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Proud NRA Member

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  1. Die Einstellung zum Recht auf Waffenbesitz ist immer und überall ein exzellente Testfrage für die Einstellung zu bürgerlicher Freiheit überhaupt. Wer den Leuten nicht mit einer simplen Pistole traut (oder sonst den zeitüblichen Waffen, früher halt ein Schwert, usw.), der traut ihnen erst recht nicht mit der Äußerung einer eigenen Meinung, Eigentum, Kindererziehung usw.
  2. Der zweite Verfassungszusatz war für ein gutes Jahrhundert vor Gericht wertlos. Bis Leute etwas getan haben, von Akademikern, die jede kleinste Erwähnung der Motivation dieses Rechts in der Gründerzeit aufgedröselt haben, bis zu Aktivisten, die Geld eingesammelt und agitiert haben. Die ersten Erfolge waren auch nicht vor Gericht sondern gesetzgeberisch. Nein, ich denke eher, dass die Vorstellung, dass die Denkfaulheit der Deutschen die Schuld des Amis sei, ein gutes Beispiel dafür abgibt, warum's nichts wird. Wie viele Deutschen wissen denn, ohne dass man es ihnen als Denksportaufgabe stellen muss, dass nahezu alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren? Wieviele Württemberger wissen, dass Württemberg jahrhundertelang ein Äquivalent des zweiten Verfassungszusatzes hatte, und fünfzehn Jahre nach dessen Abschaffung war Hitler dran? Genau, praktisch keine, null, nada. Ist das nun die Schuld des bösen Yankees?
  3. Aber nicht unbedingt gute. Natürlich soll und darf jeder, der sich beschwert fühlt, sein Recht einfordern. Aber viele Kläger haben doch etwas eher Unsympathisches und Querulatorisches. Die Klagen, die z.B. bei den Amis etwas bewegt haben, waren von langer Hand vorbereitet, um die Sache zu forcieren. Es sollte rechtlich keinen Unterschied machen, ob ein kräftiger Mann oder eine kleine, alte, schwarze Frau, die bei der Arbeit in ihrer Kirchengemeinde Opfer eines brutalen Gewaltverbrechens wurde, um Waffenbesitz klagen, aber es macht in der Praxis einen. In Deutschland gibt es nicht nur nicht die Organisationen, die das bei den Amis vorgetrieben haben, sondern nicht einmal den intellektuellen Unterbau, dass einem freundliche und besonnene Menschen unaufgeregt und logisch erklären könnten, warum Waffenbesitz Bürgerrecht ist.
  4. Das seht natürlich im Widerspruch zu Gesetzen, deren eigentlich Motivation einen Mantel des Schweigens erfordert. Man kann ja kaum offen in ein Gesetz schreiben, dass das Volk unbewaffnet zu sein habe, aber die Bonzen selbstverständlich etwas bekommen sollen, und die besonderen Mützen, die auf die Bonzen hören, auch. Daher dann eben das "Bedürfnisprinzip", das aber immer Absurden bleiben muss, weil seine Motivation absurd ist. Von da aus dann weiter die kleinen Absurditäten, wie z.B. der Versuch, eine "Anscheinskriegswaffe" zu definieren, ohne auch nur den Adressaten des Anscheins nennen zu können--Großmutter Müller würde eine Sportwaffe wohl eher anhand einer giftgrünen Beschichtung erkennen als anhand eines Krückstock-Hinterschafts, während der Experte z.B. aus einer richtig fiesen Bremse folgern kann, dass der Besitzer wohl eher 3Gun macht als Krieg. Aus dieser Absurdität können auch Richter nichts als Absurdität machen, jedenfalls so lange sie nicht so sehr die Schnauze voll haben, dass sie den ganzen Sch*** hinterfragen, wozu sich mangels geeigneter Kläger aber auch gar kein Anlass fände.
  5. Das Buch "Narrenschiff" als ein Kommentar zu den deutschen Zuständen erschien 1494. Bekannt sind darin auch die schönen und bissigen Holzschnitte, die geradezu zur Schaffung eines zweiten Bandes einladen. Der salzlose Mann mit der dreifachen Maske, der kurze Mann mit Glatze und Gedächtnislücken, die Koboldbeschwörerin mit dem Trampolin, das sollte in Skizzen, die die Zeit überdauern, für die Nachwelt festgehalten werden, dann werden unsere Nachfahren ihre eigene Dummheit in der unseren wiedererkennen können. Andererseits: Schon vor fünf Jahrunderten regierte die Blödheit und wir leben immer noch, in vielerlei Hinsicht besser denn je.
  6. Aber mit dem 3D-Druck kann man am schönsten einen politischen Punkt bezüglich Redefreiheit und Waffen auf einmal machen. So eine ähnliche Konstellation gab's schon mal mit Verschlüsselungstechnik oder auch Entschlüsselungstechnik--erstere war als Waffe eingestuft, zweitere als dem "Digitalen Millennium" zuwider (wenn ein Gesetz schon so benannt ist, sagt das alles über seine intellektuelle Qualität). Da sind die Leute dann auf die Idee gekommen, dass wenn Richter nicht begreifen, dass Software zum Herunterladen freie Rede ist, man halt den Quellcode in ein Buch druckt oder gar die Schlüssel auf ein T-Shirt, was auch der denkfaulste amerikanische Richter noch als der Redefreiheit unterliegend erkennen kann. So hat man ziemlich wirksam die entsprechenden Gesetze an ihrer eigenen Dummheit in die Bedeutungslosigkeit abrutschen lassen. Mit 3D-gedruckten Waffen, idealerweise solchen, die man mit einem Heimdrucker herstellen kann, ist es so ähnlich. Es geht nicht darum, ob die praktisch nutzbar sind, solange sie nur die rechtliche Definition der Waffe erfüllen, genauso wie es bei als Buch verkauftem Quellcode nicht darum geht, dass jemand den wirklich abtippen würde. Es geht darum, den Versuch der Beschränkung des Besitzes ins Leere laufen zu lassen. Eine andere Anwendung wären natürlich Prototypen, selbst wenn man sie gar nicht schießt und nur z.B. seine neue super-duper-Verschlusskonstruktion oder die Ergonomie trocken ausprobiert, bevor man für teuer Geld und/oder Zeit aus Metall produziert. Das führt aber nicht zu Aufregung, weil derartige Dinger normal nicht ins Netz gestellt werden.
  7. Jetzt einmal realistisch: Welche Entfernung hat die Gegenspur von Deiner, wenn Du und der Gegenverkehr auf der Landstraße jeweils 100 Sachen machen? Welche kinetische Energie wäre da bei einem Zusammenprall freigesetzt? Hast Du im Alltag einigermaßen Vertrauen, dass sogar ziemlich schlechte Fahrer auf ihrer Spur bleiben, jedenfalls nicht voll in Deine rüberziehen? Richtig, wir vertrauen im Alltag noch ziemlichen Dösköpfen mit weitaus gefährlicheren Tätigkeiten, und das geht in aller Regel auch gut. Wo es nicht gutgeht liegt es normal nicht an der Schwierigkeit der Koordinationsaufgabe als solcher, sondern an weiteren Faktoren wie Alkohol, Aggression, Ablenkung, die beim Schießen unter Aufsicht in einer sehr zivilisiert wirkenden Gruppe viel besser kontrolliert werden können. Ich lande als Flugschüler routinemäßig einen Flieger, der erheblichen und nicht immer vorhersehbaren Windeinflüssen unterliegt, mit Sachen wie einer Schule ziemlich direkt vor der Landebahn und nicht weit weg. Auch da sind Unfälle einerseits recht selten und werden andererseits nicht dadurch verursacht, dass sich jemand um ein paar Meter vertut. Das Ding kommt auch bei Piloten, die noch nicht ganz für Top Gun bereit sind, in der Mitte einer manchmal sehr weiten, manchmal aber auch ziemlich engen Landebahn runter, präzise auf der Markierung.
  8. Da kümmern sich einige darum, z.B. Defense Distributed. Literatur und auch Dateien zum Selberdrucken sind nicht schwer zu finden. Um's kurz zu machen. Die hochbelasteten Teile, namentlich also Lauf und Verschluss, aus Polymer oder auch aus gedrucktem und gesintertem Metall herzustellen, kann im Prinzip funktionieren, wenn man's richtig macht, dann fliegt's einem meistens auch nicht brutal um die Ohren, aber es ist das natürlich eine extrem kurzlebige Angelegenheit, die sich bestenfalls eignet, um einen politischen Punkt zu machen, oder als Prototyp einer Neuentwicklung bevor man eine Idee vernünftig, damit aber teurer, herstellt. Wenn man aber z.B. die Definitionen des amerikanischen Waffenrechts hat, wo z.B. beim AR-15 der lower receiver rechtlich die eigentliche Waffe ist und der Rest unreguliertes Zubehör, dann sieht's natürlich anders aus, denn das regulierte Teil ist in diesem Fall ja nicht groß belastet, sondern muss lediglich ein paar Stifte in einem definierten Abstand voneinander halten.
  9. Und warum nicht? Klar, ob das ein sinnvolles Engagement ist oder nicht hängt vom Verein ab, aber einmal angenommen, dass er Beiträge entrichtet und Arbeitsstunden leistet, warum nicht? Wenn jeder bei jeder Gelegenheit ballern wollte, dann käme man nicht mehr zum Schießen. Mein Verein hat rund 2500 Mitglieder, und außer an einem sonnigen Wochenend- oder Feiertag im Sommer kann ich eigentlich immer an Anlagen für mich haben, was ich will--das würde offensichtlich nicht hinhauen, wenn jeder von denen bei jeder Gelegenheit Scheißen aus der Bewegung usw. üben und dazu eine Bucht für sich alleine haben wollte. Im Übrigen bekommt er nichts "befürwortet", sondern einen Sachverhalt festgestellt. Diese Feststellung hat sachlich korrekt zu sein, keine Beurteilung der Leistungsgeilheit, die naturgemäß variiert. Stellt Euch das mal bei jedem anderen Sport vor. Soll jemand keine Laufschuhe kaufen dürfen, weil er mit den Sportschuhen vom Discounter nicht oft genug gerannt ist? Ist mein fliegerisches Engagement unzureichend, wenn ich nicht gleich nach dem Privatpiloten den Kommerzpiloten oder den Instrumentenflug dranhänge? Und Fliegen ist im Gegensatz zum Schießen immerhin etwas, wo man wirklich in der Übung bleiben sollte und es auch entsprechende Vorschriften aus gutem Grund gibt--aber selbst die verlangen nur solche eigentlich sehr lockeren Sachen, wie dass man mindestens drei Starts und Landungen innerhalb der letzten neunzig Tage hat, wenn man Passagiere mitnehmen will, also alles sehr im Rahmen und eigentlich weit unter dem, was die meisten Leute als sinnvolles in Übung Bleiben ansehen würden.
  10. Vor allem hätten wir weniger Leute, die sich selber als "Sportschützen" bezeichnen oder sehen. Es gibt ein gutes Buch zur deutschen Waffenkultur namens "Faszination Waffe", das die zutreffende und interessante Formulierung "die vom Gesetzgeber geschaffene Figur des Sportschützen" enthält. Nimm als Vergleich ein Land mit in vielen Bundesstaaten liberalerem Waffenrecht als in Deutschland, die Vereinigten Staaten. USPSA als einer der größeren Verbände hat gerade mal 30,000 Aktive, andere Verbände noch weniger. Wenn die Deutschen nicht um vieles schieß- und wettbewerbsgeiler sind als die Amis, dann würde man für ganz Deutschland jedenfalls nur eine fünfstellige Zahl von Leuten erwarten, die wirklich aus sportlichem Interesse sich einem speziellen Sportverein oder -verband für das Schießen anschließen würden, weil sie bereit sind, für Dinge wie die Pflege des Regelwerks und nationaler Punktestände zu löhnen. Die anderen würden sich eben als Waffenbesitzer, Spaßschützen, usw. sehen, sicher manche davon auch mal einen Wettbewerb schießen--eben so, wie es mehr Leute gibt, die immer wieder mal zum Spaß auf dem Bolzplatz kicken, als Leute, die auf Leistung Fußball spielen.
  11. Warum lügen? Das waffenrechtliche Bedürfnis ist doch kein subjektiver Geisteszustand, warum man "wirklich" die Waffen haben will, sondern ein Erfüllen objektiver Voraussetzungen. Es sagt doch keiner etwas, wenn jemand z.B. einen Sport-WBK-Platz mit einer Waffe belegt, die sich jemand, dem es um Ergebnismaximierung in welcher Disziplin auch immer geht, ziemlich sicher nicht hertun würde, eben aus Spaß am Haben. Davon geht das waffenrechtliche Bedürfnis nicht verloren, sondern es hängt an objektiven Tatsachen wir Mitgliedschaft, Teilnahme, usw.
  12. Nur wenn man voraussetzt, dass Waffen an und für sich schon anrüchig sind. Würdest Du es z.B. auch unseriös finden, wenn ein Funkgerätehändler Tips geben würde, wie man am einfachsten durch die Amateurfunkprüfungen kommt? Ist doch eine vollkommen legitime Frage und deren Beantwortung ist genauso legitim. Es gibt komplizierte Vorschriften, und es gibt Leute, die diese Vorschriften mit dem geringsten Aufwand einhalten wollen. Offenbar wollen die sich gerade nicht kriminell verhalten, noch nicht einmal im Bereich der opferlosen Straftaten, sondern gerade die Vorschriften einhalten.
  13. In Amerika kann man bei insulinpflichtigem Diabetes als "special issuance" seit 1996 ein das Medical Third Class, also für Privatpiloten, und seit 2015 auch für First Class und Second Class, also für kommerzielle und Verkehrspiloten bekommen. Natürlich mit viel Aufwand und Fragen, aber wenn man zeigen kann, dass man die Sache im Griff hat, dann geht es. Für den Jagdschein ist eigentlich schon die Frage eine Unverschämtheit. Ob jemand, der nicht gut eingestellt ist, das Risiko eingeht, alleine in die Natur zu gehen, muss er wissen, und darf er bei jedem anderen Thema wie z.B. Bergwanderungen auch selbst wissen. Die Anzahl von Fällen, in denen ein Diabetiker beim Umgang mit Waffen einer dritten Person geschadet hat, dürfte zwischen vernachlässigbar und Null liegen. Ist irgendwie nicht die selbe Situation, wie am Steuer eine Jumbo Jet über dem Atlantik zu sitzen.
  14. Wenn das die Qualität hätte, wie der Sportunterricht sonst, dann gute Nacht...
  15. Nun ja, theoretisch kann bei vielen Waffen der Upper/das Wechselsystem/Wieauchimmer ja auch ohne ein installiertes Griffstück schießen. Den von Dir genannten Sonderfall einer am Griffstück montierten Zielvorrichtung ausgenommen sollte dafür eigentlich Wurst sein, ob überhaupt ein Griffstück dran ist, ob es aus Pappe ist, oder ein Luxusmodell mit Elfenstaub poliert. Das korrekte Repetieren ist eine andere Frage. Das setzt logischerweise die Funktion der daran beteiligten Teile, insbesondere auch des Magazins, voraus.
  16. Wird er das, wenn man die Waffe bei einem Händler besichtigt und gar nicht erst annimmt? Das war ja mein Vorschlag einer (kostenpflichtigen) Lösung.
  17. Das ist wohl eher abenteuerlich. Natürlich kann man auch das Eigentum an mangelhaften Sachen erwerben. Abgesehen davon dürften waffenrechtliche Begriffe eh nicht mit denen des bürgerlichen Rechts übereinstimmen. Es wäre sicher eine Regelung im Waffenrecht, die eine gleich nach Erhalt bemängelte Lieferung einer verweigerten Abnahme beim Händler gleichstellt, sinnvoll. Aber das heißt nicht, dass sie existiert. Eine Möglichkeit wäre vielleicht (so wie ich es in Amerika eh machen lassen muss), die Waffe nicht ins Haus, sondern zu einem Händler liefern zu lassen, gegen Obolus natürlich. Wenn man da besichtigt und nicht annimmt, dann ist wohl klar, dass man das Ding nicht angenommen hat.
  18. Aber es bleibt weiter im Dunkeln, weswegen ihm genau der Versuch einer ungerechtfertigten vorsätzlichen Tötung vorgeworfen. An und für sich ist ja nichts Verbotenes dabei, einen Überfall durch Männer, die offensichtlich gewaltbereit, in der Überzahl und tödlich bewaffnet sind, durch tödlichen Zwang abzuwehren. Irgendwann wird die Staatsanwaltschaft erklären müssen, was er denn falsch gemacht haben soll -- soll es für ihn so ausgesehen haben, als ob die Besucher lediglich zum Teetrinken kommen wollten? Aus amerikanischer Sicht könnte man vielleicht sagen, es sei keine gute Idee, anzugeben, man wollte einen Warnschuss abgeben, mit dem man dann einen Täter verletzt hat. Das führte ab und zu schon bei den Amis zu Zivilprozessen, in denen die Angreifer oder ihre Hinterbliebenen dann argumentiert hatten, man hätte sie zwar erschießen dürfen, aber ja gar nicht auf sie schießen wollen, so dass der Treffer fahrlässig wäre. Aber selbst das ist auch im Land der unbegrenzten Prozessversuche schon weit hergeholt, eher zivil- als strafrechtlich relevant, und selbst dann wäre es ja gerade kein Tötungsvorsatz, der ihm hier aber wohl vorgeworfen wird. Etwas allgemeiner könnte man wohl sagen, dass es meistens keine gute Idee ist, überhaupt Angaben zu machen, mit denen man dann irgendwelche Ansatzpunkte liefern kann. Die Situation spricht ja in so einem Fall eigentlich auch für sich.
  19. Eine Kochplatte ist schon "groß", auch wenn sie physisch klein sein mag.
  20. Wobei es meistens, in Jobs die keine exakt definierte Aufgabe wie das Eindrehen von Schrauben an einem Fließband sind, Gestaltungsmöglichkeiten gibt, die weniger extrem sind, als nur die Alternative, die übelsten Dinge mit dem größten Enthusiasmus zu machen oder zu kündigen.
  21. Wenn man das immer so handhabt, dann ist sinnvolle Polizeiarbeit nicht möglich. Wenn sie sich bei mir überzeugen, dass ich bei nächtlicher Arbeit ohne Musik nichts von einer Ruhestörung durch Studenten, wegen der Nachbarn angerufen haben, gehört habe, dann lag ich bisher richtig damit, dass sie mir nichts anhängen, sondern lediglich eine Information wollen. Wenn sie mich fragen, was bei einem Verkehrsunfall mit Blechschaden war, bei dem ich die Polizei gerufen habe, nachdem eine alte chinesische Dame und ein junger Latino beide keinen Satz auf Englisch herausbringen, dann lag ich bisher richtig damit, dass sie mir nichts anhängen wollen. Wenn man allerdings einigermaßen plausibel selber Beschuldigter sein könnte oder nicht klar ist, warum die Polizei etwas von einem will, dann sollte man in der Tat die Klappe halten.
  22. Und wenn nicht, dann geht man sich deswegen doch auch nicht körperlich oder auch nur verbal an. Ist vielleicht auf einem DSB-artigeren Stand keine ganz so große Nummer, wie auf denen, wo ich verkehre, und viele eine Pistole im Holster, einen umgehängten Karabiner, usw. haben, geht aber trotzdem gar nicht. Eigentlich geht es auch sonst gar nicht, aber im Zusammenhang mit Schusswaffen geht es noch weniger. Ich würde allerdings auch niemanden physisch angehen, der da meines Erachtens nichts zu suchen hat, solange er nicht gerade Leute angreift, sich an anderer Leute Waffen ranmacht, oder dergleichen. Soll die Polizei machen, die wird dafür bezahlt und ist bei uns eh großenteils Mitglied.
  23. Scholzen eher nicht. Damit kommt man als Kanzler durch, aber für die anderen gilt der Spruch: It's not the crime, it's the coverup. In Deutschland nicht so sehr wie in Amerika, aber auch in Deutschland kann man sich mit einer Falschaussage, und wenn es nur die fehlende Erinnerung ist, reinreiten, wo man sich wegen des Sachverhalts nichts vorzuwerfen hat. Besser: "Auf Anraten meines Anwalt möchte ich mich hierzu nicht äußern." "Ohne meinen Anwalt möchte ich mich hierzu nicht äußern." "Ich möchte mit meinem Anwalt Rücksprache halten, bevor ich mich hierzu äußere." Wenn die Sache unwichtig genug ist, dass ein Anwalt nicht unbedingt sein muss, auch einfach: "Hierzu möchte ich mich im Augenblick nicht äußern."
  24. Das ist verständlich. Aber wenn nach Klärung der Sache nichts passiert, dann würde ich mir überlegen, ob das ein Ort ist, wo ich schießen will.
  25. Es kann weh tun wenn es nicht viele Alternativen gibt oder der Stand schön ist, aber wenn der Betreiber des Schießstands solches Verhalten nicht als massives Problem ansieht, das abgestellt wird, dann würde ich mir einen Wechsel des Schießstands überlegen. Tätlichkeiten oder auch nur die Drohung damit im Zusammenhang mit Schusswaffen geht gar nicht. Wenn da der Standbetreiber nicht wissen will, was vorgefallen ist, und dann je nach Ergebnis mindestens eine der beteiligten Parteien rausschmeißen will, dann hätte ich meine Bedenken bezüglich dieses Standes.
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