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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Und genau davon steht im §20 eigentlich nichts drin, also könnte ich mir doch einen amerikanischen Opa suchen, mich adoptieren lassen und dessen Vollautomaten-Sammlung nach seinem Eingang in die ewigen Jagdgründe in D legalisieren ? Interessantes Thema, muß man schon sagen, wahrscheinlich kommt man hier ohne einen versierten Anwalt nicht weiter. mfg Ralf
  2. Wahrsager hatte hier mal ein schönes, von ihm selbst als "Angeberfoto" bezeichnetes Bild eines Schußbildes auf 50m eingestellt, und wenn man "Lethal Weapon" gesehen hat, ja, ich liiiiiiebe diese Szene auch: "... jetzt lächelt er sogar..." mfg Ralf
  3. Auf Deinem "Angeberfoto" hat er aber nicht gelächelt... mfg Ralf
  4. Eben! Sorry, aber das mußte jetzt sein mfg Ralf
  5. Wieso ??? Es geht um eine Arbeitsgemeinschaft, also um wirklich sinnvolle Freizeitgestaltung der heutigen Jugend. Wenn das vernünftig aufgezogen wird, kann es beim besten Willen nicht in "Blödelei" ausarten. Auch auf die Gefahr hin, in eine gewisse Ecke gestellt zu werden, möchte ich mal etwas in Erinnerungen an meine Schulzeit schwelgen (1971 - 1983): - Waffen gab es an JEDER Schule - ab dem 10ten Lebensjahr war es möglich, in einer AG "Schießen" mitzumachen - mit 14 Jahren hatten wir das erste mal Vollautomaten in der Hand - wirklich jeder Dussel wußte, wo bei einer Waffe das gefährliche Ende ist, rumblödeln war nicht - wenn auf dem Nachbargrundstück das Ungeziefer erlegt wurde, kam nicht das SEK, sondern ein dickes Dankeschön mit einer Dose Muni als Anerkennung ... Nein, ich bin nicht in Afghanistan aufgewachsen, war "DDR". Jeder, der diese Zeit selbst erlebt hat wird verstehen, wie dieser Beitrag gemeint ist, ich trauere dem Staat auch nicht nach, aber es gab eben auch Sachen, die man nicht sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden lassen oder komplett ignorieren sollte. mfg Ralf
  6. Bei Stelljes z.B. reicht nach deren telefonischer Auskunft eine beglaubigte(!) Kopie. Habe ich hier bei mir auch liegen, allerdings bis jetzt unbenutzt, denn wenn man mal die Muni-Preise der Versandhäuser und die Versandkosten zusammenrechnet ist mein Händler "um die Ecke" immer noch preiswerter, egal ob für 50 Schuß oder die Familienpackung. Außerdem muß er ja auch leben. mfg Ralf
  7. Dynamite Harry

    GELBE WBK

    Ihr reitet hier so schön auf irgendwelchen Sportordnungen rum. Mal folgende Konstruktion: Ich bin Sportschütze, hole mir die neue Gelbe erstmalig mit einem Bedürfnis für .22er Matchgewehr, um mal ganz unten zu bleiben. Auf der Rückseite ist dann vermerkt: ... gilt AUCH für den Erwerb und Besitz von Waffen und der dazugehörigen Munition gem. §14 Abs 4 Waffg (neu) vom 11. Oktober 2002... Dann nehme ich mir das WaffG zur Hand, § 14. Es ist nirgendwo die Rede von Kaliberbegrenzungen, Bedürfnisnachweis, Sportordnungen oder auch (sorry, half inch), Wettkampfteilnahme. Der einzige Stein, der mir auf dem Weg zum Wunschkaliber im Weg liegt, ist das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sehe ich jetzt was verkehrt? mfg Ralf
  8. Dynamite Harry

    GELBE WBK

    ??? Seit wann ist die neue Gelbe, wenn ich sie schon habe, an irgendeinen Verein gebunden? Auf das Teil kann ich kaufen, was im §14 steht und nicht in irgendeiner Sportordnung, mein SB hat jedenfalls noch nie nach dem Verband gefragt. mfg Ralf
  9. Also bist Du im wahren Leben wohl eher NICHT als Sachbearbeiter(in) tätig ? Wieder eine Enttäuschung, die ich verarbeiten muß. mfg Ralf
  10. Hier war von Waffen"art"die Rede, nicht von einer konkreten Waffe. Stellen wir doch mal die Frage so, wie die von SB gegebene Antwort impliziert: Ich habe eine Pistole in 45 auf grün eingetragen, dann darf ich mit diesem Eintrag SÄMTLICHE Pistolenmunition kleiner oder gleich 45 erwerben, da ich ja ein Wechselsystem dafür besitzen KÖNNTE ? DIESE Auskunft hätte ich gern schriftlich und rechtsverbindlich. mfg Ralf
  11. Hatte Wahrsager heute schon Kaffee ? Duck und wech Ralf
  12. edit
  13. Was mich hier etwas stört, ist der Versuch, in einem 20-Zeiler künstliche Rechtschreibfehler en masse unterzubringen, obwohl Du von Deiner Aussage her der deutschen Sprache durchaus mächtig zu sein scheinst? mfg Ralf
  14. War mir nicht bekannt, ich habe es für einen selbsgewählten Nick gehalten, deshalb der Scherz mit dem Götterboten, war wirklich nicht irgendwie persönlich gemeint ! mfg Ralf
  15. Ich hatte nicht vor, Dir auf den Schlips zu treten, sorry mfg Ralf
  16. Bist Du in griechischer Mythologie wirklich nicht bewandert? Und wenn das Dein wirklicher Nachname ist, würde ich mal die Eltern ins Gebet nehmen! Oder hast Du Deinen Nick wirklich vom Paketdienst ??? mfg Ralf
  17. DAS habe ich gemeint. Oder sollten wir Dir den Wohnsitz "Olymp" abkaufen, oh Götterbote? mfg Ralf Wenn Du mich schon geschnitten zitierst, Pro oder Contra? mfg Ralf
  18. Habe mir gerade die Fragen mal angeschaut. Meiner Meinung nach wird man durch die Beantwortung derselben schön in zwei Richtungen gelenkt: entweder: ich besitze Waffen, weil ich sowieso potentiell gewalttätig bin oder: ich besitze Waffen, weil ich mich minderwertig und nutzlos finde und der Waffenbesitz vielleicht mein Selbstwertgefühl steigert. Wie hat Wahrsager geschrieben, der Sinn der Fragen wird dem Laien verborgen bleiben. Meine Antworten dazu den "Fachleuten" ebenfalls, in DIESE Schubladen passe ich nicht. Also bleibe ich bei meiner Meinung zu dieser "Umfrage" - Pfoten weg. Man weiß ja auch nie, wer dahinter steckt, oder? mfg Ralf
  19. Hallo Leute, ich bin grade eben erst auf diesen Thread gestoßen, wird mir vielleicht beim Lesen auch noch klar, ob das schon jemandem aufgefallen ist, aber bei einer Internetadresse wie ...Waffenrecht.uni. ... gehen bei mir sämtliche Warnleuchten an. Warum nicht als Adresse "...uni-bremen. ... und dann das entsprechende Thema. Erinnert mich irgendwie an die verlockenden Mails meiner Postbank oder meiner Deutschen Bank, der Zweck ist zwar nicht der selbe, aber die Ausführung genauso dämlich. Meiner Meinung nach, Pfoten weg! mfg Ralf
  20. und die Konsequenz daraus? Kauf das Gelände und mach ne Bleimine auf! B) Duck und wech Ralf
  21. "Führen" laut altem WaffG impliziert bei mir immer geladen, zugriffsbereit etc., eben WS und nicht WBK, aber wie gesagt, DISKUSSIONS-Forum mfg Ralf
  22. Weil Du sofort angesprungen bist auf meinen Beitrag in diesem Thread, bezüglich Pulver auf der Pfanne, alle anderen Vor-Poster haben sich zurückgehalten, obwohl die eigentlich eher gemeint waren. Pack mal die Zanksucht ein und denk an die Grundlage dieses Forums, irgendwo stand mal was von "Diskussion", oder? mfg Ralf
  23. Lesen können doch wohl die meisten hier, oder? mfg Ralf
  24. Was ist denn "Führen" einer Waffe Deiner geschätzten Meinung nach? mfg Ralf
  25. [Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, ok, das mit dem Führen in der eigenen Wohnung war wohl nicht korrekt, aber ansonsten hatte ich doch richtig gelesen,daß sich mit dem "Führen" was geändert hat, oder? mfg Ralf
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