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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Hier würde ich Dir sogar Recht geben. Wie verhältst Du Dich aber als angeblicher "Scharfschützen-Ausbilder", wenn Dein Gegenüber geschätzt 10 bis 12 Jahre alt ist und eine AK 47 in den Händen hält? MEINE Antwort darauf würde heutzutage an der PC scheitern ..., so Anfang der achtziger Jahre gab es da schon konkrete Vorschriften ... mfg Harry
  2. Geht als Einzellader auf die neue Gelbe mfg Harry
  3. Im Bedürfnis für Sportschützen, also landläufig neue Gelbe genannt, gibt es per Gesetz keine Obergrenze. Deine Behörde könnte Dir "sammeln" unterstellen und den Eintrag verweigern, das ist dann aber auf jeden Fall anfechtbar. mfg Harry
  4. Ganz kurzer Einwurf bezüglich neuer Gelber und bedürfnisfreier Wechselsysteme: Hör bitte auf, so einen Unfug zu verbreiten. Danke! mfg Harry
  5. OK, Ihr habt gewonnen, ich werde keinem angehenden LWB mehr rationale Hinweise geben ..., zumindest nicht in der Öffentlichkeit. Aber er kann gerne mit mir zum Training fahren, von mir beaufsichtigt ... mfg Harry
  6. Für erlaubnispflichtige Waffen schon, sonst hast Du primär schon mal das Problem, wie Waffe und Munition zum Stand kommen sollen. mfg Harry
  7. Das stimmt natürlich, aber einen nicht Sachkundigen mit einer scharfen Waffe auf dem Stand allein zu lassen verbietet schon der gesunde Menschenverstand. mfg Harry
  8. Auch auf die Gefahr hin, den nächsten Shitstorm loszutreten: Ich bin langjähriger sachkundiger Waffenbesitzer im DSB und habe auf KEINEM der von mir bevorzugten Stände ein Problem damit, allein zu schießen, die Standbetreiber natürlich auch nicht. Sobald ein zweiter Schütze dazu kommt, muß natürlich eine Standaufsicht gestellt werden, aber solange ich allein bin, darf ich mich durchaus selbst beaufsichtigen. mfg Harry
  9. Bin gleich wieder da, gehe nur mal kurz Popcorn und Cola holen ... mfg Harry
  10. Dann markiere es doch einfach zum Lesen ODER klicke auf "ignorieren" . Aber lasse anderen Foristi die Möglichkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden, insbesondere denjenigen, denen ihre Beiträge hier noch ein paar Euronen wert sind und die nicht nur an der kostenlosen Grund-Mitgliedschaft schmarotzen ... mfg Harry
  11. Und warum mißgönnt Ihr unseren obersten Volksvertretern jetzt auch noch die Chance auf einen sogenannten "ehrenhaften Abschied"? Jeder von denen darf meinethalben gerne eine 9mm-Kündigungsmöglichkeit zu Hause haben und gerne auch kurzfristig und nach Bedarf nutzen ... mfg Harry
  12. Na ja, bezüglich der Notwehr-Situation bin ich voll und ganz auf der Linie des urteilenden Richters, vollkommen damit einverstanden. Aber nach beendeter Notwehr-Lage hätte ich wohl eher die Polizei angerufen, anstatt den Kerl im Keller zu verbuddeln. Aber vielleicht ging das ja auch als kulturelle Besonderheit durch, auf jeden Fall hat der Restaurant-Besitzer einen sehr guten Anwalt gehabt. PS: Die Idee, zu behaupten, das Opfer hätte die Tatwaffe selbst mitgebracht, hat natürlich was ... mfg Harry
  13. Man kann doch solche Fragen auch ignorieren, wenn man keine Lust hat, zielführend zu antworten. Ist echt nicht schwer, aber das Gemecker und die Überheblichkeit gegenüber Neulingen muß echt nicht sein. mfg Harry
  14. Ach, ich liebe Vorurteile ... Auf die neue Gelbe, über den DSB erworben, gehen unabhängig von UHR und Ordonnanz auch solche Sachen wie jede Flinte, soweit nicht halbautomatisch und jeder Repetierer von .22lr bis .50bmg. mfg Harry
  15. Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wenn ich die Handstände mancher befreundeter Polizisten nur bezüglich des (privaten) Waffenbesitzes sehe. Privates Führen ist da noch nicht mal angedacht. Das dienstliche Führen (der entsprechenden Dienstwaffe) ist selbstverständlich geregelt, aber eben nicht vom Waffengesetz. Führen in der Freizeit halte ich für nicht so einfach legalisierbar, betrifft zwar nicht RLP sondern S-A, aber ich glaube, der Unterschied in den Polizeigesetzen der beiden Länder dürfte nicht so riesig sein. mfg Harry
  16. Natürlich nicht, aber welcher Händler wird sich schon querstellen, wenn man bei ihm mit gültiger eigener WBK und somit nachgewiesener Sachkunde und eben einem Leihschein von einem berechtigten Besitzer aufläuft ? Wenn der Händler dann nicht in der Lage ist, mir ein gewisses Munitions-Kontingent im vielleicht dreistelligen Bereich anzuvertrauen, bin ich wahrscheinlich auch nicht mehr bereit, bei ihm eine Waffe im entsprechenden Kaliber für einen vier- oder gar fünfstelligen Betrag zu erwerben ... mfg Harry
  17. Du stellst definitiv die falschen Fragen ... mfg Harry
  18. Kann man sich solche Wadenbeißerei nicht ENDLICH mal verkneifen ??? mfg Harry
  19. Könnte denn, nach mittlerweile 16 Seiten sich eine der angeblich vollumfänglich involvierten Personen mal opfern und den Stein des Anstoßes, sprich das entsprechende Urteil mal voll umfänglich zitieren oder gar verlinken? Irgendwie liest sich dieser Thread ansonsten wie die Vorbereitung eines recht einfalls- und geschmacklosen April-Scherzes ... mfg Harry
  20. Und das ist dann ausschließlich ein Problem des Händlers, da er für mich und einige Andere dann maximal noch Händler, aber eben kein Verkäufer mehr sein wird ... mfg Harry
  21. Zitat von WDR.de ... Geil, was gibt es denn an den Ausgabestellen so im Angebot? mfg Harry
  22. Lädst Du den mit Handschuhen? Die Fingerabdrücke auf den nicht am Tatort zurückgebliebenen und später sichergestellten Hülsen sprechen auch Bände mfg Harry
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