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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Hallo Leute, ich bin grade eben erst auf diesen Thread gestoßen, wird mir vielleicht beim Lesen auch noch klar, ob das schon jemandem aufgefallen ist, aber bei einer Internetadresse wie ...Waffenrecht.uni. ... gehen bei mir sämtliche Warnleuchten an. Warum nicht als Adresse "...uni-bremen. ... und dann das entsprechende Thema. Erinnert mich irgendwie an die verlockenden Mails meiner Postbank oder meiner Deutschen Bank, der Zweck ist zwar nicht der selbe, aber die Ausführung genauso dämlich. Meiner Meinung nach, Pfoten weg! mfg Ralf
  2. und die Konsequenz daraus? Kauf das Gelände und mach ne Bleimine auf! B) Duck und wech Ralf
  3. "Führen" laut altem WaffG impliziert bei mir immer geladen, zugriffsbereit etc., eben WS und nicht WBK, aber wie gesagt, DISKUSSIONS-Forum mfg Ralf
  4. Weil Du sofort angesprungen bist auf meinen Beitrag in diesem Thread, bezüglich Pulver auf der Pfanne, alle anderen Vor-Poster haben sich zurückgehalten, obwohl die eigentlich eher gemeint waren. Pack mal die Zanksucht ein und denk an die Grundlage dieses Forums, irgendwo stand mal was von "Diskussion", oder? mfg Ralf
  5. Lesen können doch wohl die meisten hier, oder? mfg Ralf
  6. Was ist denn "Führen" einer Waffe Deiner geschätzten Meinung nach? mfg Ralf
  7. [Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, ok, das mit dem Führen in der eigenen Wohnung war wohl nicht korrekt, aber ansonsten hatte ich doch richtig gelesen,daß sich mit dem "Führen" was geändert hat, oder? mfg Ralf
  8. Hm, jetzt möchte ich doch Einigen mal das Pulver auf der Pfanne etwas anfeuchten. Mir sind letztens mal Unterlagen über die neue Sachkunde in die Hände geraten, und da ist der Begriff des Führens eben nicht mehr so definiert als wenn ich einen WS habe, d.h. geladen und zugriffsbereit, sondern ich "führe" die Waffe ständig, sobald ich sie bei mir habe, egal ob mit WS geladen und geholstert oder mit WBK im Köfferchen unter Veschluß. Somit hätte sich die ganze Diskussion um "zu Hause führen" etc. erledigt, da ich die Waffe ständig "führe", sobald ich sie beim Wickel habe, egal ob zum Transport, zum Reinigen oder zum Schießen. Wobei ich sowieso der Meinung bin, der Passus mit dem "Führen zu Hause" nach altem Waffenrecht ist nur entstanden, damit ich mich nicht schon in dem Moment strafbar mache, wenn ich die Wummen aus dem Tresor nehme. Um Mißverständnissen vorzubeugen, MEINE Waffen nächtigen im Tresor und nicht unter dem Kopfkissen! mfg Ralf
  9. Wenn der Grundtenor dieser Diskussion korrekt wäre, nimm die Waffe mit ins Bett, tatsächliche Gewalt ... etc., warum mußte ich mir dann überhaupt einen Tresor kaufen? Theoretisch kann ich doch ständig die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausüben, sei es nachts unterm Kopfkissen oder auf Arbeit im veschlossenen Köfferchen oder wie auch immer. Irgendwo scheint doch da bei der Aufbewahrung "Kopfkissen" ein Denkfehler vorzuliegen, oder? Außerdem sollte man bedenken, wenn ich die Genehmigung für die Waffen als Sportschütze oder auch Jäger bekommen habe, hat die Waffe am besagten Ort herzlich wenig mit der Ausübung des (dem Bedürfnis zugrunde liegenden) Sports oder der Jagd zu tun. Meiner Meinung nach gehören die Waffen, wie in Rodneys Zitat, bei Nichtgebrauch in den Tresor, und Nichtgebrauch ist für mich alles, was nicht direkt mit sportlichem oder jagdlichem Schießen zu tun hat bzw. in Zusammenhang damit steht, wie z.B. das Reinigen. mfg Ralf
  10. Was dann, Aufmerksamkeits-ERREGER ? mfg Ralf
  11. Mit Deinem Anwalt, der von einer Organisation dafür bezahlt wird ??? Früher hieß DAS Prostitution Nichts für ungut, der mußte raus bei so einem süßen Schreibfehler. mfg Ralf
  12. Schau mal ins Fremdwörterbuch, was Petting ist, Du meintest sicher "petto", aber Fremdwörter ... mfg Ralf
  13. Also wenn schon, dann Monderich und Sonnin, oder? mfg Ralf
  14. Würde ich nicht unbedingt sofort löhnen, wofür brauche ich AUF dem Schießstand eine WBK? Und wenn sich der Kontrolletti hartleibig stellt, o.k., Waffe zum Verwahren bei der Aufsicht hinterlegt, nach Hause gefahren, WBK geholt und schon ist der Heimweg mit den Wummen gesichert. mfg Ralf
  15. Es ist doch eigentlich im neuen WaffG alles bis zum letzten Popel reguliert und festgelegt, auch ohne Verwaltungsvorschriften, aber ausgerechnet in §14 wird immer wieder hineininterpretiert, was nur geht (oder eben auch nicht). Könnte sich jemand meiner Ansicht anschließen, daß es der Gesetzgeber eigentlich nur gut gemeint hat mit uns Sportschützen und uns ausgerechnet mit diesem Paragraphen eine ECHTE Erleichterung verschaffen wollte? mfg Ralf
  16. Hi Markus, wieso gräbst Du hier das Bedürfnis wieder aus??? Wenn Du eine neue Gelbe hast, kannst Du mit dem Ding im Prinzip kaufen, was Du willst! (natürlich lt. §14). Das steht auf meiner sogar drauf, d.h. es hat sich nicht mal jemand die Arbeit gemacht, alles aufzuzählen, sondern nur vermerkt, berechtigt für Waffen und Munition gem. §14/4 usw. Die einzige Einschränkung, die ich habe, ist die Erwerbsbegrenzung 2 Stück innerhalb 6 Monate. mfg Ralf PS Wenn mir mal jemand verrät, wie ich hier ein Bild eingestellt bekomme, stelle ich auch gern einen Scan zur Verfügung.
  17. Als Repetierer dürftest Du das Teil bei einer gesetzekonformen Behörde (d.h. nicht gerade in NRW) eigentlich ohne Probleme auf eine vorhandene neue Gelbe eingetragen bekommen, ist doch ein Mehrlader und kein Halbautomat, oder irre ich mich da? Das Bedürfnis für die neue Gelbe muß nur einmal nachgewiesen werden, wenn sie einmal ausgestellt ist, kann ich darauf erwerben, was ich will, soweit es dem Gesetzestext entspricht, und da ist u.a. keine Kaliberbegrenzung zu finden. mfg Ralf
  18. Ein Ansatz wäre doch, daß die WBK nach Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe innerhalb 2 Wochen zum Eintrag vorgelegt werden muß. Ich habe nirgendwo gelesen, wie lange das Amt zum Eintragen brauchen darf, also liegt doch bei denen der schwarze Peter und nicht bei Dir, oder? Und wenn ich meine Pflichten als mündiger Bürger (und Legalwaffenbesitzer) erfülle, kann ich auch darauf bestehen, meine Rechte wahrzunehmen, wenns sein muß, mit der Hilfe eines fachkundigen Anwalts. D.h., gewünschte Waffe kaufen, die auf Neu-Gelb möglich ist, Erwerbsanzeige samt WBK beim zuständigen Amt abgeben und der Dinge harren, die da kommen (wie gesagt, mit gutem Anwalt). Nach 2 Wochen kann man doch die Behörde anmahnen, was sie von der 2-Wochen-Frist hält, die schließlich im Gesetz verankert ist und der ich Folge geleistet habe, aber eben die Behörde nicht. Und bei eventueller telefonischer Reaktion natürlich auf schriftlicher Begründung der Verzögerung (imho des Gesetzesverstoßes) bestehen. Einen Versuch wäre es wert. mfg Ralf
  19. Auch wenn mich die Mods hier kreuzigen wg. dem Zitieren, aber dieser Beitrag muß ungekürzt weitergegeben werden, um meinen Beitrag nicht in die falsche Kehle zu bekommen: Finde das Teil doch erst gar nicht, und wenn es doch zu aufdringlich ist, tritt dagegen, damit es im nächsten Tümpel verschwindet, oder? mfg Ralf
  20. Daß Du den Kofferraum voll mit Waffen und Munition hattest, hat nicht interessiert?!? mfg Ralf
  21. 12" 357mag, das nähert sich bei mir den Herstellern Winchester oder Marlin an, aber nicht mehr "Kurzwaffe", sorry, noch nie gehört, die Bezeichnung, aber ich lasse mich gern belehren. mfg Ralf
  22. Kannst Du das mal näher erläutern? mfg Ralf
  23. In manchen Läden schon, die Importware führen mal im Ernst, mir geht gerade die Geschichte meiner WBK grün nochmal durch den Kopf. Wie gesagt, mit allen meiner Meinung nach notwendigen Unterlagen beantragt (Antrag bei der Behörde ausgefüllt mit Hilfe des SB, war grad nichts los), dann 2 Wochen warten. Zwischendurch die Kopien nochmal durchgesehen, oh Sch..., Munitionserwerb nicht angekreuzt. Hektischer Anruf bei der Landkreisverwaltung, Asche aufs Haupt usw., und zur Antwort bekommen: wieso, ist doch kein Problem, MEB hätte ich sowieso mit eingetragen, was wollen Sie denn mit der Waffe ohne Munition. Worüber soll ich mich also beklagen (außer, daß ich nicht in Kölle wohne, aber das will ich auch nicht unbedingt ) mfg Ralf
  24. DAS habe ich ja auch gemeint, einen Voreintrag in eine bestehende WBK kannst Du bei uns sofort mitnehmen, wenn Deine restlichen Papiere in Ordnung sind. mfg Ralf
  25. @ Trooper, willst Du damit sagen, daß der alte Sechszeiler ...Sohn,..Bauunion... ... Reichsbahn... ...letzter Schrei, ... Polizei... immer noch Gültigkeit hat? Kann man als Polizeibeamter tun und lassen, was man will, wofür man in der freien Marktwirtschaft längst seine Kündigung unterm Weihnachtsbaum gehabt hätte wg. Unfähigkeit? mfg Ralf
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