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Da könnte man sich dann aber fragen, ob das jetzt eine strengere oder eine mildere Regelung sein soll als die allgemeine Vorschrift. "Verschlossen" ist nicht gerade eindeutig, bedeutet normalerweise aber nicht "abgeschlossen" und hat andere Nuancen als "geschlossen". Der Umstand, daß praktisch jeder Bürger, auch solche, die mit Waffen gar nichts am Hut haben, täglich mit Messern hantiert, die in der Regel auch in keiner Weise gesichert werden, würde eine mildere Interpretation nahelegen. Von daher wäre es, wollte man eine Systematik anlegen, keine unplausible Interpretation, daß das Fahrtenmesser im Holster, das die Älteren von uns alle einmal als Kind auf dem Jahrmarkt bekommen haben, "verschlossen" ist, denn es ist ein Verschluß dran, der es gegen Herausfallen sichert und eine weitere Handbewegung vor der Entnahme bedingt um eben diese Verschlußschlaufe zu lösen. (Das ist aus offensichtlichen Gründen nicht als Rechtsrat gemeint, bloß als Versuch einer Interpretation, würde man rationale Maßstäbe anlegen wollen.) Irgendwie scheint hüben wie drüben das Thema "Waffen" Gesetzgeber und Richter zu Ergüssen zu verleiten, die nicht nur inhaltlich sondern schon rein von der sprachlichen und handwerklichen Ebene her vollkommen hanebüchen sind. Das liegt wohl zum Teil auch daran, daß die entsprechenden Vorschriften sich nur äußerst schlecht aus einem allgemeinen Werte- und Rechtssystem begründen lassen, sondern dem reinen Aktionismus, letztlich also dem Bedürfnis nach Schikane und in der Demokratie vielleicht auch dem perversen Bedürfnis, schikaniert zu werden, entspringen. Auf einen nachvollziehbaren Inhalt der Vorschriften kommt es also gar nicht an, sondern je abstruser desto besser.
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Bis ich's im Bundesanzeiger nachgeguckt habe, dachte ich, Dir sei das Grün ausgegangen. Ist aber offenbar Realsatire.
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Sehr verdienstvoll (und das ist vollkommen ohne Ironie gemeint)! Aber ein Haar in der Suppe darf ich dann doch anmelden: Wie kommen wir in Deutschland zu einem Weißkopfadler im Logo? Der deutsche Symbolvogel sieht doch eigentlich ein wenig anders aus...
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Nun, die Unabhängigkeitserklärung befasst sich nicht explizit mit dem Recht auf Waffen; wohl aber mit dem Recht auf Widerstand, das sich natürlich ohne Waffen deutlich schwerer umsetzen lässt. Und eben darin liegt halt der Unterschied zwischen Sklaven oder Leibeigenen und Freien, daß die freien einerseits Waffen haben, sich aber andererseits auch bewusst sind, daß ihre Freiheit nicht selbstverständlich ist, sondern Angriffen ausgesetzt, die im schlimmsten Fall dazu führen, daß die Freiheit flöten geht--und deshalb ist die andauernde Freiheit bewaffnet. Es gibt ein schönes Buch, das die Geschichte dieses Gedankens von Machiavelli über Harrington bis zur amerikanischen Revolution erzählt, und der Gedanke scheint mir im Grundsatz richtig zu sein. Der amerikanischen Gründergeneration, die auch von der Aufklärung mitgeprägt war, war die Sklaverei übrigens ziemlich peinlich, und viele der Gründerväter haben ihre Sklaven freigelassen. Der Stolz auf die Sklaverei als Alleinstellungsmerkmal des Südens kam erst eine Generation später. Sent from my iPhone using Tapatalk
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Ich weiß nicht, ob das Deutschland auch so ohne weiteres geht, aber bei vielen amerikanischen Level I Matches schießen die RO in jeder Squad selber mit (weshalb man idealerweise zwei pro Squad hat, auch wenn sonst halt schon mal ein anderer Schütze zum RO ehrenhalber ernannt wird), die Schützen bauen selber auf und ab und kleben ab, und gratis ist das immer noch nicht, ohne daß da ein Gewinn reinkäme. Klar, bei Matches mit überregionaler Bedeutung braucht es mehr Professionalität, aber wenn IPSC in Deutschland als Breitensport krankt, dann habe ich bei manchen Beiträgen in diesem Thread den Eindruck, daß das mindestens ebensoviel mit dem Anspruchsdenken mancher Schützen zu tun hat wie mit staatlicher Gängelung.
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Und eben kein Gewinn... Gegenstände haben es so an sich, auch bei robuster Ausführung kaputtzugehen, wenn regelmäßig hundert Leute draufballern. Die Kosten dafür sind letztlich genauso Verbrauchsmaterial wie Muni.
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Mit Bajonett an der Waffe schießen... (darf ich das?)
Proud NRA Member antwortete auf Alex549's Thema in Waffenrecht
Es gibt dann 30 Strafsekunden (Du hast keine Wertung angegeben, aber da Rennen involviert ist nehme ich eine Wertung nach Treffern und Zeit an) für unsportliches Verhalten, wenn man beim Bajonettangriff nicht aus voller Lunge "Hurra!" brüllt. -
Hat doch auch keiner behauptet, daß Du etwas gegen Behinderte hättest. Es ist aber wohl angemessen dazu dann anzumerken, daß es ein skandalöser Zustand ist, wenn sich jemand herausnimmt, den körperlichen Zustand von Schützen zu dokumentieren mit der Absicht Behinderten eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen. Wer wirklich wegen einer Behinderung nicht schießen kann, der kommt wohl kaum auf die erforderlichen Übungseinheiten. Eher wird es so sein, daß jemand der durchaus könnte keinen entsprechend behindertengerechten Stand finden wird uns deshalb nicht zum Üben kommt. Insofern gibt es da einfach nichts nachzugucken. Mag sein, daß ich da amerikanisiert bin, aber jemanden der, in der meisten Fällen ohne eigene Schuld, ein körperliches Gebrechen hat, deswegen amtlicherseits schikanös zu benachteiligen geht für mich gar nicht. Es muß ja gar nicht sein, daß jedes denkmalgeschützte Privatgrundstück mit einem Ladengeschäft gleich mit einem rollstuhlgerechten Zugang verhunzt wird, aber wenn z.B. so ein Bezirkstyp mit blöden Fragen käme, wie eine Mitschützin, die ich gelegentlich bei Matches sehe, mit ihrer verkrüppelten Hand ihre Waffe sicher bedient (ein Hebel zum Spannen hilft z.B. und wird in Open ja auch von vielen Nichtbehinderten genutzt), da müsste ich mich schon arg zurückhalten--soll er doch bei einem Match als Gast zugucken und staunen.
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Zum Studium rüber und dann hängengeblieben.
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Hat es schon, auch wenn es (vermutlich suboptimal) aus der Sicht des benachteiligten Vereins und nicht aus der Sicht seiner Mitglieder argumentiert war. Die Beschwerde des Vereins war ja, daß er an Attraktivität verlieren würde, wenn die Mitglieder bei diesem Verein keine Bedürfnisse bekommen, bei anderen Vereinen aber schon. Das tangiert, auch wenn es der Antrag versäumt hat so zu argumentieren, schon die Koalitionsfreiheit, sich in einem bestimmten Schützenverein zu betätigen und nicht in einem anderen. Von daher liegt nahe, daß die beteiligten Richter vermutlich ähnlich argumentiert hätten, wäre eine in der Substanz ähnliche Beschwerde von einem Schützen gekommen, der halt keinem anerkannten Verband beitreten will, sei es weil er sich in einem nicht anerkannten Verein gut aufgehoben fühlt oder weil er gar keinem Verein beitreten will. Die Entscheidung entspricht im Übrigen voll dem Muster der Reiten im Walde Entscheidung: Im Prinzip hat der Kläger schon Recht, daß seine Grundrechte eingeschränkt werden, der Gesetzgeber kann und muß das auch berücksichtigen, aber das öffentliche Interesse an einer Einschränkung überwiegt und der Kläger darf heimgehen. Und dann setzt das Gericht eben noch einen drauf mit Ergüssen bezüglich der Durchsetzung der Rechtsordnung mit Waffen und der Ernsthaftigkeit des Sportes, die für die Entscheidungsgründe eigentlich gar nicht relevant sind.
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Also außer schwachsinning ist das eigentlich kein Grund, jemandem die Ausübung des Schießsports zu versagen. Die Amis übertreiben es vielleicht mit der Inklusion von Behinderten, wenn mancherorts Blinde (mit Laser und Blindenführer, der die Ansage macht), jagen dürfen, aber wenn jemand trotz eines körperlichen Gebrechens schießen kann und will, ja auch die Übungseinheiten nachgewiesen hat bevor er einen waffenrechtlichen Antrag überhaupt gestellt hat, dann verdient der wenn er mit Fleiß und Willenskraft seine Behinderung überwindet Bewunderung und keine blöden Fragen. Besonders scharf würde es, wäre der Grund der Behinderung ein Vorfall im Kampf als deutscher Soldat--als Kugelfang gut genug, danach nach Ansicht des Amtsschimmels körperlich zu schwach, als daß man ihm mit einer privat besessenen Kanone trauen könnte: das wäre doch was! Bloß meine unmaßgebliche Meinung. Man kann übrigens sogar IPSC aus dem Rollstuhl schießen (und die BDS IPSC Regeln erwähnen das sogar ausdrücklich)--gewinnen wird vermutlich schwierig, aber für die meisten Nichtbehinderten ist das Gewinnen ja ebenfalls schwierig und es macht trotzdem Spaß.
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Es gäbe da 1 BvR 539/03. Die Beschwerde wurde vielleicht nicht besonders gut durchdacht und ist deshalb auch aus formalen Gründen gescheitert. Trotzdem hat es sich das Verfassungsgericht nicht nehmen lassen, einige Kostproben einer Gesinnung zum besten zu geben, die vielleicht in einer links- oder rechtgerichteten lateinamerikanischen Diktatur oder auch in Rotchina besser aufgehoben wären als in einer freiheitlichen Demokratie. Z.B. schon fast einen waschechten Brenneke:
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Das ist auch insofern eine seltsame Geschichte, weil im Grunde der Gesetzgeber ein hoheitliches Recht, nämlich die Feststellung der Sportschützeneigenschaft, teilweise an die Vereine und Verbände abgegeben hat. Durchgedacht müsste daraus eigentlich folgen, daß die Vereine und Verbände an die üblichen Einschränkungen öffentlichen Handelns gebunden wären, insbesondere, daß sie nicht einfach entscheiden dürften, ob sie jemanden als Mitglied haben wollen. Das ist bei anderen Pflichtkoalitionen auch so: Die IHK muß einen immerhin nehmen, ob sie will oder nicht; es ist nicht möglich, daß die IHK ein Mitglied ablehnt, weil das prospektive Mitglied ihr nicht paßt, und der entsprechende deswegen sein Gewerbe nicht betreiben darf. Genauso muß eine mit öffentlichen Funktionen beliehene Person ihre Funktionen auch gegenüber allen ausüben--der Notar muß z.B., obwohl Privatperson, seine Amtsgeschäfte auch seinem Lieblingsfeind im Dorf anbieten. So gesehen wäre die logische Konsequenz der Pflichtmitgliedschaft für die Gelbe WBK eigentlich, daß jedermann einen Rechtsanspruch sowohl auf die Mitgliedschaft als auch auf die objektive Feststellung der Sportschützeneigenschaft hat.
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Na ja, das ist bei einer geschriebenen Verfassung (im Gegensatz z.B. zum englischen System) so ähnlich wie bei den Protestanten mit sola scriptura: Bloß weil der Hohepriester in einer interessanten Dienstbekleidung sagt, etwas stehe nicht drin, ist es noch lange nicht so, daß nicht bei vernünftiger Interpretation tatsächlich drinsteht; sondern jeder Bürger ist dazu aufgerufen, darüber nachzudenken, was denn drinsteht und diese Position auch zu vertreten. Bei den Amis hat's auch hundert Jahre Arbeit gebraucht, den obersten Gerichtshof davon zu überzeugen, einmal zu sagen, daß im zweiten Verfassungszusatz das drinsteht, was nach der offensichtlichen Interpretation der Worte eben drinsteht. Dazu kommt noch, daß man bei einigen der hier ins Spiel kommenden Dinge kaum von einer gefestigten Rechtsprechung auf einer soliden theoretischen Grundlage reden kann, sondern die Urteile eher darauf hinauslaufen, daß das BVerfG gesagt hat "sowohl als auch" und dann eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen, vulgo: frei Schnauze entschieden, hat. Für die Frage nach Schikanen des Schützen als Sportschützen ist da die berühmte "Reiten im Walde" Entscheidung instruktiv.
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Ich wohne da schon eine ganze Weile, aber das ist mir noch nicht aufgefallen. Vielleicht werde ich ja auch schon dumm gehalten, wer weiß? In Württemberg war das Verfassungsrecht. In der Verfassung von 1819 was das Recht im Rahmen der allgemeinen Gesetze Waffen zu tragen garantiert, und das ist wiederum eine Übernahme aus dem Tübinger Vertrag von 1514. Sicher, einen Massenmord verhindert man auch mit Waffen nicht so einfach. Es hätte aber nicht so viele gebraucht, damit zumindest die Leute nicht mehr hätten sagen können, sie hätten von all dem nichts mitbekommen. Auch die brutalsten Mörder morden gerne heimlich, jedenfalls im eigenen Land, auf das sie ihre Macht stützen. Das wird deutlich schwieriger, wenn auch nur ein sehr geringer Anteil der Opfer sich wehrt. Im Übrigen sind Waffenbesitz und mindset wohl in einer Wechselbeziehung. Ohne mindset nützen einem auch die Waffen nichts, aber der stolze Besitz der Waffen und die regelmäßige Bestätigung, daß man mit ihnen umgehen kann, dürfte auch zum mindset beitragen. Das trifft sogar auf reine Sportwaffen zu, die als eigentliche Waffen nicht (mehr) praktisch sind. Vom Fechten z.B. lernt man immer noch, jemanden zu beobachten und zu erraten, wann und wie er angreifen wird, auch wenn der Degen zum Festanzug sehr außer Mode gekommen ist.
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Dürfte wohl illusorisch sein. Im besten Fall hat die Vereinskasse ein paar Euro mehr drin, aber wenn man das auf eine Art Stundenlohn für die Arbeit der Mitglieder umlegt, wären die alle besser dran ein paar Stunden mehr bezahlt zu arbeiten. Kommerzielle Matches (in Amerika jedenfalls sponsert Glock eine Serie) sind auch ein Verlustgeschäft, die der Werbung für andere Sachen dienen und trotzdem noch Freiwillige brauchen. Sportarten die kein Massenpublikum interessieren sind ein finanzielles Loch ohne Boden und werden das auch bleiben--deshalb ist's halt Liebhaberei statt Geschäft. Über die Matchgebühr rege ich mich jedenfalls nicht auf, zumal sie im Vergleich zu Anfahrt, Munition fürs Match, Munition zum Üben, Standgebühren zum Üben schlichtweg nicht ins Gewicht fällt.
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Das hängt in einer Demokratie vom Volk ab. Hätte man als das Siebzigerjahre-AffG eingeführt wurde sicher auch von der gleichgeschlechtlichen Ehe gesagt. Wenn die heiratswütigen Schwulen besser auf ihr Anliegen aufmerksam machen als die Waffenliebhaber, und gar die Waffenliebhaber verdruckster und verschämter um ihre Waffen herumreden ("nur ein Sportgerät", selbst bei einem Taschenrevolver oder der Desert Eagle in .50) als die Schwulen um ihre sexuelle Präferenz zu einer Zeit als das tatsächlich mit Risiken und Ausgrenzung verbunden war, dann braucht man sich über das Ergebnis nicht zu wundern.
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Sturmgewehr mit Bibelvers hält muslimische Terroristen auf
Proud NRA Member antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Allgemein
Ich weiß nicht, ob es die militärische Stärke war oder einfach ein Wandel der Ansichten. Die Briten waren damals den USA als Seemacht haushoch überlegen und haben trotzdem Schutzgeld gezahlt. Die Amis haben im ersten Barbareskenkrieg auch noch Lösegeld gezahlt. Zehn Jahre später was es ihnen zu blöd und sie haben das Problem gelöst, vielleicht auch aus Frust über das Ergebnis des Kriegs von 1812. -
Sturmgewehr mit Bibelvers hält muslimische Terroristen auf
Proud NRA Member antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Allgemein
Warum denn nicht? Ich habe bisher noch keine Bibelsprüche extra auf Waffen angebracht, aber immerhin die auf meinen Trijicon-Teilen nachgeguckt. Ich muß auch zugeben, schon darüber nachgedacht zu haben "Ps 144:1" auf meiner Wettbewerbswaffe einlasern zu lassen--meine Hände könnten ein wenig Beistand brauchen. Daß das Verhalten der Kreuzfahrer bisweilen unter aller Sau war brauchen wir nicht zu diskutieren, aber andererseits denke ich nicht, daß es unter damaligen Rechtsvorstellungen von vornherein verwerflich war, die vorher von den Muslimen eroberten ehemaligen christlichen Kernländer zurückholen zu wollen. -
Und dafür sitzt man auch in Ländern, wo der Selbstbau einer Schußwaffe ohne Erlaubnis, Beschuß, und sonstiges Brimborium erlaubt ist, und zwar lange. Die Herstellung ist dort vielleicht noch eine Grauzone (mit etwas Kreativität könnte man sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, daß ein Benchrestgewehr mit Fernauslöser nichts Verbotenes ist) aber spätestens wenn man das Ding installiert, nicht zu reden davon, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt, gibt's richtig Ärger, und das ist m.E. auch gut so. Also besser etwas weniger starkes Kraut rauchen bevor man so etwas macht...
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Stimmt schon. Andererseits hat eine Freundin von mir, die damals in Berlin wohnte, schon Mitte der Neunziger Jahre vorausgesagt, daß die Love Parade so lange jährlich stattfinden wird, bis eine Katastrophe mit einer größeren Zahl Toter passieren wird. Im Vergleich der Besucherzahlen, gemeinsamer Sprache, deutschem Ordnungssinn usw. ist die Love Parade wesentlich leichter zu organisieren als der Hadsch und wir haben es trotzdem vergeigt.
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Aber zehn gefüllte Holster am Tragegurtzeug sehen eher brutal aus und dürften eher unbequem sein.
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Dagegen spricht das von mir schon angesprochene Beispiel der zahlreichen europäischen Auswanderer nach Amerika vor hundertfünfzig oder zweihundert Jahren. Manche von denen waren auch religiös motiviert, die meisten eher wirtschaftlich, und auch das waren nicht die Ärmsten, denn die hatten kein Geld für die Überfahrt (einmal abgesehen von der Möglichkeit der Überfahrt gegen zeitlich begrenzte Knechtschaft, aber das betrifft mehr die Kolonialzeit und die Briten als die später nachfolgenden Deutschen und Skandinavier).
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Ich kann's mir nicht verkneifen: Der Satz hat etwas Lustiges.
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AfD: Libertäre Alternative, 20 Punkte
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Versteh mich nicht falsch, der Sache nach stimme ich Dir vollkommen zu. Die Frage, auf die sich mein Beitrag bezog, war aber nach etwas, das einigermaßen realistisch zu fordern ist. Nachdem man in Deutschland schon die Brennwertheizung mit blitzblankem Edelstahlkamin zwangsweise kaminkehren lassen muß, dürfte eine völlige Abkehr von Kärtchen als erster Schritt nicht durchsetzbar sein, auch aus Sicht auf die Schengener Vereinbarungen. Von daher waren meine Vorschläge so formuliert, daß sie mit ein paar kleinen Änderungen im WaffG, die sich alle direkt aus dem Wertesystem des Grundgesetzes gut begründen lassen, durchführbar wären.