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Bulldog

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  1. Wirklich? In §12(1) BeschG lese ich: (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. Du zielst mit dieser Aussage aber nur auf §3(1) BeschG, oder? Dort steht u.a.: (1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.
  2. Ich weiß, ich frag ja nur nach wegen: Natürlich dürfen unbeschossene beschusspflichtige Waffen besessen werden, sie dürfen aber an WBK Inhaber nicht überlassen werden. Und wer unbeschossene beschusspflichtige Waffen in den Geltungsbereich des deutschen Beschussgesetz/Waffengesetz verbringt, hat die Waffen, bevor sie in den "Verkehr" kommen, zu beschießen. Was ist jetzt ein in Verkehr bringen???
  3. ...warum dürfen Sammlern und Sachverständigen Waffen ohne Beschuss überlassen werden????
  4. ...ich habe ja aus diesem Grund auch extra aus diesem Grund von "unserem 100m Stand" geschrieben. Aber Nörgler findet man sogar da...
  5. Du glaubst ja gar nicht wie schön die Mäharbeit auf unserem 100m "Meyton Stand" geworden ist, seit die alten Seilzuganlagen weg sind. Für die Gewehrschützen ohne Zielfernrohr ändert sich ja quasi nix. Und alle anderen Problemchen kann man ohne großen Aufwand lösen, zumindest ist es uns ganz gut gelungen. Irgendwas zum NÖRGELN findet sich immer...
  6. ...oder eher nur die Trommelbohrungen versetzt sind.
  7. Reiß doch bitte nicht die armen Leute aus ihren Träumen.
  8. ...und dort sollte man mal beginnen nach Schuldigen zu suchen, ohne diese dann nicht auch noch mit goldenem Handschlag oder Beförderung zu belohnen. Wenn nicht, dann wird sich die Misere nur zum nächsten Objekt bewegen. Beispiele gibt es ja wahrlich genug...
  9. Nach meinem Kenntnisstand sind in den letzten zwei bis drei Jahren zu 95% ehemals unbrauchbar gemachte Waffen aus Slowenien "unangenehm" aufgefallen. Die restlichen 5% aus Tschechien, wobei ich da noch nie eine Abänderung live gesehen habe. Gerade im Bereich von z.B. Sturmgewehren war die Abänderung vom Lauf lächerlich und mit einfachsten Mittel, auch kurz vor Gebrauch erst vor Ort zu überwinden. Warum man auf umgebaute Waffen zurück gegriffen hat, lässt sich meiner rein persönlichen Meinung nach nur vermuten, denn ich kenne die Gründe nicht. Ob es am vermeintlich einfacheren Transport, am evtl. doch günstigeren Preis, oder vielleicht an mangelnder sonstiger Verfügbarkeit liegt???
  10. Wenn es wirklich eine in Slowenien offiziell deaktivierte Glock Pistole war, dann kann man das sehr leicht erkennen. Diese Art der Abänderung ist sehr leicht zu manipulieren und inzwischen auch schon mehrmals negativ in D aufgefallen.
  11. ..."sehr sorgfältig" steht hier für sehr langsam. Wir sind immerhin im Jahr vor der Wahl.
  12. Ich bin ja eher unpolitisch, kann aber hier in Deinem Fall nur noch schmunzeln. Wenn ich mir Deine auf die AFD bezogenen Beiträge über die letzten Monate ansehe, dann bist Du irgendwie von anfänglicher bedeutungsloser Gleichgültigkeit gegenüber der AFD, inzwischen bei Schuld zuweisender Panikmache (wer AFD wählt, wählt rot/rot/grün) angekommen. Wenn es bei Dir wirkt, warum sollte es, ich bleibe bei Deinen Worten, die Herrschaften von der CDU/CSU nicht auch beeindrucken? Wo ist denn das Problem wenn sie wirklich in der Opposition verschwinden? Glaubst Du wirklich das es Dir oder mir dann schlechter geht? Ich bin da Realist, keine der zur Wahl stehenden Parteien wird sich um mich kümmern. Scheiß auf die paar Waffen, sie sind für mich auch nicht das Wichtigste.
  13. Ja genau, dass gäbe bestimmt eine riesige neue Behörde mit Einkäufern und so. Da kostet dann jeder Bleistift 25,- Euro, und natürlich funktioniert er nicht weil die Ausschreibung nach 10 Jahren Planung leider nicht korrekt war.
  14. Die Ranzenhersteller/händler und Ranzenfachverkäufer freut das aber ganz dolle. Und natürlich heletz, den rettest Du nämlich aus seiner Langeweile. Ja, ganz wichtig. Vielleicht Berlin?
  15. Ob es Anzeichen gibt weiß ich nicht, theoretisch ist das aber natürlich möglich.
  16. Nein. Mal angenommen der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zu, dann wird sich der Bundesrat in einer Sitzung am 23. September 2016 damit befassen. Sofern der Bundesrat zustimmen würde, könnte das Gesetz frühestens im Oktober 2016 in Kraft treten. Sollte der Bundesrat nicht zustimmen, dann geht´s in den Vermittlungsausschuss.
  17. Es gibt jede Menge fleißige Unvernünftige, mehr als uns lieb ist, leider. Unser Glück war, dass es viele einflussreiche und aufgescheuchte Betroffene, und noch mehr aufscheuchende Betroffene gab die keinen Bock auf die S******e hatten. Der Rest ist hausgemachtes Politikschauspiel der feinsten Art von Leuten von denen man sich am besten fern hält. Meine Meinung müsst Ihr nicht teilen. Jeder kann es natürlich gerne auch wirklichkeitsfremd von tausend anderen Seiten sehen. Die Schauspieler wird es freuen, denn sie hätten dann wieder gut gespielt.
  18. Wollt Ihr etwa mit eindeutigen Regeln die Juristen in die Arbeitslosigkeit/Armut treiben?
  19. Ich bin kein Jurist und kann Dir das nicht abschließend juristisch bewerten, aber m.M. nach sind mit "automatischen" Waffen Lang- und Kurzwaffen gemeint, welche bei einmaliger Betätigung der Abzugsvorrichtung Serienfeuer schießen können. Man hätte da sicherlich besser "vollautomatischen" geschrieben.
  20. Ganz bestimmt wird sich auch an dem ein deutscher "K...gewinnler" bereichern.
  21. Heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes angenommen worden. Demnach soll § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c zukünftig wie folgt lauten: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;" Über den obigen Gesetzentwurf in geänderter Fassung wird der Deutsche Bundestag am Freitag auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses abschließend beraten.
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