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Dynamite Harry

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  1. Wenn Du ihm jetzt noch plausibel machst, daß nicht nur die Waffen für Disziplinen im JEWEILIGEN Verband, sondern in JEDEM deutschen Verband auf die neue Gelbe im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Einzellader, Repetierer, etc.) für jeden Sportschützen zu erwerben sind, habt Ihr Beide etwas gewonnen. mfg Harry Ups, @PetMan war schneller ...
  2. schon wieder Ferien und die Playstation kaputt? Im Unterforum Waffenrecht sollte man vernünftige Antworten geben und seine Aussagen auch vertreten und begründen können. Scheint eine Deiner etwas suboptimalen Fähigkeiten zu sein, sonst hättest Du auf die sachte Kritik meinerseits vielleicht mit etwas Nachdenken reagiert und Deine schwachsinnige Antwort auf die Frage des TE korrigiert oder sogar gelöscht. mfg Harry
  3. ??? Die Definition mit den Geschossen und den Gasen und dem Rest ist mir schon noch mit einigen Änderungen in den letzen 20 Jahren geläufig, aber mir ist echt noch nirgends die Definition "heiße Gase" im Zusammenhang mit Schußwaffen begegnet. Eien Quellenangabe würde ich echt gut finden, man lernt ja nie aus. mfg Harry
  4. Hallo @Brommer28, Deine Sorgen sind absolut unnötig. Für die gelbe WBK benötigst Du keinen Voreintrag und kannst prinzipiell jede Einzellader-LW und jeden Repetierer erwerben, für den die Sportordnung irgendeines deutschen Verbandes eine Disziplin anbietet. Bevor jetzt hier das große Geschrei losgeht, man kann durchaus als Gastschütze bei einem Verein antreten, der einem anderen Dachverband angehört und liberalere Kaliberbegrenzungen als der eigene Dachverband bietet ... mfg Harry Idiot, sorry. mfg Harry
  5. Das hatte ich ja auch gemeint, EIN jährlicher Nachweis dürfte für einen unbescholtenen LWB dicke ausreichen, wenn man nicht gerade Neukunde in dem Laden ist. mfg Harry
  6. Sorry, aber wo hast Du den Unfug her? mfg Harry
  7. Bei einem aktuellen Scan oder Foto der WBK wird allerdings normalerweise davon ausgegangen, daß die Meta-Daten der übermittelten Dateien nicht gefaked sind ... mfg Harry PS: Wenn man öfter über diesen Weg einkauft, ist man allerdings den einschlägigen Groß- und Online-Händlern mehr oder weniger auch persönlich bekannt und kann sich so manchen Kokolores dann sparen. Maximal einmal pro Jahr ein antueller Scan oder ein aktuelles Foto der WBK hingeschickt und fertig ...
  8. Das "wäre" nicht nur, das "ist". Bei Problemen einfach die Telefonnummer der ausstellenden Behörde des Verleihers mit zum Händler nehmen. Wobei diese den ortsansässigen Waffenhändlern sowieso geläufig sein dürfte. Und mit der legal geliehenen Waffe bin ich durchaus zum Muni-Erwerb und (temporärem) Besitz legitimiert. Das einzige Problem ist, daß man die so erworbene Munition nach Ablauf der Leihfrist eben auch nicht mehr besitzen darf. Darüber sind, nebenbei gesagt, auch schon etliche private Verkäufer von Schußwaffen gestolpert. (Waffe weg, keine Besitzberechtigung für die Munition mehr vorhanden). mfg Harry
  9. Selten soviel geballtes Unwissen in so wenigen Sätzen gelesen, Respekt. mfg Harry
  10. Um die Sache jetzt noch etwas zu verkomplizieren möchte ich mal folgende Szenarien entwerfen: 1. Fall, jungfräuliche grüne WBK mit Voreintrag für z.B. einen Revolver in 357mag. Bekommt man damit beim Dealer des Vertrauens Munition in 357mag? Ich glaube, eher nicht. 2. Fall, grüne WBK mit Einträgen z.B. Pistole 45auto, WS für dieselbe in 9para, Revolver in 357mag und 44mag. DAMIT darf man an Munition legal kaufen und besitzen: 9para, 45auto, 357mag, 44mag. Desweiteren darf man damit durchaus Munition z.B. im Kaliber 50AE erwerben und besitzen, falls man jemanden kennt, der einem die entsprechende Waffe gegen Leihschein zeitlich begrenzt überläßt. Funktioniert mit jungfräulicher Grüner nicht ... mfg Harry
  11. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Du besitzt in diesem Moment Munition für die Du keine Erwerbsberechtigung hast, weil Du die entsprechende Waffe eben (noch) nicht besitzt. Allerdings frage ich mich auch, welcher Händler so dämlich sein soll, auf Grund eines Voreintrags in die Grüne passende Munition zu verkaufen? Mir fällt gerade keiner ein ... mfg Harry
  12. Sorry für die Vollzitate, aber sonst wäre es wohl nicht verständlich: @Ölkanne, ich glaube, Du hast hier den @ED2 nicht ganz richtig verstanden :-) mfg Harry
  13. Zu welchem Händler mußtest Du Deine WBK im Original schicken, um Munition im Versandhandel zu kaufen? Aktueller Scan, zur Not mit Telefonnummer des SB und am nächsten Tag klingelt der Postbote .... mfg Harry
  14. 2. KW ist aber bei jedem Verband fast "inclusive" und der VSR geht auf die Gelbe, Probleme dürfte maximal der HA bereiten, wenn man im "falschen" DSB-LV ist. mfg Harry
  15. Einfach mal so ein bißchen an dem hier entstandenen gordischen Knoten rumschnippeln: Wer sollte mich denn zwingen, einem potentiellen Vermieter auf die Nase zu binden, daß ich Waffenbesitzer bin? Noch dazu legal? Illegale Waffen muß man doch beim unterschreiben des Mietvertrags auch nicht zwingend angeben, oder? Andere, persönliche Neigungen, etwa vegane Lebensweise, die Neigung, Damenunterwäsche zu tragen oder der Hang zur Polygamie gehen den potentiellen Vermieter auch nicht das geringste an, solange sie die restliche Hausgemeinschaft nicht beeinträchtigen. BTW, einen Tresor, vulgo "Panzerschrank", könnte ich aus hunderten anderen Gründen in meine Wohnung einbauen, der muß nicht zwingend der Waffenaufbewahrung dienen. mfg Harry P.S. Ich beziehe mich hiermit ausdrücklich auf die Nutzung der gemieteten Wohnung, nicht auf die evtl. unter Auflagen gestattete Nutzung von sämtlichen Mietern des Objekts zugänglichen Teilen wie Keller oder Dachboden.
  16. erläutere mal die "nächste Nähe" genauer, bei einem aufgesetzten Schuß mit der Schrotflinte ist die verwendete Munition meiner Meinung nach piepegal, der Gasdruck reicht völlig für sofortige letale Verletzungen. mfg Harry
  17. Mal so nebenbei und ohne Wertung, ich kenne jemanden, der hat sich Anfang diesen Jahres zwei Finger mit einer Maulwurfsfalle, sorry, Wühlmausfalle weggeschossen, beim Anblick dieses Ergebnisses, erzielt mit einer 9para Platzpatrone, erübrigt sich für mich jegliche Diskussion über die Wirksamkeit eines aufgesetzten Schusses mittels VRF, da muß nicht mal ein Geschoß beteiligt sein (oder auch mehrere, ja nachdem ob Slug oder Schrot), das hat mit Sicherheit nicht mehr weh getan ... mfg Harry
  18. Auch wenn es schon x-mal erwähnt wurde, warum packt Ihr Eure Waffen nicht in der zugelassenen Stückzahl in den vorhandenen A- oder auch B-Schrank und die Muni in eine danebenstehende Blechkiste mit Schwenkriegelverschluß und Vorhängeschloß? mfg Harry
  19. Eine Waffe kann aber nicht töten, so ganz von sich aus, das schafft sie einfach nicht ohne Beihilfe ... mfg Harry Die Verurteilung des Vaters von TK wegen einer angeblichen Straftat ist meiner Meinung nach politisch gewollt und wird in einer höheren Instanz keinen Bestand haben, egal wie entsetzlich das Ereignis als solches war. Er hat (nach damals gültigem Recht) "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen, egal, wie hoch oder tief da die Initiatoren der Prozesse und der ganzen Haß-Kampagne gegen Sportschützen springen.
  20. Interessante und gute Interpretation, und jetzt betrachten wir mal unsere heutige Wohlstands-Gesellschaft, an Dekadenz kaum noch zu überbieten ... Gaukler verdienen Millionen und sind Vorbilder für unsere Kinder, Kriminelle regieren, Bildung wird abgewertet, ... mfg Harry
  21. Genau gegen diesen Zwist der Verbänd wollte ich meinen Beitrag verstanden wissen. Für das, was auf Neu-Gelb eingetragen werden kann, ist in erster Linie mein SB zuständig, den würde ich auch als erstes kontaktieren, wenn eine Neuanschaffung ansteht, wie er es mit dem Eintrag hält. Es soll nämlich SB geben, mit denen man echt gut auskommen kann, die ohne Diskussionen fünf oder auch zehn Waffen eintragen, bei der geplanten sechsten oder elften Bedenken äußern bezüglich der Zulässigkeit. Warum sollte man denen dann mit einem Gang vor Gericht vor den Koffer sch ...n, um unbedingt seinen persönlichen Willen durchzusetzen. Damit erschwere ich mir nur die nächsten Einträge, wenn er dann jedesmal pinnig reagieren würde. mfg Harry
  22. Ich werde die Frau Schuh sicher nicht kontaktieren, da ich erstens im DSB bin und zweitens mit der Anschaffung einer .50bmg liebäugele ... Was bei uns definitiv noch möglich ist und kein Widerspruch von vornherein ... mfg Harry
  23. Nein, davon träumen wir nicht, wer es bewußt miterlebt und gestaltet hat, wird wissen, daß es funktionieren kann. Und mit der rumänischen Lösung haben damals viele gerechnet. Glück für unsere damaligen Politiker. Damals waren 16 Millionen aufzuwecken, das hat funktioniert, heute schlafen 80 Millionen den Schlaf der Gerechten, aber vielleicht funktioniert es ja noch mal. Die Hoffnung stirbt zuletzt. mfg Harry
  24. Hättste Dir mal nen pe-ce angeschafft ..., da gibts onlein-bänking ... Nichts für ungut, mein halbes Prozent an den kalkulierten Kosten ist auch raus. Was mir (sehr positiv) aufgefallen ist: Wenn man, so wie ich in der letzten halben Stunde, den GANZEN Thread mal überfliegt, stolpert man unweigerlich über einige doch recht alte Accounts mit sehr wenigen Beiträgen, in denen Zustimmung und Spendenbereitschaft signalisiert wird. Hier wurden anscheinend die richtigen schlafenden Hunde geweckt. Weiter so! mfg Harry
  25. Dynamite Harry

    Notstand

    Dann such mal bitte stundenlang, ich schaue mir das Ergebnis dann morgen oder übermorgen gerne an, aber stell bitte nicht solche unbewiesenenen Behauptungen auf, die jeder Grundlage entbehren. Natürlich lassen unsere Gesetze einen gewissen Interpretatationsspielraum zu, aber gerade der Gedanke der Notwehr sollte etwas frei von Phantasien gehalten werden. mfg Ralf
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