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Proud NRA Member

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  1. Auch aus einer anderen Sicht ist das interessant: Wenn der nach eigener Aussage marxistische, leninistische, stalinistische, trotzkistische, maoistische, postmaoistische etc. Linksextremismus nicht "das System stürzen" will, was sagt das über "das System" der Frau Faeser aus? Mal abgesehen davon, dass Verunglimpfung der FDGO als "System" eigentlich auch als Nazisprech etwas in Verruf ist.
  2. Ich für meinen Teil bin aber nicht radikaler Demokratie verpflichtet, sondern der FDGO. Die nennt das Freiheitlich und die Demokratie zusammen, wissen, dass die in einem Spannungsverhältnis stehen und sich gegenseitig einschränken. Das ist, genauso wie die Hemmung durch die (in Deutschland nicht sehr ausgeprägte) Gewaltenteilung, Absicht.
  3. Vielleicht schon. Schwarze Waffen sind oftmals preisgünstiger als solche mit Papieren. Wenn man also eine Kanone mit unguter Geschichte dem Hochofen zuführen kann und dafür eine neue bezahlt bekommt, das ist doch ein Angebot...
  4. Man lebt aber auch in Klischees, oder? Natürlich ist Bild Boulevard, behauptet auch nicht das Gegenteil. Man braucht wohl keinen Doktortitel, um erkennen zu können, dass eine Zeitung, die bis vor nicht allzulanger Zeit mit nackten Titten als Verkaufsargument warb, vom Anspruch her nicht als Äquivalent von Wall St Journal oder Economist behandelt werden will. Andererseits ist aber auch wahr, dass der Hass, den speziell diese Zeitung auf sich gezogen hat, nicht unwesentlich damit zu tun hat, dass sie als eine der wenigen von Anbeginn keine Berührungsängste mit Israel hatte und den Antisemitismus der besseren Kreise, egal ob Altnazi oder Neulinke, nicht geteilt hat.
  5. Könnte man sich drüber streiten und ist auch belanglos. Natürlich werde ich keinen harmlosen orientierungslosen Besoffenen erschießen, wenn ich die Situation als solcher erkenne. Auch nicht ,wenn er meine Veranda demoliert hat, wie das der Fall war. Das Problem ist aber, dass ich, wenn der in mein Haus einzudringen versucht, wirklich beim besten Willen nicht erkennen kann, ob das ein übermäßig Betrunkener ist, oder fünf Gewaltgeile. Im konkreten Fall hatte er Glück, dass er auf Anschreien und Stoßen zurückgewichen oder vielmehr -gefallen ist. Die Kanone war zu keinem Zeitpunkt für einen Außenstehenden auch nur sichtbar.
  6. Der Studentenverbindung bei meinem Haus habe ich nach einem Vorfall erklärt, dass ich mich im Gegensatz zu den Nachbarn noch niemals bei der Polizei oder bei ihnen über Musik usw. beschwert hätte, dass ich aber wenn des Nacht ein Betrunkener von außen mit Gewalt in mein Haus reinwill, ich nicht erkennen könne, dass es ein betrunkener Studi sei, auch nicht, ob er alleine ist oder fünf Mann hinter sich hat.
  7. Aber der vom Europäischen Gerichtshof festgestellte Anspruch kann sich kaum gegen einen privaten Verleger richten. Es ist ja eine Sache, teilweise oder ganz die Urheberrechte zu verlieren, aber daraus kann man doch keinen Anspruch konstruieren, dass eine private Partei daraus noch verpflichtet wäre, sicher ihrerseits um die Bereitstellung von Gratisexemplaren zu kümmern. Heute ist Derby-Tag. Kann ja sein, dass mein Spezialrezept für Benedictine (mit einigen Sonderzutaten, Mozzarella statt Fabrikfrischkäse, und grün ohne die im traditionellen Rezept verwendete Lebensmittelfarbe) anderen Leuten nicht verwehren darf, so gut ist es. Aber daraus eine Verpflichtung zu folgern, ich müsste allen, die das wollen, auf meine Kosten Benedictine-Sandwiches servieren, das wäre etwas viel verlangt.
  8. Wieso soll der Verlag dafür zuständig sein? Ist doch der Gesetzgeber, der die Norm referenziert hat. Logisch stimmiger wäre es, der Waffenbehörde zu sagen, Du würdest Dich gerne um eine normgerechte Aufbewahrung kümmern, nachdem sie Dir ein Exemplar der Norm schicken. Für eine Vorschrift, die Du nicht lesen darfst/sollst/kannst, kannst Du leider nicht einstehen.
  9. Sind sie denn mit den offenen Strafverfahren in Waffensachen derzeit Waffenbesitzende (da ja beim Partizip Präsens gerade gesagt wird, dann man das jetzt, in diesem Augenblick tut oder ist)? Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit des Partizip Perfekt, also "Waffenbesessene"...
  10. Wobei der Umfang dieser Pflichten so eine Sache ist und Anlass zu Fangfragen weit über die Verwahrung des Schlüssels zum Tresor, in dem der Schlüssel zum Tresor, in dem der Schlüssel zum Tresor aufbewahrt wird. Fragt der Amtsschimmel, wenn von ein paar Sportwaffen wirklich so eine Gefahr für die Rechtsordnung oder gar die Bundesrepublik ausgeht, den Karteninhaber: "Würden Sie bei einem Überfall den Schlüssel herausgeben oder in nötigenfalls auch mit Gewalt, bis hin zur tödlichen, verteidigen?" Catch 22....
  11. Im Rahmen einer Ausarbeitung mit Quellenangabe zitieren darfst Du es aber schon. Eine fixe Grenze, wieviel Du zitieren darfst, gibt es dabei nicht, sondern es findet eine Interessenabwägung statt. Je mehr Du Dich mit dem zitierten Werk auseinandersetzt, anstatt es nur zu zitieren, desto umfangreichere Zitate sind zu diesem Zweck normal auch okay. Es gibt übrigens auch eine besondere Schranke des Urheberrechts zur Verwendung vor Gerichten oder Behörden -- dafür kann also eine Kopie auch dann zulässig sein, wenn sie es sonst nicht wäre. Noch lustiger sind dann die Ausnahmen vom Urheberrecht bei Kopien für den Privatgebrauch. Da ist einiges erlaubt, allerdings nicht, sich gleich ganze Bücher so zu ziehen, Teile davon aber schon. Davon gibt's dann wieder eine Ausnahme, denn wenn man es handschriftlich tut, dann ist es auch für das ganze Werk wieder erlaubt. So oder so (und ohne Rechtsberatung zu geben, versteht sich): Wenn Du für die ja durchaus erhebliche Frage, ob eine bestimmte Klasse von Tresoren für Sportschützen zulässig sei, einige Sätze aus einer Norm zitierst und das im Zusammenhang mit einer Erörterung eben diese Frage tust, dann bist wohl auf der ziemlich sicheren Seite.
  12. Oder grundsätzlicher, dass da die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht drinsteht. Im konkreten Fall soll ein Schrank für die Anforderungen des WaffG ja eine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle haben, eben über Grad 0. Selbst wenn in der Norm Stand des Herstellungsjahrs drinstünde, dass VdS N voraussetzt, dass 1143-1 Grad 0 eingehalten wird, und selbst wenn der Tresor einwandfrei dieser Norm entspricht, dann bringt einem das ja immer noch keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder einen Nachweis über diese ein.
  13. Ein Widerstandsgrad N wird wohl vom VdS benutzt. Das WaffG bezieht sich aber auf EN 1143-1. Damit wäre dann wohl zu eruieren, ob eine Zertifizierung nach VdS im Jahr 2002 zwingend mit einer bestimmten Einstufung nach 1143-1 einherging. Kann Dir vielleicht der VdS über die "Anerkennungsnummer" helfen? Die macht ja eigentlich nur einen Sinn, wenn sie zu Angaben bezüglich Hersteller und Zertifizierung führt.
  14. Es soll tatsächlich die Anzahl der in Deutschland verkauften Baseballschläger in einem krassen Missverhältnis zur Anzahl der verkauften Baseballhandschuhe und -helme stehen. Eigentlich sind diese Handschuhe ja eine Wissenschaft für sich, mit verschiedenen Formen für verschiedenen Spielpositionen usw. Einen Schläger kann man sich ausleihen, Stollenschuhe aus anderen Sportarten improvisieren, aber passende Handschuhe und Helme für die entsprechenden Spielpositionen sind ziemlich unverzichtbar. Oder man spielt eben, mit weniger Aufwand, Brennball.
  15. Das ist sogar unvermeidlich. Die meisten Abgeordneten, genauso wie die meisten Forenteilnehmer hier, sind wohl auch keine Experten zum Gegenstand des Gesetzes zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas. Eine mögliche Antwort auf dieses Problem wäre, dass man eben nicht alles im Detail zu regulieren braucht.
  16. Fragst Du Google, z.B. hier bei der Süddeutschen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit scheint mit fragwürdig. Es ist ja wohl kaum so, dass zur Aufklärung des Diebstahls höchst sensible Einsatztaktiken offenbart werden müssten. Dass der Diebstahl nicht akzeptabel ist, ist wohl auch klar. Andererseits ist es bei mir auch so, dass die eine oder andere Polizeidienststelle ihre Leute mit dienstlichem Zeug an Wettbewerben teilnehmen lässt und sich freut, dass überhaupt jemand übt.
  17. Nix das erste seiner Art. Gibt's schon ewig. Zum großen Teil kommt da wohl absoluter Schrott, schussfähig oder auch nicht, rein, vielleicht hier und da auch ganz frech eine heiße Kanone aus einer Gang. Mich juckt es immer ein wenig in den Fingern, da die bekannte Konstruktion aus zwei Wasserrohren und einer Endkappe in zwanzigfacher Ausführung abzugeben. Allerdings haben Waffengrapscher ja überhaupt keinen Sinn für Humor, und ich traue dem Versprechen, von Strafverfolgung abzusehen, nicht so recht, ob es auch gilt, wenn man die Typen offensichtlich verar***t. Herstellung und Besitz dieser Wasserrohrflinte sind zwar nicht verboten, die Herstellung mit der Absicht, sie an andere weiterzugeben, allerdings schon, jedenfalls ohne passende Herstellungslizenz.
  18. Beweise mir jemand eindeutig die Unschuld der Annalena Charlotte Alma Baerbock bezüglich des Vorwurfs, dass sie beabsichtigt, mittels eines Besens zur Walpurgisnacht zum Blocksberg zu fliegen und da Geschlechtsverkehr mit dem Teufel zu haben. Tausend Euro für jeden bar auf die Hand, der mir beweisen kann, dass sie das nicht in ihrem Geiste, ausgesprochen oder nicht, zu dem Zeitpunkt, zu dem ich dieses schreibe, beabsichtigt.
  19. Was so eigentlich nicht drinsteht. Das WaffG definiert das Wort "Berechtigter" nicht und verwendet es an verschiedenen Orten in unterschiedlichen Kontexten, denen wohl gemeinsam ist, dass die entsprechende Person etwas darf, das sich jeweils aus dem Kontext erschließt. Folgerichtig wäre eigentlich, dass man nach §12 erlaubnisfrei erwerben darf, wenn man das von jemandem tut, der seinerseits diese Waffe besitzen darf, aus welchem Grunde auch immer, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Z.B. taucht "berechtigt" in §5 auf "die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind" -- "berechtigt" in diesem Satz ist offenbar jeder, bei dem der Ausübung der tatsächlichen Gewalt kein rechtliches Hindernis im Wege steht, aus welchem Grunde auch immer.
  20. Wobei Vorschriften wie "alle Vorkehrungen" natürlich denknotwendig nicht wörtlich gemeint sein können. Gemeint ist etwas wie "alle sozialadäquat als notwendig erscheinenden Vorkehrungen", "alle Vorkehrungen, die ein normal sorgfältiger Mensch treffen würde", oder dergleichen, wobei der Gesetzgeber zu faul war, auch nur den Standard der Sorgfalt, der verlangt wird, irgendwie zu präzisieren. Dazu kommt noch, dass manche eigentlich durchaus plausiblen und sinnvollen Vorkehrungen wie z.B. der schnelle Zugang zu einer Waffe ja ganz ausdrücklich unerwünscht bis verboten sind. Ein klassisches Äquivalent dazu in der amerikanischen Fliegerei ist, dass der Pilot "alle Informationen" bezüglich eines Fluges einzuholen hat. Das ist offensichtlich unmöglich. Es gibt aber einen relativ breiten Konsens, welche Informationen er mindestens einzuholen hat, und weiterhin einen Konsens, dass er als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in der Lage sein sollte, selbst zu entscheiden, dass in gewissen Fällen weitere Informationen nötig oder sinnvoll sein werden. Wenn einen natürlich ein Gericht reinreiten will, dann gibt eine Formulierung wie "alle Vorkehrungen" einem Richter, dem sein politisches Programm oder seine Vorurteile wichtiger sind als Rechtslogik, einen wunderbaren Aufhänger, jemanden reinzureiten. Niemand hat "alle Vorkehrungen" getroffen. Ad absurdum getrieben: Niemand verwahrt eine Sportpistole mit allen Vorkehrungen, die zur Aufbewahrung und zum Transport von Kernwaffen üblich sind -- und trotzdem ist selbst bei den Amis, die so etwas immerhin öffentlich machen, der Verbleib einiger Kernwaffen ungeklärt, und bei den Nationen, die nichts dazu sagen, wird's kaum besser sein.
  21. Ist der Zweck des Festschraubens von Regalen, Schränken usw. normalerweise nicht gerade die Verhinderung des Umwerfens? Also sinnigerweise so befestigt, dass man erst die Verankerung lösen muss, bevor man es umwerfen kann?
  22. Die bürgerliche, im Gegensatz zur ritterlichen (oder "einmännischen"), Ehre ist der Notwehr schon vom Prinzip her eben nicht zugänglich.
  23. Konsulat wäre eher zuständig.
  24. Fairerweise muss man aber auch sagen, dass die Zeiten, in denen das der teutotische Corpsstudent oder Offizier gewisser sozialer Schichten nicht viel anders sah, soooo lange auch wieder nicht her nicht. Es gibt da wohl einen grundlegenden Unterschied zwischen der bürgerlichen Ehre, die sich auf Redlichkeit gründet, und einer vorbürgerlichen Form der Ehre, die nicht durch Falschbehauptungen, sondern durch Beleidigungen, am schlimmsten den Vorwurf der rezeptiven Homosexualität, verletzt wurde. Wenn mir einer finanzielle oder akademische Unregelmäßigkeiten vorwerfen würde, und mir die Gefahr zu bestehen stünde, dass das jemand ernst nimmt, dann würde ich mir den vornehmen. Dazu ist natürlich Gewalt überhaupt nicht geeignet, denn dass ich besser fechte beweist ja nicht die Falschheit der Vorwürfe. Also eben vor Gericht wegen Verleumdung usw. Bei den alten Wikingern dagegen wurde jemand jedenfalls theoretisch ehrlos, wenn er auf eine Beleidigung als Schw*chtel oder dass seine Frau fremdgehe nicht mit tödlicher Gewalt reagierte -- theoretisch jedenfalls, denn in der Praxis gab es immerhin die Möglichkeit, solche Dinge zu überhören, ob sie jetzt stimmten oder nicht, und wenn man es nicht gehört hatte musste man auch nicht reagieren. Aus solchen Konstellationen entfalten sich die Gewaltorgien der Sagen aus minimalen Anlässen.
  25. Allerdings wurde in diesem Fall vom Gericht die Sache gerade als Notwehr angesehen. Das war allerdings 1920. Eine Bagatellgrenze gibt es bis heute nicht. (Im Gegensatz zu den Amis, wo die Regel je nach Bundesstaat normal etwas in der Form ist, dass tödlicher Zwang nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder gegen ein gewalttätiges Verbrechen erlaubt ist, bisweilen mit einer Erleichterung wenn es um die Verteidigung im eigenen Wohnbereich geht.)
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