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Eigentlich ist doch alles geklärt und nichts muss noch zu einer Anzeige gebracht werden.
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Kann ich bestätigen, ist sehr unangenehm und geht schneller als man denkt. Innerhalb kurzer Zeit verwandelt man sich in eine extrem fröstelnde Rüttelplatte und man denkt man verliert seine Zahnfüllungen.
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...ruf morgen sofort den Verkäufer an, wenn er die Verkaufsmeldung noch nicht ans NWR abgesetzt hat soll er das auch nicht tun. Bring die Waffe zurück und melde dich wegen dem falschen Voreintrag bei deiner Behörde. Mach Dich nicht verrückt...
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...vom Erwerber ist doch alles erledigt, nur der Händler hat nach so einer Aktion den Schwarzen Peter und hat unnötigen Ärger/Arbeit.
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Wie kommst Du auf diesen Ast?
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Natürlich gibt es da ein Problem. Ich gehe davon aus das er für die Überlassung das behördliche Eintragedatum verwenden wollte, oder?
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Vielleicht hat er die Verkaufsmeldung noch nicht abgeschickt. Ich denke das es sich hier um einen Schreibfehler der ausstellenden Behörde handelt. Mach Dich nicht verrückt, sowas klärt sich auf und du wirst nicht an die Wand gestellt dafür. Oder hast Du heimlich irgendwo ein 11er Magazin dazu versteckt, dann ist es aus und vorbei...
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Ruf morgen früh den Verkäufer an.
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Nun stürz Dich mal nicht gleich von der nächsten Brücke. Du hast also mit einer grüne WBK mit Voreintrag für eine Kat. C VRF eine Kat. B VRF erworben und aktuell in deiner tatsächlichen Gewalt?
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Und wer beschießt dann in Deutschland die "rekonstruierten" Verschlüsse ehemaliger Dekowaffen?
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Wahrscheinlich musst Du ihr schriftlich (mit Lesebestätigung per Unterschrift, Durchschrift an die zuständige Waffenbehörde) die Nutzung von Deinem persönlichen Magazin untersagen.
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Kann ich aus vielfacher Erfahrung bestätigen.
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Schreib das BKA an oder warte halt ab bis der erste Händler ganz offen und hochoffiziell verbotene Magazine per BKA Ausnahmegenehmigung an Berechtigte anbietet. Dem BKA liegen diesbezüglich bereits viele Anträge vor, ob es schon positive Genehmigungen gab ist mir unbekannt.
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Schreib hin das Du eine "Generalgenehmigung" für alle Arten und Mengen von verbotenen Magazinen zur Ausbildung spezieller "Magazinsuchhunde" benötigst weil Du denkst das diese Art von Hunden eine große Zukunft vor sich haben werden.
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Ich glaube das machen die Behörden nur wenn sie (ala Beitler usw.) von "Dritten" aufgefordert oder draufgestoßen werden oder wenn solche Dinge im Netz auftauchen. (Siehe die ganzen abgefischten Fälle vom AG Darmstadt) Ein Bekannter hat vor drei Monaten schriftlich angefragt wie er mit seinem Semi-Umbau HK33 mit verbautem S-E-F Gehäuseunterteil, welches laut BKA Flyer "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz" im leeren Zustand als verbotenes Waffenteil eingestuft ist, umgehen soll. Bis heute keine verbindliche Antwort... Und das betrifft nicht nur o.g. Waffe oder Waffenart ala G3/HK33 usw., sondern auch Semiumbauten vom M16 bis Uzi oder Semineubauten mit Hilfe von Teilen. Reicht es wenn an einem FA G3 Kunststoffgriffstück das "F" unkenntlich gemacht ist? Ich denke die waren sich dieser Geschichte nicht wirklich bewusst gewesen und es war ihnen wie immer auch total egal.
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Und nur mit sechs Monaten Gültigkeit.
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Dekowaffen anmelden oder nur deren Magazine
Bulldog antwortete auf rockwilder's Thema in Waffenrecht
Gut, in grüner Schriftfarbe hättest Du meinen Unterton vielleicht verstanden, war meine Schuld. Nein, bloß nicht, nicht das er auch noch in Wallung gerät und müde nach Hause kommt. Das wollen wir auf keinen Fall... PS: GRÜN war aus... -
Dekowaffen anmelden oder nur deren Magazine
Bulldog antwortete auf rockwilder's Thema in Waffenrecht
Sag ihm einen schönen Gruß von mir und das er seine "Gage" nicht wert ist. Er soll bitte drei Monate für Mindestlohn schwitzen, dann weiß er hoffentlich was sein Problem ist... Das ist auf jeden Fall sicherer und preiswerter... -
...ja, ich rechne sogar mit JVA´s voller hessischer Lehrer nach den Herbstferien. Die können einem wirklich Leid tun...
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Keine Ahnung, unsere Regierung sieht Vorteile darin Liegenschaften zu verschenken verkaufen und dann für teures Geld und volle Verantwortung über viele Jahrzehnte zu mieten. Das soll sich rentieren, keine Ahnung warum sich das noch nicht durchgesetzt hat?
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§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen ... Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;
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Die Bundeswehr kann davon ein Lied singen. Fahrzeuge aus den 70er Jahren sind da keine Seltenheit. Natürlich wird es auch da Leute geben die das als Vorteil sehen, aber wenn man ehrlich ist und die rosarote Brille absetzt bleibt da einfach nur wirtschaftlicher Schwachsinn.
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Hat eine Firma ohne Handels- und/oder Herstellungs-ID überhaupt eine Firmen-ID im NWR? Dein Waffenhändler hat übrigens auch eine Personen-ID im NWR.
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...nochmal, eine stattliche Institution die für eine Sturmgewehr bei diesem Auftragsvolumen 1000,- Euro bezahlt ist nicht ganz dicht.