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Proud NRA Member

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  1. Das war selbstverständlich nicht persönlich gemeint und auch nicht als Angriff. Ich bin dankbar für jeden, der sich für ein sinnvollen Waffenrecht engagiert, und erst recht für jeden, der sich über den Rahmen des Üblichen hinaus engagiert.
  2. Proud NRA Member

    Tatort...

    Ja, aber es ist nicht offensichtlich, daß politische Agitation vom Steuerzahler finanziert werden soll. Ich bin absolut für eine sehr weit gefasste Meinungs- und Kunstfreiheit. Aber Politik soll das Ergebnis eines öffentliches Diskurses sein und nicht ihrerseits die finanziellen Mittel vergeben, um den öffentlichen Diskurs zu steuern.
  3. Ich frage mich eher, wann die Saiga 12 endlich aus der Kiste problemlos läuft... Bisher hatten alle, die ich live gesehen habe, Probleme, auch wenn ich nicht sagen kann, wie da die Verantwortung dafür zwischen Waffe und Steuermann verteilt ist.
  4. Tut man das aber auch? Nichts dagegen, wenn ein paar Cops in der Lage sind, mit Geiselnahmen und dergleichen umzugehen, auch wenn dafür die MP vielleicht nicht die Waffe der Wahl ist. Wenn ich aus der Distanz, taktisch gesehen also als Angreifer, herkomme, dann wäre mir etwas mit Reichweite und Wirkung lieber, und statt Vollauto hätte ich lieber einen ordentlichen Einzelfeuerabzug. Andererseits sieht man ja, und ich halte das für eine Unsitte, immer wieder und länderübergreifend, daß jedenfalls an Orten mit viel Besucherverkehr MP oder leichte Karabiner auf ganz normalen Streifen herumgetragen werden. Die MP ist doch eigentlich eine Verteidigungswaffe gegen einen überraschenden Angriff eines massierten Gegners. Kurze Distanz, aber viele unfreundliche Gestalten, und insofern in Konkurrenz mit der Flinte, die mit einer Ladung Sauposten ja einen ähnlichen Effekt hat wie ein MP-Feuerstoß. Um jemanden bei "besonderen Lagen" "heranzuführen" ist sie insofern wohl weniger geeignet, sondern eher, wenn eine Situation völlig aus dem Ruder läuft und ein Mob von Hooligans mordlustig eine Gruppe Polizisten überrennen will. Aber das ist glücklicherweise ja keine allzuhäufige Situation.
  5. Ich kenne jetzt keine belastbaren Daten, aber eine mir bekannte Dame, die beim LAPD Schießausbilderin war, sagt drei mal drei, eine Regel die man auch sonst hört: Drei Meter, drei Schuß, drei Sekunden.
  6. Ich meine mich zu erinnern, mich in diesem Forum Dir gegenüber einmal lustig gemacht zu haben, was denn ein Weißkopfseeadler da macht, wo der deutsche Adler doch ganz anders aussieht.
  7. Nun, da sollte man aber nicht vergessen, daß in Amerika der Schußwaffengebrauch der Polizei im Prinzip jedenfalls strenger geregelt ist als in Deutschland. In meinen Matches schießen ein paar SWAT-Leute mit, aus einer ländlichen Gegend wo der tatsächliche Einsatz eher unwahrscheinlich ist, und von denen jedenfalls kann ich sagen, daß ihr Wunsch, das in der Praxis gegen Menschen auszuprobieren gleich Null ist. Die amerikanischen Probleme mit Gewalt untereinander und Gewalt sowohl gegen als ach von der Polizei konzentrieren sich zahlenmäßig auf ziemlich eingeschränkten demographischen und geographischen Sektoren, die wohl kaum "das wahre Amerika" repräsentieren.
  8. Sig hat bei der MPX Gen I Wechselläufe in .357 versprochen und nicht geliefert und die für die Gen II wiederum versprochen aber bisher auch noch nicht geliefert. Das Kaliber ist aber wohl eh auf dem absteigenden Ast. Die Frage ist halt, ob es wirklich so eine große Lücke zwischen 9mm, .233, und auch 12 ga. gibt. Die sind alle nicht perfekt, aber das Gute ist halt der Feind des Besseren.
  9. Proud NRA Member

    Tatort...

    Völlig unabhängig von der Qualität und Politik--ist das wirklich die "Grundversorgung" für die man eine Kopfsteuer eintreiben und sowohl zum Eintreiben der Kopfsteuer wie auch für die Funkhäuser selber einen riesigen Wasserkopf von Sesselfurzern unterhalten muß? "Grundversorgung" wäre für mich eher vollständig alle Bundestags- und Landtagsdebatten und öffentlichen Ausschußsitzungen zu übertragen, dazu noch ein wenig Musik vom Jugendsymphonieorchester. Von mir aus auch das Telekolleg. All diese Inhalte der Grundversorgung sind aber heutezutage wohl besser über das Internet verbreitet. Ergo: Man könnte den Staatsfunk ersatzlos streichen, von mir aus noch mit einem kleinen Budget um Altinhalte, für die die Rechte beim Staat liegen, öffentlich über das Netz zugänglich zu machen. Sex and Crime halte ich genauso wenig für "Grundversorgung" wie die sportlichen Leistungen von Leuten, die Jahreseinkommen im Millionenbereich verlangen damit man sie angucken darf.
  10. Es sollen ja auch angeblich russische Offiziere in existenziellem Ennui das Spiel Russisch Roulette erfunden haben. Die erste Variante war, so heißt es, daß man in einem Raum das Licht ausmacht und dann jemand seinen Nagant Revolver leermacht. Ich glaube auch nicht, daß Westler es an Todesverachtung mit Russen oder gar Islamisten, für ein die Volltreffer ein Ticket ins Paradis ist, aufnehmen werden. Allerdings ist dann auch wieder nicht so, daß Leute mit Todesverachtung sich wirklich aufs Gewinnen verstehen. Überproportionalen Schaden anrichten, sicher, aber Gewinnen ist das noch nicht.
  11. Das wiederum kann man heutezutage auch auf einer Pistole haben. Wenn ich mich damit unterhalte, zum Spaß einen Pappkameraden auf 100 Meter mit der Pistole zu bearbeiten, ist das auch sehr hilfreich, auch wenn's theoretisch natürlich nur meine Unfähigkeit mit der offenen Visierung ausgleicht und die Pistole nicht präziser macht. Zum Schnellschießen hilft's natürlich sowieso. Würde man das Ding täglich herumtragen könnte allerdings Schmutz auf dem Reflexvisier ärgerlich sein. Ich halte meines peinlich sauber und mache bei Regen ein Kondom drauf, was natürlich als Dienstwaffe eher unpraktisch wäre. Wichtiger bei der 9mm auf 100 Meter ist allerdings, daß da der Fall des Geschosses schon ziemlich relevant wird und man den kennen und bedenken sollte, egal ob mit Pistole oder Karabiner. Ob das unter Streß funktioniert, wenn man nicht regelmäßig übt? Ich habe mich jedenfalls trotz regelmäßiger Übung schon mehrmals bei Wettbewerben mit dem Gewehr, die vorwiegend Nahziele plus ein paar weite Ziele auf mehrere hundert Meter waren, dabei ertappt, daß ich vergessen oder fast vergessen habe, für die fernen Ziele entsprechend höher zu halten, und das mit einer Optik, die dafür schon praktische Markierungen hat.
  12. Weil's meistens eh bloß Dekoration ist. Als nach den Anschlägen vom 9 September Hinz und Kunz von irgendwelchen Polizeidienststellen und der Nationalgarde mit fies aussehenden Waffen die Flughäfen beordert wurde, soll es nicht selten gewesen sein, daß verantwortungsbewußte Kommandeure die Anweisung ausgeben haben, keine Munition zu laden. Ob das stimmt oder wie oft es vorgekommen ist weiß ich nicht, aber jedenfalls dürfte vielen schon aufgefallen sein, daß manche Leute in Uniform und mit fies aussehenden Waffen gerade an Orten mit Massen von Leuten einen Umgang mit der Mündung zeigen, für den man bei den Sportschützen heimgeschickt wird. Ansonsten haben die Dinger mindestens zum Üben einen Nutzwert. Ich hatte mir lange keinen 9mm-Karabiner gekauft, weil ich den Nutzwert nicht erkennen konnte. Nachdem die Disziplinen für Pistolenkaliberkarabiner in den letzten zwei Jahren bei uns sehr an Beliebtheit gewonnen haben, habe ich mir dieses Jahr doch so ein Ding hergetan, in meinem Fall eine MPX mit dem 16"-Lauf und dem lächerlichen Vogelkäfig vorne dran, damit ich mich nicht mit den SBR-Vorschriften herumschlagen muß. Den "taktischen" Nutzwert kann ich immer noch nicht recht erkennen, aber zwei Vorteile hat das Ding ohne Frage: 1. Man kann auf nahe Stahlziele schießen, und Stahl macht immer Spaß. 2. Man kann in einer Sitzung ein paar Hundert Schuß durchtun ohne daß die Übungseinheit wegen des unangenehm heißen Vorderschafts unterbrochen wird. Das ist doch auch was.
  13. Nachtrag: Gemeint war natürlich "der glücklicherweise erfolglose Versuch"
  14. Was schön und gut ist, aber Frau, Kind oder Hund weckt das nicht wieder von den Toten auf, und Alpträume oder Angststörungen therapiert es auch nicht.
  15. 4. Tritt jemand der größeren Coolness wegen so auf, wie sich Hollywoodregisseure einen Schlägertrupp Putins oder eine mexikanische Narcobande vorstellen? Man schaue sich die Typen auf dem Bild einmal an. Privat mögen das nette Kerle sein, ich weiß es nicht, aber der Auftritt entspricht eher einem extremen Gewaltkriminellen. Die bemühen sich ja noch nichtmal darum, daß jemand in einer Streßsituation davon ausgehen würde, das sei die Polizei. 5. Führt Umstand 4. entweder zu Mißverständnissen oder auch zu durchaus berechtigtem Unmut?
  16. Es geht nicht um Mißverständnisse sondern um Machtausübung. Deswegen wird das auch bei größtmöglicher Anpassung nicht aufhören sondern schlimmer werden. Der Kicker war mal der glücklicherweise erfolgreiche Versuch in Amerika (wo Dich die Polizei theoretisch nicht ohne Anlaß anhalten darf) zu behaupten, es sei ein Grund für einen Anfangsverdacht, daß sich jemand korrekt an das Tempolimit gehalten hat, denn wer keine Drogen im Auto habe mache das nicht. Genauso kannst Du damit rechnen, daß wenn die Leute jeden waffenähnlichen Gegenstand verpacken früher oder später argumentiert werden wird, daß ein verschlossenes Behältnis (gar noch ein Gitarrenkoffer!) einen Verdacht begründe.
  17. Also bitteschön, das Herumliegenlassen eines üblichen Gegenstandes ist doch nicht das Gleiche wie das Vortäuschen einer schwersten Straftat. Es gibt keinerlei Anzeichen für irgendeinen Vorsatz, eine Straftat vorzutäuschen. Und nein, eine Bürgerpflicht sich demonstrativ regeltreu zu verhalten und jeden Anschein zu vermeiden, daß man etwas Verbotenes tun könnte, existiert nicht. Deine Vorstellung, vollkommen erlaubtes Verhalten schnell mal mit einer hoheitlichen "Backpfeife" zu korrigieren, bedarf wohl keines weiteren Kommentars.
  18. Nun ja, das ist ja die Frage, ob ein Gegenstand, der alles Mögliche sein kann, und der in allen möglichen Varianten durchaus legal sein kann, einen "Anfangsverdacht" begründet, und wenn ja, wo das aufhören soll. Es ist, um ein weiteres Fallbeispiel zu geben, auch nicht ganz unwahrscheinlich, daß z.B. auf einem beliebigen Computer irgendwelche Inhalte gespeichert sind, die Urheberrecht verletzen oder sonstwie verboten sind. Nach der Lebenserfahrung ist das bei einer großen Anzahl von Computern der Fall. Begründet deswegen der Schein eines Monitors aus dem Fenster auch einen Anfangsverdacht, der es erlaubt, mal schnell das Haus durchzukehren? Wenn nicht, wie unterscheidet sich das von einem Gegenstand in der Form einer Faustfeuerwaffe, der eine angemeldete oder nicht angemeldete Faustfeuerwaffe sein kann, aber auch eine freie Waffe, ein Spielzeug, ein Feuerzeug, oder sonstwas?
  19. Was willst Du denn schon erwarten? Ein Amt zur Vernichtung von begehrenswerten Gegenständen, das dann auch noch in Orwellianischer Manier mit dem Gegenteil seiner eigentlichen Funktion benannt wird--da ist eigentlich klar, daß da was abgezweigt wird. In LA ist das in den Neunzigern ja soweit ausgeartet, daß eine Polizeieinheit die nominell der Bekämpfung des Drogenhandels dienen sollte, unter der Hand nicht nur eine der größeren Drogenbanden in der Stadt wurde (die sich durch Beschlagnahme den Einkaufspreis gespart hat, was die Wirtschaftlichkeit natürlich verbessert) sondern auch gleich noch massenweise durch falsche Beschuldigung und verfälschte Beweismittel Konkurrenten, denen sie nichts wirklich anhängen konnten, einbuchten hat lassen.
  20. Wenn man die Reichswaffenscheine mitzählt könnte das schon stimmen... Ich hatte, glaube ich, als Kind auch einen Mickey Maus Detektivausweis.
  21. Wobei sich auch da zumindest die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt wenn es sich nicht nur um ein rein possessorisches und opferloses Delikt handelt sondern auch die Gerichte das oft nicht mehr mit den Mitteln des Strafrechts bearbeiten. Da wäre dann doch zumindest abzuwägen, ob die Möglichkeit, daß jemand eine Kleinmenge Gras ins Klo spült, schwerer wiegt als ein massivster Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen sowie die Gefahr, daß auch bei gutem Willen von beiden Seiten ein Mißverständnis zu Tod oder Verkrüppelung des Beschuldigten, von Polizisten, oder gar noch von Unbeteiligten führt. Das noch umsomehr wenn die gesellschaftlichen Wertevorstellungen so aussehen, daß sich Politiker ungeniert mit ihren Hanfpflanzen ablichten und das in soziale Netzewerke einstellen und Obermoralapostel mit konservativem Parteibuch sich schon mal gern ein Näschen Koks ziehen.
  22. In der Tat. Das ist das--wohl unbeabsichtigt--Geniale am deutschen Waffengesetz. Die Privilegierten finden zu einem erheblichen Teil ihr Privileg vor den Mitbürgern wichtiger als ohne Aufwand noch eine schöne Kanone kaufen zu können oder ihr Leben wirksam verteidigen zu können--und wenn man wirklich noch einen Kanone haben will, dann findet sich schon eine Disziplin dafür, auch wenn man bei den Vereinsmeisterschaften der einzige Teilnehmer in dieser Disziplin ist und der sportliche Genuß sich insofern in Grenzen halten mag. Die Vereine könnten vielleicht auch ohne Waffengesetz gut überleben, denn man braucht ja Stände, und Geselligkeit kann auch begehrt sein. Aber für die Dachverbände sähe es ohne Waffengesetz düster aus, denn sie würden eigentlich nur noch zur Punkteverwaltung von überregional ambitionierten Schützen gebraucht. (USPSA als einer der größten amerikanischen auf den Sport konzentrierten Dachverbände hat wohl rund 50.000 Mitglieder, bei der dreifachen Bevölkerungszahl Deutschlands.) Auf dieser Weise wurden sowohl die einzelnen Schützen als auch deren nationale Verbände, die ja eigentlich die natürlichen Fürsprecher eines liberalen Umgangs mit Waffen sein sollten, dafür kooptiert, nach ihrer eigenen Entrechtung zu schreien.
  23. Die wiederum sind bei den Amis bei unfreundlicher Interpretation "destructive devices" was ungefähr dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz entspricht, jedenfalls wenn sie für Kartoffeln von über einem halben Zoll Durchmesser gebaut sind. Wo kann man eigentlich das Gras bekommen, das die Waffengrapscher rauchen?
  24. Man könnte da wenn man wollte aber wohl die Position beziehen, daß die Formulierung "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen" sich auch auf die Zielbeleuchtung an Spielzeugwaffen bezieht, denn das wird ja nicht in §42a geregelt... Der Text gäbe es bei einer bürgerfreundlichen Auslegung (die jedenfalls bei einer Strafvorschrift eigentlich zu wählen ist) noch her, aber ob das ein Richter auch so sähe ist natürlich eine andere Frage.
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