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Bulldog

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  1. ...in 2006 mag das ja alles noch so gewesen sein. Aktuell zählt beim BKA bei der Lauflänge nur der eigentliche gezogenen Laufteil inkl. dem Patronenlager. Bei der Beurteilung ob eine Waffe eine Kurz- oder Langwaffe ist, zählt allerdings ein fest angebrachter Mündungsaufsatz in der Gesamtlänge mit. Ansonsten würde die Firma Schumacher bestimmt gerne ihre Saiga´s in .223Rem. mit 415mm Lauflänge mit einem festen MFD versehen und an Sportschützen verkaufen. Und das Sie den MFD BKA-konform fest machen können, damit es z.B. keine Kurzwaffen sind, sieht man ja an ihren Saiga Modellen mit dem 315mm Lauf. Ich denke das CZM52 das nicht nur vermutet, sondern als Betroffener eben auch etwas mehr Einsicht hat als wir.
  2. ...eben, Kraut, Rüben, und das Sofa von Familie Hempel, oder glaubt einer das es da besser wäre?
  3. Eben, was interessiert einen Politruk seine Aussage von gestern. Wir werden sehen...
  4. Ist doch logisch, denn bei der Mehrheit der jagenden "Politikkumpels" vom Seehofer spielen Halbautomaten jagdlich garantiert keine große Rolle.
  5. Das war eine der Fragen die ich damals wegen einer merkwürdigen Sammlerwaffe hatte, und die Antwort der fachlichen Leitstelle des NWR und meines SB lautete: In der jetzigen Ausbaustufe könnte man zwar theoretisch mehrere verschiedene Seriennummer hintereinander eingeben, und auch abspeichern, aber es würde sich keine Nummer/kein Nummernteil dieser eingegebenen Nummern einem Waffenteil zuordnen lassen. In der nächsten Ausbaustufe in ca. ein bis zwei Jahren, wenn die Händler und Hersteller evtl. Zugriff bekommen, soll u.a. jegliches wesentliche Waffenteil nach einer Seriennummer/Kennzeichnung abgefragt werden. Man könnte vielleicht die Gesamtwaffe als drei einzelne wesentliche Teile eintragen, allerdings sei dies nicht der Sinn der Sache. Die Waffe müsste dann allerdings in Einzelteilen in drei Zeilen in die WBK, was ja auch wieder Unfug wäre. Wenn ich ehrlich bin ist mir auch noch nie eine WBK zu Augen gekommen, bei der zu einem einzelnen Eintrag mehrere Waffennummer eingetragen waren. Und ich habe schon die dollsten Kapriolen als Waffennummern gesehen... Ich bin mir ziemlich sicher das es die ein oder andere WBK gibt wo es anders ist, aber die Regel sieht sicherlich anders aus. Evtl. hat German ja so einen Eintrag oder kennt solche Einträge.
  6. Entschuldige, ich schreibe die fachliche Leitstelle ein zweites Mal an und sag ihnen, dass es damals mit ihrem alles erklärenden prompten Rückruf an mich nicht getan war. Sie sollen das gefälligst zur Niederschrift bringen und rechtlich einwandfrei auf meine damalige Anfrage antworten. Du weißt doch selbst wie es in Amtsstuben so zu geht... Und sieh das bitte nicht so eng, ich schätze Deine Beiträge in der Regel... Es geht hier nicht um RECHT oder UNRECHT.
  7. Ruf einfach die fachliche Leitstelle an, die rufen sogar zurück und helfen sehr gerne. Das verstehe ich jetzt nicht. Du meinst also das bei nummerngleichen Komplettwaffen (ein Eintrag in der WBK) die einzelnen wesentlichen nummerngleichen Waffenteile der Verbleib jederzeit nachvollziehbar ist, während bei nicht nummerngleichen Komplettenwaffen (ein Eintrag in der WBK) die nicht nummerngleichen wesentlichen Waffenteile nicht nachvollziehbar verschwinden können. Hab ich das so richtig verstanden? ...oder z.B. bei Waffen mit einer einzigen Sereinnummer und gänzlich unnummerierten anderen wesentlichen Waffenteilen?
  8. Mir geht es absolut nicht um das Diskutieren. Das überlasse ich den vorauseilend Gehorsamen. Wie gefällt Dir die Lösung, wenn der Händler dem Käufer die erworbene Kurzwaffe gesetzeskonform mit der Seriennummer vom Griffstück in dessen WBK ein trägt? Er die abweichenden Seriennummern z.B. nur in seinem Waffenhandelsbuch und auf der Rechnung vermerkt? Dein Vorschlag zur Eintragung unterschiedlicher Seriennummern bei einer einzigen Gesamtwaffe musst Du mit der fachlichen Leitstelle des NWR besprechen. Für mich sieht die von Dir gezeigte Lösung auf den ersten Blick schlüssig aus. Meine Auskunft von der fachlichen Leitstelle zu dieser Problematik habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben und Sie ist sehr aktuell, und wird von meinem SB geteilt. Solltest Du von dort oder von Deinem SB eine andere Auskunft erhalten, würde mich das natürlich sehr interessieren. Danke.
  9. Mir geht es nicht um Dein Griffstückproblem, entschuldige das bitte. Mir ging es nur um die eine pauschale Aussage...
  10. Die braucht es nicht, sie wäre aber hilfreich gewesen, wenn man die von Dir gemachte Aussage (und nur um diese Aussage geht es mir) hier vertritt. Ich dachte hier ging es um eine WBK Eintragung beim Käufer, und nicht um eine Nachweispflicht vom Verkäufer? Wo trägt denn z.B. ein Sachbearbeiter drei unterschiedliche Seriennummern von einer Pistole ins NWR der jetzigen Ausbaustufe ein, und wie ordnet er sie welchem wesentlichen Waffenteil zu?
  11. Danke, aber die §§ sind mir bekannt. Ich suchte allerdings eine Quellenangabe über die von mir von Dir zitierte Aussage, dass bei einer als Komplettwaffe erworbenen Waffe mit unterschiedlichen Seriennummern auf den wesentlichen Waffenteilen, zwangsläufig alle Seriennummern in die WBK eingetragen werden müssen.
  12. ...Quellenangabe bekannt? Danke.
  13. ...und bewaffnet.
  14. Um so besser, je teurer desto lieber schlagen die Fachleute der Beschaffungstellen zu. Denk doch auch mal an die Weihnachtsgeschenke...
  15. Das ist aber auch der einzige Unterschied. Hauptsache der Beschaffungsmoloch ist nie niemals nicht schuld daran. Halt, ein Unterscheid fällt mir noch ein, die Arbeitslosen sind dort teurer, aber das weiß ja...
  16. @German - Da Du beim Bund Deine Brötchen verdienst kann ich Dich ja sogar sehr gut verstehen, ich wäre sogar froh wenn die "Unkosten" (wo auch immer die sein sollen?) von Deinem Alleinschuldigen Heckler&Koch bis auf den letzten Cent beglichen werden müssten. Heckler&Koch ist ersetzbar, da bin ich mir ganz sicher. Es kann nur besser werden. Aber eine Frage habe ich noch an Dich, was ändert sich, wenn im Ergebnis die Beschaffung keinerlei Schuld trägt, denn dann beim größten Misswirtschafter der Republik? Egal, es wird jedesmal an der Tanke bezahlt, so oder so. Auch Du.
  17. Hab vielen DANK für dieses Eingeständnis aus Deinem Munde. Bitte vergleiche mich aber trotzdem nicht unterschwellig mit einem Schreier.
  18. Bulldog

    Aus alt mach neu

    Obwohl chapman doch alles gesagt hatte, hätte ich persönlich das Ding nur chemisch entrostet und neu phosphatiert. http://www.chrom-mueller.de/
  19. Lieber heletz, evtl. hast Du mich nicht richtig verstanden, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt, auf alle Fälle kein Grund so einen Scheiß zu schreiben. Im Gegensatz zu Dir sitze ich nicht mein ganzes Leben vor dem PC und muss krankhaft zu jedem Thema etwas tippen. Jetzt noch einmal für Dich ganz alleine und damit Dein wieder was zum ABRACKERN hat. Hat besagter Waffenhändler öffentlich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen, oder hat er nur zur allgemeinen Bewaffnung aufgerufen? Ein JA oder NEIN reicht mir, oder ist diese Frage so schwer zu verstehen?
  20. ...habe ich da was überlesen? Hat er also doch nachweislich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen?
  21. Bulldog

    Aus alt mach neu

    Für 50,- Euro?????????? Sorry, aber bei dem Preis hat er sich, während er beide Hände fünf Minuten in den Gummihandschuhen in der Strahlkabine hatte, von einer Prostituierten für 30,- Euro einen BLASEN lassen. Was meinst DU mit BESCHICHTEN lassen?
  22. Hier geht es doch in erster Linie um Schadensersatz, oder? Und da spielt das eine ganz gewaltige Rolle. Welcher, der Bundeswehr vor der eigentlichen Beschaffung nicht bekannte Schaden, ist denn entstanden? Warum hat die Bundeswehr, trotz besserem Wissen das die Waffe nicht dem Stand der Technik entspricht, gekauft? Ich sehe schon den Kopf des "Pförtners" rollen. Nur der kann schuldig sein, der hat ja schließlich alle rein gelassen.
  23. Und der Bundeswehr wird es schwer fallen den Nachweis zu führen, dass sie nicht von Anfang an, noch vor der Einführung des G36, von den Problemen gewusst hat.
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