Du hast Dir doch Deine Frage schon selbst beantwortet. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne vorheriges Delikt ( zu schnell, Schlangenlinien o.ä.) ist es extrem unwahrscheinlich, daß Du wegen dem Waffentransport Probleme bekommst.
Habe ich hier irgendwo schon mal geschrieben:
Einfach beim Begehren der grünen Brigade, einen Blick in den Kofferraum werfen zu dürfen, erwähnen daß da was liegt, was absolut gesetzeskonform, aber ungewöhnlich ist, die WBKs zur Einsicht überreichen, gucken und staunen lassen und das wars.
Ist mir bisher einmal so passiert in 5 Jahren und ich fahre auch einen Kombi mit Laderaumabdeckung.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß unsere Polizei allgemein geschult wird, autofahrende Sportschützen als solche zu identifizieren und dann zu schikanieren, wenn es Probleme gab, dann siehe weiter oben bzgl. Restalkohol etc.
Ergo dürfte auch die Suche nach einschlägigen Urteilen wenig Erfolg haben, es wird wohl keine geben, in denen Sportschützen oder Jäger verurteilt wurden nur auf Grund der Tatsache, daß sich in ihrem Fahrzeug nicht zugriffsbereite Waffen befunden haben.
Bezüglich Zugriffsbereitschaft kann man den Kollegen doch vorrechnen:
1. Motor abstellen
2. Fahrertür öffnen
3. aussteigen
4. ums Auto laufen
5. Kofferraum oder Hecktür öffnen
6. Waffenkoffer oder Futteral öffnen (nicht mal abgeschlossen)
7. Waffe entnehmen
8. Munition suchen
9. (Sch.., Schachtel auf dem Kopf aufgemacht)
10. 50 Mumpeln aus dem Koffer- bzw. Fußraum pulen
11. Waffe laden
ist das "zugriffsbereit"im Sinne des WaffG? Bestimmt nicht.
Was ich damit sagen will, solange nicht jemand explizit ein Beispiel bringt, daß er wegen "mangelnder Verpackung" ohne irgendwelche anderen Begleitumstände Ärger mit der Justiz bekommen hat, erübrigt sich doch hierüber jede Diskussion, oder?
mfg
Ralf