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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Alzheimer ? und Schluß jetzt vielleicht will ja jemand noch was sinnvolles zum Thema beitragen! mfg Ralf
  2. Hallo IMI, irgendwo in der ursprünglichen Frage und irgendwo in meinen Antworten war vom "Erstantrag" die Rede, wenn Du Deine ERSTE(!) WBK nach 20 min mitnehmen konntest, wäre das wirkich einsame Spitze. Für irgendwelche Rummalereien in einer vorhandenen WBK braucht unser SB KEINE 20 Minuten, da stehst Du länger an der Kasse! mfg Ralf
  3. Genau das habe ich gemeint, erspar ihnen doch DIESE Arbeit und es geht schneller, Führungszeugnis z.B. kann ein halbes Jahr alt sein bei der erstmaligen Erteilung einer WBK, also genügend Zeit, dieses vorab zu besorgen und mit einzureichen. Für den Rest (aktuelle polizeiliche und staatanwaltliche [staatsanwaltschaftliche???]Ermittlungen) reichen dem Sachbearbeiter dann normalerweise ein paar Telefonate, und ruck-zuck hast Du Deine WBKs. Vom Antrag bis zur Postkarte im Briefkasten "Wbks sind fertig" sind bei mir keine 3 Wochen ins Land gegangen.( damals grün mit Voreintrag und gelb fü Sportschützen blanko) mfg Ralf
  4. Hallo, bezüglich Führungszeugnis, hol Dir das vorab bei Deinem Einwohnermeldeamt, beschleunigt die Sache meiner Erfahrung nach ungemein. mfg Ralf
  5. Du hast Dir doch Deine Frage schon selbst beantwortet. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne vorheriges Delikt ( zu schnell, Schlangenlinien o.ä.) ist es extrem unwahrscheinlich, daß Du wegen dem Waffentransport Probleme bekommst. Habe ich hier irgendwo schon mal geschrieben: Einfach beim Begehren der grünen Brigade, einen Blick in den Kofferraum werfen zu dürfen, erwähnen daß da was liegt, was absolut gesetzeskonform, aber ungewöhnlich ist, die WBKs zur Einsicht überreichen, gucken und staunen lassen und das wars. Ist mir bisher einmal so passiert in 5 Jahren und ich fahre auch einen Kombi mit Laderaumabdeckung. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß unsere Polizei allgemein geschult wird, autofahrende Sportschützen als solche zu identifizieren und dann zu schikanieren, wenn es Probleme gab, dann siehe weiter oben bzgl. Restalkohol etc. Ergo dürfte auch die Suche nach einschlägigen Urteilen wenig Erfolg haben, es wird wohl keine geben, in denen Sportschützen oder Jäger verurteilt wurden nur auf Grund der Tatsache, daß sich in ihrem Fahrzeug nicht zugriffsbereite Waffen befunden haben. Bezüglich Zugriffsbereitschaft kann man den Kollegen doch vorrechnen: 1. Motor abstellen 2. Fahrertür öffnen 3. aussteigen 4. ums Auto laufen 5. Kofferraum oder Hecktür öffnen 6. Waffenkoffer oder Futteral öffnen (nicht mal abgeschlossen) 7. Waffe entnehmen 8. Munition suchen 9. (Sch.., Schachtel auf dem Kopf aufgemacht) 10. 50 Mumpeln aus dem Koffer- bzw. Fußraum pulen 11. Waffe laden ist das "zugriffsbereit"im Sinne des WaffG? Bestimmt nicht. Was ich damit sagen will, solange nicht jemand explizit ein Beispiel bringt, daß er wegen "mangelnder Verpackung" ohne irgendwelche anderen Begleitumstände Ärger mit der Justiz bekommen hat, erübrigt sich doch hierüber jede Diskussion, oder? mfg Ralf
  6. Tja, wärst Du mal bei unserer guten alten Muttersprache geblieben! Wenn man sich die Bedeutungen der von Dir verwendeten Begriffe zu Gemüte führt (abgesehen von der falschen Rechtschreibung), stellt man fest, daß "Tangente" sinngemäß mit "die Berührende" übersetzt wird und "peripher" (man beachte die BEIDEN "e" ) mit "am Rande". Das heißt, wenn mich eine Tangente nicht am Rande berührt, ist sie keine solche und führt ihren Namen zu Unrecht, und wenn sie es schafft, tangiert sie mich, und dann muß es nicht extra betont werden, daß das peripher war, denn, wenn dies nicht am Rande geschehen wäre, dann wäre es wiederum keine Tangente mehr... Das sind die Phrasen, mit denen Politiker seitenweise ihre Redemanuskripte füllen nach dem Motto "viel reden und nichts sagen". Nichts für Ungut, das mußte mal raus, bei solchen süßen Rechtschreibfehlern krempeln sich mir immer die Fußnägel hoch. mfg Ralf
  7. Beim Smart würde ich mir mit ner 6" KW schon Sorgen machen mfg Ralf
  8. Wenn bei einer Verkehrskontrolle die Brigade in Grün der Meinung ist, einen Blick in den Kofferraum werfen zu müssen, gebe ich denen VORHER meine WBKs, dann dürfen sie schauen, und das wars. Gab bis jetzt noch nie Probleme bzgl. "mangelnder Vepackung" o.ä. Davon abgesehen, wie hoch ist denn die statistische Wahrscheinlichkeit für die Polizei, bei einer normalen Verkehrskontrolle auf legale Waffen zu stoßen? Dürfte sich doch wohl im Promillebereich bewegen, ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kollegen extra dahingehend geschult werden, waffentransportierende Legalwaffenbesitzer zu schikanieren. mfg Ralf
  9. Ich lebe noch ! Stichwort Hemmschwelle: Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Man schaue sich mal Statistiken an, wie oft Messer und ähnliches für Überfälle, Körperverletzung etc. verwandt werden im Vergleich zu Schußwaffen. Die Hemmschwelle, illegale Schußwaffen auch nur vorzuzeigen, dürfte wesentlich höher sein als jemanden mit dem Messer zu bedrohen. Und wenn nun der Besitz von Schußwaffen ohne große Hürden möglich wäre, d.h. in etwa so einfach wie sich ein Taschenmesser zu kaufen ... Aber lassen wir das, sonst wirds zu sehr OT. mfg Ralf
  10. Bitte bitte gib mir den Link zum Ameisenthread!!! Aber im Ernst, was ich gemeint habe, ist der öfter zwischen den Zeilen lesbare Unterton betreffend Waffen zu führen. In einem Beitrag hier wurde unter anderem erwähnt, Waffen zum Selbstschutz aüf dem Weg zum Schießstand führen zu dürfen. Wenn ich zum Training fahre, sieht man mir doch nicht an, daß der Kofferraum voll Waffen und Munition ist, ergo bin ich nicht mehr oder weniger gefährdet als jeder Andere, Jäger mal außen vor. D.h. ich würde mich nicht unbedingt sicherer fühlen, wenn ich bewaffnet rumlaufen DÜRFTE und genau weiß, daß der Kerl, dem ich gerade den Parkplatz weggeschnappt habe, das vielleicht auch ist und weniger Hemmungen hat als ich, auch Gebrauch davon zu machen. Bezüglich Selbstverteidigung/Selbtschutz mit oder ohne spezielle Ausbildung ist hier ja schon genug geschrieben worden. mfg Ralf
  11. Hast Du irgendwann mal in Deinen Bedürfnisantrag hineingekritzelt: "sportliches Schießen" oder ähnliches? Ich möchte mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ca. 80% der Beitragsschreiber in diesem Thread sind in meinen Augen nur scharf darauf, mit einer geladenen Wumme in der Tasche auf der Straße herumzulaufen mit einem Schild um den Hals "Vorsicht, ich bin bewaffnet", und dabei hängt die Paranoia aus sämtlichen Knopflöchern. Es gibt sicher Personen, die hier mitlesen und mit sportlichem Schießen (oder auch nur Spaß + Hobby) relativ wenig am Hut haben und sich dann den normalen Sportschützen genau so vorstellen: 357mag unterm Kopfkissen 45er Colt griffbereit im Besteckkasten in der Küche und der 44er S&W hängt aufgeholstert am Wasserhahn der Badewanne. Muß man sich dann noch über schlechte Presse wundern? Sicher mag es mal Situationen geben, wo man sich wünscht "oh, könnte ich doch...". Kommen wir zur ursprünglichen Frage zurück: Meiner Meinung nach gehört das Waffengesetz in seiner jetzigen Form komplett abgeschafft, da es nur versucht, den BESITZ von Waffen zu regeln und nicht den Einsatz bzw. UMGANG mit denselben, was wohl viel notwendiger wäre. Und dafür reicht eigentlich vollkommen unser Strafgesetzbuch. so, und jetzt zerreißt mich. mfg Ralf
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