aber schon mit einer (!) lächerlichen M4-Schraube. Zwei M10er, wir wohl eher üblich, erreichen locker das 10fache. Man sieht halt immer wieder auf welcher Grundlage der Gesetz geschrieben wurde. Sachverstand gehört leider nie dazu.
  19. Fyodor

    Waffen-online

    Nein, der mußte nicht, der durfte. Der will das nämlich tatsächlich so.
  20. Fyodor

    Waffen-online

    Ich weiß, beide haben mir viel Wissen vermittelt.
  21. Fyodor

    Waffen-online

    Das Schwarze Forum habe ich nicht mehr kennengelernt, aber einige Urgesteine schon. Aber immerhin war ich auch beim ersten Seeminenbesitzertreffen schon dabei. Mit fehlen Murmelgießer, H.M. und ein paar andere auch. Aber Fluktuation ist normal, und viele haben irgendwann eben auch mal andere Interessen. Irsch war auch immer ein toller Termin mit super Gesprächsthemen.
  22. Bei anderen schon:
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