Zum Inhalt springen

Dynamite Harry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.860
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. ??? Die Definition mit den Geschossen und den Gasen und dem Rest ist mir schon noch mit einigen Änderungen in den letzen 20 Jahren geläufig, aber mir ist echt noch nirgends die Definition "heiße Gase" im Zusammenhang mit Schußwaffen begegnet. Eien Quellenangabe würde ich echt gut finden, man lernt ja nie aus. mfg Harry
  2. Hallo @Brommer28, Deine Sorgen sind absolut unnötig. Für die gelbe WBK benötigst Du keinen Voreintrag und kannst prinzipiell jede Einzellader-LW und jeden Repetierer erwerben, für den die Sportordnung irgendeines deutschen Verbandes eine Disziplin anbietet. Bevor jetzt hier das große Geschrei losgeht, man kann durchaus als Gastschütze bei einem Verein antreten, der einem anderen Dachverband angehört und liberalere Kaliberbegrenzungen als der eigene Dachverband bietet ... mfg Harry Idiot, sorry. mfg Harry
  3. Das hatte ich ja auch gemeint, EIN jährlicher Nachweis dürfte für einen unbescholtenen LWB dicke ausreichen, wenn man nicht gerade Neukunde in dem Laden ist. mfg Harry
  4. Sorry, aber wo hast Du den Unfug her? mfg Harry
  5. Bei einem aktuellen Scan oder Foto der WBK wird allerdings normalerweise davon ausgegangen, daß die Meta-Daten der übermittelten Dateien nicht gefaked sind ... mfg Harry PS: Wenn man öfter über diesen Weg einkauft, ist man allerdings den einschlägigen Groß- und Online-Händlern mehr oder weniger auch persönlich bekannt und kann sich so manchen Kokolores dann sparen. Maximal einmal pro Jahr ein antueller Scan oder ein aktuelles Foto der WBK hingeschickt und fertig ...
  6. Das "wäre" nicht nur, das "ist". Bei Problemen einfach die Telefonnummer der ausstellenden Behörde des Verleihers mit zum Händler nehmen. Wobei diese den ortsansässigen Waffenhändlern sowieso geläufig sein dürfte. Und mit der legal geliehenen Waffe bin ich durchaus zum Muni-Erwerb und (temporärem) Besitz legitimiert. Das einzige Problem ist, daß man die so erworbene Munition nach Ablauf der Leihfrist eben auch nicht mehr besitzen darf. Darüber sind, nebenbei gesagt, auch schon etliche private Verkäufer von Schußwaffen gestolpert. (Waffe weg, keine Besitzberechtigung für die Munition mehr vorhanden). mfg Harry
  7. Selten soviel geballtes Unwissen in so wenigen Sätzen gelesen, Respekt. mfg Harry
  8. Um die Sache jetzt noch etwas zu verkomplizieren möchte ich mal folgende Szenarien entwerfen: 1. Fall, jungfräuliche grüne WBK mit Voreintrag für z.B. einen Revolver in 357mag. Bekommt man damit beim Dealer des Vertrauens Munition in 357mag? Ich glaube, eher nicht. 2. Fall, grüne WBK mit Einträgen z.B. Pistole 45auto, WS für dieselbe in 9para, Revolver in 357mag und 44mag. DAMIT darf man an Munition legal kaufen und besitzen: 9para, 45auto, 357mag, 44mag. Desweiteren darf man damit durchaus Munition z.B. im Kaliber 50AE erwerben und besitzen, falls man jemanden kennt, der einem die entsprechende Waffe gegen Leihschein zeitlich begrenzt überläßt. Funktioniert mit jungfräulicher Grüner nicht ... mfg Harry
  9. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Du besitzt in diesem Moment Munition für die Du keine Erwerbsberechtigung hast, weil Du die entsprechende Waffe eben (noch) nicht besitzt. Allerdings frage ich mich auch, welcher Händler so dämlich sein soll, auf Grund eines Voreintrags in die Grüne passende Munition zu verkaufen? Mir fällt gerade keiner ein ... mfg Harry
  10. Sorry für die Vollzitate, aber sonst wäre es wohl nicht verständlich: @Ölkanne, ich glaube, Du hast hier den @ED2 nicht ganz richtig verstanden :-) mfg Harry
  11. Zu welchem Händler mußtest Du Deine WBK im Original schicken, um Munition im Versandhandel zu kaufen? Aktueller Scan, zur Not mit Telefonnummer des SB und am nächsten Tag klingelt der Postbote .... mfg Harry
  12. 2. KW ist aber bei jedem Verband fast "inclusive" und der VSR geht auf die Gelbe, Probleme dürfte maximal der HA bereiten, wenn man im "falschen" DSB-LV ist. mfg Harry
  13. Auch wenn es schon x-mal erwähnt wurde, warum packt Ihr Eure Waffen nicht in der zugelassenen Stückzahl in den vorhandenen A- oder auch B-Schrank und die Muni in eine danebenstehende Blechkiste mit Schwenkriegelverschluß und Vorhängeschloß? mfg Harry
  14. Eine Waffe kann aber nicht töten, so ganz von sich aus, das schafft sie einfach nicht ohne Beihilfe ... mfg Harry Die Verurteilung des Vaters von TK wegen einer angeblichen Straftat ist meiner Meinung nach politisch gewollt und wird in einer höheren Instanz keinen Bestand haben, egal wie entsetzlich das Ereignis als solches war. Er hat (nach damals gültigem Recht) "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen, egal, wie hoch oder tief da die Initiatoren der Prozesse und der ganzen Haß-Kampagne gegen Sportschützen springen.
  15. Interessante und gute Interpretation, und jetzt betrachten wir mal unsere heutige Wohlstands-Gesellschaft, an Dekadenz kaum noch zu überbieten ... Gaukler verdienen Millionen und sind Vorbilder für unsere Kinder, Kriminelle regieren, Bildung wird abgewertet, ... mfg Harry
  16. Genau gegen diesen Zwist der Verbänd wollte ich meinen Beitrag verstanden wissen. Für das, was auf Neu-Gelb eingetragen werden kann, ist in erster Linie mein SB zuständig, den würde ich auch als erstes kontaktieren, wenn eine Neuanschaffung ansteht, wie er es mit dem Eintrag hält. Es soll nämlich SB geben, mit denen man echt gut auskommen kann, die ohne Diskussionen fünf oder auch zehn Waffen eintragen, bei der geplanten sechsten oder elften Bedenken äußern bezüglich der Zulässigkeit. Warum sollte man denen dann mit einem Gang vor Gericht vor den Koffer sch ...n, um unbedingt seinen persönlichen Willen durchzusetzen. Damit erschwere ich mir nur die nächsten Einträge, wenn er dann jedesmal pinnig reagieren würde. mfg Harry
  17. Ich werde die Frau Schuh sicher nicht kontaktieren, da ich erstens im DSB bin und zweitens mit der Anschaffung einer .50bmg liebäugele ... Was bei uns definitiv noch möglich ist und kein Widerspruch von vornherein ... mfg Harry
  18. Nein, davon träumen wir nicht, wer es bewußt miterlebt und gestaltet hat, wird wissen, daß es funktionieren kann. Und mit der rumänischen Lösung haben damals viele gerechnet. Glück für unsere damaligen Politiker. Damals waren 16 Millionen aufzuwecken, das hat funktioniert, heute schlafen 80 Millionen den Schlaf der Gerechten, aber vielleicht funktioniert es ja noch mal. Die Hoffnung stirbt zuletzt. mfg Harry
  19. Hättste Dir mal nen pe-ce angeschafft ..., da gibts onlein-bänking ... Nichts für ungut, mein halbes Prozent an den kalkulierten Kosten ist auch raus. Was mir (sehr positiv) aufgefallen ist: Wenn man, so wie ich in der letzten halben Stunde, den GANZEN Thread mal überfliegt, stolpert man unweigerlich über einige doch recht alte Accounts mit sehr wenigen Beiträgen, in denen Zustimmung und Spendenbereitschaft signalisiert wird. Hier wurden anscheinend die richtigen schlafenden Hunde geweckt. Weiter so! mfg Harry
  20. Dynamite Harry

    Notstand

    Dann such mal bitte stundenlang, ich schaue mir das Ergebnis dann morgen oder übermorgen gerne an, aber stell bitte nicht solche unbewiesenenen Behauptungen auf, die jeder Grundlage entbehren. Natürlich lassen unsere Gesetze einen gewissen Interpretatationsspielraum zu, aber gerade der Gedanke der Notwehr sollte etwas frei von Phantasien gehalten werden. mfg Ralf
  21. Dynamite Harry

    Notstand

    Einfach mal konkret zu Deinem Beispiel, o.k.? mfg Ralf
  22. Dynamite Harry

    Notstand

    Dieses Beispiel entspringt hoffentlich nur Deiner Phantasie, oder kannst Du das mit einem Urteil belegen?!? Wenn dem so wäre, dann wäre jedem zukünftigen Tötungsdelikt die Entschuldigung schon in die Wiege gelegt: "Ehrlich, Herr Richter, letzte Woche stand er hier und hat mich mit ner Kaschi bedroht, wo das Teil heute ist, weiß ich doch nicht, aber sicher ist sicher..." mfg Ralf
  23. Dann geh zu Deinem ersten SB, den Du hier erwähnt hast, und Du kannst Dir ZWEI neue 9para zulegen, oder? mfg Ralf
  24. So, wie er sich eingelassen hat, könnte ich mir ihn auch als einen der Typen vorstellen, die ein gewisses Automodell der Marke mit dem Stern (zu Unrecht) in Verruf gebracht haben. mfg Ralf PS: Und ich meine damit nicht unbedingt den Dieselopa mit Hut, umhäkelter Klopapierrolle und Wackeldackel auf der Hutablage.
  25. Eigentlich ein recht putziges Kerlchen, oder? Die folgende Aussage (eines 18jährigen! ) beeindruckt mich dabei besonders: mfg Ralf
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.