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Proud NRA Member

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  1. Ich habe von Personenschutz keine Ahnung, aber bei Jeff Cooper's Beratungskunden in Dritte-Welt-Ländern war anscheinend genau das das Szenario, vor dem sie sich schützen wollten. (Nach seinen Lebenserinnerungen.) Wobei natürlich der Libanon, Pakistan oder gewisse afrikanische Staaten vom Pflichtgefühl der Sicherheitsleute her nicht mit Deutschland zu vergleichen sind.
  2. Auf den geschlossenen Ständen bei mir machen die das alle im geschlossenen Schutzanzug. Das sind aber Kommerzstände mit vermutlich deutlich größerem Besucherdurchsatz.
  3. Oder kreativ werden. Ist für mich natürlich leicht gesagt, weil ich mich nicht damit herumschlagen muß. Aber nachdem IPSC geht, ist es offensichtlich möglich, eine Sportordnung zu bekommen, in der keine feste Anordnung der Ziele vorgegeben ist. Die Bedenken bezüglich Deckung oder entfernt humanoider Ziele wären beim Spaßschießen auf Stahl auch nicht relevant (wir haben hier zwar Stahlziele in Form der USPSA-Scheibe mit Kopf, aber auf den Kopf schießt dabei eh keiner, so daß es ein Rechteck genauso täte). Wenn wir schon bei derartigen Vorschlägen sind, sind bei vielen Outlaw Steel-Matches hier noch zwei weitere Regelerweiterungen üblich. Es gibt normalerweise zwei Divisions für KK-Pistole, mit und ohne Optik, und zwei Divisions für KK-Karabiner, ebenfalls mit und ohne Optik. KK started aus der low-ready Position und nicht aus dem Holster. Die erfahrenen Schützen schießen damit die besten Zeiten (es sind zwei Waffen, und damit zwei Startgebühren, pro Schütze erlaubt) und es ist ein einfacher Einstieg für Kinder, Ehepartner, neue Schützen und so weiter. Oft gibt es auch eine Regel, nach der unerfahrenen Schützen auch bei GK erlaubt wird, ohne Holster aus dem low-ready zu schießen. Gewinnen tun sie eh nicht und die Einstiegshürde sinkt. Wenn wir schon bei komischen Sportordnungen sind: Es gibt in Amerika eine richtig formale Sportordnung mit Dachverband und allem für das Schießen auf Luftballons mit Schwarzpulverplatzpatronen vom galoppierenden Pferd aus. Wenn man bloß will kann man lustige Sportordnungen schreiben...
  4. Na die Muppetshow in diesem Fall besteht doch wohl darin, daß ein glasklarer Fall überhaupt durch drei Instanzen geht. Die Feststellung, daß die Meinungsfreiheit immer noch gilt und im politischen Meinungskampf auch einmal härtere Bandagen erlaubt sind, ist zwar notwendig, und es tut mir leid, daß jemand mit derartigen Abfallprozessen belästigt wird, aber für Waffenrecht ist damit erstmal nichts gewonnen.
  5. Da kann vielleicht auch ein Zusammenhang zwischen dem Outlaw-Stahl und dem USPSA bestehen. Auch wenn sich SC und USPSA zusammengetan haben, viele Schützen mögen USPSA genau deshalb weil es Freistil ist und man sich jedesmal überlegen muß, wie man einen neuen Parcours effizient löst. Wer vorgegebene Abläufe mag ist vielleicht bei IDPA besser aufgehoben, was hier auch ziemlich beliebt ist (aber nicht meine Sache--ich habe auch beim Fechten Degen gemacht, weil ich Freistil lieber als vorgegebene Abläufe mag). Von daher haben viele USPSA-Leute keine Lust darauf, sich acht standardisierte Parcous ins Hirn einzubrennen und wir stellen halt für die Stahlmatches jeden Monat etwas anderes auf. Als Beispiel hat einer meiner Clubs sich einen lustigen Fallscheibenapparat gebastelt, in dem die Scheiben nicht neben- sondern hintereinander stehen. Das Ding plus eine Stopplate gibt dann eine Stage für ein Outlawmatch ab. Letzen Monat hatten wir eine Stage, die El Presidente auf Stahlkameraden war. Bisweilen kann das auch in Munitionsverbrauch ausarten. Ich glaube der Rekord war einmal ein Match mit 340 Schuß oder so--einige Schützen, denen die Munition ausging, mußten sich dann darauf verlegen, am Ende einfach nur die Stopplates abzuschießen um wenigstens nicht die vollen dreißig Sekunden aufgebrummt zu kriegen. Es geht also um die gleiche Mischung aus Geschwindigkeit und Präzision wie bei Steel Challenge, aber mit wesentlich gesteigertem Unterhaltungswert und ohne daß bestimmte Parcours eingeübt werden müssen.
  6. Illinois. Weswegen ich ja auch USPSA schieße und nicht IPSC...
  7. Für 300 Millionen Leute schon. Allein die beiden Clubs wo ich regelmäßiger Matches schieße halten in jedem Monat, in dem es das Wetter zulässt, auch ein outlaw Stahlmatch ab. Landesweit kommst Du damit locker auf viele hundert wenn nicht tausende.
  8. Aber so ein Unikat, daß man nicht in irgendeiner Ecke irgend eine Kennzeichnung anbringen könnte, ist es dann wohl auch nicht. In die Dienstwaffe von Jeff Cooper würde ich auch keine Nummer reinhauen wollen, aber ein halber Colt aus den Siebzigern verliert doch nicht wirklich seinen Charakter wenn, sagen wir, irgendwo dezent Dein Geburtsdatum draufsteht. (Oder von mir aus, wenn Du dem Amt den Finger zeigen willst, auch nur die Nummer "1".) Mit ein paar Euro mehr dürfte das auch per Laser als Winzigstgravur gehen. Ist immer noch so. CIP ist hier nicht. Der Hersteller ballert Probe.
  9. Bei den Amis scheint das Geheimnis des Erfolgs zu sein, in sogenannten "outlaw" Matches, den Teil der Sportordnung, der die Parcours vorschreibt, über Bord zu werfen und jedesmal etwas Neues aufzubauen. SC Matches mit den Originalparcous gibt's ziemlich wenige, aber viele USPSA-Clubs richten regelmäßig solche outlaw Matches aus.
  10. Dann soll halt der Händler die Initialen des Käufers und seinen Geburtstag draufstempeln, oder auch nach Trijicon-Art den Lieblingsbibelvers der Käufers, (oder für den besseren Eindruck zum Lasergravieren schicken) und gut ist. Das ist übrigens bei den Amis die wesentliche Vorschrift, wenn jemand selber ein Feuerwaffe herstellt: kein Beschuß, keine Anmeldung, aber irgendeine Nummer muß draufstehen. Ob das jetzt bei einem Unikat irgendeinen Sinn hat ist eine andere Frage.
  11. Nein, aber wegschließen tue ich sie auch nicht. Die Sicherung ist gegen ein typisches Verhalten von Dreijährigen, nicht gegen ein total untypisches Verhalten. In diesem Vergleich: Ich brauche, wenn keine besonderen und ungewöhnlichen Anhaltspunkte vorliegen, nicht davon auszugehen, daß ein Dreijähriger in meine Werkstatt geht, sich die Säge holt, möglicherweise gar noch ein Sägeblatt einspannt, sich ein Verlängerungskabel holt, und dann im Kinderzimmer absichtlich einen Freund in Stücke sägt, denn das ist ein höchst ungewöhnliches Verhalten. Davon abgesehen: Mit acht gab's für mich eine elektrische Stichsäge zu Weihnachten, einen Lötkolben hatte ich auch schon, und damit habe ich weder absichtlich Leute zersägt noch unabsichtlich das Haus abgefackelt. Im vorliegenden Fall könnte man sich die Frage stellen, ob das untypische Verhalten vorhersehbar war. Auch wenn es normal OK sein mag, Waffen im Schlafzimmer offen aufzubewahren, konnte der Vater wissen, daß sein Sohn einen an der Schüssel hat und deswegen besondere Sicherheitsmaßnahmen nottun? Wenn er das konnte, dann wäre er auch z.B. in Amerika haftbar gewesen. "Die Amis" lassen auch nicht gerner gefährliche Gegenstände in Reichweite von Kindern liegen als die Deutschen. Mir scheint es eher so, daß die Amerikaner mehr als die Deutschen geneigt sind die Kinder überbehütet aufwachsen zu lassen. Zugegebenermaßen sind jetzt die Amis, mit denen ich regelmäßig Umgang habe, kein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung, aber der Eindruck stimmt im ganzen wohl schon. Z.B. die Kinder auch nur alleine zum Spielplatz laufen zu lassen, in einer absolut sicheren Gegend, ist hier undenkbar in einem Alter in dem es zu meiner Schulzeit selbstverständlich war, daß wir selber zur Schule liefen oder radelten. Mit dem Schwimmen (der Pool ist statistisch wesentlich tödlicher als die Schußwaffe) ist es so ähnlich.
  12. In Amerika ist da der wesentliche Unterschied, daß zwischen Straf- und im Zivilprozeß ein großer Unterschied in der Beweislast des Klägers besteht. Im Strafprozeß gilt "beyond a reasonable doubt" und im Zivilprozeß "preponderance of evidence". Es muß also im Strafprozeß der Staat, jedenfalls theoretisch, einen Beweis so erbringen, daß kein vernünftiger Mensch an der Schuld des Angeklagten zweifelt, aber im Zivilprozeß reicht es wenn es 50:50 steht. Das führt natürlich häufig dazu, daß man trotz Freispruch haftbar ist. Verkompliziert wird die Sache dann durch die (vielleicht eher etwas fragwürdige) Möglichkeit von punitive damages, die, wie der Name schon sagt, der Bestrafung und Abschreckung dienen sollen, aber dem Zivilprozeßrecht unterliegen, also dem Beklagten weit weniger Schutz bieten als im Strafprozeß. So oder so ist in Amerika im Regelfall jede Seite für ihre Anwaltskosten zuständig, womit auch ein klar gewonnener Straf- oder Zivilprozeß ruinös sein kann. Ausnahmen davon gibt es wenn ein Prozeß rechtsmißbräuchlich angestrengt wurde. Gerade ist das in einem Winnenden vergleichbaren Fall aktuell, weil die Brady Campaign der Familie eines der Opfer der Massakers von Aurora einen Prozeß gegen einen Munitionshändler finanziert hat, der vollkommen und offensichtlich haltlos war. Jetzt muß diese Familie dem Munitionshändler seine Prozeßkosten erstatten und die Brady Campaign hält sich fein heraus, womit die Familie ein erhebliches finanzielles Problem hat (so um die zweihunderttausend) und möglicherweise Privatinsolvenz anmelden muß.
  13. Da könnte man aber auch die Gegenbehauptung aufstellen, daß zu Zeiten der Zone die Familie der einzige nicht vom Staat kaputtgemachte Lebensbereich war, und sich dann mit neuen Möglichkeiten die Leute für alternative Lebenspläne entschieden. Die persönliche Zukunft und jedenfalls die Möglichkeit seine Kinder einigermaßen ordentlich großzuziehen ist in den modernen Industriestaaten gesicherter als sie es je in der Menschheitsgeschichte war. Und trotzdem ist es in den modernen Industriestaaten, wo die Leute sich nicht mehr vermehren, und je wohlhabender und ökonomisch abgesicherter sie sind, desto weniger scheinen sie das zu tun.
  14. Das ist, glaube ich eher eine Übungs- als eine Markierungsfrage. Es gibt allerlei Rekorde im Trickschießen aus der Hüfte, und die stammen fast alle aus der Zeit bevor es Laser gab. Wahr ist allerdings, daß ein Laser, z.B. als Laserpatrone, einem dabei hilft, das als Trockenübung auszuprobieren. Was den deutschen Gesetzgeber am Schießen aus der Hüfte stört, ist mir allerdings schleierhaft--es ist wesentlich schwieriger, aus der Hüfte zu treffen, und insofern ist gerade das eine rein sportliche Übung ohne großartigen Bezug zur Verwendung als Waffe, so ähnlich wie das Schießen mit verkehrt herum (oben und unten, nicht vorne und hinten!!! ) gehaltener Waffe oder dergleichen (und auch diesen Trick übt man besser mit dem Laser als scharf, jedenfalls solange bis es sitzt).
  15. Ich weiß nicht. Vielleicht ist das Problem eher eine bestimmte politische Konfiguration in Deutschland, die dazu führt, daß entsprechende politische Parteien sich selber in den Dreck ziehen. Die Republikaner sind am Anfang mit einem absolut unverdächtigen und respektablen Thema angetreten: Macht es wirklich Sinn, dem Osten das zu geben, was er am meisten will, nämlich Westgeld, das nie zurückgezahlt werden wird, während er gleichzeitig dieses Westgeld dazu verwendet, Atomwaffen gegen uns aufzustellen? Auch an den ursprünglichen ausländerpolitischen Forderungen der Republikaner war eigentlich nichts auszusetzen. Zehn Jahre später hat Otto Schily wesentlich "radikalere" Positionen vertreten als die Gründer der Republikaner. Allerdings haben sich die Republikaner dann schnell zum Sammelbecken für hasserfüllte Dumpfbacken gewandelt, die Vernünftigen haben das Handtuch geworfen, und spätestens mit dem "Spiel mit das Lied vom Tod" (der Film heißt übrigens nur auf Deutsch so) Wahlwerbespot haben sie sich dann endgültig vollkommen disqualifiziert. Die AfD scheint diese Entwicklung nachzuvollziehen. Gleichzeitig gelingt es der CDU/CSU immer noch, obwohl sie längst ein Kanzlerwahlverein geworden ist, an dem gar nichts mehr rechts ist, die Strategie von FJS "Rechts von uns kommt nur noch die Wand" zu verfolgen. Dann hat die AfD noch das zusätzliche Problem, mit einem Kernthema angetreten zu sein, wo zwar Widerspruch höchst nötig war, das aber kompliziert und schwer vermittelbar ist. Das "Teuro"-Geschwätz, bei dem Lucke ja nie mitgemacht hat, war von Anfang an Blödsinn, und die wirklichen Probleme drehen sich um Konzepte wie den "optimalen Währungsraum" oder die Bedeutung des europäischen Verfassungsrechts und seiner andauernden Verletzung, für die sich kaum jemand interessiert, und die man ohne entsprechendes Studium oder vergleichbare Bildung auch nur begrenzt verstehen kann. Außer diesem Kernthema hat die AfD nie einen wirklichen Markenkern gehabt, was ja schon der Name andeutet--man will anders sein, kann oder will aber nicht sagen, inwiefern man anders ist.
  16. Schützen soll mich der Staat vor Kriminalität und Krieg, nicht davor, daß ich freiwillig eine Dienstleistung bei einem Unfähigen einkaufe. Straßennamen auswendig lernen ist im Zeitalter von GPS-Navigation z.B. sicher keine notwendige Qualifikation um sicher Taxi zu fahren. Bei solchem Kram geht es nicht um irgendwelchen Schutz sondern um Verhinderung von Wettbewerb. (Interessanterweise war übrigens lange Zeit im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausschließlich der Schutz des Mitbewerbers, nicht der Kundschaft, ausdrückliches Ziel des Gesetzes.)
  17. Dann wäre man eher beim amerikanischen Waffenrecht. Zuverlässigkeit wird auch dort verlangt, aber halt nicht das Bedürfnis. Wenn ich gerne für jede Disziplin eine andere Kanone basteln möchte, einfach sammeln möchte, oder, am wichtigsten, mich meiner Haut erwehren möchte, dann darf ich das zunächst einmal machen, während in Deutschland mit dem Bedürfnisprinzip gerade der Schutz des Lebens nicht als hinreichendes Bedürfnis anerkannt wird, und Sport oder Sammelleidenschaft nur insoweit wie's dem Amtsschimmel passt.
  18. Eine weitgehende Gewerbefreiheit gab's in Deutschland zu Kaiser's Zeiten und es hat eigentlich keine großen Probleme gemacht. In bezug auf die Medizin lief das damals unter dem Namen "Kurierfreiheit." Und es ist ja nicht so, daß wir heute mit all der Regulierung keine Quacksalber mehr hätten. Dem käme man wohl besser über Tatbestände wie Betrug, Körperverletzung und Mißhandlung Schutzbefohlener bei als über Wettbewerbs- und Standesrecht. Handwerker konnte auch werden wer wollte und keinen hat's gejuckt.
  19. Das kann man auch andersrum sehen. Das einzige was ein Politiker von Waffenrechtsverschärfungen hat (einmal angenommen er hat keine totalitären Ambitionen) ist, daß er für eine Woche Applaus von irgendwelchen verqueren Aktionsbündnissen kriegt bis wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben wird. Die meisten Politiker haben vermutlich zu diesem Thema keine gefestigte Position. Von daher ist das Waffenrecht ein Thema, wo selbst eine relativ kleine Minderheit etwas bewegen kann. Nicht vergessen: der Bedürfnisquatsch kam auf Wunsch der Jagdverbände und die Sportschützen fanden's auch nicht schlecht. Die "Waffenlobby" hat so gesehen gekriegt was sie haben wollte.
  20. Ich halte den Bedürfnisquatsch zwar für idiotisch, aber für einen ordentlichen Waffennarren sollten doch 18 Schießtermine nicht die Welt sein. Zwei Matches im Monat (die zählen doch wohl als Bestätigung des sportlichen Ehrgeizes?), einmal die Woche zur Übung ballern gehen, dann hat man die in drei Monaten zusammen. Wenn's am Geld hängt, es gibt doch wohl auch keine Vorschrift, daß in jeder Übungseinheit 300 Schuß Schnellfeuer auf IPSC-Ziele abgegeben werden müssen.
  21. Das ist so ähnlich wie mit gewissen Aspekten der Rede- und Kunstfreiheit. Ich will nicht wirklich das Kunstwerk "Piss Christ" oder eine entsprechende Darstellung des Propheten zur Schau stellen, aber das Recht dazu, das ist mir viel wert. Ähnlich mit dem Waffenschein: Ich fühle mich, im Vergleich zu meiner Faulheit, nicht gefährdet genug, im Regelfall wirklich ein Waffe einzustecken, aber der zugehörige Schein, der ist immer im Geldbeutel und freiwillig gebe ich den, oder die zugehörigen Kanonen, auch nicht ab.
  22. Mit einer relativen Mehrheit, aber nicht mit einer absoluten. Wahr ist, daß sie, zu ihrer ewigen Schande, nicht nur die Demokratie sondern auch die Zivilisation mit einer absoluten Mehrheit abgewählt haben, aber über die Art der Barbarei, die darauf folgen sollte, konnte sich diese Mehrheit nicht einigen.
  23. Jo, und die Probleme in der Ukraine gehen auf Urlauber zurück, denen lediglich kein hinreichend organisiertes Reisebüro geschaffen wurde, stimmt's?
  24. Bei Betrachtung des Mißbrauchs durch Kriminelle über hinreichend lange Zeiträume und hinreichend große geographische Räume stellt sich aber immer heraus, daß ein überwiegender Anteil der Fälle von staatlichen Kriminellen, staatsähnlich organisierten Kriminellen und staatlich geförderten Kriminellen begangen wird. Alleine für Deutschland und die letzten hundert Jahre kommt man auf Millionen Morde direkt mit Feuerwaffen und noch Millionen mehr Morde bei denen das Tötungsinstrument ein anderes war, aber die Opfer mit Feuerwaffen zum Stillhalten genötigt wurden. Private Kriminelle können in einem Jahrtausend nicht so viele Morde mit Feuerwaffen begehen wie staatlich organisierte Kriminelle in drei Jahren. Und vergessen wir nicht, daß Chris Gueffroy vor gerade einmal 26 Jahren mitten in Berlin von einem (mittlerweile von der Kuscheljustiz verurteilten) Kriminellen in Uniform erschossen wurde--das ist weniger lange her als das Treiben der RAF oder die musikalischen Haupterfolge von Modern Talking. Diese Konzentration von bewaffneter Kriminalität bei staatlichen Stellen ist schon relevant wenn man die Frage diskutieren will, ob Feuerwaffen in den Händen staatlicher Stellen monopolisiert werden sollen oder nicht. Uns sage keiner, das sei irrelevant, weil der jetzige deutsche Staat nicht mörderisch ist. Natürlich und gottlob ist er das nicht, aber 1932 war er es auch nicht.
  25. Behauptet ja keiner. Dazu kommt noch, daß es reine Experimente bezüglich des Waffenrechts kaum gibt. Z.B. ist es wohl häufig so, daß in einer eher konservativen gesellschaftlichen Stimmung, in der das Waffentragen liberalisiert wird, oft gleichzeitig Straftäter länger eingebuchtet werden als vorher. Vielleicht ist in dieser Stimmung auch Kriminalität weniger "cool" als vorher, so daß mehr Jugendliche sich eine legale Arbeit suchen anstelle Berufskriminelle zu werden. Vielleicht hängt der Rückgang der Mordraten auch nur vorrangig damit zusammen, daß die Ärzte besser darin werden, die Opfer wieder zusammenzuschustern. All diese Effekte kommen zusammen, und das Waffenrecht kann man da schlecht rausklamüsern. Muß man aber auch nicht. Zum einen, weil in einer freien Gesellschaft denjenigen die Beweislast trifft, der ein Verbot haben will. Zum anderen, weil es bei der Frage, ob Waffen von der staatlichen Organisation monopolisiert werden oder frei im Souverän, also dem Volk, umlaufen, auch gar nicht primär um Straßenkriminalität geht.
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