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Bulldog

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  1. ...habe ich da was überlesen? Hat er also doch nachweislich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen?
  2. Bulldog

    Aus alt mach neu

    Für 50,- Euro?????????? Sorry, aber bei dem Preis hat er sich, während er beide Hände fünf Minuten in den Gummihandschuhen in der Strahlkabine hatte, von einer Prostituierten für 30,- Euro einen BLASEN lassen. Was meinst DU mit BESCHICHTEN lassen?
  3. Hier geht es doch in erster Linie um Schadensersatz, oder? Und da spielt das eine ganz gewaltige Rolle. Welcher, der Bundeswehr vor der eigentlichen Beschaffung nicht bekannte Schaden, ist denn entstanden? Warum hat die Bundeswehr, trotz besserem Wissen das die Waffe nicht dem Stand der Technik entspricht, gekauft? Ich sehe schon den Kopf des "Pförtners" rollen. Nur der kann schuldig sein, der hat ja schließlich alle rein gelassen.
  4. Und der Bundeswehr wird es schwer fallen den Nachweis zu führen, dass sie nicht von Anfang an, noch vor der Einführung des G36, von den Problemen gewusst hat.
  5. Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ich rechne sehr stark mit der Entlassung von vielen Verantwortlichen bei diversen Prüf- und Beschaffungstellen der Bundeswehr. Von Schadensersatzforderungen, Gehalts-/Pensionskürzungen, Versetzungen, Degradierungen und sonstigen Freisetzungen von hochqualifizierten Fachpersonal will ich gar nicht erst anfangen. Danach wird das Beschaffungswesen reformiert und es gibt einen Neuanfang. Ich habe das übrigens nur in grün geschrieben, damit man mir in Bezug auf meine waffenrechtlichen Erlaubnisse keinen juristischen Strick drehen kann.
  6. Hier wird einem auf Anfrage gerne und gut geholfen: http://www.schweizer-schuetzen.de/
  7. 1. gibt es dazu ja schon gerichtliche Entscheidungen. 2. möchte ich es nicht ausprobieren. 3. sind diese spitzfindigen juristischen Winkelzüge meiner Meinung nach einfach unnötig. Wir sollten es einfach dabei belassen. Ich kenne zwei Personen die leider juristisch sehr viel Lehrgeld in Bezug auf Schusswaffen/DHL/unberechtigte Empfänger bezahlt haben. Aber wahrscheinlich hatten die nur die falschen Anwälte, was ich sogar für gut möglich halte. Wir sammeln dann lieber Geld bei WO für anwaltliche Hilfe bei dem Versuch den privaten Waffenversand wieder zu ermöglichen.
  8. Ich zitiere da mal DHL: Mit dem Service Eigenhändig wird Ihr Paket ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben oder einer Person, die der Empfänger mit einer Postvollmacht ausgestattet hat. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann. Wurde das DHL PAKET innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt. Sollten Sie verhindert sein, Ihre Sendung persönlich abzuholen, können Sie einer dritten Person einmalig eine Vollmacht zur Abholung erteilen. Und da mir persönlich nicht der Empfänger, sondern ich als Versender, für den gesetzeskonformen Versand verantwortlich erscheint, mache ich das lieber nicht. Da ich aber kein Jurist bin, mag das zwar sinnvoll und einfach erscheinen, aber nicht bis zur letzten Instanz richtig sein. Außerdem sind mir, wie in meinem Fall, 20km bis zur nächsten DHL Filiale einfach zu blöd. Punkt. (nein, so bin ich jetzt aber mal nicht)
  9. http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/feuerwaffen_antrag/index.html @MarkF Das mag ja sein, aber wenn das doch so einfach wäre und DSu die Lösung dazu hast, aus welchem Grund machst Du da nur wage Umschreibungen und windest Dich um eine aussagekräftige Antwort mit Quellenangaben. Zumindest kommt es mir so vor. Wenn ich Dich also BITTEN darf, für mich noch einmal die preiswerte DHL Versandart bei der ich als Versender von DHL die schriftliche Zusicherung bekomme, dass das Paket nicht mit einer von DHL eingerichteten oder ermöglichten Ausnahme regelkonform von einer unberechtigten Person entgegengenommen werden könnte. Dafür vielen Dank. Ich wäre der Letzte der etwas dagegen hätte, nur leider finde ich die Lösung nicht. Und auf meine Anfrage hin hat man mir auch keine Lösung nennen können. Aber DHL würde angeblich daran arbeiten...
  10. Die einzige Crux ist das beschissenen DHL Marketing und ihre Rechtsabteilung. Der Rest wäre kinderleicht. Angeblich soll aber der Service "Alterssichtprüfung" wieder in ein echtes "Eigenhändig" ohne Ersatzmöglichkeiten abgeändert werden.
  11. Also ist das in Empfang nehmen von Unberechtigten durch den Versender DHL ausgeschlossen, auch wenn der berechtigte Empfänger einem Unberechtigten eine Postvollmacht ausstellt, und/oder ihm seine Postnummer/die Packstationen SMS-PIN für eine Abholung weiter gibt/überlässt? Wer es chaotisch will, dem empfehle ich dazu einen Anruf in der Kontzernzentrale der DHL Group (0228/1820).
  12. ...wahrscheinlich sogar teurer. Aber muss es denn unbedingt DHL EXPRESS sein? Das EIGENHÄNDIG von DHL EXPRESS gibt es ja auch für 1,80 Euro Zusatzkosten bei jedem DHL Paket ohne EXPRESS.
  13. Danke, kennst Du evtl. noch den Preis für so ein DHL Express Paket bis z.B. 10kg mit Abholung und Zustellung ausschließlich EIGENHÄNDIG ohne Ausnahme, auch nicht mit Postvollmacht? Beim DHL Paket EIGENHÄNDIG und beim DHL EXPRESS Paket EIGENHÄNDIG heißt es von DHL dazu nämlich: Mit dem Service Eigenhändig wird Ihr Paket ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben, oder einer Person die der Empfänger mit einer Postvollmacht ausgestattet hat. Der Service Eigenhändig wird dazu auf Ihrer Sendung besonders gekennzeichnet.
  14. Ich kann da leider online kein Angebot finden.
  15. Kann ich aktuell bei DHL eine legale Versandart wählen welche ohne mögliche Ausnahmen einen nur personenbezogene Zustellung einer Schusswaffe sicherstellt? Bei allen DHL Paketangeboten die ich online gefunden habe gibt es immer Ausnahmen auf die ich keinen Einfluss nehmen kann.
  16. Ich würde lieber nicht durch ein geschlossenes Rohr schießen.
  17. ...wenn die Waffe definitiv mit maximal zwei Schuss im Magazin geladen werden kann, oder?
  18. ...Deine Sachbearbeiterin kennt wohl die langen Lieferzeiten von benötigtem Büchsenmachermaterial (hier Briefmarken) nicht?
  19. Aber genau über diesen unschönen §6 AWaffG. sehe ich, analog zu der jagdlichen Begründung in Bezug auf das unnötige Leipziger Urteil, evtl. zukünftige Probleme auf die Sportschützen zukommen. Man sollte meiner Meinung nach nicht an einer Lösung für Jagdscheinbesitzer arbeiten, ohne in diese Richtung zu denken.
  20. Reg Dich ab. Wenn Du die Kernaussage (ohne meinen zweiten Satz) nicht verstehst, dann nehme ich das hiermit zur Kenntnis. Deine Markteinschätzung sei Dir gerne belassen. Die Fakten führen bei mir eben zu einer anderen Enschätzung.
  21. ...Du wahrscheinlich nicht, aber wenn ich das richtig beobachtet habe, dann hat der Preisverfall für Selbstladegewehre schon deutlich begonnen. So ändern sich die Zeiten, viele Dekowaffen kosten kosteten zumindest gestern noch ein kleines Vermögen.
  22. ...und zwar sofort und bis zum BVerwG.. Wo bleibt mein Button?
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