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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich wiederhole mich ungern,... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ob es Anzeichen gibt weiß ich nicht, theoretisch ist das aber natürlich möglich. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein. Mal angenommen der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zu, dann wird sich der Bundesrat in einer Sitzung am 23. September 2016 damit befassen. Sofern der Bundesrat zustimmen würde, könnte das Gesetz frühestens im Oktober 2016 in Kraft treten. Sollte der Bundesrat nicht zustimmen, dann geht´s in den Vermittlungsausschuss. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es gibt jede Menge fleißige Unvernünftige, mehr als uns lieb ist, leider. Unser Glück war, dass es viele einflussreiche und aufgescheuchte Betroffene, und noch mehr aufscheuchende Betroffene gab die keinen Bock auf die S******e hatten. Der Rest ist hausgemachtes Politikschauspiel der feinsten Art von Leuten von denen man sich am besten fern hält. Meine Meinung müsst Ihr nicht teilen. Jeder kann es natürlich gerne auch wirklichkeitsfremd von tausend anderen Seiten sehen. Die Schauspieler wird es freuen, denn sie hätten dann wieder gut gespielt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wollt Ihr etwa mit eindeutigen Regeln die Juristen in die Arbeitslosigkeit/Armut treiben? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich bin kein Jurist und kann Dir das nicht abschließend juristisch bewerten, aber m.M. nach sind mit "automatischen" Waffen Lang- und Kurzwaffen gemeint, welche bei einmaliger Betätigung der Abzugsvorrichtung Serienfeuer schießen können. Man hätte da sicherlich besser "vollautomatischen" geschrieben. -
Ganz bestimmt wird sich auch an dem ein deutscher "K...gewinnler" bereichern.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes angenommen worden. Demnach soll § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c zukünftig wie folgt lauten: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;" Über den obigen Gesetzentwurf in geänderter Fassung wird der Deutsche Bundestag am Freitag auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses abschließend beraten. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Bulldog antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Danke -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Bulldog antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
@Uwe ...hätte danach nicht die Durchsuchung beendet werden müssen? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nix gegen Carcano ( )oder Anwälte insgesamt, aber haben wir nicht schon genug Lehrer und Anwälte im Bundestag? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Momentan ist das doch total nebensächlich. Such Dir aus dem betreffenden Ausschuss die SPD Leute raus und schreib sie überzeugend per Mail noch vor der morgigen Abstimmung an. Denn genau diese SPD´ler sind momentan das größte Problem auf dem Weg einer weiteren vernünftigen Nutzung von HA´s bei der Jagd, und nicht ob und wie oder welche KW Du demnächst jagdlich benutzt. Hau rein... -
...in 2006 mag das ja alles noch so gewesen sein. Aktuell zählt beim BKA bei der Lauflänge nur der eigentliche gezogenen Laufteil inkl. dem Patronenlager. Bei der Beurteilung ob eine Waffe eine Kurz- oder Langwaffe ist, zählt allerdings ein fest angebrachter Mündungsaufsatz in der Gesamtlänge mit. Ansonsten würde die Firma Schumacher bestimmt gerne ihre Saiga´s in .223Rem. mit 415mm Lauflänge mit einem festen MFD versehen und an Sportschützen verkaufen. Und das Sie den MFD BKA-konform fest machen können, damit es z.B. keine Kurzwaffen sind, sieht man ja an ihren Saiga Modellen mit dem 315mm Lauf. Ich denke das CZM52 das nicht nur vermutet, sondern als Betroffener eben auch etwas mehr Einsicht hat als wir.
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...eben, Kraut, Rüben, und das Sofa von Familie Hempel, oder glaubt einer das es da besser wäre?
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eben, was interessiert einen Politruk seine Aussage von gestern. Wir werden sehen... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Bulldog antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist doch logisch, denn bei der Mehrheit der jagenden "Politikkumpels" vom Seehofer spielen Halbautomaten jagdlich garantiert keine große Rolle. -
Das war eine der Fragen die ich damals wegen einer merkwürdigen Sammlerwaffe hatte, und die Antwort der fachlichen Leitstelle des NWR und meines SB lautete: In der jetzigen Ausbaustufe könnte man zwar theoretisch mehrere verschiedene Seriennummer hintereinander eingeben, und auch abspeichern, aber es würde sich keine Nummer/kein Nummernteil dieser eingegebenen Nummern einem Waffenteil zuordnen lassen. In der nächsten Ausbaustufe in ca. ein bis zwei Jahren, wenn die Händler und Hersteller evtl. Zugriff bekommen, soll u.a. jegliches wesentliche Waffenteil nach einer Seriennummer/Kennzeichnung abgefragt werden. Man könnte vielleicht die Gesamtwaffe als drei einzelne wesentliche Teile eintragen, allerdings sei dies nicht der Sinn der Sache. Die Waffe müsste dann allerdings in Einzelteilen in drei Zeilen in die WBK, was ja auch wieder Unfug wäre. Wenn ich ehrlich bin ist mir auch noch nie eine WBK zu Augen gekommen, bei der zu einem einzelnen Eintrag mehrere Waffennummer eingetragen waren. Und ich habe schon die dollsten Kapriolen als Waffennummern gesehen... Ich bin mir ziemlich sicher das es die ein oder andere WBK gibt wo es anders ist, aber die Regel sieht sicherlich anders aus. Evtl. hat German ja so einen Eintrag oder kennt solche Einträge.
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Entschuldige, ich schreibe die fachliche Leitstelle ein zweites Mal an und sag ihnen, dass es damals mit ihrem alles erklärenden prompten Rückruf an mich nicht getan war. Sie sollen das gefälligst zur Niederschrift bringen und rechtlich einwandfrei auf meine damalige Anfrage antworten. Du weißt doch selbst wie es in Amtsstuben so zu geht... Und sieh das bitte nicht so eng, ich schätze Deine Beiträge in der Regel... Es geht hier nicht um RECHT oder UNRECHT.
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Ruf einfach die fachliche Leitstelle an, die rufen sogar zurück und helfen sehr gerne. Das verstehe ich jetzt nicht. Du meinst also das bei nummerngleichen Komplettwaffen (ein Eintrag in der WBK) die einzelnen wesentlichen nummerngleichen Waffenteile der Verbleib jederzeit nachvollziehbar ist, während bei nicht nummerngleichen Komplettenwaffen (ein Eintrag in der WBK) die nicht nummerngleichen wesentlichen Waffenteile nicht nachvollziehbar verschwinden können. Hab ich das so richtig verstanden? ...oder z.B. bei Waffen mit einer einzigen Sereinnummer und gänzlich unnummerierten anderen wesentlichen Waffenteilen?
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Mir geht es absolut nicht um das Diskutieren. Das überlasse ich den vorauseilend Gehorsamen. Wie gefällt Dir die Lösung, wenn der Händler dem Käufer die erworbene Kurzwaffe gesetzeskonform mit der Seriennummer vom Griffstück in dessen WBK ein trägt? Er die abweichenden Seriennummern z.B. nur in seinem Waffenhandelsbuch und auf der Rechnung vermerkt? Dein Vorschlag zur Eintragung unterschiedlicher Seriennummern bei einer einzigen Gesamtwaffe musst Du mit der fachlichen Leitstelle des NWR besprechen. Für mich sieht die von Dir gezeigte Lösung auf den ersten Blick schlüssig aus. Meine Auskunft von der fachlichen Leitstelle zu dieser Problematik habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben und Sie ist sehr aktuell, und wird von meinem SB geteilt. Solltest Du von dort oder von Deinem SB eine andere Auskunft erhalten, würde mich das natürlich sehr interessieren. Danke.
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Mir geht es nicht um Dein Griffstückproblem, entschuldige das bitte. Mir ging es nur um die eine pauschale Aussage...
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Die braucht es nicht, sie wäre aber hilfreich gewesen, wenn man die von Dir gemachte Aussage (und nur um diese Aussage geht es mir) hier vertritt. Ich dachte hier ging es um eine WBK Eintragung beim Käufer, und nicht um eine Nachweispflicht vom Verkäufer? Wo trägt denn z.B. ein Sachbearbeiter drei unterschiedliche Seriennummern von einer Pistole ins NWR der jetzigen Ausbaustufe ein, und wie ordnet er sie welchem wesentlichen Waffenteil zu?
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Danke, aber die §§ sind mir bekannt. Ich suchte allerdings eine Quellenangabe über die von mir von Dir zitierte Aussage, dass bei einer als Komplettwaffe erworbenen Waffe mit unterschiedlichen Seriennummern auf den wesentlichen Waffenteilen, zwangsläufig alle Seriennummern in die WBK eingetragen werden müssen.
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...Quellenangabe bekannt? Danke.