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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Die "Altschützen" werden nicht mal das große Problem sein, da sind die Meisten lange genug aktiv gewesen, aber was soll mit dem Nachwuchs werden? Ich persönlich bin bezüglich der angeführten Beispiele mit Sicherheit ein "Altschütze" , was die Meisten meiner Waffen betrifft. Der Schwachsinn der eventuellen neuen Regelung zeigt sich z.B. an folgendem Beispiel: Auf meiner Gelben stehen zwei 12/76 BDF, eine Winchester SE, damals gekauft als "Familienflinte", mit der haben meine Zwillinge letztes Jahr im Februar mit 14 Jahren ihre Trap-Karriere begonnen. Und dann haben sie sich Beide für die DM qualifiziert, also mußte eine zweite Flinte her, ist dann für den Sohn eine 690er Beretta Black Edition geworden, wollte er unbedingt haben. Töchterchen schießt die Winchester weiter, ist ihrer Meinung nach schön leicht, nicht so kopflastig. Ich treffe mit der Beretta nichts, er sehr viel ... Wie soll ich jetzt, falls es so geisteskrank und weltfremd kommt, für die Beretta das Bedürfnis jedes Jahr neu nachweisen, ich schieße mit dem Teil gar nicht mehr. Und die Kinder werden erst 16 ... mfg Harry
  2. Wenn Du eine hoplophobe Waffenbehörde hast, verweisen die Dich auf den bestimmt besessenen .357mag und die dafür erhältliche Schrotmunition. mfg Harry
  3. Ich schrieb, auf der vorherigen Seite vermerkt, einen kurzen Beitrag zum Pawlowschen Reflex. Irgendwie finde ich es traurig, daß mittlerweile sogar Schweizer so konditioniert sind, daß sie allein bei der Erwähnung des Begriffes "Waffen" reflexartig alles, was sie jetzt besitzen, zeitnah an die Behörden melden wollen... Leute, ich lebe in Deutschland, mit einem der restriktivsten Waffengesetze der Welt und würde zum Beispiel auf die im Moment noch nicht legale Abrage seitens der Behörde nach der Anzahl der von mir besessenen Patronen einfach nicht antworten. Begründung? Die Menge an privat besessener Munition ist nirgends geregelt und geht Euch somit nichts an. Punkt. Und wenn 2021 verschärft wird, können sie genau am 01.01.2021 anfangen zu zählen, der Altbestand wird zu 99% nicht erfaßt werden, das restliche eine Prozent sind systemhörige Idioten, die die sich schon immer gebückt haben und dann als Dank dafür g.....t wurden. mfg Harry
  4. ProTell ist aber Schweiz, oder? Man sollte Pawlow nicht zu nahe kommen ... mfg Harry
  5. Was würdest Du denn machen, wenn nächste Woche festgelegt wird, daß man nur noch 100 Schuß Munition besitzen darf? Die restlichen 3000 zum Amt schleppen? 🙄 Man muß doch nicht alles an die große Glocke hängen. mfg Harry
  6. Na ja, die 3 kg Nettoexplosivmasse mußt Du erst mal erreichen ... mfg Harry
  7. Briefe werden heute Abend aufgesetzt. Fragen stellen sich trotzdem bezüglich der Ausführbarkeit. In meinem Besitz befinden sich z.B. auch Waffen, mit denen fast ausschließlich meine Kinder schießen und auch eigene Schießbücher führen. Zählt das dann mit oder nicht? Der Verwaltungsaufwand wird immens werden, fals das wirklich so undurchdacht durchgeprügelt wird. mfg Harry
  8. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 DAS dürfte Deine Fragen umfänglich beantworten, bevor jetzt hier wieder eine ellenlange Diskussion losgetreten wird mit allen möglichen zusammenkonstruierten Sonderfällen. mfg Harry
  9. Na ja, wenn jemand einen Gaspüster in den Tresor legen will, würde er noch lange keinen Schlüssel von mir bekommen. mfg Harry
  10. Ich weiß, was Du meinst, aber möchte Dir trotzdem vehement widersprechen. Meine Kinder, beide 15 Jahre alt, schießen seit gut einem Jahr mit Begeisterung Trap. Dürfen sie ja auch, ab 14 Jahren Kaliber 12 und .22. Und dann haben sie im letzten Herbst, mit 14 Jahren, den Wettbewerb "laufender Keiler" mitgeschossen, hochwildtaugliches Kaliber gefordert ... Mit was sie (regelkonform) geschossen haben, überlasse ich Deiner Phantasie... Da sind Geschosse mit 2500 - 3000 Joule eingeschlagen, aber eine popelige 9para dürfen sie nicht ... Das Waffengesetz ist einfach nur gaga... mfg Harry
  11. Danke, @German, das hatte ich echt überlesen. Jetzt stellt sich die Situation klarer dar, und meine anfänglichen Zweifel bezüglich der richtigen Interpretation haben sich erledigt. Allerdings wird damit der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet, wenn sie es buchstabengetreu umsetzen. Zwei kurze Fallbeispiele, die mir ad hoc einfallen: Ich dürfte als DSB-Schütze keinen Zugriff auf die Waffen eines familiären BDMP- Mitglieds haben. Dort werden Waffen genehmigt, die man als DSB-Mitglied selbst über die B-Liste nicht bekommt. Zweites Beispiel: Sohnemann macht den Jagdschein und geht schoppen, was darf er bei mir lagern und was nicht? Er könnte dann z.B. 7,62 x 39 kaufen, ich nur die Kopien, genau dieses Kaliber nicht, absolut schwachsinnig, aber Gesetz ... mfg Harry
  12. Über das "Elaubnisniveau" für gemeinsame Aufbewahrung finde ich eben nichts. Es ist nur die Rede davon, daß jeder Familienangehörige, der Zugriff auf den Tresorinhalt bekommt, eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt. Die Altersgrenzen für den Erwerb sind mir bekannt. mfg Harry
  13. Könnte es denn Probleme geben, wenn Sohn oder Tochter mit 18 ihre bis dahin regelmäßig von ihnen benutzten Flinten auf eine eigene WBK übernehmen, einen Tresorschlüssel bekommen und damit theoretisch auch Zugriff auf die an gleicher Stelle gelagerten Kurzwaffen bekommen? mfg Harry
  14. Theoretisch könntest Du Dir doch damit für den Transport der temporär WBK-losen Waffe selbst einen Leihschein ausstellen, andere waffenrechtliche Erlaubnisse sind doch vorhanden ... Die Dinger müssen nicht beglaubigt sein, nur die Daten vom Leihnehmer und Überlasser und der Waffen enthalten, also rechtlich eigentlich wasserdicht. ? mfg Harry
  15. Der Ausweichparkplatz ist kostenlos, aber eben stressig. Die Hauptparkplätze sind laut den veröffentlichten Hinweisen kostenpflichtig (4,-€), weil die Bewirtschaftung an eine Firma abgegeben wurde. Davon, daß ein Eingeborener nicht zahlen muß, steht da allerdings nichts. mfg Harry
  16. Kleiner Tip zum Organisatorischen: Sieh zu, daß Du auf jeden Fall vor 08.00 Uhr da bist, sonst ist es Essig mit dem Parkplatz und Du kannst Dein Gerödel am Ausweichparkplatz in den Bus quetschen, unfreundliche Busfahrer gibt es gratis dazu. mfg Harry
  17. GENAU das ist die Frage, die in einer Pseudo-Demokratie niemals gestellt werden wird. In einer deutschen Volksbefragung würde die Frage lauten: Stimmen Sie dafür, dass dieses zweijährige niedliche, großäugige, dürre , maximalpigmentierte Baby verhungern muss??? Das Ergebnis der Abstimmung kannst Du Dir an einer Hand abzählen, leider sind die Leute hier mittlerweile so verblödet, daß sie solcher Propaganda reihenweise auf den Leim gehen. mfg Harry
  18. Mein ehrliches Beileid hierfür! Aber dann würde ich das gesamte Gerödel samt einigen tausend Schuß Munition testamentarisch der nächsten Ortsgruppe der Grünen hinterlassen. Mit der Auflage, sich um die Jugendarbeit zu kümmern und regelmäßig mit dem Nachwuchs zum Training zu gehen, sonst drohen horrende Strafzahlungen mfg Harry
  19. Mittlerweile setze ich meine Kids nicht mehr in der Kita sondern am Schießstand ab, das bringen die Jahre so mit sich ... mfg Harry
  20. Schönes Beispiel, und nicht im Geringsten verboten. mfg Harry
  21. Im "Notfall" schafft das Prinzip Schaft unten/Schaft oben ganz schön Platz, für einige Zeit ... Habe ich "früher" auch mal so gehandhabt, allerdings wird bei stetigem Familienzuwachs bei den Waffen sich der Neu-Erwerb nicht umgehen lassen. Konnte zum Glück noch einen guten und günstigen B-Schrank 2016 erwerben, zusätzlich zum bereits vorhandenen. Im Moment paßt alles rein, falls die nächste Verschärfung greift oder auch der Familienzuwachs (bei den Waffen) überhand nimmt, denke ich mittlerweile über eine Klasse-Null-Schutztür und ein paar Sack Zement nach für einen Waffenraum im Keller. Wandstärke zwischen 60 und 80 Zentimetern vorhanden, ein kleines Kellerfenster müßte wohl zugemauert werden, dann paßt der Rest. mfg Harry
  22. Um mal kurz auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Woher soll der böse Bube wissen, daß sich in meinem eben auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeug Waffen oder Munition befinden? Hat er, falls er dummerweise genau mein Auto mit Waffen im Kofferraum knackt, überhaupt Interesse an den Waffen oder hat er einfach gut zu versilbernde Wertgegenstände gesucht oder wollte er nur das Auto haben? Und, nur mal zum verdeutlichen der angefragten Situation: Sehr viele User hier werden die Parkplatz-Situation Ende August/Anfang September bei den dann stattfindenden Deutschen Meisterschaften in München kennen. Wieviele Autos werden dort pro Tag aufgebrochen? Und um wieviel höher wäre die Chance, in den dort geparkten Fahrzeugen Waffen und/oder Munition zu finden? Im Gegensatz zu einem normalen Firmen-Parkplatz. Man kann sich auch Probleme zusammenphantasieren. mfg Harry
  23. Und wessen Zweit- oder Dritt-Nick bist Du jetzt, nur um diesen Beitrag mal richtig einzuordnen? mfg Harry
  24. Meinst Du in diesem Zusammenhang den 10. Jahrestag von Winnenden? Und der Thread-Starter heißt in Wirklichkeit Mihailovic oder Jörg Radek? ? Vorstellbar, ja. mfg Harry
  25. Sorry Chief, daß Du jetzt als Zitat-Beispiel herhalten mußt. Die grundsätzliche Frage wurde hier noch gar nicht gestellt: Warum MUSS man so einen Unfug beantragen, um ein Spielzeug in die Tasche stecken und mit sich nehmen zu dürfen? (Bitte jetzt keine Diskussionen über ballistische Wirkungen von 9mm CS oder Knall, wir haben unsere Zündplättchen-Revolver in den Siebzigern auch überlebt) mfg Harry
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