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Bulldog

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  1. ..."sehr sorgfältig" steht hier für sehr langsam. Wir sind immerhin im Jahr vor der Wahl.
  2. Ich bin ja eher unpolitisch, kann aber hier in Deinem Fall nur noch schmunzeln. Wenn ich mir Deine auf die AFD bezogenen Beiträge über die letzten Monate ansehe, dann bist Du irgendwie von anfänglicher bedeutungsloser Gleichgültigkeit gegenüber der AFD, inzwischen bei Schuld zuweisender Panikmache (wer AFD wählt, wählt rot/rot/grün) angekommen. Wenn es bei Dir wirkt, warum sollte es, ich bleibe bei Deinen Worten, die Herrschaften von der CDU/CSU nicht auch beeindrucken? Wo ist denn das Problem wenn sie wirklich in der Opposition verschwinden? Glaubst Du wirklich das es Dir oder mir dann schlechter geht? Ich bin da Realist, keine der zur Wahl stehenden Parteien wird sich um mich kümmern. Scheiß auf die paar Waffen, sie sind für mich auch nicht das Wichtigste.
  3. O.? Nicht J.?
  4. Ja genau, dass gäbe bestimmt eine riesige neue Behörde mit Einkäufern und so. Da kostet dann jeder Bleistift 25,- Euro, und natürlich funktioniert er nicht weil die Ausschreibung nach 10 Jahren Planung leider nicht korrekt war.
  5. Die Ranzenhersteller/händler und Ranzenfachverkäufer freut das aber ganz dolle. Und natürlich heletz, den rettest Du nämlich aus seiner Langeweile. Ja, ganz wichtig. Vielleicht Berlin?
  6. Ich wiederhole mich ungern,...
  7. Ob es Anzeichen gibt weiß ich nicht, theoretisch ist das aber natürlich möglich.
  8. Nein. Mal angenommen der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zu, dann wird sich der Bundesrat in einer Sitzung am 23. September 2016 damit befassen. Sofern der Bundesrat zustimmen würde, könnte das Gesetz frühestens im Oktober 2016 in Kraft treten. Sollte der Bundesrat nicht zustimmen, dann geht´s in den Vermittlungsausschuss.
  9. Es gibt jede Menge fleißige Unvernünftige, mehr als uns lieb ist, leider. Unser Glück war, dass es viele einflussreiche und aufgescheuchte Betroffene, und noch mehr aufscheuchende Betroffene gab die keinen Bock auf die S******e hatten. Der Rest ist hausgemachtes Politikschauspiel der feinsten Art von Leuten von denen man sich am besten fern hält. Meine Meinung müsst Ihr nicht teilen. Jeder kann es natürlich gerne auch wirklichkeitsfremd von tausend anderen Seiten sehen. Die Schauspieler wird es freuen, denn sie hätten dann wieder gut gespielt.
  10. Wollt Ihr etwa mit eindeutigen Regeln die Juristen in die Arbeitslosigkeit/Armut treiben?
  11. Ich bin kein Jurist und kann Dir das nicht abschließend juristisch bewerten, aber m.M. nach sind mit "automatischen" Waffen Lang- und Kurzwaffen gemeint, welche bei einmaliger Betätigung der Abzugsvorrichtung Serienfeuer schießen können. Man hätte da sicherlich besser "vollautomatischen" geschrieben.
  12. Ganz bestimmt wird sich auch an dem ein deutscher "K...gewinnler" bereichern.
  13. Heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes angenommen worden. Demnach soll § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c zukünftig wie folgt lauten: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;" Über den obigen Gesetzentwurf in geänderter Fassung wird der Deutsche Bundestag am Freitag auf Grundlage von Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses abschließend beraten.
  14. @Uwe ...hätte danach nicht die Durchsuchung beendet werden müssen?
  15. Nix gegen Carcano ( )oder Anwälte insgesamt, aber haben wir nicht schon genug Lehrer und Anwälte im Bundestag?
  16. Momentan ist das doch total nebensächlich. Such Dir aus dem betreffenden Ausschuss die SPD Leute raus und schreib sie überzeugend per Mail noch vor der morgigen Abstimmung an. Denn genau diese SPD´ler sind momentan das größte Problem auf dem Weg einer weiteren vernünftigen Nutzung von HA´s bei der Jagd, und nicht ob und wie oder welche KW Du demnächst jagdlich benutzt. Hau rein...
  17. ...in 2006 mag das ja alles noch so gewesen sein. Aktuell zählt beim BKA bei der Lauflänge nur der eigentliche gezogenen Laufteil inkl. dem Patronenlager. Bei der Beurteilung ob eine Waffe eine Kurz- oder Langwaffe ist, zählt allerdings ein fest angebrachter Mündungsaufsatz in der Gesamtlänge mit. Ansonsten würde die Firma Schumacher bestimmt gerne ihre Saiga´s in .223Rem. mit 415mm Lauflänge mit einem festen MFD versehen und an Sportschützen verkaufen. Und das Sie den MFD BKA-konform fest machen können, damit es z.B. keine Kurzwaffen sind, sieht man ja an ihren Saiga Modellen mit dem 315mm Lauf. Ich denke das CZM52 das nicht nur vermutet, sondern als Betroffener eben auch etwas mehr Einsicht hat als wir.
  18. ...eben, Kraut, Rüben, und das Sofa von Familie Hempel, oder glaubt einer das es da besser wäre?
  19. Eben, was interessiert einen Politruk seine Aussage von gestern. Wir werden sehen...
  20. Ist doch logisch, denn bei der Mehrheit der jagenden "Politikkumpels" vom Seehofer spielen Halbautomaten jagdlich garantiert keine große Rolle.
  21. Das war eine der Fragen die ich damals wegen einer merkwürdigen Sammlerwaffe hatte, und die Antwort der fachlichen Leitstelle des NWR und meines SB lautete: In der jetzigen Ausbaustufe könnte man zwar theoretisch mehrere verschiedene Seriennummer hintereinander eingeben, und auch abspeichern, aber es würde sich keine Nummer/kein Nummernteil dieser eingegebenen Nummern einem Waffenteil zuordnen lassen. In der nächsten Ausbaustufe in ca. ein bis zwei Jahren, wenn die Händler und Hersteller evtl. Zugriff bekommen, soll u.a. jegliches wesentliche Waffenteil nach einer Seriennummer/Kennzeichnung abgefragt werden. Man könnte vielleicht die Gesamtwaffe als drei einzelne wesentliche Teile eintragen, allerdings sei dies nicht der Sinn der Sache. Die Waffe müsste dann allerdings in Einzelteilen in drei Zeilen in die WBK, was ja auch wieder Unfug wäre. Wenn ich ehrlich bin ist mir auch noch nie eine WBK zu Augen gekommen, bei der zu einem einzelnen Eintrag mehrere Waffennummer eingetragen waren. Und ich habe schon die dollsten Kapriolen als Waffennummern gesehen... Ich bin mir ziemlich sicher das es die ein oder andere WBK gibt wo es anders ist, aber die Regel sieht sicherlich anders aus. Evtl. hat German ja so einen Eintrag oder kennt solche Einträge.
  22. Entschuldige, ich schreibe die fachliche Leitstelle ein zweites Mal an und sag ihnen, dass es damals mit ihrem alles erklärenden prompten Rückruf an mich nicht getan war. Sie sollen das gefälligst zur Niederschrift bringen und rechtlich einwandfrei auf meine damalige Anfrage antworten. Du weißt doch selbst wie es in Amtsstuben so zu geht... Und sieh das bitte nicht so eng, ich schätze Deine Beiträge in der Regel... Es geht hier nicht um RECHT oder UNRECHT.
  23. Ruf einfach die fachliche Leitstelle an, die rufen sogar zurück und helfen sehr gerne. Das verstehe ich jetzt nicht. Du meinst also das bei nummerngleichen Komplettwaffen (ein Eintrag in der WBK) die einzelnen wesentlichen nummerngleichen Waffenteile der Verbleib jederzeit nachvollziehbar ist, während bei nicht nummerngleichen Komplettenwaffen (ein Eintrag in der WBK) die nicht nummerngleichen wesentlichen Waffenteile nicht nachvollziehbar verschwinden können. Hab ich das so richtig verstanden? ...oder z.B. bei Waffen mit einer einzigen Sereinnummer und gänzlich unnummerierten anderen wesentlichen Waffenteilen?
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