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erstezw

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  1. Na ja, es gibt halt unter selbigen (ergänze "zu") viele die einfach immer wieder nur ihre Pflicht tun. Egal für wen. Positive Einzelfälle bestätigen noch nicht das Gegenteil.
  2. Urteile (jeder Instanzenebene) sind die schriftliche Fassung der Meinung des Richters/ der Richter. Mehr nicht. Sie müssen nicht einmal korrekt sein, im Gegensatz z.B. zu einem Verwaltungsakt oder Vertrag.
  3. Zwischen Rebellion und bedingungsloser und unreflektierter Obrigkeitshörigkeit (wohin die Deutschland schon mehrfach geführt hat wissen wir vom Kaiserreich, 3.Reich und DDR) liegt eine weite Spanne. Etwas weniger Hörigkeit hilft eventuell, die Rebellion zu verhindern. Wenn man Schiller glauben darf ging das damals übrigens gut aus, zumindest für den Tell.
  4. Du grüßt auch den Hut auf der Stange, nicht wahr? Gerade von einem Historiker würde ich eine etwas differenziertere Sicht auf die Dinge erwarten. Du musst ja nicht zwangsläufig zu den selben Schlüssen kommen wie andere, aber etwas Grau ab und an statt nur reinem Schwarz-Weiß hätte ich schon erwartet.
  5. Im Gegensatz zum Aufruf zum ausschließlichen Äußern systemkonformer Ansichten beinhaltet diese Aufruf aber keine Androhung von Nachteilen bei Nichtbefolgung.
  6. Bei Merkel auf Knien zu erscheinen und zu bekennen "Ich widerrufe!" ?
  7. Die Deutschen LWB waren ja bisher immer brav. Und die anderen (iLWB) sind ja egal.
  8. Der Gängelung aller Bürger gehören klare Grenzen gesetzt. Umweltzonen, Glühlampenverbot, Staubsaugerleistungslimit,...
  9. Sowas gab es immer schon mal. Ein Bürgerkrieg ist deswegen noch nie ausgebrochen.
  10. Aber sicher, bei jeder sich bietenden Gelegenheit.
  11. Mit dem selben Blafasel lässt sich auch begründen, warum keine Selbstlader mit Wechselmagazinen zur Jagd verwendet dürfen oder die Doppelbesteuerung von Rentenversicherungsbeiträgen doch verfassungskonform ist.
  12. Auf welcher Datenbasis beruht deine Annahme, eine überwältigende Mehrheit der Deutschen würde das Grundgesetz als Dauerprovisorium einer auf breitem demokratischem Konsens beruhenden Verfassung (nenne es von mir aus auch einfach Reform des GG) vorziehen? Mich hat noch nie jemand dazu befragt, dich etwa?
  13. Den Zustand hatten wir schon zweimal in Deutschland. Aus der zweiten Phase haben wir noch jede Menge Relikte in Politik und Verwaltung, die können jetzt sozusagen bei der erneuten Umsetzung ihre persönliche Expertise einbringen.
  14. Der Flaschenhals ist das LKA Hessen mit seiner Auskunft. Der SB bei uns hat neulich gesagt, die bräuchten inzwischen bis zu einem Jahr (Ursache wie oben genannt der KWS). Bei §27 und JJS wird wohl nur noch die Ortspolizeibehörde befragt, damit das überhaupt noch klappt.
  15. Das sind deutsche Grundtugenden, du Ignorant. Über deren Nutzen für totalitäre Systeme nachzudenken ist für gute Deutsche völlig ausgeschlossen. Wo kämen wir denn da hin?
  16. Deine Begründung enthält einen Zirkelschluss. Die erste Entscheidung, eine geladene/unterladene Waffe wegzuschließen sei per se gefährlich und damit verboten ist eine Interpretation des Gerichts. Das steht so in keinem Gesetz. Die Fortführung dieser Interpretation in die sogenannte ständige Rechtsprechung verfestigt diese Meinung, es beleibt aber weiterhin eine Interpretation. Etwas damit zu begründen, es wäre richtig weil es immer wieder so gemacht wird, ist der Zirkelschluss. Aber ich weiß, mit mir muss man nicht diskutieren weil es mir zum Glück am nötigen Niveau fehlt, dir uneingeschränkt zuzustimmen.
  17. Kürz doch deinen ganzen Sermon etwas und schreib einfach: Isso, Ihr Kretins!
  18. Wer andere als unqualifiziert bezeichnet und selbst von einer Verfassung statt vom Grundgesetz spricht sei an dessen Artikel 146 erinnert: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Ich unterstelle mal, dass man sich dabei damals etwas gedacht hat.
  19. Unabhängig davon, dass wir noch immer mit einem Provisorium statt einer Verfassung leben, glaubst du dass außer dir jemand glaubt was du da behauptest? Also konkret, dass es keine Willkürurteile gibt?
  20. Nach Uwes Aussage müssten sie das, weil ich ja LWB bin. Die sehen also, dass ich Waffen im Haushalt habe und müssen sich sichern. Beim Nachbar könnten sie sie stecken lassen, der hat ja keine (angemeldet). Ich find das krank. Weil völlig unlogisch. Ich (mit Eintrag im Melderegister) bin nämlich quasi "dauerüberprüft", der nebendran (ohne Eintrag) kann ein völliger Psycho und gefährlich sein, bei dem steht aber nichts.
  21. Nur mal so als ketzerische Frage: Gelten denn die Grundlagen der Eigensicherung nicht, wenn man nicht weiß ob in einer Wohnung Waffen vorhanden sein könnten? Ist ja bei einer Quote von 5:1 (illegal/legal besessene Stückzahl) wohl eher die Regel als die Ausnahme.
  22. Du brauchst nur eine Kellertür, wie die Irre von Chaillot
  23. Deswegen ist es ja auch einfacher, normale Deutsche zu traktieren. Die nehmen das bisher halt hin und sind nicht noch frech dazu.
  24. Jetzt dröseln wir das mal etwas auf: Die Risikominimierung bestand ja offensichtlich schon darin, zu warten bis Mutter und Kinder alleine zuhause waren. Dann haben sie die Kavallerie angekarrt und ordentlich Krawall gemacht. Ob der Verdächtige ein Verbrecher ist, klärt noch immer ein Gericht. Bei einem Verstoß gegen das WaffG kann es sich aber (so er überhaupt vorliegt und nicht nur ein Verdacht bleibt) kann es sich grundsätzlich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen handeln. Wer der Auslöser gewesen sein mag? Ein missgünstiger Nachbar vielleicht...
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